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Nr. 3. Freitag den

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Bekanntmachungen Königl. LandrathsaWts

Gemäß §. 23 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 Amtsblatt Nr. 46, S. 269 sowie der Jnstruction vom 16. Mai 1876, die Führung der Rekrutirungs-Stammrollen betreffend (Amts­blatt S. 109), haben die Herrn Ortsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung vier mal zu erlassen.

Alle Militärpflichtigen vom Jahrgang 1864 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatz-Behörden noch nicht ertheilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. I. bei dem Ortsvorstande bei Meldung der im Gesetze angedrohten Strafe und Nachtheile zur Rkkrutirungs Stammrolle zu melden.

Dienstboten, Hans- und Wirthschastsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähn­lichen Verhältnissen stehende Militairpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen, bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.

Die in das militairpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-frei- willigen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheins beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.

Für solche Mtlitairpflichtige, welche ohne an einem anderen Orte im deutschen Reiche einen dauernden Aufenthalt zu haben, abwesend sind, haben deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikherrn die Anmeldung zu besorgen, ebenfalls bei Meidung der im Gesetze an­gedrohten Strafe.

Jedem angemeldeten Militairpflichtigen resp, deren Anmelder haben die Herrn Ortsvorstände auf die Bestimmung der pos. 8 des §. 23 der Eisatz-Ordnung ausdrücklich aufmerksam zu machen.

Diese lautet:

Militairpflichtige, welche'nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militairpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle, sowohl beim Abgänge der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach der Ankunft an dem neuen Ort der­jenigen , welche daselbst die Stammrolle führt, spätesters innerhalb dreier Tage zu melden."

In den Stammrollen sind nicht blos die angemeldeten Militair- Pflichtigen einzutragen, sondern auch alle sich im Orte aushaltenden Militairpflichtige» zu ermitteln.

In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutirungs-Stamm­rollen werden die Herren Ortsvorstände auf die Eingangs beregte Jn- struction besonders aufmerksam gemacht.

Die Stammrollen der Jahrgänge 1862, 1863 und 1864 nebst Belägen sind bis zum 15. Februar d. J. einzureichen.

Hanau den 2. Januar 1884

Der komissarische Landrath

Bake, Regierungs - Assessor.

Die Königliche Direktion der Entbindungsanstalt in Marburg hat sich bereit erklärt, unbemittelten schwangeren Personen der Provinz zur Abhaltung der Niederkunft nicht allein unentgeltliche Aufnahme in die Anstalt von der Zeit ihrer Arbeitsunfähigkeit oder von dem achten Mo- nat der Schwangerschast an zu gewähren, sondern auch die Kosten der Hin- und Rückreise aus den Fonds der Anstalt zu vergüten.

Auch soll die gleiche Vergünstigung unentgeltlicher Aufnahme in die Frauenklinik und der Erstattung der Reisekosten unbemittelten unter- leibskranken Frauen bewilligt werden; jedoch haben diese vor der Ueber- Weisung in die Anstalt dem Aastalts.Direktor durch Zeugniß eines Arztes oder einer Hebamme den Nachweis zu erbringen, daß sie mit einem Frauenleiden behaftet sind.

Hanau am 2. Januar 1884

Der komm. Landrath

____JBate.__________

Politische Wochenschau.

R. F. (Deutsches Reich.) Aus all den Neujahrsbetrachtun- gen, welche in der Presse den Epilog zum verflossenen und den Prolog

4. Januar 1884.

zum neuen Jahre bilden, klingt vornehmlich die Genugthuung über den im Allgemeinen friedlichen Charakter des dahingeschwundenen Jahres heraus und alle Anzeichen deuten darauf hin, daß sich auch der neue Zeitabschnitt, dessen Schwelle wir soeben überschritten haben, diesen Charakter bewahren wird. Die internationale Lage ist in der That ge­eignet, die Hoffnungen auf Erhaltung des europäischen Friedens als berechtigte erscheinen zu lassen, denn nirgends ist eine Frage zu entdecken, welche den Anlaß zu ernsten Mißhelligkeiten unter den Mächten geben könnte und selbst auf der Balkanhalbinsel, wo doch für gewöhnlich ge­nug politischer Zündstoff lagert, kann man im Augenblick wenigstens nichts entdecken, was zu europäischen Verwickelungen geeignet wäre. So eröffnet sich denn dem Blick nach dieser Richtung hin eine ermuthi- gende Perspektive auf das begonnene Jahr und mit dieser beruhigenden Aussicht ist schon vieles gewonnen; freilich hängt die Entwick lung der Völkergeschicke oft von unberechenbaren Ereignissen ab, die allen diplo­matischen Calcül zu Richte machen. Indessen, wenn wir bedenken, daß es dem gewaltigen Einflüsse des leitenden deutschen Staatsmannes, in dessen Hand schließlich doch die Bestimmung über das Wohl und Wehe Europas ruht, gelungen ist, seit dem Zeitpunkt, an welchem das geeinigte Deutschland die politische Führerschaft in unserem Welttheil übernommen hat, den Frieden trotz mancherlei Anfechtungen zu erhalten, so können wir mit Zuversicht auch den kommenden Ereignissen entgegensehen. In dieser Zuversicht tritt Deutschland, tritt Europa in das neue Jahr ein und wir wollen von demselben hoffen, daß sein Verlaus den günstigen Auspicien, unter denen es begonnen, entsprechen möge.

Die Weihnachtspause hat uns auch auf dem Gebiete der inneren Politik keinerlei Ereignisse oder Ueberraschungen gebracht und wird wohl erst mit der Wiederaufnahme der parlamentarischen Thätigkeit die innere Politik eine frischere Färbung erhalten. Das Abgeordnetenhaus nimmt seine Arbeiten am 8. Januar wieder auf und auch der Reichstag wird Ende Januar zusammentreten, wenn auch über den Termin seiner Ein­berufung noch nichts Bestimmteres vorliegt. Bekanntlich ist es die letzte Session vor den Neuwahlen, zu welcher der Reichstag einberufen wird und dürste aller Wahrscheinlichkeit das Unfallversicherungsgesetz, welches gegenwärtig im Reichskanzleramt einer nochmaligen Umarbeitung unter­zogen wird, den Hauptgegenstand der Verhandlungen bilden. Hoffent­lich wird es gelingen, die Debatten über dieses so überaus wichtige Gesetz diesmal zu einem gedeihlichen Abschluß zu bringen und somit durch dessen Annahme wieder einen bedeutungsvollen Schritt auf dem Wege der socialen Reform zu thun.

(Oesterreich-Ungarn.) In Ungarn bereitet sich allem An­schein nach ein Ansturm gegen das Cabinet Tisza vor, der seinen Aus­gangspunkt von der Mischehenfrage nimmt. Bekanntlich ist das Gesetz über die Mischehen zwischen Christen und Juden vom Obcrhouse, im Gegensatze zum Unterhause, abgelehnt worden, obwohl sich Tisza selbst dringend für das Zustandekommen dieses Gesetzes aussprach. Man will nun wissen, daß die Opposition des Herrenhauses in der Mischehenfrage nur das Vorspiel zu ernsten Angriffen der mit dem Regime Tisza's unzufriedenen Elemente auf die Stellung des ungarischen Ministeriums sei und daß die Fäden dieser gegen das Cabinet Tisza gerichteten Be­wegung einerseits bis nach Croatien, anderseits bis nach Wien reichen. Ob indessen diese Bewegung den von ihren Arrangeuren gewünschten Erfolg haben wird, muß vorläufig noch bezweifelt werden, da sich Tisza auf die liberale Majorität des Unterhauses stützen kann und schon wer­den von letzterer Anstalten getroffen, um den Schlag des Oberhauses zu pariren. Beim Empfange der Neujahrsgratulationsdeputation der liberalen Partei durch den Ministerpräsidenten betonte der Sprecher der­selben, Graf Banffy, die Nothwendigkeit einer Reform des Oberhauses und der energischen Bekämpfung des Antisemitismus und versicherte im Uebrigen den Ministerpräsidenten des vollsten Vertrauens der liberalen Partei. _ , .,

(Frankreich.) Die Vorgänge in Ostasien haben tn Frankreich das Interesse an den Angelegenheiten der inneren Politik wesentlich zu- rückaedrongt und doch tauchen gerade nach dieser Richtung hin wichtige Fragen auf. Wie Herr Ferry schon in einer der letzten Sitzungen der Deputirtenkammer vor Weihnachten angedeutet hat, strebt ferne Regierung eine Revision der Verfassung an und versichert man in den Pariser parlamentarischen Kreisen, daß diese Revision hauptsächlich die Beseitigung der lebenslänglichen Senatoren und die Wiederherstellung des Llsten- scrutiniums bezwecke. Mit letzterem würde das gegenwärtige französische