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Zugleich UMlichss Organ für Krsis und SLadt Hanau.

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Nr. 294.

Montag den 18. Dezember

1882

Amtliches.

Bestimmungen für die Anmeldungen zu den Unteroffizier- Vorschulen und Unteroffizierschulen.

(Schluß.)

Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Unteroffizierschulen zu Pots­dam, Jülich, Biebrich, Ettlingen und Marienwerder eingestellt zu werden wünschen.

Die unter dem 7. Oktober 1880 auSgefertigten Nachrichten für diejenigen Freiwilligen, welche in die Unteroffizierschulen zu Potsdam, Jülich, Biebrich, Ettlingen und Marienwerder eingestellt zu werden wünschen, werden nach Vervollständigung durch die nachträglich erfor­derlich gewordenen Bestimmungen in Folgendem nochmals zur Kenntniß der Armee gebracht:

1) Die Unteroffizierschulen haben die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militairstande widmen wollen, zu Unteroffizieren heran­zubilden.

2) Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule dauert in der Regel drei, bei besonderer Brauchbarkeit nur zwei Jahre, in welcher Zeit die jungen Leute gründliche militairische Ausbildung und solchen Unterricht erhalten, welcher sie befähigt, bei sonstiger Tüchtigkeit auch die bevor­zugteren Stellen des Unteroffizierstandes (Feldwebel rc.), des Militair- Verwaltungsdienstes (Zahlmeister rc.) und des Civildienstes zu erlangen.

Der Unterricht umfaßt: Lesen, Schreiben und Rechnen, deutsche Sprache, Anfertigung aller Arten von Dienstschreiben, militairische Rech­nungsführung, Geschichte, Geographie, Planzeichnen und Gesang.

Die gymnastischen Uebungen bestehen in Turnen, Bajonettfechten und Schwimmen.

3) Der Aufenthalt in der Unteroffizierschule gibt den jungen Leuten keinen Anspruch auf die Beförderung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung, dem bewiesenen Eifer und der erlangten Dienstkenntüiß des Einzelnen ab. Die vorzüglichsten Freiwilligen wer­den bereits auf den Unterosfizierschulen zu überzähligen Unteroffizieren befördert und treten bei ihrem Ausscheiden in die Armee sogleich in etatsmäßige Unterosfizierstellen.

4) Ueberweisungen von Unterosfizierschülern erfolgen nur an In- fanterie- und Artillerie Truppenteile. Für die Vertheilung an diese Trnppentheile ist in erster Linie das Bcdürsniß in der Armee maßge­bend, indessen sollen die Wünsche der Einzelnen um Zutheilung an be­stimmte Truppentheile nach Möglichkeit berücksichtigt werden.

5) Die Füsiliere der Unterosfizierschulen stehen wie jeder andere Soldat des activen Heeres unter den militairischen Gesetzen und haben beim Eintritt den Fahneneid zu leisten.

6) Der in die Unteroffizierschule Einzustellende muß mindestens 17 Jahre alt sein, darf aber das 20fte Jahr noch nicht vollendet haben.

Der Einzustellende soll mindestens 157 cm groß, vollkommen ge­sund und frei von körperlichen Gebrechen und wahrnehmbaren Anlagen zu chronischen Krankheiten sein, und die Brauchbarkeit für den Friedens­dienst der Infanterie besitzen.

Das Minimalmaß für den Brustumfang hat bei einem Alter von 1718 Jahren 7480 cm, von 18 19 Jahren 7682 cm, nach zurückgelegtem 19ten Lebensjahre 7884 cm zu betragen.

7) Der Einzustellende muß sich tadellos geführt haben, lateinische und deutsche Schrift mit einiger Sicherheit lesen und schreiben können und die erste« Grundlagen des Rechnens mit unbenannten Zahlen kennen.

8) Der Eintritt in eine Unteroffizierschule kann nur dann erfolgen, wenn sich der Freiwillige zuvor verpflichtet, nach erfolgter Ueberweisung aus der Unteroffizierschule an einen Truppentheil noch vier Jahre activ im Heere zu dienen.

9) Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeug, 2 Hemden und mit 6 Mark zum Ankauf der nöthigen Gerathschaften zur Reinigung der Ausrüstung und Bekleidung versehen sein. Im Uebrigen ist die Ausbildung kostenfrei; die Füsiliere der Unterosfizierschulen werden be- kleidet und verpflegt, wie jeder Soldat der Armee.

10) Wer die Aufnahme in eine Unteroffizierschule wünscht, hat sich bei dem Landwehr-Bezirkè-Commandeur seines Ausenthatsorts oder bei einem der Commandeure der Unterosfizierschulen in Potsdam, Jülich, Biebrich, Ettlingen und Marienwerder unter Vorzeigung eines von dem

Civil-Vorsitzenden der Ersatz-Commission seines Aushebungsbezirks aus­gestellten Meldescheins persönlich zu melden.

Da die Unteroffizierschule in Weißenfels sich aus Unteroffizier- Vorschülern ergänzt, so findet die Einstellung von Freiwilligen daselbst nicht mehr statt.

11) Ist die Prüfung im Lesen, Schreiben und Rechnen, sowie die ärztliche Untersuchung günstig ausgefallen, so wird zunächst die Ver­pflichtungs-Verhandlung über die vorgeschriebene längere active Dienstzeit (Ziffer 8) ausgenommen.

Diejenigen Freiwilligen, welche bei einem Landwehr-Bezirks- Com­mandeur den freiwilligen Eintritt nachgesucht haben, erhalten durch dessen Vermittelung den Annahmeschein von der Unteroffizierschule, welcher sie zugetheilt worden sind.

Nach Ertheilung des Annahmescheins tritt der Freiwillige in die Classe der vorläufig in die Hcimath beurlaubten Freiwilligen. Die Einberufung erfolgt von derjenigen Unteroffizierschule, welche den An­nahmeschein ausgestellt hat, durch Bermittelung des betreffenden Land- wehr-Bezirks-Commandeurs.

Eine Lösung der durch die Vrrpflichtungsprotokolle eingegangenen Eintritts.Verpflichtung kann nur mit Genehmigung der Inspektion der Jnfanterieschulen erfolgen. Koster dürfen der Militair-Verwaltung hier­durch nicht entstehen. Wird die Lösung der Verpflichtung nach dem Eintreffen auf einer Unteroffizierschule erbeten, so hat der betreffende Freiwillige, wenn die Genehmigung ausnahmsweise ertheilt wird, die Kosten der Rückreise zu tragen.

Die Wünsche der Freiwilligen um Zutheilung an eine bestimmte Unteroffizierschule sollen, soweit angängig, berücksichtigt werden.

12) Die Einstellung von Freiwilligen in die Unterosfizierschulen findet alljährlich zweimal statt, und zwar bei den Unterosfizierschulen Potsdam, Biebrich und Marienwerder im Monat Oktober, bei den Unter­offizierschulen Jülich und Ettlingen im Monat April.

Wer zu diesen Terminen nicht einberufen werden kann, darf bei entstehenden Vacanzen in die Unteroffizierschulen zu Potsdam, Biebrich und Marienwerder bis Ende Dezember, in die Unterosfizierschulen Jülich und Ettlingen bis Ende Juni eingestellt werden, vorausgesetzt, daß dann noch allen Aufnahmebedingungen genügt wird.

13) Füsiliere der Unterosfizierschulen, die sich durch mangelhafte Führung oder durch zu geringe Leistungen als nicht geeignet für den Unteroffizierberuf erweisen, werden aus den Unteroffizierschulen entlassen. Solchen entlassenen Freiwilligen wird die in den Unterosfizierschulen zu­gebrachte Dienstzeit bei der Ersüllung ihrer aktiven Dienstpflicht in der Armee nicht in Anrechnung gebracht.

14) Während ihrer Dienstzeit in der Unterosfizierschule erhalten bei guter Führung diejenigen Füsiliere, welche in die Heimath beurlaubt werden, sofern diese über 75 km von der Garnison der Unteroffizier­schule entfernt ist, eine einmalige Reise-Entschädigung. Die Entschä­digung wird für die ganze Fahrt abzüglich einer Strecke von 75 km gewährt. Während dieser Beurlaubung wird den Füsilieren die volle Löhnung bis zur Dauer von 4 Wochen belassen.

Berlin den 10. Oktober 1882.

Kriegs-Ministerium, v. Kameke.

Der Herr Minister des Innern hat dahin Entscheidung getroffen, daß, da die Hundesteuer nach wissenschaftlichen Begriffs-Bestimmungen, wie nach dem geltenden preußischen Staatsrecht den direkten Steuern beizuzählen sei, servisberechtigte Militairperssnen des activen Dienststan- deS zur Entrichtung einer solchen als Communalsteuer zur Hebung ge­langenden Abgabe nicht für verpflichtet zu erachten seien, (cfr. Verord­nung vom 21. September 1867 betreffend Heranziehung der Staats­diener zu den Communal-Auflagen. §. 1 Nr. 1).

Dementsprechend ist forlan hiernach zu verfahren.

Hanau am 12. Dezember 1882.

Der Kaufmann Leopold Schwarzschild zu Hanau beabsichtigt auf feinem in der Steinheimerstraße Nr. 11 belegenen Grundstück die dort bereits befindliche Seifensiederei zu vergrößern.

Gemäß §. 17 der Gewerbe Ordnung wird dies mit dem Anfügen publizirt, daß etwaige Einwendungen hiergegen auf dem landräthlichen Bureau innerhalb 14 Tagen präklusiver Frist, bei welchem auch von