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VboitftemextS» Preis:

Jährlich 9 Mari. Halbj.4M.50Psg Liertcljährlich

i Mark 25 Psg. kür auswärtige Aboimenien «tit dem betreffen, »cn Postausschlag. L'ie einzelne Ruin.

mer 10 Pfg.

ijnimiirr Aineiyer

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich Mit Ausnahme der Sonn- und Fei rtage, mit belletristischer- Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

ZnsertisnS- Preis:

Die ispaltige Tarmondzcil? ob. deren giaum

10 Ptg.

Die Sspalt. geile 20 Pfg.

DieSjpaltigeZeile

30 Psg

Er. 302. Freitag den

MonnkMkKts-Gin!a-llng.

Mit dem 1. Januar 1883 beginnt ein neues Abonnement auf den Hanauer Anzeiger" amtliches Organ für den Kreis und Stadt Hanau, mit Provinzial Correspondenz.

Derselbe bringt neben amtlichen Bekanntmachungen die wich­tigsten politischen u. Tagesereignisse Cours- u. Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Geschäfts- und Privat Anzeigen. Das Unterhaltungsblatt enthält neben spannen- den Erzählungen stets reiches Mannichfaltige.

Der Abonnementspreis beträgt M. 2.25 pro Quartal und nimmt sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bistellungen entgegen.

Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.

NB. Nicht gekündigte Abonnements gelten als still­schweigend erneuert.

Zu zahlreichem Abonnement ladet ein Hie Expedition desHanauer Anzeiger".

Amtliches.

Es ist in letzterer Zeit wiederholt Klage geführt worden, daß jugendliche und ältere Arbeiter, ohne ihr Arbeitsbuch von den Arbeit­gebern mitzunehmen, ihre Arbeit verlassen, sich dann ein neues Ar­beitsbuch ausstellen lassen und anderwärts in Arbeit treten.

Untex Hinweis auf die im Regierungs-Amtsblatt veröffentlichte Anweisung vom 14. November 1878 Nr. XII (Seite 388) bezüglich der Ausstellung neuer Arbeitsbücher an Stelle früher benutzter, werden die Herren Ortsvorstände des Kreises zur strengen Befolgung dieser Vorschriften aufgefordert. In allen Fällen, wo auswärtige Arbeiter zuziehen und die Ausstellung eines Arbeitsbuchs beanspruchen, sich aber nicht darüber ausweisen können, in welcher Weise sie sich bisher be­schäftigt haben, ist zunächst mit der Ortspolizeibehörde des Orts, wo der Antragsteller zuletzt einen längeren Aufenthalt genommen hat, sich ins Benehmen zu setzen, ob der Nachsuchende nicht bisher schon im Besitze eines Arbeitsbuchs gewesen ist, oder denselben zur Einlieferung einer entsprechenden Bescheinigung zu veranlassen.

Hanau am 29. November 1882.

Der Landrath

Schrötter.

Bei hiesigem Königl. Landrathsamte eingelaufene amtliche De­peschen :

Gelnhausen, 28. Dez., 1 Uhr 46 Min. Nachm. Heute früh etwas gefallen. Pegel an der Höchster Brücke 127,6 m, Steigen jedoch möglich. Landrath.

Gelnhausen, 28. Dez., 5 Uhr 45 Min. Nachm. Nachdem das Wasser gegen Mittag etwas gestiegen, gleicher Stand.

Landrathsamt.

Aschaffenburg, 28. Dez., Nachm. 4 Uhr = 4 m.

Aschaffenburg, 29. Dez., Morg. 8 Uhr = 4.24 m.

Benedict Hain zu Oberrodenbach wurde als Beschauer zur Un­tersuchung des Schweinefleisches auf Trichinen widerruflich bestellt und in Pflichten genommen.

Hannu am 21. Dezember 1882.

Der Landrath.

29. Dezember 1882.

KGSwâäèKSnH^MSMmH&£»£.'~.^'£«i^niiS&r.

Gefunden: Eine Pferdedecke. Eine weiß-leinene Schürze. Ein weißes Taschentuch nebst Portemonnaie mit etwas Geld.

Verloren: Ein werthvolles Cigarren-Etui.

Entlaufen: Ein kleiner weißer langhaariger Pinscher, weibl. Geschl.

Zugelaufen: Ein großer Neufundländer.

Hanau am 29. Dez?mber 1882.

____________________Aus König!. Landrathsamt. ____________________

Bekanntmachung.

Postanweisungs-Verkehr mit Großbritannien und Irland.

Vom 1. Januar 1883 ab beträgt die Gebühr für Postanweisungen nach Großbritannien und Irland 20 Pf. für je 20 Mark, mit dem Mindestbetrage von 40 Ps.

Berlin W., 20. Dezember 1882.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. _____S t e p h a n.__

BekaNutMachuug,

btreffend Viehzählung um 10. Januar 1883.

Nachdem zufolge Erlasses des Herrn Ministers des Innern vom 10. v. Mts. in Gemäßheit eines Beschlusses des Bundesrathes am 10. Januar 1883 im Gebiete des deutschen Reiches eine allgemeine Viehzählung angeordnet ist, bringe ich folgendes zur allgemeinen Kennt­niß der hiesigen Haus- und Viehbesitzer.

Zur Ausführung dieser Viehzählung habe ich die hiesige Stadt in 15 Zäblbezirke einaeiheilt und für jeden Zählbezirk einen Zähler bestellt.

Das Amt des Zählers ist ein Ehrenamt.

Die Viehzählung wird nach dem Stande am 10. Januar 1883 vorgenommen und erstreckt sich auf Pferde, Maulthiere, Esel, Rindvieh, Schafe, Schweine und Ziegen, sowie auf Bienenstöcke.

Zu diesem Behufe erhält ein jeder Hausbesitzer resp, dessen Stell­vertreter eine Zählkarte zugestellt, dessen gewissenhafte Ausfüllung der­selbe mit Angabe der in seinem Hause wohnenden viehbesitzenden Haus­haltungen zu bescheinigen hat.

Von Seiten der Hausbesitzer oder deren Stellvertreter darf ich wohl erwarten, daß sie den Zählern bei Ausführung ihres Ehrenamtes bereitwilligst entgegenkommen.

Hanau, den 19. Dezember 1882.

Der Oberbürgermeister

Rauch.

Tagesschau.

f Die Steuerreform im Ageordnetenhause.

Man kann dem Führer der Nationalliberalen darin beistimmen, daß die diesmalige Steuerreformdebatte sich im Vergleich zu den früheren im Allgemeinen sachlicher und von persönlichen Beziehungen freier ge­halten hat. Gleichwohl unterscheidet sich das positive Ergebniß, soweit von einem solchen am Schluß der ersten Lesung zu reden möglich ist, wenig von den Erfahrungen, die wir mit früheren Reformversuchen ge­macht haben.

Es wäre ein verhängnißvoller Irrthum, wenn man leugnen wollte, daß, so lange die Parteien auf ihrem in der ersten Lesung betonten Standpunkt verbleiben, die Aussichten auf eine positive Förderung des Reformwerks um einen wirklichen Schritt vorwärts nur geringe sind.

Die Regierung hat die Aufhebung der vier untersten Klassensteuer- stufen vorgeschlagen. Liberale und Ultramontane scheinen die Aushebung nur auf zwei Stufen beschränken zu wollen.

Die Regierung schlägt zur Deckung des hierdurch entstehenden Ausfalls die stärkere Heranziehung des Vertriebs der geistigen Getränke und Tabakfabrikate durch eine Ergänzung der preußischen Gewerbesteuer vor. Liberale und Ultramontane wollen von dieser Steuer nichts wissen, sondern die bisherigen Steuererlasse ganz oder theilweise für die voll­ständige Befreiung der vier (resp, zwei) untersten Steuerstufen ver­wenden.

Die Conservativen sind im Princip nicht gegen die beantragten Vertriebsabgaben. Gleichwohl empfinden sie mehr Interesse für die