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Nr. 280, Freitag den
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Amtliches.
Nachdem in mehreren, in der Nähe von Frankfurt a. M. gelegenen Ortschaften des Kreises Hanau die Masern ausgebrochen sind und sich mit großer Schnelligkeit in denselben zu großen Epidemien entwickelt haben, so ersuche ich die Herren Bürgermeister des Kreises ergebens!, die erforderlichen Maßregeln treffen zu wollen, damit der Weiterverbreitung der Krankheit thunlichst Einhalt geboten und dieselbe, wenn möglich, von den nicht befallenen Ortschaften fern gehalten werde.
Es liegt die Vermuthung nahe, daß die Seuche von Frankfurt a. M. eingischleppt worden ist und es handelt sich daher wesentlich um den Schutz der mit dieser Stadt sowie mit den bis jetzt befallenen Ortschaften: Preungesheim, Ginnheim und Seckbach am meisten im Verkehr stehenden Orte des Amtsgerichts Bockenheim und Bergen sowie um das Dorf Dörnigheim.
Da die Masern sich erfahrungsgemäß cm meisten in den Schulen verbreiten, so ist in erster Linie die Fernhaltung aller masernkranker und aller der Verschleppung dieser Krankheit verdächtigen Kinder von dem Schulbesuche ins Auge zu fassen.
Es ist deshalb in den genannten Ortschaften die Polizei-Verordnung der Königlichen Regierung vom 4. August 1876 wiederholt bekannt zu machen und namentlich den sämmtlichen Lehrern deren strikteste Befolgung ans Herz zu legen. Am sichersten wird die Ausschließung aller von der Krankheit ergriffenen und aller der Verschleppung derselben verdächtigen Kinder von dem Schulbesuche erreicht, wenn die resp. Herren Lehrer jeden Morgen vor dem Beginne der Schulen in diesen namentliche Umfrage bei den Kindern halten, und hierdurch fest stellen, welche Schüler etwa an Masern oder an den Vorboten dieser Krankheit (Schnupfen mit Husten, Thränen der Augen, Lichtscheu, Fieber re.) leiden und ob etwa in den Familien von Schulkindern und eventuell in welchen sich Masernkranke oder der Masern Verdächtige befinden, und nach dem Ergebniß dieser Untersuchung alle an der Krankheit leidenden oder derselben oder der Verschleppung derselben verdächtigen Schüler sofort vom Schulbesuche ausschließen.
Seitens der Bevölkerung ist darauf zu achten, daß die Krankheit, welche sich durch Ansteckung verbreitet, durch dritte Personen von Kranken auf Gesunde übertragen werden können, ohne daß der Träger der Ansteckung selbst zu erkranken braucht.
Die Krankheit wird am sichersten verhütet durch das Vermeiden des Zusammenkommens mit den Kranken und mit den in nähere Berührung mit den Erkrankten gekommenen Personen und Effekten, ferner daß alle Kranken und Verdächtigen thunlichst abgesondert und der Zutritt Fremder zu den Kranken und deren Umgebung thunlichst vermieden; endlich daß überall auf größte Reinlichkeit gesehen werde.
Sobald Erkrankungsfälle bekannt werden, ist alsbald Anzeige anher zu erstatten.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, diese Verfügung den Herren Lokal-Schul Inspektoren zur Einsicht vorzulegen.
Hanau am 23. November 1882.
Der Landrath.
Rundschau.
ß- F. (Deutsches Reich.) Unser politisches und parlamentarisches Leben hat mit dem am Donnerstag den 30. November nach sechsmonatlicher Pause erfolgten Wiederzusammentritte des Reichstages einen neuen Impuls erhalten. Außerdem steht noch im Laufe des Dezember der Zusammentritt der Landtage einer Reihe von Einzelstaaten bevor und da auch das Abgeordnetenhaus in seinen Berathungen vorläufig keine größere Pause zu machen gedenkt, so stehen wir nun mitten in der Hochfluth des parlamentarischen Lebens. Selbstverständlich beanspruchen unter den Verhandlungen all' unserer Volksvertretungen diejenigen des Reichstages, als des obersten deutschen Parlamentes, das allgemeinste Interesse, indessen wird der Reichstag nach einer Mittheilung, welche Präsident v. Köller in der Dienstags-Sitzung des Abgeordnetenhauses machte, vorerst nur wenige Plenarsitzungen abhalten, um dann den Commissionen Zeit zur Erledigung ihrer Arbeiten zu lassen. Auf der Tagesordnung für den 30. November stand u. A. die dritte Lesung des Antrages der elsäff. Abgeordneten Guerber, Winterer und Gen. auf
1. Dezember 1882.
Abänderung des Bundesrathsbefchlusses, betreffend die Einführung der deutschen Sprache und der Oeffenttichkeit der Verhandlungen bei den Sitzungen des elsaß-lothringischen Landes-Ausschusses.
Der Bundesrath hielt am Dienstag eine Plenarsitzung ab, in welcher er neben Vorlagen von mehr untergeordnetem Interesse verschiedene Ausschußberichte, u. A. über den Entwurf eines Gesetzes wegen Feststellung des Reichshaushaltsetats pro 1883/84 und 1884/85, entgegen- nahm.
Das Abgeordnetenhaus beschäftigt sich noch mit der Spezialberathung des Etats, die bis jetzt im Allgemeinen sachlich und ruhig verlaufen ist, indem die einzelnen Etatstheile fast ohne erhebliche Diskussion bewilligt wurden. Eine etwas lebhaftere Färbung nahmen die Verhandlungen am Dienstag an, so bei dem Etat der Lotterie-Verwaltung, da hierbei von verschiedenen Seiten auf den schädlichen Einfluß der Lotterien auf das Volk hingewiesen und dabei die Frage wegen ev. Vermehrung der Loose hervorgehoben wurde. Schließlich bewilligte indesf-m das Haus sämmtliche Positionen dieses Etats, ebenso eine ganze Reihe werterer Etats, wie die der Münzverwaltung, der Ober-Rechnungskammer, des Disciplinarhofes u. s. w. Bei Berathung des Etats der Landgensdar- merie kam auch das überhand nehmende Vagabundenwesen zur Sprache, wobei man von den Rednern der einzelnen Fraktionen allerdings sehr verschiedene Meinungen über die Ursachen dieser bedauerlichen Erscheinung vernehmen konnte. Bei Berathung des Etats des Ministeriums des Innern nahm Minister v. Puttkamer Gelegenheit, dem Hause Mittheilungen über die erschütternden Nachrichten bezüglich der Wessersnoth am Rhein zu machen. Der Minister gab hierbei auch dem Hause Kenntniß von einer Depesche J. Maj. der Kaiserin aus Coblenz an Se. M. den Kaiser, in welcher die Wasiersnoth in-dieser Stadt als höchst bedenklich geschildert wurde. Herr V. Puttkamer sprach den Entschluß aus, sofort um eine Audienz beim Kaiser nachzusuchen und feine Befehle ent- gegenzunehmen, was vom Hause mit allseitigem Beifall entgegengenommen wurde. Am Mittwoch setzte das Abgeordnetenhaus die Spezialberathung des Etats fort.
(Schluß in der Beilage.)
Tagesschau.
— Se. Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: Aller- höchstihren seitherigen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister bei der Schweizerischen Eidgenossenschaft, General der Infanterie â la suite der Armee von Roeder von dem Posten in Bern abzuberufen und, seinem Anträge entsprechend, in den Ruhestand zu versetzen.
— Berlin, 30. November. Se. Kaiserlich Königliche Hoheit der Kronprinz Erzherzog Rudolf von Oesterreich ist heute Vormittag und Se. Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg heute Mittag hier eingetroffen und im Königlichen Schlosse abgestiegen.
— Berlin, 30. Novbr. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag den Vortrag des Chefs des Militärkabinets, General-Lieutenants svon Albedyll, und des Staatsministers Maybach und empfingen um 11 Uhr Se. Kaiserliche Königliche Hoheit den Kronprinzen Rudolf von Oesterreich auf dem Anhalter Bahnhöfe.
— Berlin, 30. Nov. (Reichstag, 21. Plenarsitzung.) Auf der Tagesordnung steht die 3. Berathung des von den Abgg. Germain, Goldenberg und Winterer eingebrachten Antrags, betr. die Erlaubniß zum Gebrauch der französischen Sprache im Landesausschuß zu Elsaß- Lothringen. Nach längerer Diskussion wird der Antrag mit 153 gegen 119 Stimmen abgelehnt. Für den Antrag stimmten, nach dem „F. I.", das Centrum mit den Polen, Welfen und Elsaß Lothringern, außerdem die beiden Dänen, die Volkspartei, die Sozialdemokraten und vereinzelte Fortschrittler und Sezeffwnisten.
Darauf wird die Vertagung der Sitzung beantragt und angenom- men. Nächste Sitzung Somstag 11 Uhr.
— Berlin, 30. Nov. In der heutigen (11.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten theilte der Präsident dem Hause den gestern erfolgten Tod des Abg. Schiebler (Wahlkreis Celle) mit Das Haus ehrte das Andenken befftlben in der üblichen Weise und trat darauf in die Berathung des allein auf der Tagesordnung stehenden Etats der Justizver-