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SLHrlich 9 Mari. Halbj.E.SOPfg. «ierteljLhrlich

9 Mari 25 Psg. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Poftausschlag. Die einzelne Num­mer 10 Psg.

Hauauer Aiizeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Fei rtoge, mit belletristischer Beilage, und Sambags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

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Sie UpetHge «mnenbjeite * fetten Raum

10 Psg.

Sie »sp-lt. Seite 20 Psg.

LiegspaltigeZeU« 30 Psg

Nr. 22. ^EMS«WW

Samstag den 26. Januar

1884.

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Amtliches.

Warmung»

In Läden und Geschäften, welche Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-$ o leite bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Collekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterie­plan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.

Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Ge­winn; ahlung.

Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Ver­käufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch ver­fahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine aus­geben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder endlich indem sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.

Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stem­pel mit der inneren UmschriftKoen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.

Zur Unterscheidung zwischen den sich alsLotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft alsLotterie- Einnahmen" oderLotterie-Komtor" bezeichnenden Pri- vatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein alsKönigliche Lotterie-Einnahmen" oderKö­nigliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.

Berlin am 8. Juli 1882.

Königliche General - Lotterie - Direktion.

_________Dammas. Liliental.________________

BekanntmachrmHen Königl. ^andrathskMts.

Die Herrn Bürgermeister werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Gesuche um Unterstützung zur Pflege und Erziehung von Kindern aus dem Fonds des vereinigten evangelischen Waisenhauses in Hanau unter Anwendung der bisher in Gebrauch gewesenen tabellarischen Nach- Weisungen im Monat Januar hier anzubringen sind. Denselben sind die vorgeschriebenen Zeugnisse beizulegen.

Zur Pflege und Erziehung werden nur Kinder evangelischen Bekenntnisses ausgenommen, welche nicht unter 6 und nicht über 12 Jahre alt, auch nicht mit solchen körperlichen Gebrechen behaftet sind, welche einer besonderen Pflege bedürfen und mit außerordentlichen Kosten verbunden sind.

Hanau am 9. Januar 1884.

Der kommissarische Landrath

Bake.

Die Eltern resp, Pflegeeltern solcher Kinder, welche im Jahre 1883 impfpflichtig waren, aber wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten, werden aufgefordert, dies binnen 14 Tagen im Polizei-Büreau durch ärztliches Attest nachzuweisen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen die säumigen Eltern resp. Pflegeeltern Anklage erhoben werden.

Hanau am 17. Januar 1884.

Der kommissarische Landrath Bake, Reg.-Assessor.

Den Fleischbeschauern des Kreises wird hierdurch die nachstehende Polizeiverordnung vom 25. März 1852 zur Nachachtung in Erinnerung gebracht:

Fleisch, frisches, darf in einer Gemeinde des Hanauer Landraths- amtSbezirks auS anderen Orten nur mit schriftlicher Bescheinigung des betreffenben auswärtigen Fleischbeschau» s über die stattgebabte

Fleischschau, welche vor Abgabe des Fleisches dem betr. OrtS­

fleischbeschauer zur Visirung und demselben freistehenden Berglei- chung mit dem Fleisch selbst vorgezergt werden muß, eingebracht werden bei Strafe von 3 bis 9 Mark."

Hanau am 23. Januar 1884

Der komm. Landrath

Bake.

Die wegen der beiden räudeverdächtigen Pferde des Philipp Loh« sink in Bruchköbel angeordneten Schutzmaßregeln sind aufgehoben, nachdem das Erlöschen der Seuche fonftatht ist.

Hanau am 21, Januar 1884.

Der komm. Landrath

Bake.

Verloren: Eine Tapeziererfcheere.

Entlaufen: Ein junger Neufundländer.

Vom Wasenmeister eingefangen: Ein kleiner gelber Spitz, m. Geschl.

Gefunden: Ein Stück flockiges Zeug.

Hanau am 26. Januar 1884.

____________________Aus Königl. LandrothSamt.____________________

Der wider die Taglöhnenn Magdalena Wilzbach von Obern« bürg unterm 9. Ftbruar vorigen JahreS erlassene Steckbrief wird hier­durch als erledigt zurückgezogen.

Hanau, den 19. Januar 1884.

Der Erste StaatSanwalt Schumann.

f Born Ordens- und Krönungsfeste.

Bertin, 21. Januar.

Alljährlich veröffentlichen die Zeitungen ausführliche Berichte über den äußeren Verlauf des in den Räumen des Kgl. Residenzscblosses stattfindenden Krönungs- und Ordensfestes. Mit Schilderungen dessen, was sich äußerlich begeben, ist die eigenthümliche Weihe dieses in seiner Art einzigen und unvergleichlichen Festes indessen so wenig erschöpft, daß es nicht überflüssig sein dürfte, auf die innere Bedeutung desselben in Kürze einzugehen.

Daß der Beherrscher eines mächtigen und ausgedehnten Reichs sich im gewöhnlichen Laufe der Dinge innerhalb eines ausgewählten, von den höchsten Beamten und Würdenträgern des Staates gebildeten Kreises bewegt, ist in der Natur seiner Stellung begründet.

Preußens Könige haben sich an dieser Beschränkung auf einen bestimmten Kreis niemals genügen lassen; stets ist es ihr Bedürfniß gewesen, mit dem Volke direkt verbunden zu sein, das diesteile Höhe" schützt,d'rauf Fürsten steh'n". Und um diesem Bedürfniß eine feste, dauernde Form zu geben, haben sie die Einrichtung getroffen, daß ein Mal im Jahre Alle, denen Auszeichnungen ihres Fürsten zu Theil geworden und die für denselben erreichbar sind, Gäste und Festgenossen ihres KönigS sind. Das Ordensfest wird von Allen ohne Unterschied der Stellung und des Ranges in der gleichen Weise mitgefeiert, die im Laufe des Jahres eine Ordensauszeichnung empfangen haben und in der Hauptstadt anwesend sind. Die dieselbe Dekoration empfangen ha­ben, gruppiren sich in alphabetischer Ordnung neben einander, um so­dann einzeln und namentlich ihrem Kaiser und Könige vorgestellt zu werden, mit ihm vereint an geweihter Stätte Gottes Gnade auf das Vaterland herabzurusen und sodann an seinem Tische das Königsmahl zu theilen.

Was es damit auf sich hat, läßt sich in Zeitungsberichten freilich nur schwer sagen. Man muß wahrlich mit angesehen haben, wie Mi« mfter, Generale, hohe Beamte und Officiere neben Briefträgern, Unter- Militärs, Kanzleidienein und Staatsbediensteten verwandter Art um ihren König geschaart sind, um sich in gleicher Weste seines Anblicks zu freuen, in gleicher Weise seiner Anrede, und huldvollen Beachtung gewürdigt zu werden, neben ihm zu beten und im bunten Gewimmel an seinem Tische, im Angesichte der Bildnisse seiner Ahnen zu tafeln, um sich zu sagen:Das ist keine bloße Ceremonie, keine Schaustellung, sondern ein richtiges, ein preußisches Staatsfest, das die Herzen wärmer