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fjiwiw Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erschein: täglich mit Ausnahme der Sonn- und ^eürtoge, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Prownzwl Correipondenz.

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Nr. 28.

Samstag den 2. Februar

1884.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 11 des ReichSgesetzes gegen die gemeingefähr­lichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist das in Allona beschlagnahmte Flugblatt, ohne Angabe des Druckorts, Das Alte und daS Neue Glauben S-Bekenntniß von Dr. Friedrich Krasser", Verfasser desAnti Syllabus", unterm heutigen Tage von der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden.

Schleswig, den 15. Januar 1884.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Frank.

Gemäß §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Nr. 47 des 6. Jahrgangs der in New-Iork erscheinenden periodischen Druck­schriftSonntagsblatt der New-Iorker Volkszeitung" ausgegeben Sonntag den 18. November 1883 auf Grund des §. 11 des gedachten Gesetzes von der unterzeichneten Landes-Polizeibe­hörde verboten worden ist.

Düsseldorf den 16. Januar 1884.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

______________________von Roon._____________________

Bekanntmachungen Königl. Landrathsamts.

Auf Grund der Vorschriften im §. 9 Nr. 2 des Gesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom 13. Februar 1875 ist der Betrag der für die Natural-Verpflegung zu gewährenden Vergütung für das Jahr 1884 dahin sestgestellt worden, daß an Ver­gütung für Mann und Tag zu gewähren ist:

mit Brot: ohne Brot:

a. für

die volle Tageskost

80 Pf.

65 Pf.

b.

Mittagskost

40

35

c.

Abendkost

25

20

d.

Morgenkost

15

10

Hanau

am 31. Januar 1884.

Der komm. Landrath

Bake.

Bürgermeister Kaspar Stein III. zu Wachenbuchen ist auf wei- tere 16 Jahre gewählt und in seinem Amte bestätigt und verpflichtet worden.

Hanau am 26. Januar 1884.

Der komm. Landrath

Bake.

Bekanntmachung.

Betreffend Wahl der Abgeordneten für die Gewerbesteuer- Veranlagung.

Die den Gewerbesteuer-Klassen A. II. (größere Handeltreibende, Bierbrauer, Bäcker und Metzger) und C. (Wirthe, Conditoren, Aus- schänker von Branntwein) angehörigen Gewerbetreibenden hiesiger Stadt werden hierdurch, und zwar die Wirthe rc. auf Mittwoch den 6. Fe­bruar 1884 und die größeren Handeltreibenden aus Donnerstag den 7. Februar 1884, jedesmal Vormittags 10 Uhr, in den unteren Ratyhaussaal zur Vornahme der Wahl von 7 Abgeordneten und eben­soviel Stellvertretern für jede der vorgenannten Gewerbesteuerklassen für die Wahlperiode vom 1. April d. J. bis Ende März 1887, welchen demnächst die Vertheilung der Gewerbesteuer unter die Mitglieder der betreffenden Gewerbesteuerklassen obliegt, berufen.

Die Wahl findet ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen statt. Falls die Wahl der Abgeordneten überhaupt nicht oder nicht in vorgeschriebener Weise zu Stande kommen sollte, erfolgt die Steuerver- theilung durch die Veranlagungsbehörde.

Hanau, am 29. Januar 1884.

Der Oberbürgermeister

Rauch. vt. Baring.

t Unpolitische Briefe über Pariser Zustände.

III.

Auf Grund einer ihnen von Pariser Arbeiter-Delegirten überge- benen Petition haben radikale Mitglieder der Deputirtenkammer den An­trag gestellt, es sollten sämmtliche in den Pariser Leihhäusern versetzten kleineren Pfänder (bis zum Werth von 10 Francs = 8 Mark) auf Staatskosten eingelöst und den Verpfändern zurückgegeben werden; von anderer Seite wurde die Ausdehnung dieser Maßregel auf das gesammte Staatsgebiet, d. h. eine bezügliche Geldbewilligung im Betrage von mehr als 80 Millionen vorgeschlagen.

Begreiflicher Weise sind diese Vorschläge auf den Widerspruch der praktischen Leute aller Parteien gestoßen. Es wird daran erinnert, daß eine ähnliche Maßregel bereits im Jahre 1879 von dem Pariser Stadt­rath in Ausführung gebracht und dabei ein Betrag von einer Viertel Million Francs völlig nutzlos verausgabt worden sei. Die Pfandscheine der ärmsten Verpfänder seien längst weiter verpfändet und die professio­nellen Wucherer und Pfandleiher die eigentlichen Gewinner gewesen; neun Zettel der ausgelösten Gegenstände seien nach wenigen Wochen zum zweiten Male verpfändet worden und die Listen derselben hätten ausge­wiesen, daß dieselben zumeist kleine Luxusgegenstände gewesen, die nicht von Arbeitern, sondern in der Mehrzahl der Fälle von leichtsinnigen jungen Burschen und Mädchen der Mittelklassen verpfändet worden. Sehr viel dringlicher als die vorgeschlagene Auslösung der Pfänder er­scheine eine Reform des öffentlichen Pfandleihwesens. Dasselbe sei so schlecht und altmodisch organisirt, daß die Verpfänder nur geringe, weit hinter dem Werthe der Pfänder zurückbleibende Vorschüsfe erhielten, daß sie unverhältnißmäßig hohe Zinsen zahlen müßten und daß die Pfand­anstalten niemals in die Lage kämen, Reservekapitalien auzusammeln. Endlich ist geltend gemacht worden, daß die vorgeschlagene Maßregel als Belastung der Masse der Steuerzahler zu Gunsten einer einzelnen Klasse principiell bedenklich sei und daß ein einmal in dieser Rücksicht gege­benes Beispiel alljährliche Wiederholungen zur Folge haben werde. Was wollten dergleichen Bewilligungen überhaupt bedeuten, wo es sich darum handle, Hunderttausenden zu helfen, die eines Verdienstes von 6 bis 8 Francs täglich verlustig gegangen seien und denen die Aussicht auf fernere Arbeitsgelegenheiten auf Wochen und Monate hinaus fehle?

Das Alles ist so einfach und einleuchtend, daß der erwähnte An­trag in der mit seiner Vorberathung betrauten Commission abgelehnt worden ist und daß Niemand an einer gleichlautenden Entscheidung der Kammer selbst zweifelt. Auf die Frage, was weiter geschehen solle, fehlt freilich jede Antwort. In Mitten einer der reichsten und zugleich un­ruhigsten Städte der Welt Hunderttausende von Menschen erwerbs- und brodlos zu lassen, ist schon aus Rücksichten der öffentlichen Sicherheit auf die Dauer nicht möglich; künstliche Arbeitsgelegenheiten vermag der ohnehin finanziell bedrängte Staat aber nicht zu schaffen, die Leistungen der öffentlichen Wohlthätigkeit haben eine Grenze, und die der Regie­rungen feindlichen Parteien lassen sich nach Kräften angelegen sein, die wirthschaftliche Krisis in eine politische zu verwandeln!

Ein unglückliches Zusammentreffen von Umständen hat gewollt, daß eben jetzt zwei Regierungsmaßregeln erlassen worden sind, die die Zahl der Unzufriedenen zu vermehren drohen. Das Gesetz, welches die Pariser Polizeiverwaltung dem Staate überweist, enthalt Veränderungen des Pensionsreglements für die Polizeiwächter (Stadt-Sergeanten), welche unter diesen ohnehin schlecht bezahlten Beamten außerordentlich böses Blut gemacht haben, von der zahlreichen, angeblich 70000 Menschen umfassenden Klasse der Lumpensammler, Lumpensortirer und Lumpenhändler aber wird lautes Geschrei über einen die Kehricht-Abfuhr betreffendeü neuen Erlaß des Polizeipräfekten von Paris erhoben. In der Absicht, der vielbeklagten Verpestung der Stadt durch den aus die Gasse getrogenen Hauskehricht abzuhelfen, hatte der Präfekt die Anord­nung getroffen, daß die Abfälle künftig innerhalb der Häuser sortirt und in verschlossene Gefäße gebracht, diefe aber zum Behuf der Abholung durch Kehrichtwagen vor die Hausthüren gestellt werden sollten. Dre Lumpensammler erklärten, daß für den Fall der Ausführung dieser Maßregel ihr Geschäft rumirt sein würde, da dasselbe aus der Durch­suchung des aus die Gasse geschütteten Kehrichts beruhe. Darauf hin hat der Präfekt den Lumpensammlern dre Umschüttung ur d Durchsuchung