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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Nr. 33.
Freitag den 8. Februar
1884.
Amtliches.
Die Vorschriften im § 15 der Anweisung zur Legung der Civil- PensionS-Rechnungen vom 31. Januar 1873, wonach bisher unter allen Quittungen über Pensionen, Wartegelder und fortlaufende Unterstützungen bescheinigt werden mußte, daß zur Zeit der Fälligkeit dieser Bezüge die dazu Berechtigten noch gelebt haben, werden durch nachstehende Bestimmungen abgeändert:
1) Von denjenigen Pensionären und Empfangsberechtigten, welche persönlich die ihnen zustehende Pensionen und Wartegelder sowie die ihnen bewilligten Unterstützungen an der Zahlungsstelle erhe- ben, ist die Beibringung von Bescheinigungen darüber, daß sie noch am Leben sind, zu den Sp ezial-Quittungen über die einzelnen Hebungen nicht mehr zu erfordern. Unberührt hiervon bleibt die Vorschrift, daß die Identität deS dem zahlenden Beamten unbekannten Empfängers mit dem Empfangsberechtigten gehörig festzustellen ist, da der zahlende Beamte dafür, daß die Zahlung an den Berechtigten erfolgt, verantwortlich bleibt.
2) Die Beibringung der LebenS-Atteste zu den S pezi al - Quittungen wird ferner denjenigen Personen erlassen, welche die ihnen zukom- menden Pensionen, Wartegelder und fortlaufenden Unterstützungen durch Andere auf Grund solcher unbedenklichen und vorschriftsmäßigen Vollmachten erheben lassen, aus welchen sich zweifellos ergibt, daß zur Zeit der Fälligkeit der einzelnen Bezüge die dazu Berechtigten sich noch am Leben befunden haben.
3) Dagegen ist die Beschaffung der Lebensatteste auch künftighin erforderlich:
a) zu den Spezial - Quittungen über Pensionen, Wartegelder, Unterstützungen und Erziehungsgelder in allen vorstehend nicht ausgenommenen Fällen, namentlich dann, wenn aus den bei- gebrachten Vollmachten nicht unzweifelhaft hervorgeht, daß zur Zeit der Fälligkeit der Bezüge die hierzu Berechtigten noch gelebt haben, sowie bei allen Zahlungen, welche an dritte Personen ohne Beibringung schriftlicher Vollmachten nur auf Grund der denselben von den Berechtigten anvertrauten Quittungen, oder welche für Kinder und andere unselbstständige Personen geleistet werden, endlich
b) zu allen beizubringenden Jahresquittungen.
Die Hauptkasse ist hiernach mit der erforderlichen Anweisung zu versehen.
Potsdam, am 13. Novcwber 1883.
Ober-Rechnungskammer. gez. von Stünzner.
An die Königliche Regierung zu Kassel Nr. 15961.
Vorstehende Verfügung wird hierdurch zur öffentlichen Kinntniß gebracht.
Kassel, am 19. Januar 1884.
Königliche Regierung.
C. I. K. 264. v. Brauchits ch.
Bekanntmachungen Königl. LandrathsaMts
Johannes Schäfer zu Marköbel ist zum Wasenmeister dieser Gemeinde bestellt und in Pflicht genommen.
Hanau am 1. Februar 1884.
Der kommissarische Landrath Bake.
Der Bürger unb Ackermann Philipp Westphal aus Windecken, 48 Jahre alt, 1,60 Meter groß, mit Schnurr- und Knebelbart, bekleidet mit grauem Rock und Hose, brauner Mütze, Schuhen mit Nägeln und schwarzmelirten Strümpfen, hat sich in der Nacht vom 15. zum 16. v. Mts. aus seiner Wohnung entfernt und ist bis jetzt nicht zurückgekehrt Es wird vermuthet, daß er sich das Leben genommen hat.
Es wird ersucht, nach demselben zu sahyden und im Betretungs- falle oder bei Auffindung seiner Leiche Nachricht hierher zu geben.
Hanau den 6. Februar 1884.
Der comm. Landnath Bake.
Dem vorhinnigen Lehrer an der Königlichen Zeichen-Akademie hier, jetzt Director der Kunstgewerbeschule zu St. Gallen (Schweiz) Franz Friedrich Fischbach, ist die erbetene Unterthanenentlassung für sich und seine Familie bewilligt.
Hanau den 1. Februar 1884.
Der comm. Landrath
Bake.
Karl Störkel II. zu Erbstadt ist zum Schweinehirten und Wasenmeister dieser Gemeinde bestellt und in Pflicht genommen.
Hanau am 1. Februar 1884
Der komm. Landrath
Bake.
Gefunden: Im Gasthaus zur Sonne stehen geblieben: ein schwarz-seidener Regenschirm nebst Spazierstock. Ein Aufgabe Buch mit der Aufschrift „Wilhelm Hartmann".
Hanau am 8, Mbruar 1884.
Aus Königl. LandrathSamt.
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Tage S f ch a u.
P. (Aus dem Abgeordnetenhause.) Berlin, 6 Febr. In der heute fortgesetzten Etatsberathüng wurden seitens des Abg. Dr. v. Stablewski die gestern von dem Abg. Zaruba speziell bezüglich Oberschlesiens erhobenen Klagen in verstärktem Maße auch bezüglich der übrigen Landestheile mit polnischredender Bevölkerung ausgenommen, jedoch seitens des Herrn Ministers, sowie eines weiteren Vertreters der StaatS- regierung unter Vorführung eines bewältigenden Materials von lokalen Details als thatsächlich unberechtigt zurückgewiesen. Ebenso wurde ein weiterer Angriff des Abg. Mooren auf den gegenwärtigen Zustand der Volksschule, welche trotz des erhöhten Maßes der Anforderungen mit ihren Leistungen die wünschenswerthen Ansprüche nicht erfülle und dabei den Charakter des Christenthums eingebüßt habe, erfolgreich zurückgewiesen; der Herr Minister stellte es den gegenteiligen Ausführungen des Redners der Zentrumspartei gegenüber entschieden in Abrede, daß der Religionsunterricht auf der Volksschule zu geringe Berücksichtigung finde und lehnte es ebenso entschieden ab, auf den Wunsch des Redners nach Reduzirung der Schulst ist von 8 auf 7 Jahre einzugehen. Gegenüber den von dem Abg. Knörcke erhobenen erneuten Klagen über die lange Verzögerung deS bereits zu den verschiedensten Malen angekündigten und in Angriff genommenen SchuldotationsgesetzeS erklärte der Herr Minister, das betreffende Gesetz sei nunmehr so weit fertiggestellt, daß er es dem Redner, wie er hiermit thue, bereits zeigen könne, daß 's aber noch der Prüfung des Staatsminisieriuws zu unterziehen sei. Nachdem unter dem Widersprüche deS Zentrums die Position für die Kreisfchulinspektoren, für welche der Herr Minister lebhaft eintrat, bewilligt worden, wurde ein Antrag, welcher die Abschaffung des Nachmittagsunterrichtes auf dem Lande bezweckt, um den weiter wohnenden Schulkindern, welche bisher in der Mittagspause nicht nach Hause gehen konnten und die somit auf die MittagSmahlzeit im Elternhaus« Verzicht leisten mußten, eine Erleichterung zu schaffen, an die Unterrichtskomm ssion verwiesen und die Weiterberathung des Kultusetats in einer auf 8 Uhr anberaumten Abendsitzung beschlossen.
- Berlin, 7. Februar. In gestriger Abendsitzung des Abgeordnetenhauses wurde die Berathung des Cultus » Etats fortgesetzt, nach einiger Debatte die Position „Schulinspektoren" genebwigt und ein An- trag betreffs der Erhöhung des Fonds zu Ruhrgkildzuschvssen und Unterstützung der Emeriten um 100 000 Mk. debattelos der Budgetcommission überwiesen.
In seiner beut-gen (43.) Sitzung bewilligte das Abgeordnetenhaus den Titel „Volksschule". Beim Titel „Zuschüsse für Fortbildungsschulen" begründete Abg. v. Stöcker den Antrag, den Minister zu Anordnungen aukzusordern, durch welche auch bei den nicht obiigatorrschen Fortbildungsschulen die Abhaltung des Unterrichts während deS Haupt- gottesdienstes untersagt wnd, welcher Antrag auch trotz der gegnerischen Ansicht des Abg. v. Zedlitz angenommen wird.
— Dresden, 7 Febr. Heute Mittag ertönte von allen Kirchen Trauergeläute In die im Schlosse ausliegenden ftembokrgiften zeichneten sich, außer den Staatsmimstern, Diplomaten, Generalen, Vertretern