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DieSspaltigeZeile
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Nr. 9.
Freitag den 11. Januar
1884.
Amtliches
Warnung.
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Collekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine aus solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterieplan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.
Die Antheilscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Ge- Win nz ahlung.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein- Verkäufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine ausgeben, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder endlich indem sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft als „Lotterie- Einnahmen" oder „Lotterie-Komtor" b ezeichnen den Pri- vatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.
Berlin am 8. Juli 1882.
Königliche General - Lotterie - Direktion.
Dammas. Liliental.________________
Der ständische Verwaltungsausschuß hat in dem für die Hessische Brandversicherungs-Anstalt pro 1884 festgestellten Etat die Erhebung einer Brandstuer von fünf Simpeln, d. h. 5 Pfennige von je 30 Mark Versicherung oder 5 Mark von je 3000 Mark Versicherung für das Jahr 1884 angeordnet, was den Interessenten der Anstalt hiermit bekannt gemacht wird.
Kassel am 21. Dezember 1883.
General-Brandversicherungs-Commission.
Herr Adam Wolfs zu Frankfurt a/M., General-Agent der Gothaer Feuer-Versicherungsbank, ist auf Grund des §. 18 des Statuts der unter dem Protektorat Seiner Kaiser!. undKönigl. Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reichs und von Preußen stehenden Kaiser Wilhelms - Spende, Allgemeinen Deutschen Stiftung für Alters.Renten- und Kapital- Versicherung vom 21./22. März 1879, zum B ezir ks-Direktor für die Provinz Hessen-Nassau mit Ausschluß des Oberlahnkreises ernannt worden, was wir hierdurch zur öffentlichrn Kenntniß bringen.
Berlin den 14. Dezember 1383.
Direktion der Kaiser Wilhelms-Spende, Allgemeinen Deutschen Stiftung für Alters-Renten- und Kapital-Versicherung.
Dr. Wilhelmi.
Bekanntmachungen Königl. Landratysamts.
Dem Schneidermeister Raimund Scholost Fladung, genannt Busch, von hier ist auf sein Ansuchen von der Königlichen Regierung zu Kassel gestattet worden, den Familiennamen „Busch" annehmen und für sich und seine Familie führen zu dürfen.
Hanau am 31. Dezember 1883.
Der comm. Landrath
Bake.__________________
Politische Wochenschau. (Inland)
R. F. (Deutsches Reich) Unserem Kaiser ist, wie herkömm
lich, anläßlich des Jahreswechsels ein Glückwunschschreiben seitens der beiden Berliner städtischen Collegien zugegangen. Die Antwort besonders, welche der Kaiser dem Schreiben des Magistrats hat zugehen lassen, erscheint bemerkenswerth, da aus ihr die hohe Zuversicht des greisen Monarchen auf die fernere Erhaltung des Friedens hervorleuchtet. Diese Worte aus dem Munde des mächtigsten Monarchen Europas bieten eine sichere Garantie für die Fortdauer der allgemeinen friedlichen Verhältnisse im neubegonnenen Jahre und werden darum überall da, wo man aufrichtig die Erhaltung des Völkerfriedens Europas wünscht, mit Genugthuung begrüßt werden.
Das Abgeordnetenhaus hat am Dienstag seine durch die Weihnachtspause unterbrochenen Arbeiten wieder ausgenommen. Die Berathungen am genannten Tage boten wenig allgemeines Interesse dar und betrafen lediglich verschiedene Etatstheile. Es wurden ohne wesentliche Debatte die Budgets der Verwaltung der direkten und derjenigen der indirekten Steuern, die Einnahmen aus den Reichssteuern und schließlich der ganze Etat der allgemeinen Finanzverwaltung genehmigt. In der nächstfolgenden Sitzung am Mittwoch sollte ursprünglich die Be- rathung des vielgenannten Centrumsantrages auf Wiederherstellung der drei aufgehobenen Verfassungsparagraphen stattfinden, da indessen das Centrum beschlossen hat, den Antrag erst am 16. Januar auf die Tagesordnung setzen zu lassen, so beschäftigte sich das Haus am Mittwoch mit der zweiten Berathung der Eisenbahnverstaatlichungs-Vorlage.
Die Grundzüge des neuen Unfallversicherungsgesetzes sind jetzt bekannt gegeben worden. Wer nicht ein blindwüthiger Gegner der So- cialpolitik des Fürsten Bismarck ist, wird sich gestehen müssen, daß diese Grundlage sich durchaus als Boden für die Verständigung zwischen Bundesrath und Reichstag eignet und daß darum die Chancen der An- nähme der neuen Vorlage im Reichstage günstigere sind, als im vorigen Jahre. Als Kernpunkt des neuen Gesetzes kann man wohl die Einführung der Berufsgenoffenschaften der Unternehmer mit obligatorischem Beitritt bezeichnen, diese erscheinen als die Hauptträger der Versicherungspflicht, der Zankapfel des Reichszuschusses ist ganz weggelassen worden. Die Garantiepflicht des Reiches tritt nur ein, wenn eine Genossenschaft leistungsunfähig wird; ganz neu ist die Einsetzung des Reichsversicherungsamtes. Die Arbeiter haben keinerlei Beitrag zur Unfallversicherung zu leisten; die Auszahlung der Entschädigungen soll durch die Post erfolgen, welche den Genossenschaften die auszuzahlenden Entschädigungsbeträge vorschießt. Ueber die Betheiligung der Arbeitnehmer an der Untersuchung der einzelnen Unsälle, an der Feststellung der Entschädigungen und an dem Erlasse der Vorschriften behufs der Unfallverhütung sind die genauesten Bestimmungen getroffen, überall ist das Bestreben zu bemerken, den Betheiligten, und in erster Linie den Arbeitnehmern, jede durch ihre Interessen gebotene Mitwirkung zu sichern und so darf man wohl hoffen, daß sich die neue Unfallversicherungs- Borlage die Sympathie aller billig denkenden Arbeiter erwerben werde.
Bei der in Göttingen stattgefundenen Reichstagsnachwahl siegte Rittergutsbesitzer Goetz von Ohlenhusen (Weife) mit geringer Majorität über Commerzienrath Rabbethge (nat.-lib.). Die mitaufgestelltcn Can- didaten der Fortschrittspartei und der Socialdemokratie erhielten nur wenig Stimmen.________________________________________________
Tagesschau.
— Berlin, 10. Januar. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag die Vorträge des Kriegsministers, Generallieutenants Bronsart von Schellendorff und des Chess des Militärkabinets, Generallieutenants von Albeldyll, und empfingen Mittags den neuernannten Hof- und Domprediger Dr. Beyer.
— Berlin, 10. Januar. Das Abgeordnetenhaus beschäftigte sich in seiner heutigen (22.) Sitzung mit der ersten Berathung der s chle- sischen Landgüterordnung, verwies nach längerer Diskussion die Vorlage an eine aus 14 Mitgliedern bestehende Kommission und trat hierauf in die erste Berathung der Jagdordnung ein.
— Berlin, 10. Jan. Den Abendblättern zufolge wird die Leiche Lasker's von desfen Bruder übermorgen mit dem Dampfer „Neckar" nach Bremen übergeführt werden.
— München, 10. Jan. Die Kammer erledigte die einzelnen Artikel 17 bis 20 des Hagelversicherungsgesetzes, und zwar die letzteren auf Befürwortung des Ministers des Innern mit dem Antrag v. Hör- mann (Beitritt der Pfalz ab Januar 1886) und nahm schließlich das