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Nr. 286» Freitag den

^^KurosfsraRraraE^ Amtliches.

Bekanntmachung.

Bei der, dem Plane gemäß, heute vor Notar und Zeugen statt­gefundenen 75sten Serienziehung des vormals kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. aufgenommenen Staats Lotterie-Anlehens vom Jahr 1845 sind ' folgende 100 Serien-Nummern gezogen worden:

109 149 203 249 354 376 501 579 687 755 757 815 904 913 936 1009 1104 1125 1143 1169 1210 1238 1265 1300 1331 1380 1503 1506 1579 1675 1877 1910 1924 1927 2040 2160

2166 2250 2284 2295 2417 2457 2488 2507 2571 2685 2706

2809 2901 3043 3220 3263 3302 3487 3525 3633 3652 3800

3947 3972 4106 4123 4141 4263 4313 4321 4342 4392 4428

4739 4943 5072 5088 5091 5117 5249 5292 5366 5387 5399

5553 5852 5872 5881 5926 5946 5948 6031 6119 6278 6299

6311 6314 6346 6364 6421 6480 6504 6533 6674.

Wir bringen solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Kassel, den 1. December 1882.

Königliches Regierungs-Präsidium.

von Brauchitsch

Dem Vorstande des Mitteldeutschen Kunstgewerbe-Vereins zu Frankfurt a/M, welchem durch Ober-Präsidial-Erlaß vom 26. März d. J. abgedruckt im Amtsblatt vom 12. April er. Seite 74 gesittet ist, im Monat Dezember er. eine Verloosung von Erzeugnissen der Kunstindustrie zu veranstalten, ist nach einem neueren Erlaß geneh. migt worden, den Termin zur Vornahme der qu. Verloosung in die 3te Woche des Monats Januar k. Jahres zu verlegen.

Kassel den 27. November 1882.

Königliche Regierun g, Abtheilung des Innern.__________-

Durch Erlaß des Herrn Ober-Präsidenten vom 19. November er. Nr. 6050 ist aus Anlaß der Feier der silbernen Hochzeit Ihrer Kaiser­lichen und Königlichen Hoheiten des Kronprinzen und der Frau Kron­prinzessin des deutschen Reichs und von Preußen dem Vorstande des deutschen Kriegerbundes gestattet worden, zum Besten der Gründung eines Waisenhauses bezw. Waisenfonds für elternlose Kinder ehemaliger deutscher Soldaten eine einmalige Sammlung freiwilliger Beiträge durch polizeilich legitimirte Collektanten in der Zeit bis zum 1. Februar k. Jahres bei den Einwohnern derjenigen Ortschaften der Provinz Hessen- Nassau, in welchen dem Bunde angehörige Vereinigungen bestehen, zu veranstalten

Kassel den 27. November 1882.

Königliche Regier ung, Abtheilung des Innern._________ Bekanntmachung.

Um etwaigen Schädigungen der Kostenpflichtigen vorzubeugen, mache ich Hiermil bekannt, daß die Vollziehungsbeamten für die Gerichts- kosten-Erhebung bei Ausführung von Zwangsvollstreckun­gen zur Empfangnahme freiwilliger Zahlung der beizutreibenden Summe nur nach Inhalt ihres schriftlichen Auftrages und nur für Beträge bis zur Höhe von 20 Mk. einschließlich berechtigt sind.

Bei Aushändigung von Kostenrechnungen sind in meinem Verwaltungsbezirke zur Zeit allein die Vollziehungsbeamten bei der Haupt­amtlichen Expedition für die Gerichtskostenerhebung zu Kassel und der Vollziehungsbeamte bei dem Unter-Steueramte zu Wiesbaden zur Em­pfangnahme der Kosten und zwar gleichfalls nach Inhalt des schrift­lichen Auftrages und bis zur Höhe von 20 Mark einschließlich ermäch­tigt.

Kassel, den 29. November 1882.

Nr. 10 954. Der Provinzial-Steuer-Direktor.__

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 23. v. Mts. in Nr. 249 des Hanauer Anzeigers veranlasse ich die Herren Bürger­meister und Ortspolizei-Verwalter des Kreises nunmehr die Wahl der Mitglieder der Klassensteuer- Einschätzungs Commissionen vorzunehmen und die Namen der Gewählten mir binnen 8 Tagen anzuzeigen. Bei der Wahl ist darauf zu achten, daß die verschiedenen Klassen der Steuer­pflichtigen möglichst gleichmäßig in der Commission vertreten werden.

8. Dezember 1882.

Als Termin zur Vornahme der Einschätzung der Klassensteuer für das Etatsjähr 1883/84 ist gleichmäßig im Kreis

Montag der 11. Dezember cr. bestimmt worden.

Die Klassensteuerrollen sind, sobald solche abgeschlossen und nebst der Einkommens-Nachweisung auf dem Titelblatt unterzeichnet worden, bis zum 14. Dezember cr. mir einzureichen. Die sonstigen Unterlagen, insbesondere:

1) Protokoll über die Verpflichtung der Mitglieder der Commission,

2) Schulden-Nachweisung mit vorgeschriebener Bescheinigung,

3) Verhandlungen über die vorgenommenen Ermäßigungen einzelner Censiten,

4) Vergleichung der Abschlüsse der beiden Rechnungsjahre, sowie endlich

5) der Gewerbesteuerrollen- Auszug, sind beizufügen.

Am Schluffe der Rolle oder der Einkommens-Nachweisung dürfen überhaupt keine Bescheinigungen angeschrieben werden.

Die Herrn Bürgermeister mache ich für die sorgfältigste Ausfüllung der Rubriken in der Einkommens-Nachweisung verantwortlich. So müssen die Angaben der Grund- und Gebäudesteuer (Spalten 8b und 9b), sowie der Gewerbesteuer (Spalten 13a und b), ferner die Angaben über den Grundbesitz (Spalten 9a und 11a) woselbst auch Ackerland und Wiesen getrennt aufzuführen ist durchaus zuverlässig sein.

Bezüglich der in Bezug zu bringenden Lasten und Schulden ver­weise ich auf §. 28 der Geschäftsanweisung für die Mitglieder der Klassensteuer-Einschätzungs-Commissionen vom 16. März 1877.

Die den Herrn Bürgermeistern mitgetheilten Revisionsbemerkungen der Königlichen Regierung sind bei der bevorstehenden Einschätzung in Erledigung zu bringen. Endlich ist meine unterm 4. August er. erlassene Circular-Verfügung, betreffs Freilaffung derjenigen Censiten in den 'untersten Stufen, bei denen die wiederholte Execution fruchtlos verlaufen ist, auf Grund der von den Steuerkassen mitgetheilten Verzeichnisse auf das sorgfältigste zu beachten.

Hanau, den 21. November 1882.

Der Königliche Landrath Schrötter.

Entlaufen: Zwei Hühnerhunde, m. Geschl.

Zugelaufen: Ein schwarzer Spitzhund. Ein großer gelber Hund, m. Geschl.

Verloren: Ein Thürdrücker.

Gefunden: Ein Portemonnaie mit Inhalt. Ein schwarzer Pelzkragen. Eine Pferdedecke. Eine Partie braune Strickwolle. Ein Paar blaue woll. Handschuhe.

Hanau am 8. Dezember 1882.

__Aus Königl. Landrathsamt. __ Rundschau.

B. F. (Deutsches Reich.) Die Reichstagsverhandlungen, welche jetzt naturgemäß den Mittelpunkt unseres politischen Lebens bil­den, sind bis zur Stunde ohne bemerkenswerthere Zwischenfälle verlau­fen, was der Materie des behandelten Stoffes zuzuschreiben ist. Auch die Sitzung vom Dienstag den 5. Dezember, in welcher fast ausschließ­lich der Antrag der fortschrittlichen Abgeordneten Philipps, Lenzmann und Genossen, betreffend die Entschädigung unschuldiger Verurtherlter, debattirt wurde, bot keine hervorzuhebende Momente dar. Der Antrag, welchen Abg. Philipps unter Aufführung zahlreicher Einzelfälle eingehend begründete, fand im Hause sichtlich eine freundliche Aufnahme, nament­lich plaidirte Abg. P. Reichensperger-Olpe (Centrum) warm für denselben. Der Antrag wurde schließlich an eine Commission von 14 Mitgliedern verwiesen. Für die nächste Sitzung am Donnerstag, den 7. d. M., standen die Novellen zum Reichsbeamten- und Militairpensionsgesetze sowie die erste Berathung der Reichshaushaltsetats pro 1883/84 und 1884/85 auf der Tagesordnung; die Betheiligung des Reichskanzlers Fürst Bismarck an den Debatten über letzteren Gegenstand wurde allge­mein erwartet.

Bereits ist wieder von einer Vertagung des Reichstages die Rede; es heißt, daß sich derselbe nach der ersten Berathung der Etats bis etwa