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Sihrlich 9 Matt. Halbj.«M. SVPfg.
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Hanauer Amciacr.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feirtage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzrat Correspondenz.
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Nr. 36.
Dienstag den 12. Februar
1884.
Amtliches.
Die Vorschriften im §. 15 der Anweisung zur Legung der Civil« Pensions. Rechnungen vom 31. Januar 1873, wonach bisher unter allen Quittungen über Pensionen, Wartegelder und fortlaufende Unterstützungen bescheinigt weroen mußte, daß zur Zeit der Fälligkeit dieser Bezüge die dazu Berechtigten noch gelebt haben, werden durch nachstehende Bestimmungen abgeändert:
1) Von denjenigen Pensionären und Empfangsberechtigten, welche persönlich die ihnen zustehende Pensionen und Wartegelder sowie die ihnen bewilligten Unterstützungen an der Zahlungsstelle erheben, ist die Beibringung von Bescheinigungen darüber, daß sie noch am Leben sind, zu den Sp ezial- Quittungen über die einzelnen Hebungen nicht mehr zu erfordern. Unberührt hiervon bleibt die Vorschrift, daß die Identität des dem zahlenden Beamten unbekannten Empfängers mit dem Empfangsberechtigten gehörig festzustellen ist, da der zahlende Beamte dafür, daß die Zahlung an den Berechtigten erfolgt, verantwortlich bleibt.
2) Die Beibringung der Lebens-Atteste zu den Spezial-Quittungen wird ferner denjenigen Personen erlassen, welche die ihnen zukommenden Pensionen, Wartegelder und fortlaufenden Unterstützungen durch Andere auf Grund solcher unbedenklichen und vorschriftsmäßigen Vollmachten erheben lassen, aus welchen sich zweifellos ergibt, daß zur Zeit der Fälligkeit der einzelnen Bezüge die dazu Berechtigten sich noch am Leben befunden haben.
3) Dagegen ist die Beschaffung der Lebensatteste auch künftighin erforderlich :
a) zu den Spezial- Quittungen über Pensionen, Wartegelder, Unterstützungen und Erziehungsgelder in allen vorstehend nicht ausgenommenen Fällen, namentlich dann, wenn aus den beigebrachten Vollmachten nicht unzweifelhaft hervorgeht, daß zur Zeit der Fälligkeit der Bezüge die hierzu Berechtigten noch gelebt haben, sowie bei allen Zahlungen, welche an dritte Personen ohne Beibringung schriftlicher Vollmachten nur auf Grund der denselben von den Berechtigten anvertrauten Quittungen, oder welche sür Kinder und andere unselbstständige Personen geleistet werden, endlich
b) zu allen beizubringenden Jahresquittungen.
Die Hauptkasse ist hiernach mit der erforderlichen Anweisung zu versehen.
PotSdam, am 13 November 1883.
Ober-Rechnungskammer. gez. von Stünzner.
An die Königliche Regierung zu Kassel Nr. 15961.
Vorstehende Verfügung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Kassel, am 19. Januar 1884.
Königliche Regierung.
C. I. K. 264.________v^Brauchitsch.___
Bekanntmachung.
Jeder Landbriefträger führt auf seinem Bestellgange ein Annahmebuch mit sich, in welches er die von ihm angenommenen Sendungen mit Werthangabe, Einschreibsendungen, Postanweisungen, gewöhnlichen Packet- und Nachnahmesendungen einzutragen hat. Will der Auflieferer die Eintragung selbst bewirken, so hat der Landbriesträger demselben das Buch vorzulegen. Bei der Eintragung des Gegenstandes durch den Land- briefträger muß dem Absender auf Verlangen durch Vorlegung des Buches die Ueberzeugung von der stattgehabten Eintragung gewährt werden.
Kassel, 26. Januar 1884.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
________________________zur Linde._______
Bekanntmachungen Mnigl. ^andrathsamts
Der Herr Minister des Innern hat durch Erlaß vom 10. v. Mts. I ^. 9476 bestimmt, daß fortan den auf Jahrmärkten und bei Gelegenheit von Volksbelustigungen üblichen öffentlichen Ausspielungen ge-
ringwerthiger Gegenstände die obrigkeitliche Genehmigung nur dann zu ertheilen ist, wenn die Zahl der beabsichtigten einzelnen Ausspielungen und die Zahl der bei jeder derselben auszugebenöen Spielausweise durch einen vorzulegenden Plan festgesetzt ist und wenn die Spielausweise, falls mehrere Ausspielungen beabsichtigt sind, neben ihrer Ruckmer auch eine Serienbezeichnung tragen.
Die Ortspolizeibehörden des Kreises werden hiervon mit der Veranlassung in Kenntniß gesetzt, eintretenden Falls die genaueste Beobachtung sich angelegen sein zu lassen und das untergebene Personal mit Anweisung zu versehen.
Hanau am 2. Februar 1884.
Der komm. Landrath
______________________________Bake.___________________________'___ Landwirtschaftlicher Kreis-Verein M Hanau.
Nächste Versammlung Samstag den 1 6. Februar 1884, Nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zum goldenen Löwen in Hanau.
Tagesordnung:
1) Besprechung über das in Aussicht stehende Jagdgesetz.
2) Hengststation Wilhelmsbad.
3) Die Einquartierungslasten der Bauern; Referent: I. Bernges, Langendiebach.
4) Torfstreu; Referent: v. Carlshausen, Hanau.
5) Der Verkauf zu junger Kälber; Referent: A. Riegelmann, Hanau.
Der Vorstand.
Die Herrn Bürgermeister werden um Veröffentlichung des Vorstehenden ersucht.
Hanau am 8. Februar 1884.
Der komm. Landrath Bake, Reg.-Assessor.
Politische Wochenschau. (Ausland.)
R. F. (Oesterreich. Ungarn.) Die Vereinigte Linke deS österreichischen Abgeordnetenhauses hat in- ihrer Fraktionssitzung vom 7. Februar einen für die gesammte parlamentarische Lage in Oesterreich wichtigen Beschluß gefaßt. Es handelte sich um die definitive Beschlußfassung über die Frage, ob die liberalen Mitglieder des Abgeordnetenhauses unter den gegenwärtigen für sie so schwierigen Verhältnissen an den parlamentarischen Berathungen noch fernerhin Theil nehmen oder aber sich von denselben zurückziehen sollten. Vielfache Zuschriften aus den Kreisen der liberalen Wählerschaft hatten daS letztere gefordert, mit 75 gegen 25 Stimmen nahm indessen der Club der Linken eine Resolution an, deS Inhalts, daß der Club mit Rücksicht auf die politische Situation es für geboten halte, im gegenwärtigen Zeitpunkte den parlamentarischen Verhandlungen nicht fern zu bleibest. Hiermit ist eine namentlich in den deutsch-böhmischen Landestheilen mit großer Lebhaftigkeit betriebene Agitation zü ihrem vorläufigen Abschlüsse gelangt und verdient dieser vott patriotischer Hingebung zeugende Beschluß stur entschiedene Billigung. Es ist immer noch besser für die Vertreter des liberalen Deutschthums im österreichischen Abgeordnetenhause, auf ihren Plätzen auszuharren, als eine Abstinenzpolitik einzuschlägen, deren Folgen sich für die deutschen Interessen am ersten fühlbar gemacht hätten.
(Frankreich.) Dem französischen Cabinet ist für die Niederlage, welche dasselbe neulich in der Deputirtenkammer durch die Annahme des Antrages Clemenceau erlitten, eine glänzende Satisfaktion zu Theil geworden. Am Donnerstag fand in der Kammer die Wahl der Mitglieder zu der von Clemenceau beantragten Enquete Commission statt, welche neue Erhebungen über die wirthschaftliche Lage, speciell in PariS, einstellen soll. Bon den gewählten 44 Mitgliedern gehören 35 der mint« steriellen Partei an, als welche die „republikanische Vereinigung" zu betrachten ist, während die Radikalen nebst der extremen Linken nur durch 9 Mitglieder vertreten sind, die monarchistischen Fraktionen aber wurven vollständig ausgeschlossen. Herr Ferry kann demnach einen ent« schiedenen Sieg über die Coalition der radikalen Fraktionen und der