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S Mark 25 Pfg. Für auswärtige Abonnenten «it dem betreffenden Postausichlag. Die einzelne Nummer IV Pig.
Hanmer Inniger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Sam'tags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.
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Nr. 64.
S amstag den 15. März
1884.
Amtliches.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß der Gemeindebehörden unseres Bezirks, daß der Herr Minister sür Handel und Gewerbe durch Erlaß vom 5. F bruar L I. bezüglich der Vollstreckungsbefugniß im Gewerbestreitverfahren entschieden hat, daß die Gemeindebehörde, welche auf Grund des § 120a der Gewerbe-Ordnung eine Entscheidung abgegeben hat, sowohl die vorläufige, als auch, sofern die Berufung auf dem Rechtsweg nicht stattgefunden hat, die definitive Vollstreckung derselben nach den für die Vollstreckung von Urtheilen in Civilprocessen maßgebenden Vorschriften vorzunehmen und nur, soweit ihr die Mittel zur Anwendung der hiernach zulässigen Executionsarten fehlen, die Polizei- behörde zu requiriren hat.
Außerdem ist bezüglich der Frage, in welchem Umfange die Gemeindebehörde und eventuell auf deren Requisition die Polizeibehörde die zu handhabenden Executionsmütel der Geldstrafe und der Haft anwen- den darf, bestimmt, daß dies bis zu der im §. 774 der Civil-Proceß- ordnung vom 30. Januar 1877 gezogenen Grenze zulässig ist.
Die Gemeindebehörden wollen hiernach im gegebenen Falle in Zukunft verfahren.
Kassel den 16. Februar 1884.
_________Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
In der zur Ausführung des Reichsgefetzes vom 15. Juni 1883 über die Krankenversicherung der Arbeiter von dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe erlassenen Anweisung vom 26. November v. I, welche der Nr 54 unseres Amtsblattes beigelegen hat, sind folgende inzwischen ermittelte Druckfehler zu berichtigen:
1) In Nr. 2, Abs. 6, Zelle 3 muß die Ziffer 1 fortfallen, so daß es statt „abgesehen von den Fällen unter a. 1." heißt: „abgesehen von den Fällen unter a".
2) In Nr. 30, Abs. 1, Zeile 7 ist das Citat des § 21 durch das Citat des §. 22 zu ersetzen.
3) In Nr. 54, Abs. 3, Zeile 10 ist mit den Worten: „Die von dem Regierungs-Präsidenten" ein neuer Absatz zu beginnen.
Kassel den 22. Februar 1884.
_____ Königliche Regierung^Abtheilung des Innern.___
Des Königs Majestät haben mittelst Allerhöchster Ordre vom 30ffen v. MtS. dem Pferdemarkt-Vereine zu Darmstadt die Erlaubniß zu ertheilen geruht, zu den Verloofungen von Fohlen und Pferden, landwirthschaftlichen Geräthlchaften und sonstigen Gegenständen, welche derselbe mit Genehmigung der Großherzoglichen Landesregierung m Verbindung mit den beiden, im Frühjahr bezw. Herbst dieses Jahres daselbst stattfindenden Fohlen- und Pferdemärkten zu veranstalten beabsichtigt, auch in den Kreisen Frankfurt a/M. und Hanau Loose zu vertreiben.
Kassel den 1. März 1884.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
BekanntwÄchungeN Königl. Lartdrathsamts.
Nach Verfügung der Königlichen Regierung zu Kassel vom 30. November 1883 L I 11702 ist mit der Großherzoglich hessischen Regierung eine Vereinbarung getroffen worden, wonach die alljährlich mindestens ein Mal durch die Ortsvorstände bezw. die Feldgeschworenen der beiderseitigen Grenzgemeinden — wenn erforderlich unter Zuziehung der betreffenden Revierforstbeamten — gemeinschaftlich vorzunehmende Be- gthui g der Landgrenze nicht mehr, wie seither am 1. Mai, sondern in den Monaten September und Oktober jeden Jahres vorgenommen Werden.
Die Herrn Bürgermeister der betreffenden Grenzgemeinden werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß wegen der näheren Bestimmung des Tags, an welchem der Grenzbegang stattfinden soll, weitere Verfügung ergehen wird.
Hanau am 11. März 1884.
Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.
Tagesschau.
— Berlin, 14 März. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen im Laufe des heutigen Vormittags die Vorträge des mit der Vertretung deS Polizeipräsidenten beauftragten Ober-Regierungsraths Friedheim, des General - Intendanten der Königlichen Schauspiele, von Hülsen, und des Chef des MilitärbinetS, Generallieutenants v. Albedyll entgegen.
— Berlin, 14. März. (Reichstag. 5. Sitzung) In der heutigen Sitzung wurde die Berathung des Unfallversicherungsgefetzes fortgesetzt.
— Berlin, 14. März Nachdem in heutiger (61.) Sitzung deS Abgeordnetenhauses die Interpellation Zelle, wegen der Vorgänge in Reustettin, die zu etwas gereizter 2' istündiger Besprechung Veranlassung gegeben, erledigt war, wurde die dritte Lesung der schlesischen Landgüter- ordnung, der Sekundärbahivorlage und die Abänderung des Pensionsgesetzes berathen und dieselbe debattenlos erledigt. Nächste Sitzung Mittwoch.
— Berlin, 14 März. Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung erklärt die von dem hiesigen Correspondenten des Standard wiederholte Behauptung von einem zwischen Deutschland und Oesterreich einerseits und Rußland andererseits in Form identischer Protokolle sehr umfassen, der Natur getroffenen Abkommen als eine vollständige Erfindung. Identische Protokolle, von welchen er spreche, existirten nicht. Die Beziehungen der drei Kaiserreiche seien auch ohne Protokolle die besten.
— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21 Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 64 wurden unterm 12 März verboten: die Nummern 3, 4, 5, 7, 8, 9 und 10 2. Jahrgangs der „Halberstädter Sonntagszeitung", sowie das fernere Erscheinen dieser Zeitung.
— Kiel, 14. März Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute früh unter enthusiastischen Kundgebungen der Bevölkerung nach Berlin abgereist. Se. Königliche Hoheit der Prinz Wilhelm wird heute Abend abreisen und Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich noch bis zur Außerdiebststellung der „Olga", am 21. d., hier bleiben.
— (Arbeitsvermehrung) Welchen Aufschwung die Glasbläserei in dem thüringer Glaswaaren-Jndustrieorte Lauscha während der letzten 11 Jahre gewonnen hat, geht daraus hervor, daß die Zahl der sür die Glasbläserei in Thätigkeit befindlichen Arbeitsflammen sich von 663 im Jahre 1872 nach und nach auf 1097 im Jahre 18 3 erhöht hat. Im Jahre 1880 waren es schon 777 und im Jahre 1881 1017 Flammen. Diese Arbeitsflammen dienen lediglich der Hausindustrie, mit welcher sich die Mehrzahl der Einwohnerschaft beschäftigt.
— München, 14. März. Der Landtag lehnte mit 101 gegen 36 Stimmen die Regierungsvorlage, betr. die Aufbesserung der Beamtengehälter, ab.
— Bremen, 14. März Der vierte Schnelldampfer „Eider" des Norddeutschen Lloyd machte gestern seine Probefahrt mit einer Geschwindigkeit von I8V4 Knoten. Die „Eider" ist gestern Abend nach Bremen abg gangen, von wo sie am 19. März ihre erste Reise nach N^whork antreten wird.
— Wien, 14. März. (Fr. I.) Im Walde von Gumjeri (Bosnien) tauchten bewaffnete Räuber auf, weshalb Militär gegen dieselben auszog Im Dorfe Dubowik wurde der Leichnam eines ermordeten dalmatinischen Kaufmanns gesunden. Dem berüchtigten Räuber Tschitscho gelang die Flucht während seiner Escortirung
— Wien, 14. März Im Prozeß Schenk werden die einzelnen Mordfälle erörteit. Die Angeklagten gestehen alles zu. Schenk schildert die einzelnen Mordfälle mit großer Ruhe. Schlossareck theilt mit, Schenk beabsichtigte auch eine Frau im Wagen zu berauben, mit Petroleum zu begußen und anzuzüaden.
— Pest, 14. März. Hiesigen Blättern zufolge erfuhr die Polizei von einer beabsichtigten Activa der Anarchisten, demzufolge 36 Anarchisten, bai unter mehrere Frauen, verhaftet wurden. Viele Briefe, Schriften und Zeitschriften anarchistischen Inhalts wurden faisirt.