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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

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Nr. 62. Donnerstag den 13. März 1884.

Bekanntmachungen KömgL. LandrathsaMts.

Der Ackermann Johannes Weil 16r von Bergen ist zum Orts­taxator sür diese Gemeinde bestellt und vereidigt.

Hanau am 8. März 1884

Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.

Der Goldarbeiter Louis Löffler, genannt Müller, von Hanau, hat behufs dauernden Verbleibens in Wien um Entlassung für sich und Familie aus dem Preußischen Unterthanen-Verband nachgesucht.

Hanau am 8. März 1884.

Der Königliche Landralh

Freiherr v. Broich.

Gefunden: Ein rothes Strickzeug. Ein weißes Medaillon. Ein Zwicker. Ein Rest karrirtes hellblaues Zeug. Ein Sammttäsch« chen. Ein Stock (Pftfferröhrchen).

Hanau am 13. März 1884.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesschau.

— Berlin, 12. März. Der Kronprinz ist heute Abend 11 Uhr nach Kiel abgereist.

— Berlin, 12. März. Fürst Bismarck mit Gemahlin ist heute Nachmittag 4 Uhr 38 Min. Hier eingetroffen.

— Berlin, 12. März. (Reichstag. 3. Sitzung) Die heutige Sitzung des Reichstags eröffnet der Präsident mit geschäftlichen Mitthei­lungen und der Verlesung eingegangener Vorlagen. Die allgemeine Rechnung pro 1879—80 geht an die Rechnungs - Commission, ebenso diejenige für den Etat 1881 - 82; dagegen geht die Rechnung für den Etat 1882—83 mit den Etatsüberschreitungen auf Rickerl's Vorschlag an die Budget.Commission.

Die Uebereinkunft mit Luxemburg über die gegenseitige Zulassung des in den Grenzdistrikten wohnhaften Medizinalpersonals wird ohne Debatte in erster und zweiter Lesung genehmigt.

Zum Gesetzentwurf über den Feingehalt von Gold- und Silberwaaren beantragt Haeule Verweisung der Vorlage, die von den Fabrikanten mit Besriedigung begrüßt worden sei, an eine besondere Commission, weil die Bestimmungen bezüglich der Goldwaaren einer Aenderung bedürften, wenn sie ihren Zweck erfüllen sollten, wogegen die­jenigen bezüglich der Silberwaaren für gut zu erachten seien.

Bamberger stimmt zu, bemerkt aber, daß wohl seitens der Fa­brikanten, nicht aber seitens des Publikums der Wunsch nach derartigen gesetzlichen Maßregeln laut geworden sei.

Bundescommissar Bödicker hebt hervor, daß die obligatorische Stempelung und die Einführung des Reichsstempels gegenüber der facul- tativen Stempelung, wie die Vorlage sie wolle, große Schwierigkeiten heroorrusen und das Gewerbe in kleineren Städten schädigen werde. Das Bedenken, es könnte durch die Maßregel der Export geschädigt wer­den, sei unbegründet. Gerade durch dieselbe würde das Vertrauen des Auslandes wachsen und der in den letzten Jahren vermehrte Export von Gold- und Silberwaaren sich noch steigern.

Köller erk.än, er stehe der Vorlage sympathisch gegenüber und sei mit der kommissarischen Berathung einverstanden, wünsche aber, die Commission möge schnell und gründlich die Vorlage durchberathen.

Gerwig ist gleichfalls für kommissarische Berathung.

Die Vorlage wird einer besonderen Commission von 14 M it- gli edern überwiesen. Morgen Unfallgesetz (F. N)

— Berlin, 12 März. Die Nordd. Allg. Ztg. schreibt: Die Nachricht von Blättern, daß seit der Unterredung des Großherzogs von Hessen mit dem Arbeitsminister anläßlich der Enthüllungs-Feier des Niederwald Denkmals Verhandlungen über Abtretung hessischer Bahnen an Preußen nicht gefühlt seien, ist nach bester Quelle dahin richtig zu stellen, daß solche Verhandlungen überhaupt niemals gepflogen wurden. Auch die Mittheilungen der Presse über jene Unterredung entsprechen nicht der Wirklichkeit.

— Berlin, 12. März. Die „Vofsifche Zeitung" meldet: In

der am Samstag stattgehabten Aussichtsraths-Sitzung der Dortmunder Union theilte die Direktion mit, daß die Betriebsergebnisse in Folge der niedrigen Preise und ungünstigen Effenconjuncturen im ersten Semester des Rechnungsjahres um 6 bis 700 000 M. gegen das Vorjahr zurück­geblieben sind. Die zu Reparaturen und Ergänzuügen erforderlichen Beträge werden aus den disponiblen Mitteln bestritten werden; eine anderweitige Geldbeschaffung ist nicht erforderlich.

— Der „R. u. St.-Ä." Nr. 62 veröffentlicht: Gesetz, betreffend das Höferecht in der Provinz Hannover, vom 20. Februar 1884.

— Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Nach dem „R.- u. St.-A." Nr. 62 wurde unterm 11 März verboten: die im Verlage von L. Bailliäre et H. Messager zu Paris im Jahre 1884 erschienene nicht periodische Druckschrift: „Die Frau und die Revolution. Lichlstreifen auf Ehe und Familie" von Friedrich Stackelberg.

— Kiel, 12. März Prinz Wilhelm ist heute Morgen 9 Uhr hier eingetroffen. Derselbe fuhr durch die festlich geschmückten Straßen, in welchen Soldaten und Matrosen Spalier bildeten, nach der Barba­rossabrücke und von da sofort auf der Corvette „Blücher" zum Schei­benschießen mit Torpedos nach der Wieker Bucht, von wo sich der Prmz nach Friedrichsort begeben hat.

— Dresden, 12. März. Auch die erste Kammer genehmigte den Ankauf des Conrad'schen Hauses in Berlin für die sächsische Ge­sandtschaft daselbst.

— Christiania, 12. März. Im königlichen Diktamen betref­fend den Abschied Selmers wird festgehalten, daß das Urtheil des Reichs­gerichts dem Könige die ihm im Grundgesetze zuertheilten Prärogative nicht aberkennen könne. Die Verpflichtungen des Unionskönigs, erklärt der König, erfordern bestimmt, daß ich die Stellung der Staatsgewalt wahre, welche allein die zwischen den Reichen bestehende Vereinigung sichern kann. Das Handschreiben des Königs spricht Selmer die könig­liche Anerkennung unter Verleihung des Seraphinenordens aus.

— Paris, 12. März. Die von der englischen Polizei hier an­gestellten Ermittelungen ergaben keine Betheiligung hier lebender Jr- länder- Amerikaner an den jüngsten Attentaten in London.

— Paris, 12. März. Nach dem vom Journal officiel publi- cirten Ausweise bleibt der Betrag der Einnahme an indirekten Abgaben im Januar und Februar 1884 um 11V« Millionen hinter dem Voran­schlag des Budgets und um 4’/a Millionen hinter dem Ertrage des gleichen Zeitraums im Vorjahre zurück.

— London, 12. März. Gladstone befindet sich besser. Nach­mittags beabsichtigt er eine Ausfahrt.

— London, 12. März. Ein Telegramm des Standard auS Suakin von heute Nachmittag 2 Uhr 30 Min meldet: Heliographischen Nachrichten zufolge befindet sich ler Feind 5000 bis 6000 Mann stark der englischen Armee gegenüber; der Feind soll nicht verschanzt sein und die Engländer sollten Nachmittags 1 Uhr vorrücken, wahrscheinlich würde noch heute eine Schlacht ftattfi. den. Die Daily News veröffentlichen eine ähnliche Depesche.

— Rikolajeff, 12. März. Die Schifffahrt auf dem Bugflusse und dem Dnieper ist eröffnet.

Reichsgerichts-Entscheidungen.

— Die in einer schriftlichen Verhandlung enthaltenen verschiedenen stempelpflichtigen Gegenstände oder Geschäfte (Vollmacht zum Verkauf eines Gutes und Schuldverschreibung der Bevollmächtigten über den zu erzielenden Kaufpreis, — Nr. 1 der Allgemeinen Vorschriften bei dem Gebrauche des StempeltarisS vom 7 März 1822) unterliegen nach ei­nem Erkenntniß des Reichsgerichts, vom 1. November v. I., der Ver­steuerung auch dann, wenn die verschiedenen Abmachungen nicht jede eine selbständige Existenz und Gültigkeit haben, und sie vielmehr in Zusam­menhang mit einander gebracht und die eine von der Gültigkeit der an­deren abhängig, sie insgesammt also als einheitliches Ganzes gewollt sind.