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Hanmer Aiyeiger

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Fei ringe, mit belletrist'scher Beilage, und Samstags mit der Berliner Prov nziul Correkpoudenz.

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Nr. 15. Freitag den

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Amtliches.

Der Herr Ober-Präsident hat genehmigt, daß der Vorstand der Rettungsanstalt zu Hof Reith b./Schlüchtern für diese Anstalt im Jahre 1884 eine eii malige Sammlung sreiwilliger Beiträge bei den evange­lischen Einwohnern im Regierungsbezirk Kassel mit Ausschluß deS Kreises Rinteln sowie im Stadtkreise Frankfurt a/M. durch polizei­lich legitimirte Collectanten veranstalten darf.

Kassel am 31 Dezember 1883. __________Königliche Regierung, Abtheilunq des Innern._________

Den nachstehenden Erlaß des Herrn Ministers der geistlichen rc. Angelegenheiten vom 17. März 1854 (ü. Nr. 5149) bringen wir hier­durch zur öffentlichen Kenntniß:

Zu den künstlerischen Gegenständen des Miitelalters, die in mehr­facher Beziehung eine nähere Rücksicht in Anspruch nehmen, gehören die Holzschnitzwerke und ähnliche Arbeiten, namntlich diejenigen, welche häufig in Verbindung mit Gemälden und größtentheils selbst bemalt und vergoldet, zum Schmuck der Altäre in den Kirchen gefertigt wurden. In Betreff der Conservation und event, nöthigen Restauration derselben ist es besonders hervorzuheben, daß die an ihnen vorhandene Malerei, farbige Ausstattung, Vergoldung u. s. w. einen wesentlichen Theil ihrer künstlerischen Wirkung ausmacht, und von dem ursprünglichen Meister auf die letztere berechnet wurde, daß mithin alle Erneuerung auch in diesen Beziehungen die bestimmteste künstlerische Fürsorge verlangt, alle Uebermalung oder Uebertünchung aber durchaus zu vermeiden ist. Hierauf ist in vorkommenden Fällen nicht immer die erforderliche Rück- ficht genommen worden. Ich veranlasse daher die Königliche Regierung, die betreffenden Lokal- und Baubehörden bestimmt darauf aufmerksam zu machen, daß diese Arbeiten überall, auch mit Einschluß ihrer oben­genannten farbigen rc. Ausstattung, unter diejenigen Gegenstände gehören, an welchen nach der Cirkular-Verfügung vom 24. Januar 1844 keine Veränderung ohne vorgängige Anzeige und meinerseits erfolgte Geneh­migung vorgenommen werden darf."

Kassel am 27. Dezember 1883.

Königliche Regierung,

__Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen._______________

Zur Vermeidung etwaiger Mißverständnisse und Unsicherheiten wird den Interessenten der hessischen Brandversicherungs-Anstalt mitge­theilt, daß eine Einführung der durch das Gesetz vom 18. März 1879 und das Reglement vom 19. März 1880 getroffenen Bestimmungen und vorgeschriebenen Einrichtungen, nicht zu dem, in der im Amtsblatte Nr. 4 de 1883 enthaltenen Bekanntmachung vom 18. Januar d. J. bezeichneten Termine 1. Januar 1884 sondern erst später statt- finden und eine desfallsige Bekanntmachung seiner Zeit erfolgen wird.

Kassel den 29. Dezember 1883.

_________Der Landes-Direktor von Hundelshausen._________

Der Ziehungslermin für die, behufs Beschaffung von Mitteln zum Bau eines Hospizes für Kinder in Norderney, von dem Herrn Minister des Innern gestattete Lotterie (cf. Bekanntmachung vom 10 Juli 1883 im Amtsblatt vom Uten desselben Monats, Seite 137) ist vom 15. Januar auf den 15. März d. I. verschoben worden.

Kassel den 4. Januar 1884.

__________Königliche Regierung, Abtheilung des Innern._________

LMannMlüchmuM Königs ^andrathssMts.

Zur Wahl von sieben Abgeordneten und ebensoviel Stellvertretern behuss Vertheilung der Gewerbesteuer der Gesellschaft dir handelstrei- benden Klasse A II für die nächsten drei Eiaisjahre der Landgemeinden des Kreises Hanau sowie der Stadt Windecken habe ich Termin auf

Dienstag den 22. Januar c., Vormittags 10 Uhr, im landräthlichen Bureau anberaumt.

Die Herrn Bürgermeister erhalten Auftrag, die in den Ihnen früher mitgetheilten Auszügen aus der Gewerbesteuerrolle aufgeführten Gewerbetreibenden der genannten Klasse durch besondere Umlagen zu laden und daß dies geschehen, innerhalb 8 Tagen anher mitzutherlen.

Hanau am 11. Januar 1884

Der komm. Landrath

Bake.

18. Januar 1884.

Behufs Vornahme der Vertheilung der Gewerbesteuer für die Gast-, Speise- und Schankwirthe (Klasse C) der Landgemeinden des Kreises Hanau und der Stadt Windecken für die nächsten drei Etats­jahre ist die Wahl von sieben Abgeordneten und ebensoviel Stellver­tretern erforderlich.

Hierzu ist Termin auf

Dienstag den 22. Januar 6., Vormittags 11 Uhr, in das landräthliche Büreau bestimmt.

Die Herrn Bürgermeister werden ersucht, dies den in Ihren Ge­meinden wohnenden Wirthen bekannt zu machen und daß dies geschehen, innerhalb 8 Tagen anber anzuzeigen.

Hanau am 11. Januar 1884.

Der komm. Landrath

Bake.

Die Herrn Bürgermeister werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Gesuche um Unterstützung zur Pflege und Erziehung von Kindern aus dem Fonds des vereinigten evangelischen Waisenhauses in Hanau unter Anwendung der bisher in Gebrauch gewesenen tabellarischen Nach« Weisungen im Monat Januar hier anzubringen sind. Denselben sind die vorgeschriebenen Zeugnisse beizulegen.

Zur Pflege und Erziehung werden nur Kinder evangelischen Bekenntnisses ausgenommen, welche nicht unter 6 und nicht über 12 Jahre alt, auch nicht mit solchen körperlichen Gebrechen behaftet sind, welche einer besonderen Pflege bedürfen und mit außerordentlichen Kosten verbunden sind.

Hanau am 9. Januar 1884.

Der kommissarische Landrath

Bake.

Die Eltern resp. Pflegeeltern solcher Kinder, welche im Jahre 1883 impfpflichtig waren, aber wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten, werden aufgefordert, dies binnen 14 Tagen im Polizei-Büreau durch ärztliches Attest nachzuweisen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen die säumigen Eltern resp. Pflegeeltern Anklage erhoben werden.

Hanau am 17. Januar 1884.

Der kommissarische Landrath

Bake, Reg.-Assessor.

Die bei Todesfällen und Bränden in Gemäßheit der Bekannt­machung vom 15. Januar 1868 (Amtsblatt Seite 124) und vom 25. Januar 1870 (Amtsblatt Seite 47) den Ortsvorständen obliegenden polizeilichen Ermittelungen sind mehrfach nicht so vollständig geschehen, als es hätte sein müssen. Ich weise Sie daher an, den bestehenden Vorschriften vollauf zu genügen und für umgehende Einsendung der Verhandlungen an die Königl. Staatsanwaltschaft oder an das zuständige Königl. Amtsgericht unbedingt Sorge zu tragen.

Hanau am 12. Januar 1884.

Der komm. Landrath

Bake.

Der Fabrikarbeiter Heinrich Krieff aus Oberzell, wohnhaft zu Hanau, 47 Jahre alt, 1,70 m groß, schlank und schmal, dunkelblondes Haar, glattes Gesicht mit dunkelbloudem Schnurrbart, bekleidet mit blauem Tuchrock, .brauner Hose, dunkler Mütze und Zugstiefeln, hat sich am 27. v. Mts. aus seiner Wohnung entfernt, ohne bisher dahin zu­rückgekehrt zu sein. Es wird angenommen, daß er sich das Leben genommen hat.

Es wird ersucht nach dems lben zu fahnden und im Betretungs- falle, oder bei Auffindung seiner Leiche, Nachricht hierher zu geben.

Hanau am 16. Januar 1884.

Der komm. Landrath

Bake.

Vom Wasenmeister eingefangen: Ein kleiner schwarzer Wach­telhund, m. Geschl

Hanau am 18. Januar 1884.

Aus Kömgl. Landrathsamt.