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Hanauer Ainnger
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Nr. 29.
Montag den 4. Februar
1884.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Jeder Landbriefträger führt auf seinem Bestellgange ein Annahmebuch mit sich, in welches er die von ihm angenommenen Sendungen mit Werthangabe, Einschreibsendungen, Postanweisungen, gewöhnlichen Packet- «nd Nachnahmesendungen einzutragen hat. Will der Auflieferer die Eintragung selbst bewirken, so hat der Landbriefträger demselben das Buch vorzulegen. Bei der Eintragung des Gegenstandes durch den Landbriefträger muß dem Absender auf Verlangen durch Vorlegung des Buches die Ueberzeugung von der stattgehabten Eintragung gewährt werden.
Kassel, 26. Januar 1884.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor.
__________________________zur Lind e.__________________________
Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.
Den Fleischbeschauern des Kreises wird hierdurch ine nachstehende Polizeiverordnung vom 25. März 1852 zur Nachachtung in Erinnerung gebracht:
„Fleisch, frisches, dars in einer Gemeinde des Hanauer Landraths. amtLbezirks aus anderen Orten nur mit schriftlicher Bescheinigung des betreffenden auswärtigen Fleischbeschauers über die stattgehabte Fleischschau, welche vor Abgabe des Fleisches dem betr. Ortsfleischbeschauer zur Visirung und demselben sreistehenden Verglei- chung mit dem Fleisch selbst vorgezeigt werden muß, eingebracht werden bei Strafe von 3 bis 9 Mark."
Hanau am 23. Januar 1884
Der femm. Landrath
Bake.
Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des GesetzeS über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 ist der Betrag der für die Natural-Verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1884 dahin festgestellt worden, daß an Vergütung für Mann und Tag zu gewähren ist:
mit Brot: ohne Brot:
a. für die volle Tageskost 80 Pf. 65 Ps.
b. „ „ „ Mittagskost 40 „ 35 „
c. „ „ „ Abendkost 25 „ 20 „
d. „ „ „ Morgenkost 15 „ 10 „
Hanau am 31. Januar 1884.
Der komm. Landrath Bake.
I. Die Herrn Standesbeamten des Kreises ersuche ich ergebenst gemäß §. 8 des Reglements zur Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 4 März 1875, Amtsblatt Seite 118, in den vorgeschriebenen Formularen, welche per Couvert übersendet werden, die Nachrichten über die im Jahr 1883 geborenen und noch am Leben befindlichen Kinder in die Rubriken 1 bis 5 einzutragen und die aufgestellten Listen demnächst an mich einzusenden.
II. Die Herrn Schulvorsteher ersuche ich gemäß §. 8 deS Reglements zur Ausführung des Reichs-Jmpfgesetzes vom 4. März 1875, Amtsblatt Seite 118, in den vorgeschriebenen Formularen, welche per Couvert übersendet werden, die im Jahr 1871 geborenen Zöglinge in die Rubriken 1 bis 5 einzutragen und die aufgestellten Listen demnächst an mich zurückzusenden, sowie ferner 4 Wochen vor Schluß des Schuljahres (1. März) ein Berzeichniß derjenigen Schüler gefälligst einzu- reichen, für welche der Nachweis der Impfung nicht erbracht ist.
Hanau am 30. Januar 1884.
Der kommissarische Landrath Bake, Reg.-Assessor.
Bekanntmachung. Betreffend Wahl der Abgeordneten für die Gewerbesteuer- Veranlagung.
Die den Gewerbesteuer-Klassen A. II. (größere Handeltreibende,
Bierbrauer, Bäcker und Metzger) und C. (Wirthe, Conditoren, Aus- schänker von Branntwein) angehörigen Gewerbetreibenden hiesiger Stadt werden hierdurch, und zwar die Wirthe rc. auf Mittwoch den 6. Februar 1884 und die größeren Handeltreibenden auf Donnerstag den 7. Februar 1884, jedesmal Vormittags 10 Uhr, in den unteren Rathhaussaal zur Vornahme der Wahl von 7 Abgeordneten und ebensoviel Stellvertretern für jede der vorgenannten Gewerbesteuerklassen für die Wahlperiode vom 1. April d. I. bis Ende März 1887, welchen demnächst die Vertheilung der Gewerbesteuer unter die Mitglieder der betreffenden Gewerbesteuerklassen obliegt, berufen.
Die Wahl findet ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen statt. Falls die Wahl der Abgeordneten überhaupt nicht oder nicht in vorgeschriebener Weise zu Stande kommen sollte, erfolgt die Steuerver- theilung durch die Veranlagungsbehörde.
Hanau, am 29. Januar 1884.
Der Oberbürgermeister
Rauch. vt. Baring.
Tagesschau.
— Berlin, 2 Februar. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen heute militärische Meldungen und darauf den Besuch Sr. Hoheit des Herzogs von Sachsen Coburg-Gotha; begrüßten sodann Ihre Königlichen Hoheiten den Prinzen und die Prinzessin Christian von Schleswig-Holstein, welche, aus England kommend, zum Besuch bei den Kronprinzlichen Herrschaften hier eingetroffen sind. Später nahmen Se. Majestät die Vorträge des Chefs des Milltärkabinets und des Vizepräsidenten des Staatsministeriums entgegen.
P. Berlin. (Aus dem Abgeordnetenhause.) Nachdem in der Sitzung vom 31. Jan. kurz die Frage, ob die bezüglichen Gehälter an die Domkapitulare direkt oder an den Bischof von Ermland ausgezahlt werden sollen, welches Letztere die Redner des Zentrums wünschen, zur Sprache gekommen, wurde bei der Position „BiSthum Gnesen und Posen" die Angelegenheit der Staatspfarrer zum Gegenstand einer lebhaften Klage seitens des Zentrums gemacht, worauf der Herr Minister die Erklärung abgab, daß die Frage der StaatSpfarrer seit 2 Jahren prinzipiell entschieden sei, neue Staatspfarrer würden also nicht mehr angestellt. Man möge doch nicht d-e einzelnen Personen verfolgen und in den Gemeinden die Gegensätze nicht auf die Spitze treiben. — Beim Bisthum Köln forderten mehrere Mitglieder des Zentrums von dem Herrn Minister mit großer Lebhaftigkeit die Zurückberufung deS Erzbischofs Melchers von Köln, resp, die Angabe von Gründen für die Unterlassung der Wiedereinsetzung dieses Oberhirten in sein Diözesanamt. In seiner Erwiderung führte der Herr Minister aus, daß er, wie er schon neulich erklärt, sich auf ein kontradiktorisches Verfahren nicht einlaffen könne; die Regierung wolle den Frieden und sei der Ansicht, daß die Zurückberufung des früheren Erzbischofs von Köln dem kirchlichen Frieden nicht förderlich sein werde. Zu dieser Ueberzeugung sei die Regierung nach ernster Erwägung gekommen und daran halte sie fest. Weiterhin beschwert sich das Zentrum — u. A. der Abg. Rintelen in einer sehr ausführlichen juristischen Deduktion — über die den Altkatholiken seitens des Staates zu Theil werdende Dotation, welche ganz mit Unrecht als noch zur katholichen Kirche gehörig angesehen würden. Demgegenüber setzte der Herr Minister auseinander, daß die für die Altkatholiken im Etat ausgeworfenen Positionen auf gesetzlichen Bestimmungen beruhten, und daß ihnen, wie ein anderer Redner behauptet hatte, aus für die römisch-katholische Kirche speziell bestimmten Fonds Zuwendungen nicht gemacht würden. Die Dotation für die Altkatholiken wurde mit großer Mehrheit bewilligt. — Schließlich wurde bei dem Titel „Prüfungskommissionen" daS PrüfungSreglement für die Kandidaten des höheren Schulamts seitens eines Zentrumsmitgliedes einer scharfen Kritik unterzogen, ohne daß von einer anderen Seite auf die Frage weiter eingegangen wäre. In einer von dem Abg. Frhrn. v. Schorlemer-Alst beantragten besonderen Abstimmung wurde demnach die Position „Zur Bestreitung der Ausgaben der Kommissionen für die wissenschaftliche Staatsprüfung der Theologen u s. w." ohne weitere Diskussion gegen die Stimmen des Zentrums bewilligt.
Die Sitzung am 1. Februar wurde fast ausschließlich mit einer