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Nr. 43. Mittwoch den 20. Februar 1884.
BekanntmachANgen Königl. Landrathsamts.
Die Herrn Ortsvorstände haben bis spätestens den 27. d. Mts., insoweit nicht bereits geschehen, den General-Bericht für die Monate Dezember 1883, Januar und Februar 1884 einzureichen.
Hanau am 19. Februar 1884.
Der Königliche Landrath.
In Vertr: Baabe.
Verloren: Ein Kinder-Spitzenkragen. Ein Aushängeschild mit der Aulschrist „Cigarren" und „Buchhandlung".
Gefunden: Ein Herrenhemd. Ein Notizbuch. Ein Portemonnaie mit Geld.
Vom Wasenmeister eingefangen: Ein schwarzer Spitz m. Geschl.
Hanau am 20. Februar 1884.
Aus Königl. Landrathsamt.____________________
Tarif
für die Fähranstalt über den Main zwischen Groß- und Kleinkrotzenburg.
Für das Uebersetzen wird entrichtet:
I. Von Personen, einschließlich dessen was sie tragen:
a) für eine gewöhnliche U-berfahrt, welche längstens innerhalb 5 Minuten erfolgen muß, pro Perfon . . 05 Pf.
b) für eine 1 - 3malige tägliche Benutzung der Fähre (hin und zurück) für die Woche pro Person.....40 „
Personen, welche zu einem Fuhrwerke, oder als Reiter, Führer oder Treiber zu Thieren gehören, wofür die Abgabe nach den Sätzen zu II und III entrichtet wird, sind frei.
II. Bon Thieren:
a) für ein Pferd oder Msulthier .........20 „
b) für ein Stück Rindvieh oder einen Esel . . . . . 15 „
c) für ein Fohlen, Kalb, Schaf, Ziege, Schwein oder anderes kleines Vieh, welches frei geführt oder getrieben wird ................10 „
d) für Federvieh, das getrieben wird, für jede 10 Stück 10 „ Wenn Federvieh in geringerer Anzahl als 10 Stück, oder auf einem Fuhrwerk oder in einem Tragkorb übergesetzt wird, so wird dafür keine besondere Abgabe er
hoben.
Von Fuhrwerken, neben der Abgabe für das Gespann zu II:
a) für ein beladenes............30 Pf.
b) für ein unbeladenes.......... . 20 „
c) für einen Handwagen, Handkarren oder Handschlitten, beladen oder unbeladen...........15 „
IV. Von unverladenen Gegenständen wird die Abgabe erhoben, welche die Personen des Fuhrwerks und die Thiere treffen würde, wodurch sie zur Fährstelle gebracht worden sind.
V. Bei Nachtzeit, d. h. von Sonnenuntergang bis Nachts 11 Uhr und von Morgens 4 Uhr bis Sonnenaufgang ist das Doppelte zu zahlen. u ,
VI. Die Insassen (Einwohner) von Groß- und Kleln- krotzenburg zahlen für jede Kategorie die Hälfte Fahrgeld, dagegen haben die beiden Gemeinden für Unterhaltung der Wege zur Ueberfahrtstelle zu sorgen.
Allgemeine Bestimmungen.
Die vorstehenden Sätze finden bei kleinem und mittleren Wasser- stände Anwendung.
. Bei Eisgang rc. oder wenn das Uebersetzen unt-r besonderen Umständen mit Lebensgefahr verbunden sein kann, wird nicht übergesetzt.
Befreiungen.
Es sind von Abgaben befreit: Wasserbau- und Sicherheits-Beamte bei Ausübung ihrer Funktionen. Feuerspritzen-Zubringer und Wasser
kübel incl. der Bedienungsmannschaften und Gespanne der Orte Groß- und Kleinkrotzenburg.
Der vorstehende Tarif wird gemäß §. 76 der Reichs-Gewerbe- Ordnung vom 1. Juli 1883 hiermit festgestellt.
Großkrotzenburg, den 29. Januar 1884.
Die Ortspolizeibehörde.
(L. 8.) Kopp, Bürgermeister.
Tagesschau.
— Berlin, 19. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vorrrag des Polizeipräsidenten von Madai sowie militärische Meldungen entgegen und empfingen ferner zu Vorträgen den Chef des Militärkabinets, Generallieutenants von Albedyll, den Chef der Admiralität, Generallieutenant von Caprivi, den Oberst Kämmerer Grafen zu Stolberg Wernigerode und den Staatsminister von Goßler.
— Berlin, 19. Februar. Im Abgeordnetenhause ist ein Gesetzentwurf, betr. die Ergänzung bezw. Abänderung einiger Bestimmungen über die Erhebung der auf Einkommen gelegten direkten Communalab- gaben, ferner ein Schreiben mit der Anzeige der Einstellung des Verfahrens gegen den Abg. Meyer eingegangen.
Es folgte in heutiger (50.) Sitzung die zweite Lefung der Entwürfe der Kreis- und Provinzialordnung der Provinz Hannover.
— Berlin, 19. Februar. Durch das eingebrachte Communal« steuergefetz, welches 14 Paragraphen zählt, werden die Actien-Gesellschaf- ten, Commandit-Gesellschaften, Berggewerkschaften, eingetragene Genossenschaften und juristische Personen in den Gemeinden, worin dieselben Grundbesitz oder Pachtungen haben und stehende Gewerbe, Eisenbahnen oder Bergbau betreiben, ferner die gesummten Staatsbahnen, sowie das Reineinkommen aus fiskalischen Domänen und Forsten den Gemeindeabgaben unterworfen.
— Prinz Heinrich von Preußen kommandirte während eines furchtbaren Sturmes in der Floridastraße die „Olga". Alle beglückwünschten ihn, er aber wies die Lobsprüche zurück und sagte: Ich werde noch gar viele Fahrten machen müssen, ehe man mir das Wohl und Wehe Anderer anvertrauen kann.
— Kaiser Alexander III. läßt keine Gelegenheit vorübergehen, um seinem Großoheim Kaiser Wilhelm in ersichtlicher Weise eine Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. Am 27. d. M. werden es 70 Jahre, daß Kaiser Wilhelm den Georgenorden erhielt für seine Betheiligung an der Schlacht bei Bar sur-Aube, welche er theilweise in den Reihen des russischen Grenadier Regiments Kaluga, dessen langjähriger Chef er nun bereits ist, mitmachte. Das Regiment wird den genannten Tag festlich begehen, außerdem aber auf Befehl des Kaisers eine Deputation mit dem Commandeur, Oberst Korsakow, zur Gratulation nach Berlin entsenden. Dieser Deputation dürfte sich auch einer der Großfürsten als persönlicher Bertreteter des Kaisers anschließen.
— Die „Nordd. Allg. Ztg " schreibt: In neuerer Zeit haben viele deutschen Geschäftshäuser in Spanien Verluste zu erleiden gehabt, weil sie bei Anknüpfung ihrer Geschäftsverbindungen und bei ihren Creditgewährungen nicht die nöthige Vorsicht beobachtet hatten. Bei der guten und sicheren Organisation des spanischen Bankwesens lassen sich solche Verluste voraussichtlich vermeiden, wenn die deutschen Handeltreibenden nur solchen Firmen Credit g-währen, welche ihnen durch bekannte spanische Banquiers empfohlen worden sind."
— Straß bürg, 19. Febr. Der LandeSausschuß nahm den Gesetzentwurf betr. die Verschmelzung der bisherigen drei Steuerdirek- Honen in Elsaß-Lothringen in eine mit dem Amtssitze in Straßburg in namentlicher Abstimmung mit 26 gegen 22 Stimmen an.
— In Mühlh au sen wurde vor wenigen Tagen das etwa wer Jahre alte Kind des Handarbeiters B. in das städtische Leichenhaus gebracht, von wo aus die Beerdigung statt sinken sollte. Der Zufall wo>.-te es, daß bald darauf die Leiche eines Verunglückten an demselben Orte von einem dortigen Arzte secirt wurde. Geäußerte Bedercken des Frred- Hofswärters bestimmten den Arzt, an dem Kinde einen Aderlaß vorzu- nehmen. Das Resultat konnte nicht überraschender fein; das Kind wurde ins Leben zurückgerufen. Heute befindet sich dasselbe vollständig wohl I und munter bei seinen Angehörigen.