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Hanmer Anniaer.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Fei rtage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzral Correspondenz

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Die Lspalt. Zeile

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Nr. 14.

Donnerstag den 17. Januar

1884.

WM^

BekanntmachUNgen Königl. Landrathsamts.

Die Herrn Bürgermeister werden darauf aufmerksam gemacht, daß die Gesuche um Unterstützung zur Pflege und Erziehung von Kindern aus dem Fonds des vereinigten evangelischen Waisenhauses in Hanau unter Anwendung der bisher in Gebrauch gewesenen tabellarischen Nach- Weisungen im Monat Januar hier anzubringen sind. Denselben sind die vorgeschriebenen Zeugnisse beizulegen.

Zur Pflege und Erziehung werden nur Kinder evangelischen Bekenntnisses ausgenommen, welche nicht unter 6 und nicht über 12 Jahre alt, auch nicht mit solchen körperlichen Gebrechen behaftet sind, welche einer besonderen Pflege bedürfen und mit außerordentlichen Kosten verbunden sind.

Hanau am 9. Januar 1884.

Der kommissarische Landrath

B ake.

Gefunden: Auf der Post liegen geblieben: ein Päckchen mit ausgelassenem Feti. Ein Gürtel.

Entlaufen: Ein kleiner schwarzer Spitz und ein brauner Pinscher, beide m. Geschl.

Hanau am 17. Januar 1884.

Aus Königl. Landrathsamt.

Zeitungsstimmen.

DieRationalliberale Correspondenz" schreibt:

Eine recht löbliche Neuerung ist in jüngster Zeit bei großen ge­setzgeberischen Aufgaben Seitens der Reichsregierung insofern eingeführt worden, als die Entwürfe alsbald nach ihrer Feststellung, in dem einen Falle sogar schon nach Verständigung über die Grundzüge, noch ehe der Bundesrath sich mit den Vorlagen zu beschäftigen in der Lage war, der vollsten Oessintlichkeit übergeben wurden. Dieses Verfahren ist z. B. bei dem neuen Aktiengesetzentwurf und j-tzt auch bei der Unfall­versicherungsvorlage beobachtet worden und wird ohne Zweifel sehr er­sprießliche Früchte tragen. Auch die minder Erfahrenen, denen es ja naturgemäß bei so schwierigen, die mannigfachsten wirthschaftlichen, juristischen und technischen Kenntnisse erfordernden Gesetzvorlagen auch im Reichstage nicht wenige geben muß, sind auf diese Weise in der Lage, sich frühzeitig und gründlich mit dem Gegenstände nach verschie­denen Richtungen hin vertraut zu machen; das sachverständige Urtheil, die öffentliche Meinung einigen sich zeitig über gewisse Grundfragen, und es wird damit den Berathungen der gesetzgebenden Körperschaften in der erwünschtesten und fruchtbarsten Weise vorgearbeitet; es werden die Garantieen vergrößert, daß die Praxis des Lebens, die Stimmen der von den Gesetzen zunächst betroffenen Kreise zur gebührenden Gel­tung kommen. Diese erfreuliche Erfahrung werden wir ohne Zweifel auch mit der Unfalloerstcherungsvorlage wieder machen, die in den nächsten Wochen und Monaten die öffentliche Presse und die industriel­len Kreise aufs Lebhafteste beschäftigen wird. Der Reichstag wird auf diese Weife bei seinem demnächsligen Zusammentritt gleich an wohl- vorbereitet? Materien herantreten, bis zu einem gewissen Grad vielleicht schon den Boden der Verständigung vorfinden, und die eigentliche ge­setzgeberische Arbeit wird sich um so rascher und erfolgreicher abwickeln können. Dieser Modus, den gesetzgeberischen Körperschaften vorzuar- betten und das Urtheil der Männer des praktischen Lebens bei der Vorbereitung wichtiger, in die wirthschaftlichen Verhältnisse tief ein­greifender Gesetzentwürfe zur gehörigen Geltung kommen zu lassen, wird sich ohne Zweifel besser bewähren, als die Anhörung des Volkswirth- fchaftsraths."

DieKarlsruher Zeitung" schreibt:

Aus den Berichten der Fabrikinspektoren erscheint besonders be- merkenswerth eine Aeußerung des babiidjen, mit Wahrnehmung der Fabrikaufsicht betrauten Beamten. Derselbe beklagt sich, daß die Ver­sicherungsgesellschaften es ihm verübelt hätten, zu Gunsten der Arbeiter in Entschädigungsfällen auf deren oder der Aibeitgeber Bmusen inter- venirt zu haben. Auch gegen Arbeitgeber richte sich der Unmuth der Gesellschaften aus analogem Anlässe. Am Schluss? wird bemerkt:Alle Fabrikanten und Äewerbrreibenden, welche ich he, über zu sprechen Ver­anlassung hatte, haben den Wunsch geäugelt, daß tue in Aussicht ge­nommene reichsgesetzliche Regelung des Unfallversicherungswesens bald

erfolgen möge. Die meisten davon empfinden diesen Wunsch so lebhaft, daß sie auf die näheren Bestimmungen einer solchen Regelung weniger Werth legen, als auf die Beseitigung der jetzigen Zustände. Hinsichtlich .der praktischen Durchführung der allgemeinen staatlichen Unfallversiche­rung bin ich überall einer sehr optimistischen Stimmung begegnet, welche sich, wenigstens in dem gleichen Maße, früher nicht zeigte."

Tagesschau.

Berlin, 16. Jan. Se. Maj. der Kaiser hatte Nachmittags eine längere Conserenz mit dem Grafen Hatzfeldt.

Berlin, 16. Jan. Das am gestrigen Dienstage in der Ober­försterei Grunewald für Se. Majestät den Kaiser, die Prinzen des Kö­niglichen Hauses und die aus Berlin und Potsdam geladene Jagdge­sellschaft unweit des Teufelssees an der Westend- Pichelsberger Chaussee im dunklen Zeuge mit 40 Ständen eingestellte Jagen ergab nach P/s ständiger Dauer eine während des Dejeuners verrichtete Gesammstrecke von 91 Schauflern, 181 Stücken Damwild, 1 Reh, 3 Dachsen, 1 Ha* sen und 1 Fuchs. Hiermit schließt die Reihe der heurigen Hosjagden.

Berlin, 16. Jan. Der Statthalter Freiherr von Manteuffel ist hier eingetroffen.

Berlin, 16. Jan. Im Abgeordnetenhause ist Herr v. Hüne neu eingetreten. Die Generaldiskussion der Steuergesetze wird in der heutigen (26.) Sitzung fortgesetzt.

Berlin, 16. Jan. DaS behufs Veranstaltung einer Trauer­feier für Dr. Eduard Lasker gebildete Comitö unter dem Ehrenvorsitze des Reichstagepräsidenten v. Levetzow, welchem Oberbürgermeister Forckenbeck, Stcaßmann, Dr. Bamberger, die Justizräthe Meyer und Makower, Kammergerichtsrath Schröder, Direktor Schröder und Dr. Kahn angehören, beschloß die würdige Ueberführung der Leiche vom Bahnhof nach der Synagoge und in letzterer am 28. d. Mts. die Trauerfeier abzuhalten, wobei außer dem Prediger noch ein Parteige- nosie Lasker's reden wird. £

DerR. u. St.-A." veröffentlicht: Verordnung zur Ausfüh­rung des Reichsgesetzes vom 1. Juli 1883, betr. Abänderung der Ge­werbeordnung.

Wie dieTrier. Ldsztg." meldet, sind die Dispensen für einen großen Theil der nach Erlaß der Maigesetze geweihten Priester der Trierischen Diöcese eingetroffen.

München, 16. Jan. Die Kammer nahm den Antrag Gabler an, den Postschalterdienst an Sonn- und Festtagen von acht auf vier Stunden zu beschränken.

Wien, 16. Jan. Bei Linz, nächst Hallstadt, ist ein Lawi­nensturz erfolgt, welcher den Wald verheerte und den Bahnkörper drei­hundert Meter unterbrach. Die Lawine liegt 15 Meter hoch.

Paris, 15. Januar. Alle Möbelfabrikanten der Vorstadt Saint-Amoine haben gestern beschlossen, sämmtliche Arbeiter fremder Na­tionalitäten aus ihren Fabriken zu entlassen.

Paris, 16. Jan. Ein Telegramm des Gouverneurs von Cochinchina aus Saigon vom 16 Januar meldet, die Besetzung Hües sei im Prinzipe beschlossen, die Freibeuterbanden Annams zerstreut und ihre Führer bestraft.

Frankreich. Die Lorbern der . neun Stadtverordneten von Lille, welche kürzlich einen Antrag auf strengste polizeiliche Ueber- wachung aller Fremden, insbesondere der Deutschen einbrachten, haben die Lyoner Mitglieder der berüchtigten Patriotenliga nicht schlafen lassen. Eins derselben, Herr Achille Caturiel, Officier a. D., richtet nachstehendes Schreiben an den Maire von Lyon:Herr Maire! Als Mitglied des Comitö der Propaganda der Patriotenliga in Lyon nehme ich mir ge­horsamst die Freiheit, folgende Verordnung von Ihnen zu erbitten: In Erwägung, daß unsere Stadt von deutschen Unterthanen, meistens preußi­schen Spionen, überschwemmt ist, und in Anb-tracht, daß diese Jndivr- duen infolge der Mission, tue sie von ihrer Regierung empfangen haben, geeignet sind, Verwirrung in unsere industrielle Gegend zu bringen " denn viele von ihwn haben Stellungen in wichtigen Häusern oder trei­ben eine Art von illegaler Concurrenz zu Hause mit den Produkten ihres Landes verordnen wir: Alle Fremden müssen binnen acht Ta­gen vom Datum dieser Verordnung an auf dem Bureau des Standes­amtes ihre Namen und Nationalitäten angeben, sowie ihren Geburts­schein vorweisen. Die Deutschen allein werden unter die strengste poli-