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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.
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Nr. 38. 0MM
Donnerstag den 14. Februar
1884.
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Bekanntmachungen KömgL. LandrathsaWW.
Für den Fleischer Robert Johann Zimmer mann aus Jferlohn, zur Zeit in Bockenheim wohnhaft, ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanen Verband behufs Ueberzngs nach dem Königreich der Niederlande nachgesucht.
Hanau am 9. Februar 1884.
Der komm. Landrath Bake.
t Die Sonntagsruhe und die Fortbildungsschulen.
Die hohe Bedeutung, welche die Sonntagsruhe für die sittliche, geistige und körperliche Gesundheit des Volkes hat, ist erfreulicher Weise : in den letzten Jahren mehr und mehr auch dem deutschen Volke zum Bewußtsein gekommen. Der Segen der Sonntagsruhe ist niemals an , sich verkannt worden, aber die Bedürfnisse des Lebens haben diesen Segen nicht zur vollen Geltung kommen lassen. Das Bestreben, den Sonntag wieder in seine Rechte einzusetzen, kann nun nicht daraus ausgehen, das ganze wirthschaftliche Leben mit allen seinen nothwendigen Bedingungen an diesem Tage zu suspendiren. Es würde das unmöglich sein. Wohl aber sollen die praktischen Bedürfnisse des Lebens insoweit zutücktreten, als das ohne größere Störungen und Unzuträglichkeiten für den Verkehr möglich ist. In welchem Maße dies stattfinden kann, darüber gehen die Anschauungen auseinander, und das Mehr oder We- , niger bildet den Kern der vielsachen Erörterungen, welche hierüber statt- finden.
Um dieses Mehr oder Weniger handelt es sich auch bei der schon oft besprochenen Frage, die auch jetzt wieder im Abgeordnetenhaus zur Besprechung gelangte, ob nämlich in den Fortbildungsschulen von nicht obligatorischem Charakter die Ertheilung des Unterrichts während der Stunden des Hauptgottesdienstes untersagt werden solle. An und für ! sich — so dürfen wir annehmen — wird im Princip jeder der Ansicht sein, daß es nicht zulässig ist, wenn die Zeit des Gottesdienstes in öffentlichen Schulen zum Unterricht benutzt wird. Aber man muß sich die Verhältnisse klar mach n, unter denen die Fortbildungsschulen namentlich in den größeren Städten existiren, und dann wird man vielleicht sich zu einer Einschränkung seiner Ansicht bereit finden lassen.
In den Fortbildungsschulen sollen die jungen Leute, die sich einem gewerblichen Berufe widmen, von ihrem 14. bis zum 17. Lebensjahre in den Kenntnissen, die sie in der Volksschule erworben haben, im Anschluß an die Bedürfnisse ihres Beruss sortgebildet werden. Diese Ein- : richtung ist um so segensreicher, als sie den Nachwuchs des Handwerker, standes für feinen Beruf besser vorbereitet. In der Woche findet sich hierzu selten Zeit; besonders das Zeichnen läßt sich schon wegen des I dazu erforderlichen Tageslichtes nicht in die Abendstunden — nach ge- thaner Arbeit — verlegen. So hst denn der Sonntag Vormittag für einen Theil der Fortbildungsschulen zu Hülfe genommen werden müssen.
Es fragt sich, ob die erwähnten Verhältnisse es gerechtfertigt erscheinen lassen, daß auch die Zeit des Hauptgoltesdienstes zu einem derartigen Unterricht benutzt wird. Diese Frage ist von dem Cultusminister ( unter Zuziehung der Commission für den technischen Unterricht einer gründlichen Prüfung unterzogen worden, und hat sich hierbei ergeben, dch „der gegenwärtige Zustand, bis es etwa gelingt, einen halben Wochentag für den betreffenden Unterricht zu gewinnen, beibehalten wer- i den müsse", wenn nicht die heute segensreich wirkenden Fortbildungsschulen in ihrem Bestände bedroht werden sollen. Hier ist also die Berücksichtigung der thatsächlichen Verhältnisse als so gewichtig erschienen, daß das Prinzip der Sonntagsruhe darunter hat leiden müssen. Diesen Standpunkt vertrat denn auch bei der Debatte im Abgeordnetenhaus der Cultus minister, der es nicht unterließ, wiederholt zu betonen, daß er lebhaft von der Nothwendigkeit überzeugt sei, den Sonntag und insbesondere die Zeit des Haupkgottesdienstes von einem derartigen Unterricht frei zu halten und daß er in diesem Sinne schon gewirkt habe und ferner wirken werde, daß er aber unmöglich die bish rige Emrich^nnz mit : einem Federstrich beseitigen könne, welcher angesichts der Verhältnisse, wie sie einmal liegen, die ganze an sich segensreiche Organisation der
; Fortbildungsschulen ruiniren würde _
Dageg n hat sich im Abgeordnetenhause eine Majorität aus Cvn- servativm und aus der Cent^umSpartei gebildet, welche jenen schwer toiegenben Verhältnissen nicht dasselbe Gewicht beilegen, sondern ohne
Rücksicht auf diese, das Prinzip der Sonntagsruhe, bezw der Freihaltung der für den Hauptgottesdienst bestimmten Zeit schärfer betonen zu müssen glaubte. Ein vom Abg. Stöcker gestellter Antrag, welcher verlangte, daß jenen Schulen die Ertheilung des Unterrichts während der Stunden des Hauptgottesdienstes untersagt werde, wurde mit einer Majorität von dreißig Stimmen angenommen.
Im Grunde gehen die Ansichten der Regierung und der Majorität über die Bedeutung der Sonntagsfeier nicht auseinander: nur unterschätzt die Majorität die hiermit für die Fortbildungsschulen verbundenen Schwierigkeiten, während die Regierung als solche verpflichtet ist, bei aller Hochschätzung des Prinzips sich die Frage vorzulegen, ob die rück sichtslose Durchführung desselben den gehofften Segen haben und nicht vielmehr Schaden bringen würde. Eine parlamentarische Majorit t braucht vielleicht den thatsächlichen Verhältnissen keine Rechnung zu tra gen, eine Regierung aber kann sich dieselbe Freiheit nicht gestatten. W e dem aber auch sei, die parlamentarische Kundgebung ist jedensalls kein Mittel, die entgegenstehenden Schwieri fetten ohne Weiteres aus der Welt zu schaff n: und auf ein solches Mittel allein kommt es bei dieser Frage an. Wenn die Handwerksmeister aus jenem Beschluß Veranlassung nehmen, ihren Lehrlingen einen halben Wochentag sreizugeben, um diesen für die Fortbildungsschule sreizulassen, dann freilich würde das Mittel gesunden sein und dann würde der Beschluß sich selbst rechtfertigen. Im anderen Falle wird die Regierung sich hüten müssen, das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Tagesschau.
— Berlin, 13. Februar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute die Vorträge des Vizepräsidenten des Staats Ministeriums, Staatsministers von Puttkamer, des Chefs des Civilkabinels und des Ober-Ceremonienmeisters.
— Berlin, 13. Febr. Ein Artikel der Prov.-Corr. über die Verhandlungen der Steuerkommission tritt der Unterstellung entgegen, daß die Regierung sich an der vorgeschlagenen Befreiung der vier untersten Klassensteuerstufen nicht werde genügen lassen und das Ziel der völligen Beseitigung der Klassensteuer weiter zu verfolgen beabsichtige. Ueber die Forderung, die Einkommen, bis zu 1200 M. von den direkten StaatSsteuern zu befreien, sei die Regierung nicht hinausgegangen; unter diese Minvestforderung werde sie aber auch nicht zurückgehen.
— Berlin, 13. Febr. Oberst v Krosigk (Commandeur der 3. Garde-Cavallerie- Brigade) ist zum Chef des Militär.Reitinstituts in Hannover ernannt worden. Prinz Friedrich von Hohenzollern ist mit der Führung der 3. Garde-Cavallerie-Brigade und Major v. Stosch vom Generalstab des 15. Armeekorps mit der Führung des 2. Garde- Dragonerregiments beauftragt worden.
— Berlin, 13. Februar. In heutiger (48.) Sitzung genehmigte das Abgeordnetenhaus nach längerer Debatte den Erwerb der beiden Grundstücke der Speichergesellschaft durch den Fiskus, weil durch die in den betr. Gebäuden lagernden feuergefährlichen Dingen die in der Nähe befindlichen kgl. Museen rc. ernstlich gefährdet seien. Hierauf fand der Antrag des Abg. Bender ohne erhebliche Debatte einstimmige Annahme, wonach die für die Lehreremeritenpensionen geforderten 700 000 Mark um 100 000 Mk. zu erhöhen sind.
— Berlin, 13. Febr. Die verstärkte Gememdekommisfion des Abgeordnetenhauses nahm mit 14 gegen 5 Stimmen den Antrag Straß, mann-Zelle auf Erlaß eines Gesetzes, betreffend Abänderung der Stadte- orbnuna der sechs östlichen Provinzen vom 30. Mai 1853 an.
Berlin, 12. Februar. Der „R. u. St.-A." meldet: „Die nächste große --endemische Ausstellung von Werken lebender Künstler des Ju und Auslandes wird während der Monate August und September b. I voraussichtlich in dem Hauptgebäude der Hygieneausstellung hier- selbst stattfinden. Die näheren Bestimmungen werden durch die dem- näckst zu veröffentlichenden Programme bekannt gemacht werden."
— Berlin, 13. Febr. Die Nationalliberale Correspondenz hört, daß eine Vorlage wegen Herabsetzung der Rechtsanwaltsgebühren in Vorbereitung sei. ,
— Der Zusammentritt des Reichstags ist dem Vernehmen nach für die erste oder zweite Woche des März in Aussicht genommen, doch ist bezüglich deS Tages bis jetzt noch ferne Bestimmung getroffen
— Breslau, 13. Febr. General von Tümplmg ist gestorben.
__ Zum Leipziger Post raub wurde von uns bereits tele.