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H m mi er Artiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erschein: täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzwl Corre-pondenz
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Nr« 56. Donnerstag den 6. März 1884.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs- Control- Versammlungen für die
* Ortschaften:
Bergen, Berkersheim, Bischofsheim, Bockenheim, Bonames, Eckenheim, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Hausen, Mainkur, Niederrad, Niederursel, Oberrad, Praunheim, Preungesheim und Seckbach
finden an den nachstehend verzeichneten Tagen und Stunden auf dem Hofe der neuen Infanterie-Kaserne in Frankfurt a. M., Gutleutstraße, statt.
Am 1., 2., 3., 4., 5., 7., 8., 9. April früh 8, 9^2 und 11 Uhr und am 16. April früh 10 Uhr.
Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten und Landwehrleute zu erscheinen haben Eine Ausnahme hiervon machen nur diejenigen Landwehrleute, welche im Herbst dieses Jahres ihre Gesammtdienstzeit zurückgelegt haben. Mannschaften, welche dieser Categorie angehören, sind behufs Beorderung zurHerbst-Control-Versammlung von der Frühjahrs-Control-Versammlung dieses Jahres entbunden.
Dispensationen von den Control Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 20. März cr. an - den betreffenden Bezirks-Feldwebel hierselbst gerichtet werden.
Die Einberufung zu den Control-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungsoidres und ist der Militairpaß sowie das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen. Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche etwaige Wohnungs Veränderungen bei dem Bezirksfeldwebel hierselbst noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
- Frankfurt a. M. den 1. März 1884.
Königliches Commando
des Reserve Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen nnd Stunden statt :
In Windecken am 1. April Vormittags 9 Uhr,
„ Mittelbuchen am 1. April Vormittags 11 Uhr,
„ Langenselbold am 2. April Vormittags 9 Uhr,
„ Hanau am 3. und 4. April Vormittags 8 und 10 Uhr.
Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten und Landwehrleute zu erscheinen haben. Eine Ausnahme hiervon machen nur diejenigen Landwehrleute, welche im Herbst dieses Jahres ihre Gesammtdienstzeit zurückaelegt haben. Mannschaften , welche dieser Categorie angehören, sind behufs Beorderung zur Herbst. Control-Versammlung von der Frühjahrs-Control Versammlung dieses Jahres entbunden.
(Dispensationen von den Control-Versammlungen können eintreten Und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 20. März cr. an den Bezirksfeldwebel in Hanau gerichtet werden.
Die Einberufung zu den Control - Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungsordres und ist der Militairpaß sowie das FührungS Attest mit zur Stelle zu bringen. Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche etwaige Wohnungs-Verän- derungen bei dem Bezirksfeldwebel zu Hanau noch nicht gemeldet haben, anfgesordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
Frankfurt a. M, den 1. März 1884
Königliches Commando d es Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M) Nr. 80^__
Bekanntmachung.
Jeder Landbriesträger führt auf seinem Bestellgange ein Annahmebuch mit sich, in welches er die von ihm angenommenen Sendungen mit Werthangabe, Einschreibsendungen, Postanweisungen, gewöhnlichen Packel- und Nachnahmesendungen einzutragen hat. Will der Auflieferer die Eintragung selbst bewirken, so hat der Landbriefträger demselben das Buch vorzulegen. Bei der Eintragung des Gegenstandes durch den Landbriefträger muß dem Absender auf Verlangen durch Vorlegung des
Buches die Ueberzeugung von der stattgehabten Eintragung gewährt werden.
Kassel, 26. Januar 1884.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
__zur Linde.__________________________
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Die Gewerbetreibenden wie auch die Herrn Ortsvorstände des Kreises werden darauf aufmerksam gemacht, daß Gestattungen zu den nach §. 5 der Sabbathsordnung vom 27. Juni 1748, welch letztere von der höheren Verwaltungs- wie von Justizbehörden als noch zu Recht bestehend mehrfach anerkannt ist, zulässigen Sonntagsarbeiten von dem Nachweis abhängig sind, daß „besonderer Nothfall" vorliegt.
Gesuche um Gestaltung zur Sonntagsarbeit, für welche dieser Nachweis nicht erbracht wird, können Berücksichtigung nicht finden.
Hanau am 5. März 1884.
Der Königliche Landrath Freiherr v B r o i ch.
In Folge ergangener Anfragen werden die Herrn Ortsvorstände hierdurch angewiesen, die auf Grund des GesetzeS vom 20. Juli 1881 beschlagnahmten Schankgesäße mit den Anzeigen an die Königlichen Herrn Amtsanwälte abzuliefern.
Hanau am 3. März 1884.
Der Königliche Landrath.
Freiherr v. Broich.
Ausfchreiben.
Ein der Berübung der in den letzten Monaten dahier begangenen schweren Diebstähle bezw. Diebstahlsversuche dringend Verdächtiger wurde in der Nacht vom 25./26. L M-s von einem Schutzmanne angehalten, entsprang aber, nachdem er zwei Revolverschüsse auf den Schutzmann abgegeben hatte, im Dunkel der Nacht, ohne daß es bis jetzt gelungen wäre desselben habhaft zu werden. Der betreffende Schutzmann schoß ebenfalls auf den Unbekannten und glaubt, ihn verwundet zu haben.
Der Unbekannte wird beschrieben als ein mehr großer als mittelgroßer Mensch mit Schnurrbart, bekleidet mit hellgrauer Hose, dunklem Winterüberzieher, weißer, vielleicht Papier-Wäsche, und breitrandigem weichen Filzhut. Nach den angestellten Ermittelungen hat derselbe Mensch Tags zuvor einer Prostituirten in deren Wohnung unter Vorzeigung des Revolvers m t Schießen gedroht. Diese Prostituirte beschreibt in glaubhafter Weise die Person des Unbekannten noch weiter wie folgt: Alter 30—32 Jahre, circa 1,70 m groß, Haare dunkelblond, in der Mitte gescheitelt und hinter die Ohren zurückgekämmt, Augen dunkel, Augenbrauen dunkelblond. In dessen Gesellschaft befand sich ein anderer Unbekannter, etwa 26—28 Jahre alt, 1,60 — 1,64 m groß, hellblondes Haar, auf der Seite gescheitelt, von den Ohren nach vorn gestrichen, blaue Augen, hellblonde Augenbrauen, gewöhnliche Nase, kleiner Mund, kleines und spitzes Kinn, röthlicher Schnurrbart mit Mücke, schmächtige Statur, bekleidet mit dunklem Jaquet und Hose, seidener Mütze, einen dunklen schwarzen Stock m t Hirschgeweihgriff (anscheinend Stockdegen) tragend. Die Prostituirte hält dieselben nach ihrem Gebühren für Louis von Freudenmädchen.
Mit Rücksicht auf die Gemeingefährlichkeit der beiden beschriebenen Personen bittet man um schleunigste energische Fahndung nach denselben, ihre vorläufige Festnahme oder Ausmittlung der Personen und sofort gefällige Nachricht hierher. Es dürste sich empfehlen die Herrn Aerzte auf das etwaige Vorkommen einer Verwundung aufmerksam zu machen mit dem Bemerken, daß, wenn der erstgenannte Unbekannte verwundet worden ist, er die Verwundung im Rücken erhalten haben muß.
Gießen, den 27. Februar 1884.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fre s en ius.
Wird veröffentlicht.
Hanau am 29, Februar 1884
Der Königliche Landrath Freiherr v. Broich.