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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristffcher Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzen! Correspondenz.
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Die ifpaltig« Garmondzeile ob.
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Nr. 58.
Samstag den 8. März
1884.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs- Control - Versammlungen für die Ortschaften:
Bergen, Berkersheim, Bischofsheim, Bockenheim, Bonames, Eckenheim, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Hausen, Mainkur, Niederrad, Niederursel, Oberrad, Praunheim, Preungesheim und Seckbach finden an den nachstehend verzeichneten Tagen und Stunden auf dem Hofe der neuen Jnsanteric-Kaserne in Frankfurt a. M., Gutleutstraße,
Am 1., 2., 3., 4., 5., 7., 8., 9. April früh 8, 9^2 und 11 Uhr und am 16. April früh 10 Uhr.
Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten und Landwehrleute zu erscheinen haben. Eine Ausnahme hiervon machen nur diejenigen Landwehrleute, welche im Herbst dieses Jahres ihre Gesammidienstzeit zurückgelegt haben. Mannschaften , welche dieser Categorie angehören, sind behufs Beorderung zur Herbst-Control-Versammlung von der Frübjchrs-Control-Versammlung dieses Jahres entbunden.
Dispensationen von den Control Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 20 März er. an den betreffenden Bezirks-Feldwebel hierselbst gerichtet werden.
Die Einberufung zu den Control-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellunasordres und ist der Militairpaß sowie das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen. Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche etwaige Wohnungs Veränderungen bei dem Bezirksieldwebel hierselbst noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
Frankfurt a. M. den 1. März 1884.
Königliches Commando
des Reserve Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:
In Windecken am 1. April Vormittags 9 Uhr,
„ Mittelbuchen am 1. April Vormittags 11 Uhr,
„ Langenselbold am 2 April Vormittags 9 Uhr,
„ Hanau am 3. und 4. April Vormittags 8 und 10 Uhr.
Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten und Landwehrleute zu erscheinen Haben. Eine Ausnahme hiervon machen nur diejenigen Landwehrleute, welche im Herbst dieses Jahres ihre Gesammtdienstzeit zurück gelegt haben. Mannschaften , welche dieser Categorie angehören, sind behufs Beorderung zur Herbst- Control-Versammlung von der Frühjahrs Control Versammlung dieses Jahres entbunden.
Dispensationen von den Control-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 20. März er. an den Bezirksseldwebel in Hanau gerichtet werden.
Die Einberufung zu den Control - Versammlungen erfolgt durch Auktheilung von Gfftellungsordres und ist der Militairpaß sowie das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen. Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche etwaige Wohnungs-Verän- derungen bei dem Bezirksseldwebel zu Hanau noch Nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
Frankfurt a. M, den 1. März 1884.
Königliches Commando
des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M) Nr. 80.
HetanntmachmUen Königl. Landrathsamts
Gefunden: Ein schwarzes Eiswolltuch. Eine schwarze Orlean- schürze
Verloren: Ein schwarzes Eiswolltuch.
Hanau am 8. März 1884.
AuS Königl. Landrathsamt.
Zur Bekämpfung des Landstreicherthums.
(Schluß.)
Wir haben eS aber heute vorzugsweise mit der Frage zu thun: WaS kann geschehen, dem thatsächlich vorhandenen Uebelstande des Va- gabundenthums entgegen zu arbeiten, uns in Stadt und Land gegen diese Plage zu schützen — und gleichzeitig den noch besserungsfähigen Personen neben der nothdürftigsten Unterstützung entsprechende Gelegenheit zur Arbeit zu gewähren, damit sie wieder arbeiten lernen und durch diese wieder nützliche Glieder der menschlichen Gesellschaft werden können.
Bei der enormen Anzahl der Vagabunden wird dieses Ziel nicht leicht und nickt allein durch freie Vereine erreicht werden können, sondern mit diesen werden die Korporationen der Kreise und Gemeinden zusammen arbeiten müssen und auch die Regierung ist bereit und erachtet es als ihre Pflicht, für die Bekämpfung des Vagabundenthums mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln mitzuwirken.
Neben der christlichen Barmherzigkeit, die uns hierbei vor allem leiten soll, muß aber auch ernste und oft rücksichtslose Strenge walten, daß der uralte Satz „wer nicht arbeiten will, der soll auch nicht essen" wieder voll und ganz zur Durchsührung gelangt, damit faule Vagabunden endlich merken, daß es b<n fleißigen Staatsbürgern Ernst ist, sich nicht länger von ihnen ausplünsern zu lassen, wenn sie nicht arbeiten wollen.
Ob demnächst zu diesem Zwecke für den Regierungsbezirk Kassel eine besondere Arbeiterkolonie zu errichten sein wird, oder ob eine solche für die Provinz Hessen-Rassau gemeinsam und etwa auch für das Groß- herzogthum Riffen genügen wird, obst ob wir uns ganz oder teilweise für die nächste Zeit der Kolonie Wilhelmsdorf anschließen können, so lange dieselbe bereit und im Stande ist, die Vagabunden des Regierungsbezirks aufzunehmen, wird weiterer Erwägung und Befchlußnahme vorbehalten bleiben müssen.
Als Vorbe>eitung hierfür wird aber m. E folgendes schon jetzt und sofort ins Werk gesetzt werden können und müssen:
1. Wie es die Vereine gegen Hausbettelei erstreben, muß endlich der Grundsatz allgemein anerkannt und durchgeführt werden: daß kein Einzelner selbst einem unbekannten Bettler Unterstützung gewährt, sondern es muß dies Vereinen bez. den Gemeinden überlassen werden. Sogenannte Almosen, wie sie gegenwärtig noch Diel zu viel gegeben werden, was ja im Königreich Sachsen bei Strafe von 2 M v rboten ist, sind unzulässige Verschwendung, die von den Vagabunden nur zum Schnaps verwendet werden, wodurch denselben also nicht geholfen, sondern nur ihrem Laster Vorschub geleistet wird. — Es schließt dies in keiner Weife aus, daß Hausarme direkt unterstützt werden; diese Art die Noth unserer Brüder und Schwestern zu lindern, hängt mit der Bagabundenfrage nicht zusammen und dieser Mildthätigkeit soll hier keineswegs entgegen getreten werden.
2. Vereine und Gemeinden geben in der Regel niemals baares Geld, sondern nur Naturalverpflegung und
3. auch diese nur gegen Arbeit. —
4. Zu diesem Zwecke ist es nothwendig, daß über den ganzen Regierungsbezirk ein Netz von Verpflegungsstationen eingerichtet wirs; am besten wird dies zunächst in den 65 Städten Hessens geschehen können, denn dort wird am leichtesten Gelegenheit zur Arbeit für die Vagabunden von der betr. Stadt einzu- richten sein, da diese stets irgend welche Arbeit, wie Holzklein- machen, Steineklopfen, Straßenreinigen, Wege bessern rc. zu vergeben haben wird. Die Kontrole dieser Arbeit wird der betr. Bürgermeister mit seinen polizeilichen Organen am besten führen können und darüber wachen, daß auch die Gemeinde» Armenpflege an Reisende und Bettler, sowie an alle arbeitsfähigen Individuen fortan nur nach vorstehend angegebenen Grundsätzen ausgeübt wird.
Hierdurch wird auch dem Platten Lande am leichtesten und sichersten geholfen werden, denn sobald derartige Verpflegungsstationen in sämmtlichen Städten eingerichtet sind, wird es auf dem Lande leicht und ohne Gefahr sein, jeden Bettler ab- und dorthin zu verweisen, und wenn dies unter eifrigster Unterstützung der