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Mieimrweatt» 8«i8:

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»i-rteUährlich

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Hananer Anuigrr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme'der Sonn- und Fei ringe, mit betleirist scher B-ilage, und Sampans mit der Berliner Proomzial Korrespondenz

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Die llpaltig« »ermonbieiU ok deren äiaum

10 Pig.

Die 2fpalt. «eile 20 Pjg.

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30 Pfz

Nr. 55.

Mittwoch den 5. März

1884.

Amtliches.

Bekanntmachung.

K. Die diesjährigen Frühjahrs- Control - Versammlungen für die Ortschaften:

Bergen, Berkersheim, Bischofsheim, Bockenheim, Bonames, Eckenheim, Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Hausen, Mainkur, Niederrad, Niederursel, Oberrad, Praunheim, Preungesheim und Seckbach finden an den nachstehend verzeichneten Tagen und Stunden auf dem Hofe der neuen Infanterie-Kaserne in Frankfurt a. M., Gutleutstraße, statt.

Am 1., 2., 3., 4., 5 , 7., 8., 9. April früh 8, 9^2 und 11 Uhr und am 16. April früh 10 Uhr.

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten und Landwehrleute zu erscheinen haben. Eine Ausnahme hiervon machen nur diejenigen Landwehrleute, welche im Herbst dieses Jahres ihre Gesammtdienstzeit zurückgelegt haben. Mann­schaften , welche dieser Categorie angehören, sind behufs Beorderung zur Herbst-Control-Versammiung von der Frühjahrs-Control-Versammlung dieses Jahres entbunden.

Dispensationen von den Control-Versammlungen können eintreten - und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens 20. März er. an den betreffenden Bezirks-Feldwebel hier selbst gerichtet werden.

Die Einberufung zu den Control-Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungsordres und ist der Militairpaß sowie das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen. Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche etwaige Wohnungs-Ver- änderungen bei dem Bezirksfeldwebel hierselbst noch nicht gemeldet ' haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.

Frankfurt a. M. den 1. März 1884.

Königliches Kommando des Reserve Landwehr- Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80____

Bekanntmachung.

Die diesjährigen Frühjahrs-Control-Versammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen nnd Stunden statt:

In Windecken am 1. April Vormittags 9 Uhr,

Mittelbuchen am 1. April Vormittags 11 Uhr,

Langenselbold am 2. April Vormittags 9 Uhr,

Hanau am 3. und 4. April Vormittags 8 und 10 Uhr.

Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten und Landwehrleute zu erscheinen haben. Eine Ausnahme hiervon machen nur diejenigen Landwehrleute, welche im Herbst dieses Jahres ihre Gesammtdienstzeit zurückgelegt haben. Mann- j schaffen, welche dieser Kategorie angehören, sind behufs Beorderung . zur Herbst. Control- Versammlung von der Frühjahrs- Control- Versammlung ' dieses Jahres entbunden.

Dispensationen von den Control-Versammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 20. März er. an den Bezirksfeldwebel in Hanau gerichtet werden.

Die Einberufung zu den Control - Versammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungsordres und ist der Militairpaß sowie das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen. Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche etwaige Wohnungs-Verän« derungen bei dem Bezirksfeldwebel zu Hanau noch n-cht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.

Frankfurt a. M, den 1. März 1884.

Königliches Commando

ches Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M) Nr. 80.

. B^e k a n n t m a ch u n g.

Vertrieb der Patentschriften durch die Reichs-Postanstalten.

Im Einvernehmen mit dem Reichs-Patentamt ist versuchsweise die Einrichtung getroffen worden, daß die auf Grund des Reichs-Patentge. sitzes zur Veröffentlichung gelangenden Beschreibungen und Zeichnungen, auf Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt, die sogenannten

Patentschriften, welche bisher ausschließlich durch die Reichsdruckerei vertrieben wurden, auch durch Vermittelung der Reichs-Postanstalten bezogen werden künnen.

Es werden Bestellungen entgegengenommen auf

a) einzelne Klassen von Patentschriften (zum fortlaufenden Bezüge aller Patentschriften einer und derselben Klasse),

b) zwanzig oder mehr Exemplare einer bestimmten Patentschrift und

c) einzelne Exemplare einer beliebigen Patentschrift.

Im Allgemeinen sind für die Bestellung auf Patentschriften die für den Zeitungsverkehr bestehenden Bestimmungen maßgebend. Nähere Auskunft wird von sämmtlichen Reichs-Postanstalten ertheilt.

Berlin W., 17. Februar 1884.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

____________________St ephan.___

Bekanntmachung.

Jeder Landbriesträger führt auf seinem Bestellgange ein Annahme­buch mit sich, in welches er die von ihm angenommenen Sendungen mit Werthangabe, Einschreibsendungen, Postanweisungen, gewöhnlichen Pocket- und Nachnahmesendungen einzutragen hat. Will der Auflieferer die Ein­tragung selbst bewirken, so hat der Landbriefträger demselben das Buch vorzulegen. Bei der Eintragung des Gegenstandes durch den Land­briesträger muß dem Absender auf Verlangen durch Vorlegung des Buches die Ueberzeugung von der stattgehabten Eintragung gewährt werden.

Kassel, 26. Januar 1884.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.

zur Linde._________________________ ~15efa$mtm Königl. LandrathMWts.

Jakob Schmidt II. zu Windecken ist zum Schweinehirt und Wasenmeister dieser Gemeinde bestellt und verpflichtet.

Hanau am 27. Februar 1884

Der Königliche Landrath

Freiherr v. Broich.

Aufruf

zum Ausbau der Thürme der St. Martinskirche zu Kaffel.

Das Presbyterium der hiesigen Freiheiter Gemeinde hat den Ausbau der unvollendeten Thürme der St. Martinskirche dahier in Anregung gebracht.

Die Unterzeichneten sind zusammengetreten, um die Ausführung dieses Vorhabens zu unterstützen. Handelt es sich doch um die endliche würdige Vollendung des Domes der Residenzstadt Kasse!, welcher, ein erhabenes Denkmal frühester Zeiten, sich über dem Grabe einer Reihe von hervorragenden Fürsten des Landes wölbt, insbesondere Philipp des Großmüthigen, des großen Förderers der Reformation.

Die technische Untersuchung hat d:e Ausführbarkeit des Werkes ergeben. Die Kosten der Ausführung werden sich nach dem Urtheil verschiedener Sachverständiger auf etwa 250 000 Mk. stellen.

Was anderswo gelungen, sollten wir davor zurückschrecken? Regt sich doch im wieder erstandenen deutschen Reiche überall Sinn und Hand zur Erhaltung nnd Ausschmückung unserer Baudenkmäler!

Nachdem zur Ausführung durch den Herrn Oberpräsidenten die Sammlung freiwilliger Gaben bei den evangelischen Einwohnern des Regierungsbezirks genehmigt worden ist, sind die Unterzeichneten zur Entgegennahme von Beiträgen bereit und haben die Organisation von Sammlungen in Stadt und Land veranlaßt.

Wir wen en uns nun an Alle, welche ein Herz für unser schönes Hessen und seine Hauptstadt, sonne feine ruhmwürdige Vergangenheit haben, insbesondere an unsere hessischen L ndslente, an die Vereine und Genossenschaften, wie an die Einzelnen mit der Bitte:

Schenkt uns Eure Hülfe durch Wort und That zur Erreichung unseres Zieles! Laßt d esen Ausruf und unsere Sammellisten nicht vergeblich an Euch vorübergehen, bildet Hülfs-Comites zu unserer Unterstützung! Thue ein jeder, was er kann auch die kleinste Gabe, eine jede Thätigkeit im Interesse der Sache trägt dazu bei, das Werk