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Nr. 279.

Donnerstag den 30. November

1882.

Amtliches.

Bei hiesigem Königl. Landrathsamt eingegangene Telegramme: Aschaffenburg, den 29. Novbr, 11 Uhr 30 Min. Vormittags: Wasserstand 5,40 Meter, steht. Stadtmagistrat.

A schafsenburg, 29. Nov., 5 Uhr 10 Min. Nachm. Wasser- stand: Lohr heute früh 8 Uhr 5,79, Aschaffenburg 4 Uhr Nachmittags 5,35. Stadtmagistrat.

Gefunden: Ein Geb. Schlüssel (6 Stück). Ein Taschenkalender von 1880. Ein goldener Trauring mit 2 Buchstaben; Empfangnahme beim Herrn Bürgermeister zu Berkersheim.

Zugelaufen: Ein junger schwarzer Pinscher mit geschnittenen Ohren und Ruthe, w. Geschl.

Verloren: Ein goldener Ring mit grünem Stein; dem Wieder­bringer sünf Mark Belohnung.

Hanau am 30. November 1882.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesschau. t Das Jnnungswesen und seine Beurtheiler.

Es hängt mit der einseitigen Vorliebe unserer periodischen Presse für politische und principielle Auseinandersetzung zusammen, daß über manche der wichtigsten Vorgänge und Erscheinungen unseres öffentlichen Lebens aus den Zeitungen sehr viel weniger zu erfahren ist, als über minder wichtige Vorgänge an der Nil- oder Themsemündung. Nur wo es s. g. Principien gilt, sind unsere Zeitungen immer rasch bei der Hand. Weil der Streit darüber, ob dem Kleingewerbe anders als durch die Errichtung von Zwangs-Innungen geholfen werden kann, einen politi- schen Beigeschmack hat und weil die Meinungen der Parteien über die Auskömmlichkeit des Jnnungsgesetzes vom 18. Juli 1881 auseinan­dergehen, haben die Zeitungsauseinandersetzungen über diesen z. Z. prak­tisch nicht in Betracht kommenden Punkt einen ziemlich breiten Raum eingenommen: desto weniger ist von der Art der Ausführung dieses wichtigen Gesetzes, von der Zahl und der Art der Thätigkeit der neu gebildeten Innungen die Rede gewesen. Das Interessanteste, was da­rüber an die Oeffentlichkeit gelangt ist, stammt aus dem Königreich Sachsen, wo die Zittauer Gewerbekammer eine Entscheidung der Ver­waltungsbehörden über die Auslegung und Anwendung von Art. 100 e. des neuen Gesetzes erbeten hat, nach welchem diejenigen auf die Lehr- lingsprüfung bezüglichen Vorschriften, welche von auf dem Gebiete des Lehrlingswesens bewährten Innungen erlassen worden, auch auf die Lehrlinge solcher Gewerbtreibenden angewendet werden können, die der Innung nicht angehören. Wie verlautet, haben die Königl. sächsischen Behörden sich bereit erklärt, die Anwendung der in Rede stehenden Be­stimmung überall da eintreten zu lassen, wo das Gesetz es gestattet, d. h. wo die betreffenden Innungen ihre Fähigkeit zur Ordnung der Lehr­lingsverhältnisse wirklich bewährt haben; dabei soll es keinen Unterschied machen, ob diese Bewährung noch aus der Zeit datirt, wo die in Ge­mäßheit des neuen Gesetzes ungebildeten Innungen noch unter der Herr­schaft des alten Gesetzes standen.

Die Wichtigkeit dieser Entscheidung, durch welche die Möglichkeit geschaffen worden ist, daß auf die Lehrlingkprüfung bezügliche Jnnungs- regeln schon gegenwärtig für alle demselben Zweige angehörige Gewerbtreibende eines bestimmten Bezirks Geltung er­langen, liegt auf der Hand; sie ist u. A. dadurch bescheinigt worden, daß einzelne liberale Preßorgane gegen die Auffassung der sächsischen Regierung entschieden zu Felde gezogen sind, während andere Zeitungen ihr Einverständniß mit der Dresdner Entscheidung ausgesprochen haben.

Für Preußen kommt diese Entscheidung indessen vorläufig noch nicht in Betracht. Bei uns soll das in Rede stehende Recht nämlich nur solchen auf dem Gebiete des Lehrlingswesins bewährten Innungen ertheilt werden,denen die überwiegende Mehrzahl der angesiheneren Arbeitgeber des betreffenden Gewerbes angehört." Diese letztere Be- dingung bürste zur Zeit noch nirgend erfüllt, und dadurch die Möglich­keit ausgeschlossen sein, daß in Preußen schon jetzt die Prüfungèvor- schriften einer Innung auf alle demselben Gewerbe angehörige Lehr­inge des Bezirks angewendet werden.

Unserer Meinung nach ist damit Nichts verloren. Die Hauptsache ist ja nicht, daß die Innungen damit beginnen, allgemein giltige Regeln für Lehrlingsausbildung und Lehrlingsprüfung zu erlassen, sondern daß sie diese Regeln zunächst für sich febst entwerfen und daß sie dieselben innerhalb ihres engeren Kreises gehörig durchführen. Nur wenn das geschieht, werden die Innungen zu demjenigen Einfluß und Ansehen ge­langen, das ihre übereifrigen Vorkämpfer von vornherein in Anspruch nehmen und für die Bedingung einer gedeihlichen Entwickelung erklären. Rechte solcher Art müssen, wenn sie Werth und Bestand haben sollen, erworben werden: auf die Fähigkeit zu solchem Erwerbe kommt es an und diese Fähigkeit haben die Innungen durch die That zu bewäh­ren, ehe von Weiterem die Rede sein kann.

Zu solchem Erwerb und solcher Fähigkeit könnte auch die Presse an ihrem Theil Manches beitragen, wenn sie den Betheiligten mit gutem Rath und gutem Willen zur Hand gehen wollte. Bedauerlicher Weise lassen es konservative und liberale Blätter an der richtigen Unterstützung der Jnnungsbestrebungen gleich häufig fehlen: die Ersteren, indem sie die Gewerbtreibenden in der irrigen Meinung bestärken, dem Handwerk könne in der gehörigen Weise nur durch Zwangsinnungen und weit­gehende Bevorrechtungen geholfen werden, die Letzteren, indem sie das gesammte Jnnungswesen als alten Zunftzopf abfällig behandeln und die Freunde desselben auf solche Weise entmuthigen und verbittern. Wäre das Verhältniß der Presse zu den Jnnungsbestrebungen das rich­tige, so erschien gradezu unbegreiflich, warum von der Zahl, der Thätig­keit und den Erfolgen der auf Grund des Gesetzes vom 18. Juni 1881 gebildeten Innungen bisher so außerordentlich wenig zu hören gewesen ist. Ueber dergleichen Dinge des praktischen Lebens mitzureden, ist frei­lich schwieriger und anscheinend undankbarer, als ins Blaue hinein über die wahren Aufgaben preußischer und deutscher Politik zu raisonniren oder Urtheile über das Verhältniß Englands und Frankreichs zur egyp- tischen oder einer beliebigen andernFrage" in die Welt zu senden, wie wir sie alltäglich in großen und kleinen Preßorganen lesen.

Berlin, 28. Novbr. Se. Majestät der Kaiser und König statteten gestern Nachmittag dem seitherigen Gouverneur von Berlin, General der Infanterie von Fransecky einen längeren Besuch ab

Berlin, 28. Novbr. Se. Excellenz der Vize-Präsident des Staatsministeriums, Minister des Innern von Puttkamer ist nach der Rheinprovinz abgereist.

Berlin, 29. Nov. In der heutigen (10.) Sitzung des Hauses der Abgeordneten fand zunächst die Vereidigung mehrerer neu ein getre­tener Mitglieder statt. Der Abgeordnete Hörlück hatte dem Präsidenten schriftlich mitgetheilt, daß er den Eid nicht zu leisten vermöge; dieser hatte darauf erwidert, daß dann der Abgeordnete nicht berechtigt sei, ei­nen Sitz im Hause einzunehmen. Darauf trat das Haus in die Tages­ordnung ein und zwar zunächst in die Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betr. den Erlaß polizeilicher Strafverfügungen, welche Vorlage nach längerer Diskussion an eine Commission von 21 Mitgliedern ver­wiesen wird.

Der Präsident verlas sodann ein Schreiben des Ministers des In­nern, in dem er bat, seinen Etat von der Tagesordnung abzusetzen, da er auf Wunsch Sr. Majestät sich in die durch Ueberschwemmung be­drohte Rheingegend begebe.

Hierauf trat das Haus in die Berathung des letzten Theils der Tagesordnung, des Etats der Bauverwaltung, ein, erledigte denselben nach unbedeutender Debatte und verwies einzelne Titel, welche sächliche Ausgaben, namentlich Unterhaltungskosten enthalten, zur näheren Prü­fung an die Budgetkommission. Schluß der Sitzung l3/t Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr.

Der frühere Ministerpräsident Otto Theodor Freiherr von Manteuffel ist, wie bereits gemeldet, am Montag gestorben. Der­selbe war am 3. Februar 1805 als Sohu des Präsidenten der sächsi­schen Ober-Amtsregierung und des Consistoriums zu Lübben geboren, besuchte 1819 Schulpsorta, studirte 18241827 in Halle Rechts- und Kamerad Wissenschaften, wurde 1830 als Regierungsreferendar Vewalter des Landrathsamtes im Sternberger Kreise, 1833 Landrath des Luckauer Kreises, 1841 Ober-Regierungsrath in Königsberg, 1843 Regierungs-