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Nr. 46. Samstag den

t Aus Mittelasien.

Während in der europäische Kulturwelt unverändert tiefster Frie­den herrscht und die politischen Wetterbeobachter eine dauernde Befesti­gung desselben voraussagen, tragen sich außerhalb unseres Welttheils Dinge von weitgehendster Bedeutung zu. Just in dem Augenblicke, wo der englische Premier-Minister Gladstone seine von der Oppositionspartei hart angefochtene egyptische Politik durch die Absenkung von Truppen nach Tokar und Khartum wieder zu Ehren zu bringen versucht, ist Eng­land von einer wichtigen Kunde aus Mittelasien überrascht worden. Die im südlichen Theile von Turkestan, auf der Heerstraße nach Afghanistan liegende, bisher unabhängig gewesene Stadt Merw ist im Begriff, in den Besitz Rußlands Überzugehen. Die in der Um­gegend diesesSchlüssels von Afghanistan" wohnenden Turkmenen- Stämme haben sich dem Scepter des Kaisers von Rußland freiwillig unterworfen und ihr Beispiel wird aller Wahrscheinlichkeit nach von Merw selbst befolgt werden. Rußlands Herrschaft über diese wegen der afghanischen Nachbarschaft wichtigste Landschaft des ehemaligen Chanats von Buchara, kann bereits gegenwärtig als entschieden ange­sehen werden.

In den Zeiten offener Rivalität zwischen den Regierungen von St. Petersburg und von London wurde der Besitz Merws als sür die Herrschaft über Afghanistan entscheidend angesehen. Noch vor wenigen Jahren hieß es, der damalige leitende Minister Lord Beaconsfield habe erklärt, daß, wenn die Russen jemals ihre Hände nach Merw ausstrecken sollten, England mit der sofortigen Besetzung der, an dem wichtigen Kaibarpasse belegenen Stadt Kabul antworten werde. Nur wenn die Herrschaft über diesen Paß in britischen Händen liege, werde im Falle russischer Besitzergreifung Merws von einer Sicherheit Indiens über­haupt die Rede sein können.

Die Anschauungen über diesen Punkt scheinen sich ebenso verän- dert zu haben, wie diejenigen über die Nothwendigkeit einer neutralen Zone zwischen Afghanistan und Russisch-Turkestan. Die Nachricht von der Unterwerfung der merwischen Turkmenen unter die Herrschaft Kaiser Alexander III. und von einer bevorstehenden Wandlung in den Geschicken dieser Stadt selbst/ hat in London begreiflicher Weise das höchste Inte- reffe erregt, aber weder Mr. Gladstone noch sonst Jemand auf Kriegs- gedanken gebracht. Rußlands Erklärung, daß es sich mit weitergehenden Absichten nicht trage, sondern daß es lediglich die Herstellung einer kürzeren Verbindungslinie zwischen Turkestan uns Transkaspien und die Sicherung seines Handels nach Afghanistan beabsichtige, ist hinreichend gewesen, alle etwaigen Eifersüchteleien der englischen Politiker zu besei­tigen. Man weiß, daß das Petersburger Parlament die Erhaltung des Ministeriums Gladstone wünscht und daß schon aus diesem Grunde nichts unternommen werden wird, was der russischen Besitznahme Merws einen den britischen Interessenten feindlichen Charakter geben könnte.

Rußlands Herrschaft über Turkestan, die mit der vor zwanzig Jahren erfolgten Einnahme von Tschemkent und der einige Monate später geglückten Erstürmung der Stadt Taschkent ihren Anfang nahm, kann nunmehr als zum Abschluß gebracht angesehen werden. Freilich und nahezu geräuschlos hat sich der letzte Akt dieser wichtigen Verände­rung vollzogen, ein Akt, von dem man noch vor einigen Jahren an- nahm, daß er das Signal zu einem großen, welterschütterndem Kriege zwischen den beiden, um die Beherrschung Asiens werbenden Großstaaten geben werde. ____________ ________________

Tagesschau.

Berlin, 22. Febr. Nach einem hier eingegangenen Teleoramm ist Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich an Bord S. M. S. Olga" gestern glücklich in Plymouth eingetroffen.

Berlin, 22. Febr. Die Steuerkommission diskutirte heute den Bankierparagraphen und nahm Abs. 1 mit einem Amendement v. Absitz an, wonach als Capitalrente der in gewerbesteuerpflichtigen Bank, geschälten und ähnlichen den Creditverkehr und Geldverkehr vermittelnden Geschäften angelegten Capitalien nach Wahl der Geschäftsinhaber die 4prvc. Rente des aus der letzten Jahresbilanz ergebenden Gefchäftsver- mögens der Besteuerung zu Grunde gelegt werden kann.

Berlin, 22. Febr. Die Steuerkommission nahm die Para- graphen vier und sechs der Capitalrentensteuer unverändert an. Para-

23. Februar 1884.

M«W^WMZZ^^^^^EiZ^EW^M^^^^M^^^M«WWW» graph fünf (progressive Scala der Steuersätze) wurde mit 15 gegen 5 Stimmen angenommen. Betreffs der Frage des Zuschlags der Commu- nalsteuer zur Rentensteuer erklärte der Regierungskommissar die Renten- steuer für zuschlagsfähig. Zu Paragraph sieben (die Rentensteuer ist von nach Paragraph eins und zwei einkommensteuerpflichtigen physischen Personen, Actiengesellschaften und Commanditgesellschaften zu entrichten) erklärt der Regierungskommissar: Paragraph sieben handle nur von Personen und Gesellschaften, welche nach Paragraph eins und drei steuer­pflichtig seien, die Auffassung, daß dadurch die in Paragraph sieben ge­nannten Actiengesellschaften doppelt herangezogen werden sollten, sei eine irrige. Paragraphen eins und drei bezeichneten die steuerpflichtigen Ob­jekte, Paragraph sieben die steuerpflichtigen Subjekte. Schwerin be­antragt, Actiengesellschaften nur soweit zur Rentensteuer heranzuziehen, als die Rente nach Paragraph drei mehr betrage als die vertheilte Di­vidende. Hüne beantragt, nur die Capitalreservefonds der Actienge- sellschasten zur Rentensteuer heranzuziehen. Der Antrag Schwerin wird abgelehnt, der Antrag Hüne mit 17 gegen 6 Stimmen und damit der ganze Paragraph angenommen. Hüne behielt sich für die zweite Lesung einen Antrag vor, die Reservefonds der Lebensversicherungsgesellfchasten und andere Prämienreservefonds von der Rentensteuer auszunehmen.

Berlin, 22. Febr. Die Steuerkommission nahm schließlich den ganzen Banquiers-Paragraphen an.

Berlin, 22. Febr. Der Reichsanzeiger meldet die Erhebung des Professors Frerichs in den Adelstand.

Berlin, 21. Februar. Wie dieKreuzztg." versichert, wird es jetzt an den zuständigen amtlichen Stellen als zweifellos angesehen, daß die Grundsteinlegung für das neue Reichstagsgebäude nunmehr am 22. März, am Geburtstage des Kaisers, erfolgen werde.

Berlin, 22. Februar. Die Einstellung der Rek-uten der Marine hat stattzufinden: a. beim See - Bataillon und den Motrosen- Artillerieabtheilungen am 5. November d. I., b. bei den Matrosen- und Werftdivisionen am 1. und 2. Februar 1885. c. Die Einstellung der Oekonomiehandwerker erfolgt bei sämmlichen Marinetheilen am 1. Okto­ber d. I.

S. M. S.Olga", 10 Geschütze, Kommandant Korv. - Kapit. Freiherr von Seckendorff, ist am 21. Februar er. in Plymouth einge­troffen und beabsichtigt am 6. März er. die Heimreise fortzusetzen. S. M. Kbt.Hyäne", 4 Geschütze, Kommdt. Kopt.-Lt. Geiseler, ist am 1. Dezember pr. von Apia nach Saluafata in See gegangen.

Weimar, 21. Febr. Der Allgemeine Deutsche Tonkünstler- Ver in, der unter dem Protektorat Sr. Königlichen Hoheit des Groß- Herzogs steht, hält seine mit großen Musikaufführungen verbundene Jah­resversammlung, die 25. seit seinem Bestehen, in den Tagen vom 5. bis

8 Juni d. J. in Weimar ab. Zu derselben wird Dr. Franz LiSzt aus Pest zurückerwartet, der sich dort zur Zeit in erfreulichem Wohlsein be­findet, wie gegenüber mehrfach verbreiteten Gerüchten von einer schweren Erkrankung desselben festgestellt sein mag.

P. (Aus dem Abg eordnetenhause) Berlin, 21. Febr. Bei der heutigen zweiten Berathung des Gesetzentwurfes, betr. die Ein­führung der Provinzialordnung in Hannover, kam im Gegen­satz zu der gestrigen Abstimmung über §. 24a der Kreisordnung heute im Sinne der Staatsregierung eine Prinzipienfrage zur Entscheidung, welche Parteien und Presse bekanntlich lange Zeit in Bewegung gehalten hatte. Es handelt'sich um die Zusammensetzung des Provinzialland- tages. Während nach der Vorlage der Regierung, wie in den alten Provinzen, die Wahl der Mitglieder des Provinziallandtages seitens der Kreistage erfolgen soll, beantragte die Kommission, daß der Provinzial- landtag aus je 27 Abgeordneten im Wahlverbande der größeren länd- lieben Grundbesitzer und im Wahlverbande der Städte sowie aus 40 Ab­geordneten im Wahlverbande der Landgemeinden bestehen solle. Außer­dem brächte der Abg. Dr. Windtborst einen (demnächst, wie vorherzu- sehen war, abgelehnten) Antrag ein, welcher dahin ging, die königliche Staatsregierung möge unter Beseitigung des gegenwärtigen Entwurfes und unter Zugrundelegung der provinzialständrschen Verfassung für Hannover vom Jahre 1867 eine neue Provinzialordnung vorlegen. Drefe Versuche, das ständische Prinzip, welches durch die Provinzialordnung für die alten Provinzen nach langen Verhandlungen beseitigt worden ist, an dieser Stelle wieder einzuführen, wurden von den Abgg. Dr. Köhler (Göttingen), vom Heede, Dr. Hänel, Dr. Gneist, von Dzwmbowskr und