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Ebonit eme««« Preis:

Jährlich 9 Mark, balbj. 4 TO. so^fg «ierteljährlich

» Mar! 95 Psg. kür auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postallsschlag. t)ie einzelne Num­mer 10 Psg.

fiunaner An;ri«cr.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correipondenz.

Znsertlnnr-

Preis:

Die ispaltige Barmondzeile ob. deren Raum

10 Psg.

Die üspalt. Zeile 20 Psg.

Die SspaltigeZeil«

30 Psg

Nr. 303.

Samstag den 30. Dezember

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1882.

MonntMknts-Gin!a-»ng.

Mit dem 1. Januar 1883 beginnt ein neues Abonnement auf den

Hanauer Anzeiger" amtliches Organ für den Kreis und Stadt Hanau, mit Provinzial-Correspondenz.

Derselbe bringt neben amtlichen Bekanntmachungen die wich­tigsten politischen u. Tagesereignisse Cours- u. Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Geschäfts- und Privat Anzeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannen­den Erzählungen stets reiches Mannichfallige.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nimmt sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die Ispaltige Zeile nur 10 Pf.

IB. Nicht gekündigte Abonnements gelten als still­schweigend erneuert.

Zu zahlreichem Abonnement ladet ein Die Expedition desHanauer Anzeiger".

Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe XIX zu den Staatsschuld­schemen, Reihe VIII zu den Prioritätsaktien Ser. I und II der Rieder­schlesisch. Märkischen Eisenbahn und Reihe VIII zu den Stammaktien der Münster-Hammer Eisenbahn.

Die Zinsscheine Reihe XIX Nr. 1 bis 8 zu den Staatsschuld­scheinen vom Jahre 1842 Reihe VIII Nr. 1 bis 8 zu den Prioritäts­aktien Ser. I und II der Niederschlesisch Märkischen Ersenbahn und Reihe VIII Nr. 1 bis 8 zu den Stammaktien der Münster-Hammer Eisenbahn nebst den Anweisungen zur Abhebung der folgenden Reihe werden vom 4. Dezember d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftslage jedes Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a/M. bezogen werden.

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat der­selben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem für jede Schuldgattung abgesonderten Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Em­pfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats­papiere sich mit den Inha beru der Talons nicht ein­lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- Kassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Ver­zeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangs­bescheinigung versehen sofort zurückgegeben und ist bei Aushändigung

der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind beiden gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen un­entgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er­langung der neuen Zinsschein-Reihe nur dann, wenn die Talons ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Pro- vinzial-Kassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 10. November 1882.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

I. 2508. (gez.) Sydow. Hering. Merleker. Michelly.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die Behufs Empfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden Talons bei der Regierungs Hauptkasse hierselbst und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.

Kassel, den 21. November 1882.

Königliche Regierung.

C. I, K. 7166/82,_________v. Brau ch itsch.__________________________

In Sachen der Kolonie Wilhelmsdorf für Arbeitslose in der Senne bei Bielefeld in Westfalen ist Folgendes zur öffentlichen Kenntniß zu bringen.

Es stellt sich heraus, daß bei Anbruch des Winters aus allen Theilen Deutschlands unglückliche, arbeitslose Menschen sich in Bewegung setzen, um in Wilhelmsdorf Arbeit zu finden. Die Zahl derselben ist weit größer, als wir dieselben in unserer jungen Kolonie aufzunehmen im Stande sind. Es fehlt uns sowohl an Raum, als an Mitteln dazu. Sämmtliche Provinzialbehörden, an die wir uns bisher gewendet haben, haben mit Ausnahme unserer Provinz und des Rheinlandes es abge­lehnt, aus ständischen Mitteln uns eine Beihülfe zu unserem schwierigen Unternehmen zu gewähren. Nur die Fürstenthümer Lippe-Detmold und Schaumburg und die Stadt Bremen sind mit unserer Kolonie in orga­nische Verbindung getreten und führen uns zur Unterhaltung der Kolonie Unterstützungen zu. Da wir nun einmal in die traurige Nothwendigkeit versetzt sind eine Scheidung eintreten zu lassen zwischen denen, die wir aufnchmen und denen, die wir nicht aufnehmen können, so wird es Nie­mand unbillig finden, wenn wir den Bewohnern derjenigen Landestheile den Vorzug geben, welche uns bisher die Unterstützung für unser Werk haben zukommen lassen. Wir sind auch der Meinung, daß unsere Nach­barprovinzen durch diese Maßregel schneller zu dem Entschluß kommen werden, uns in dieser wohlthätigen Einrichtung nachzufolgen. Unsere Scheidung wird also von nun an danach getroffen werden, ob ein Wan­derer, der sich bei uns meldet, entweder in den vorhergenannten Landes­theilen heimathsberechtigt, oder Falls er ein Heimathsrecht nicht mehr besitzt, in denselben gebürtig ist. Da es nun uns sehr schmerzlich ist und als eine Unbarmherzigkeit erscheint, wenn wir Pilgrime, die oft bis 100 Meilen weit gewandert sind aus dem fernsten Osten her, ausdrück­lich in der Absicht, in Wilhelmsdorf ein Heim zu finden, schließlich zurückweisen müssen, so bitten wir dringend alle Behörden, die Wan­derer darauf ausmerksam zu machen, daß es vor der Hand ganz unmög­lich ist, Kolonisten aufzunehmen, welche nicht Rheinland, Westfalen, den Fürstenthümern Lippe-Detmold, Lippe-Schaumburg und der Stadt Bre­men angehören. Aber auch aus diesen Provinzen und Ländern ist es ganz unmöglich, altersschwache und sieche Personen, wie sie ebensalls von allen Seiten uns zuströmen, aufzunehmen; in Wilhelmsdorf finden nur vollständig arbeitsfähige Menschen Raum.

Bielefeld den 15 November 1882.

Der Vorstand der Arbeiterkolonie Wilhelmsdorf in derSenne" bei Bielefeld.

Wird veröffentlicht.

Kassel am 22. November 1882.

_________Königliche Regierung, Abtheilung des Innern._________

Am 10. Januar 1883 findet im Deutschen Reiche eine allgemeine Viehzählung unter Anwendung der schon mehrfach als bewährt befun-