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Hanmer Adriger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanan.

Erschein! täglich mit Ausnahme der Sonn- und Fei neige, mir belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz

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Nr. 44.

Donnerstag den 21. Februar

1884.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Vertrieb der Patentschriften durch die Reichs-Postanstalten.

Im Einvernehmen mit dem Reichs-Patentamt ist versuchsweise die Einrichtung getreffen worden, daß die aus Grund deS Reichs-Patentge- setzeS zur Veröffentlichung gelangenden Beschreibungen und Zeichnungen, aus Grund deren die Ertheilung der Patente erfolgt, die sogenannten Patentschriften, welche bisher ausschließlich durch die Reichsdruckerei vertrieben wurden, auch durch Vermittelung der Reichs-Postanstalten bezogen werden können.

Es werden Bestellungen entgegengenommen auf

a) einzelne Klaffen von Patentschriften (zum fortlaufenden Bezüge aller Patentschriften einer und derselben Klasse),

b) zwanzig oder mehr Exemplare einer bestimmten Patentschrist und

c) einzelne Exemplare einer beliebigen Patentschrift.

Im Allgemeinen sind sür die Bestellung auf Patentschriften die für den Zeilungsverkehr bestehenden Bestimmungen maßgebend. Nähere Auskunft wird von sämmtlichen Reichs-Postanstalten ertheilt.

Berlin W., 17. Februar 1884.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

_____Stephan._______

BekanntMachUNgen Königl. Landrathsamts.

Ernst Guido Kuß wurm, l6 Jahre alt, von hier, jetzt in Frank­furt in Cond'tion, hat behuls Auswanderung um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen-Verband nachgesucht.

Hanau am 16. Februar 1884.

Der Königliche Landrath.

In Vertr: Baabe.

Der Tagelöhner Felix Kempel aus Oberbimbach hält sich in unbekannter Ferne auf und unterläßt die Zahlung der Verpflegungs- kosten für seine hier zurückgelasienen unmündigen Kinder.

. Es wird ersucht, nach dem Aufenthaltsorte desselben zu recherchiren und im Ermittelungsfalle Nachricht hierher zu geben.

Hanau am 19. Februar 1884

Der Königliche Landrath.

______ In Vertr.: Baabe._________

Tagesschau.

Berlin, 20. Febr. Der Reichsanzeiger" veröffentlicht eine kaiserliche Verordnung über die Einberufung des Reichstags zum 6. März.

Berlin, 20 Febr. DerReichsanzeiger" publicirt einen Erlaß des Reichskanzlers vom 9. Februar an den deutschen Gesandten v. Eisendecher, mittels dessen die Resolution des Repräsentantenhauses betreffs Lasker's zurückgestellt wird. In demselben he ßt es, jede Aner­kennung, welche die persönlichen Eigenschaften eines Deutschen im Aus­lande finden, kann für unser Rationalgefühl nur erfreulich sein, insbe­sondere, wenn sie von einer so hervorragenden Körperschaft ausgeht, wie das amerikanische Repräsentantenhaus. Ich würd; deshalb die Mitthei­lung Sargent's dankbar entgegengenommen und den Kaiser um Ermäch­tigung der Vorlage an den Reichstag gebeten haben, wenn nicht die Resolution zugleich ein Urtheil über die Richtung und Wirkung der po­litischen Thätigkeit Lasker's enthielte, welches mit meiner Ueberzeugung im Widerspruch steht. Der Erlaß citirt den betreffenden Passus der Resolution und fährt fort: Nach meiner Kenntniß des Herganges der polnischen und wirthschastlichen Entwickelung des deutschen Volkes kann ich dies Urtheil nicht als ein solches ansehen, welches den von mir er- lebten Thatsachen entspricht. Ich würde es nicht wagen, mein eigenes Urtheil dem einer so erlauchten Körperschaft wie das Repräsentantenhaus gegenüberzustellen, wenn ich nicht bezüglich der inneren Politik De utsch­lands durch eine mehr als dreißigjährige aktive Betheiligung die Ersah- tung gewonnen hatte, auch meinem Unheil innerhalb dieses G metes eine gewisse Competenz beizulegen. Ich kann mich nicht entschbeßen, ocl dem Kaiser die nöthige Ermächtigung zur Mittheilung der Resolution an den R-ichstag zu beantragen, weil ich dazu ein Urtheil mir amtlich ereignen und bei dem Kaiser vertreten müßte, welches ich als zutreffend * nicht zu erkennen vermag. w1- R)

P. (Aus dem Abgeordnetenhause.) Berlin, 19. Febr. DaS Abgeordnetenhaus nahm heute seine Plenarsitzungen wieder auf. Eingegangen ist der Gesetzentwurf, betreffend Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen über Erhebung der auf daS Einkommen gelegten direkten Kommunalabgaben. Gegenstand der Verhandlung bil­dete die Spezialberathung der Kreis- und Provinzialordnung für Hannover. Die Ansichten über die Zweckmäßigkeit diefer Vorlage waren insofern getheilt, als von den Gegnern der Vorlage die Ueber- tragung der örtlichen Polizeiverwaltung an die vom Staate bestellten Landräthe (anstatt an die AmtSvorsteher) und in Verbindung damit der Ausfall der ersten Instanz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit als gänz­lich unannehmbar bezeichnet wurde, während die Vertheidiger der Bor­lage sich auf die derselben durchaus günstige Stellungnahme seitens bei hannoverschen Provinziziallandtages berufen konnten. Die prinzipiellen Gegner der Vorlage, die Abgg. Dirichlet, Boedicker, Dr. Windthorst und v Meyer-Arnswalde bestritten theils daS Vorhandensein eines Bedürf. nisses, die gegenwärtige Aemterversassung in Hannover abzuändern, theils woll en sie für den Fall einer solchen Aenderung mindestens daS Insti­tut der AmtSvorsteher und die erste Instanz im Verwaltungsgerichtsver- fahren aufrecht erhalten wissen. Andererseits suchten die Abgg. v. Lie­bermann, Hansen, Lauenstern und Dr. Köhler (Göttingen), denen sich, freilich unter gewisser Reserve, der beim Zentrum hospitirende Abg. Dr. Brüel im Gegensatz zu den übrigen Rednern dieser Partei anschloß, den Nachweis zu führen, daß die königliche Staatsregierung mit der ge­genwärtigen Borlage einem in der Provinz Hannover wohl erkannten Bedürfnisse begegne, und daß eS wohlgethan fei, endlich aus dem gegen­wärtigen Zustande heraus zu treten. Der Herr Minister des Innern wies darauf hin, daß die Staatsregierung auf die Eigenthümlichkeiten der P ovinz Hannover die denkbar größte Rücksicht genommen habe, daß aber schließlich auch diese nach dem Worte des Dichters sich als dienen­des Glied an daS Ganze anzuschließen habe. Die königliche Staatsre­gierung habe im Uebrigen die Wünsche des kompetentesten Organs der Provinz, des ProvinziallandtageS, gehört und aus dessen Auslassungen die grundlegenden Bestimmungen der Vorlage basirt, sodaß er die feste Ueberzeugung habe, jene werde den wirklichen Bedürfnissen der Provinz entsprechen und ihn zum wahren Wohle gereichen. Das Haus geneh­migte im Verlaufe der Verhandlung demnächst den ersten Abschnitt der Vorlage, welcher von dem Umfange und der Begrenzung der Steife handelt, im Großen und Ganzen nach den Beschlüssen seiner Kommission und gelangte in der Berathung des zweiten Abschnittes, welcher sich mit den Bestimmungen über das Amt des Landrathes und die Orts- polizeivenwaltung beschäftigt, bis zu dem §. 24 excl., der die örtliche Polizeiverwattung den Landräthen übertragen wissen will, und dem die Kommission den § 24a (event. Einsührung der AmtSvorsteher) beige- fügt hat. An diesen § 24a werden sich voraussichtlich morgen lebhafte Debatten knüpfen.

Berlin, 20. Februar. Im Abgeordnetenhause wurde in heu­tiger (51.) Sitzung bte Berathung der Kreis- und Provinzialordnung für Hannover zu Ende geführt.

Berlin, 19. Februar. Der Abgeordnete Löwe (Bochum) ist am Dienstag vom Schlage gerührt worden. Wie unterm 2'0. d. Mts. gemeldet wird, ist in seinem Befinden eine kleine Besserung eingetreten.

DieBoss. Ztq." schreibt: Mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten werden auf den preußischen Staats- und unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen für folgende Ausstellungen Fracht­vergünstigungen gewährt: 1) zu Berlin am 14.15 Mai d. I., Aus­stellung landwirthschaitlicher Maschinen und Gerätbe des Schlächter- qewerbs: 2) zu Köniasberg am 17 - 20. Mai, Ausstellung von Luxus- und Zuchtpferden; 3) ebendaselbst am 22.-25. Mai, Ansst.llnug von i laudwirthschastlichen Maschinen. Die Ermäßigung besteht in frachtfreiem Rücktransport der Ausstellungsgegenstände auf der Route des Hmtrans- port!s. Bedingung ist die Vorlegung des Originalstachtbrie es für den Hintransport und einer Bescheinigung der AusstellungScomites, daß dre Gegenstände ausgestellt gewesen, aber unverkauft geblieben sind, sowie baß die Rücksendung ad 1 und 3 innerhalb vierzehn Tagen und ad 2 inner­halb acht Tagen nach Schluß der Ausstellung erfolgt.

__ In einem Erlasse des Oberpräsisenten der Rhernprovivz wer-

j den die Landräthe angewiesen, sämmtliche Amtshandlungen nicht dispen- I sirter Aushilss Geistlichen zu Protokoll zu nehmen, die gerichtliche Klage