Vbonnemeetl» Preis:
Jährlich 9 Marl. Halbj.4M. 50Psg Vierteljährlich
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Hanauer Anzeiger.
Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und ^ei-rtage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correipondenz.
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DieSsxaltigeZeil« 30 Psg
Nr. 299. Samstag den
ra®i®®®«MS®^w^-wra®s^^ Monnements-Einla-llllg.
Mit dem 1. Januar 1883 beginnt ein neues Abonnement auf den „Hanauer Anzeiger" amtliches Organ für den Greis und Stadt Hanau, mit Provinzial-Correspondenz.
Derselbe bringt neben amtlichen Bekanntmachungen die wichtigsten pslitischen u. Tagesereignisse Cours- u. Marktberichte, kirchliche, lokale und provinzielle Nachrichten, Geschäfts- und Privat Anzeigen. Das Nnterhaltungsblatt enthält neben spannen- den Erzählungen stets reiches Mannichfaltige.
Der Abonnementsprels beträgt M. 2.25 pro Quartal und nimmt sowohl die Expedition (Waisenhaus) als auch sämmtliche Postanstalten Bestellungen entgegen.
Zur Veröffentlichung von Inseraten jeder Art eignet sich der „Hanauer Anzeiger" seiner starken Verbreitung halber ganz besonders und kostet die ispaltige Zeile nur 10 Pf.
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Zu zahlreichem Abonnement ladet ein Die Expedition des „Hanauer Anzeiger".
Amtliches, ekanntmachungen auf Grund des Reichsgesehes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht periodische Druckschrift: „Die deutsche Geheimpolizei im Kampfe mit der Sozialdemokratie", herausgegeben Hottingen- Zürich, Schweizerische Genossenschaftèbuchdruckcrei und Völksbuchhand- lung, 1882, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten verboten ist.
Berlin den 12. Dezember 1882.
Der Königliche Polizei-Präsident: von Madai.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht periodische Druckschrist: „Deutscher Handwerker und Arbeiter, Notizkalender für das Jahr 1883". Nürnberg. Verlag von Wörlein u. Comp., nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten verboten worden ist.
Berlin den 14. Dezember 1882.
Der Königliche Polizei-Präsident, von Mädai.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nicht periodische Druckschrift: „Sturmvögel. Sozialrevolu- tionäre Lieder und Gedichte." London. Com. Arbeiter-Bildungs- Verein, 6, Rose St., Soho. Squ., W. 1880. 1. Lieferung, nach §. 11 des gedachten Gesetzes durch den Unterzeichneten verboten ist.
Berlin den 15. Dezember 1882.
Der Königliche Polizei-Piäsident. von Madai.
Auf Grund des §. 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 18/8 wird hierdurch zur öffentlichen K-nntniß gebracht, daß das Flugblatt: »Tagelöbne der europäischen Fürsten", beginnend mit vor- stehender Uebelschrist und endigend mit den Worten: „Es kommt nur aus die Völker an", ohne Angabe des Namens des Druckers, sowie des
23. Dezember 1882.
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Druckorts, nach §.11 des gedachten Gesetzes heute durch uns verboten worden ist.
Düsseldorf den 12. Dezember 1882.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
____ Roon.
Der Viehbeschauer Heinrich Schmidt ir zu Windecken ist als Ausschneider der zur mikroskopischen Untersuchung des Schw-ine- fleisches aus Trichinen vorgeschriebenen Muskelstückchen widerruflich bestellt und in Pflichten genommen.
Hanau am 17. Dezember 1882.
Die dritte Schulstelle in Langendiebach wird mit dem 1. Januar 1883 Vacant. Das Diensteinkommen des Lehrers beträgt 840 Mark neben freier Wohnung und 90 Mark für Heizung.
Bewerber wollen ihre mit den erforderlichen Zeugnissen versehenen Gesuche baldigst einreichen.
Hanau am 18. Dcz-mber 1882.
Der Landrath.
Gefunden: Ein Schreibbuch aus der Realschule. Ein kathol. Gebetbuch, „das kleine Choramt". Ein Brief mit gedruckter Adresse: „Hr. Heinrich Lucas zu Niederrodenbach". Ein mittelgroßer Mehl- beutel.
Zugelaufen: Eine Gans.
Geländet: Im Main ca. 40 Stück Tannenscheitholz
Hanau am 23. Dezember 1882.
Aus Königl. Landrathsamt.
Bekanntmachung.
Beitritt von Costa-Rwa zum Weltpostverein.
Zum 1. Januar 1883 tritt die Republik Costa-Rica dem Weltpostverein bei. Von diesem Zeitpunkte ab kommen mithin für Briefsendungen nach und aus Costa-Rica die Vereinsportosätze in Anwendung, nämlich 20 Pfennig für frankirte Briefe, 40 Pfennig für unfrankirte Briefe, 10 Pfennig für Postkarten, 5 Pfennig für je 50 Gramm Drucksachen, Geschäftspapiere und Waarenproben, mindestens jedoch 20 Pfennig für Geschäftspapiere und 10 Pfennig für Waarenproben.
Berlin W., 9. Dezember 1882.
Der Staatssekretair des Reichs Postamts.
Stephan.
Bekanntmachung.
Einführung des Postanweisungs-Verkehrs mit Japan.
Vom 1. Januar 1883 ab können nach Jokohama und Tokio in Japan durch die Deutschen Postanstalten Zahlungen bis zum Betrage von 210 Mark im Wege der Postanweisung vermittelt werden. Die Einzahlung erfolgt unter Anwendung des für den internationalen Verkehr vorgeschriebenen Postanweisungs Formulars. Der einzuzahlende Betrag ist auf dem Formular in englischer Währung anzugeben; die Umrechnung in die Markwährung wird durch die Einlieferungs- Postanstalt bewirkt. Die Gebühr beträgt 50 Pf. für je 20 Mark oder einen Theil von 20 Mark, zum Minde st-n jedoch 1 Mark. Die Postanweisung muß den Namen und wenigstens den Anfangsbuchstaben eines Vornamens, bz. die Bezeichnung der Firma des Empfängers, sowie die genaue Angabe des Wohnorts desselben enthalten In gleicher Weise ist auf dem Abschnitte der Postanweisung der Absender zu bezeichnen. Zu weiteren schriftlichen Mittheilungen darf weder die Postanweisung noch der Abschnitt derselben benutzt werden. Von der erfolg- teu Einzahlung biS B träges sind die Empfänger seitens der Absender mittels besonderer Benachrichtigungsschreiben in Kenntniß zn setzen.
Berlin W., 10. Dezember 1882.
Der Staatssekretair des Reichs.Postamts. Stephan.