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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und flei ringe, mit belletrist.sche^ Beilage, und Samnaus mit der Berliner Prov nzial Correspondenz

Nr. 6.

Dienstag den 8. Januar

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Preis:

Die Ijpaltiß« Worinonbvile ob. bereu riiaum

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Die 2ipalt. Seite

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Die SumltigeScile

30 Pjz

1884.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Versteigerung alter Meldezettel betreffend.

Bei dem hiesigen Königlichen Polizei-Präsidium sollen in nächster Zeit ca. 80 Ctr. alter Meldezettel, Heimathscheine und Wanderbücher meistbietend zum Einstampfen verkauft werden. Preisangebote sind schriftlich an das Königliche Polizei-Präsidium hierselbst unter genauer Angabe der Wohnung und des Standes des Bieters, bis spätestens zum 31. Januar er. zu richten. Die Verkaufs-Be- dingungen sind auf portofreies Ansuchen von dem Königlichen Polizei- Präsidium kostenfrei zu erfahren. Anzusehen ist das zum Verkauf kom­mende Material hierselbst Clesernhof, Zimmer Rr. 34 während der üblichen Dienststunden.

Frankfurt a. M, den 3. Januar 1884.

Der Polizei-Präsident.

________________von Hergenhahn._________________

Bekanntmachungen Königs. Landrathsamts.

Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Be­rechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:

Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpflichtjahres zu erbringen.

Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungs­Commission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst. Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, sür die Herbst­prüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Hanau am 3. Januar 1884.

Der kommissarische Landrath

Bake.

Gefunden: Ein Portemonnaie mit Geld. Eine schwarze Or- leanschürze mit Spitze. Ein Knabenüberzieher mit Sammtkragen. Ein Paar graue Handschuhe. Ein einzelner Glacehandschuh. Ein einzelner grauer Strumpf.

Zugeflogen: Ein Kanarienvogel.

Hanau am 8. Januar 1884.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesschau.

Berlin, 7. Januar. Bei Sr. Maj. dem Kaiser findet heute Nachmittag ein größeres Diner statt, zu welchem Graf Moltke, die Mi­nister v. Bötticher, v. Scholz und von Schleinitz, die hier wohnenden Bundesrathsbevollmächtigten, der bayerische, sächsische und württember- gische Gesandte mit ihren Militärattachä's und der badische und hessische Gesandte geladen sind.

Berlin, 7. Jan. Nach einer amtlichen Veröffentlichung im Portugiesischen Staats-Anzeiger" ist der Distrikt von Damaskus vom 15. Oktober 1883 ab als von der Cholera inficirt erklärt worden.

Berlin, 6. Jan. In vergangener Nacht starb hierselbst nach längerem Leiden das Mitglied der Commission zur Ausarbeitung des Entwurfes eines deutschen bürgerlichen Gesetzbuches, der würtembergische Oberlandesgerichts-Vicepräsident Dr. von Kübel. Durch seinen Tod hat die Commission eines ihrer bewährtesten Mitglieder verloren. Er beklei­dete in derselben die Stelle eines Redactors und bearbeitete, wie ver lautet, das Obligationenrecht.

Berlin, 7. Jan. Die Nordd. Allg. Ztg, die Grundzüge der neuen Unfallversicherungsvorlage besprechend, bezeichnet als deren Schwerpunkt die Organisation der gesammten Fabrikindustrie in Beruss- genossenschaften mit obligatorischem Beitritt. Die beiden Pole der gan­

zen Organisation seien, daß die Genossenschaft den einzelnen Betrieb kraft des Gesetzes ergreife, und die ihr zugewiesenen Aufgaben in voller Freiheit selbstthätiger Verwaltung löse. Die Genehmigung der Genossen­schaftsbildung sei in die Hände des Bundesraths gelegt, dessen Zusam­mensetzung für eine von kleinlichen bureaukratischen Allüren freie Hand­habung seiner Zuständigkeit Gewähr biete. Jede Genossenschaft trage kraft des Gesetzes die volle Last der Unfallversicherung; Reichsgarantie trete nur für den fast unmöglichen Fall ein, daß die Genossenschaft leistungsunfähig werde. Den Arbeitern werde keinerlei Beitrag aufer­legt und den Arbeitnehmern jede durch ihr Interesse gebotene Mitwir­kung an der Untersuchung der Unfälle, Feststellung der Entschädigungen, sowie an dem Erlasse von Vorschriften für Unfallverhütung gewährt. Die Unfallversicherung werde auf Arbeiter beschränkt, die bisher unter das Haftpflichtgesetz fielen. Eine Ausdehnung auf weitere Arbeiterkreise ist vorbehalten. In den Grundzügen sei ein zutreffender Ausdruck für die von der Reichstagskommission geäußerten Wünsche gefunden.

20. Plenarsitzung des Hauses der Abgeordneten am Dienstag, den 8. Januar 1884, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Berathung des Entwurfs des Staatshaushalts - Etats für 1884/85, und zwar: Verwaltung der direkten Steuern. Indirekte Steuern. Finanz-Ministerium. Allgemeine Finanzverwaltung.

Bei den Postanstalten in Berlin sind am verflossenen Syl­vester- und Neujahrstage 1 521 323 Stadtbriefsendungen (aus Berlin nach Berlin) eingeliefert worden, das sind 177 606 mehr als vor einem Jahre. Es hat mithin durchschnittlich jeder Einwohner Berlins min­destens einen Stadtbrief abgesandt und einen solchen empfangen.

S. M. S.Stein", 16 Geschütze, Kommandant Kapitän zur See Glomsda von Buchholtz, ist am 6. d. Mts. in Wilhelmshaven ein* getroffen.

DieElsaß - Lothringische Correspondenz" tritt den Gerüchten über den angeblich unerwünschten Gesundheitszustand des Feldmarschalls v. Manteuffel und über seine Absicht, den Posten als Statthalter nieder­zulegen, entgegen und erklärt, daß an diesen offenbar tendenziös entstell­ten Meldungen kein wahres Wort sei. Das Befinden des Statthalters sei durchaus zufriedenstellend, und dem Gedanken, sich von seinem schwie­rigen und Verantwortungsreichen Posten zurückzuziehen, sei der Feld­marschall sicherlich jetzt ebenso wenig wie früher nahe getreten.

Libau, 7. Jan. Der deutsche DampferEmma", mit Eisen von Rotterdam kommend, ist Nachts hier gestrandet. Die Mann­schaft ist gerettet, das Schiff leck.

Oldenburg, 7. Jan. Wie die Oldenb. Ztg vernimmt, legte das Commando der 19. Division Berufung ein gegen den Beschluß der Strafkammer des großh. Landgerichts betreffend den Llrafantrag gegen den verantwortlichen Redakteur der Nachrichten für Stadt und Land wegen Beleidigung des Majors v Steinmann.

Aus Wien vom 6. d. M wird demD. Mont.-Bl." gemel­det:Laut einer Privatnachricht aus Pest wurde auf dem dortigen Hauptpostamt gestern Abend eine eiserne Kiste mit 240 000 Gulden ge­stohlen. Die Kiste war plötzlich verschwunden; vier Postdiener wurden verhaftet, dieselben leugnen aber entschieden. Die Untersuchung ist so­fort eingeleitet, die gesammte Polizei ist in Thätigkeit."

Paris, 6. Januar. Ein Telegramm des Gouverneurs von Cochinchina, Thompson, von heute früh, berichtet, daß der neue Kömg von Annam den Vertrag vom 25. .August unbedingt anerkannt habe. Die Verhandlungen mit dem Hofe von Hue hätten unter Anderem das Resultat gehabt, daß der Vertrag Seitens der Regentschaft öffentlich be­sannt gemacht und daß die feindlich gesinnten Mandarinen und die Mör­der der Christen streng bestraft werden würden Der Regentschastsrath sei geneigt, der Besetzung der Citadelle von Hue zuzustimmen.

Paris, 7. Jan. Das Journal Paris erklärt, die Regierung erhielt noch keine Bestätigung der Times-Nachricht, betreffend die Unter­werfung der Hovas, und bemerkt, die Hovas könnten eine Abtretung des nördlichen Theiles Madagascars nicht vorschlagen, weil er ihnen nicht gehöre. Das Journal des Debats spricht sich mißbilligend über die neue Wendung der englischen Politik aus, wodurch die Türkei er­mächtigt werde, von einem Theile des Sudans Besitz zu nehmen.