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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.
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Nr. 278. Mittwoch den
Amtliches.
Nachdem in mehreren, in der Nähe von Frankfurt a. M. gele. genen Ortschaften des Kreises Hanau die Mastrn ausgebrochen sind und sich mit großer Schnelligkeit in denselben zu großen Epidemien entwickelt haben, so ersuche ich die Herren Bürgermeister des Kreises ergebenst, die erforderlichen Maßregeln treffen zu wollen, damit der Weiterverbreitung der Krankheit thunlichst Einhalt geboten und dieselbe, wenn möglich, von den nicht befallenen Ortschaften fern gehalten werde.
Es liegt die Vermuthung nahe, daß die Seuche von Frankfurt a. M. eingeschleppt worden ist und es handelt sich daher wesentlich um den Schutz der mit dieser Stadt sowie mit den bis jetzt befallenen Ort» schaffen: Preungesheim, Ginnheim und Seckbach am meisten im Verkehr stehenden Orte des Amtsgerichts Bockenheim und Bergen sowie um das Dorf Dörnigheim.
Da die Masern sich erfahrungsgemäß sm meisten in den Schulen verbreiten, so ist in erster Linie die Fernhaltung aller masernkranker und aller der Verschleppung dieser Krankheit verdächtigen Kinder von dem Schulbesuche ins Auge zu fassen.
Es ist deshalb in den genannten Ortschaften die Polizei-Verordnung der Königlichen Regierung vom 4. August 1876 wiederholt bekannt zu machen und namentlich den sämmtlichen Lehrern deren strikteste Befolgung ans Herz zu legen. Am sichersten wird die Ausschließung aller von der Krankheit ergriffenen und aller der Verschleppung derselben verdächtigen Kinder von dem Schulbesuche erreicht, wenn die resp. Herren Lehrer jeden Morgen vor dem Beginne der Schulen in diesen namentliche Umfrage bei den Kindern halten, und hierdurch feststellen, welche Schüler etwa an Masern oder an den Vorboten dieser Krankheit (Schnupfen mit Husten, Thränen der Augen, Lichtscheu, Fieber re.) leiden und ob etwa in den Familien von Schulkindern und eventuell in welchen sich Masernkranke oder der Masern Verdächtige befinden, und nach dem Ergebniß dieser Untersuchung alle an der Krankheit leidenden oder derselben oder der Verschleppung derselben verdächtigen Schüler sofort vom Schulbesuche ausschließen.
Seitens der Bevölkerung ist darauf zu achten, daß die Krankheit, welche sich durch Ansteckung verbreitet, durch dritte Personen von Kranken auf Gesunde übertragen werden können, ohne daß der Träger der Ansteckung selbst zu erkranken braucht.
Die Krankheit wird am sichersten verhütet durch das Vermeiden des Zusammenkommens mit den Kranken und mit den in nähere Berührung mit den Erkrankten gekommenen Personen und Effekten, ferner daß alle Kranken und Verdächtigen thunlichst abgesondert und der Zutritt Fremder zu den Kranken und deren Umgebung thunlichst vermieden; endlich daß überall auf größte Reinlichkeit gesehen werde.
Sobald Erkrankungsfälle bekannt werden, ist alsbald Anzeige anher zu erstatten.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, diese Verfügung den Herren Lokal-Schul-Jnspektoren zur Einsicht vorzulegen.
Hanau am 23. November 1882.
Bei hiesigem Königl. Landrathsamt eingegangenes Telegramm: den 28. Nsv, Nachmittags: Lohr 5,95, Aschaffenburg 5,26.
Gefunden: Auf dem Wochenmarkt am 25. d. M. stehen geblieben: ein defekter seidener Regenschirm. Ein Paar graue Strümpfe. Ein französisches Buch von Karl Plötz mit der Inschrift: Israel. Ein Kinder-Gummischuh. Ein Iltis-Pelz.
Verloren: Gestern Abend von der Akademie bis zur Hospital- gasse (Neust.) eine goldene Damen-Uhr mit Emaille, Landschaft und Goldcüvette, worauf gravirt ein „Bor- u. Zuname, Nov. 1851"; dem Wiederbringer eine gute Belohnung.
Hanau am 29. November 1882
__Aus Königl. Landrathsamt. ____________________
B ekanntmucyung.
Austausch von Postpacketen mit Portugal.
Vom 1. Dezember ab findet, außer im Verkehr mit Lissabon, auch mit den Haupt orten Süd-Portugals, mit der Insel M a-
29. November 1882. deira und den Azoren ein Austausch von Postpacketen ohne Werthangabe bis 3 kg durch Vermittelung der Reichspost und der Königlich Portugiesischen Posten statt. Der einheitliche Portosatz beträgt 1 Mark 80 Pfennig bei Sendungen nach dem Festlande Portugals, 2 Mark 20 Pfennig nach Madeira und 2 Mark 60 Pfennig nach den Azoren. Die Beförderung erfolgt auf dem Wege über Hamburg mittelst Deutscher Schiffe bis Lissabon oder, auf Verlangen des Absenders, durch Elsaß-Lothringen über Bordeaux. Die Sendungen müssen frankirt und bei der Beförderung über Hamburg von zwei, bei der Beförderung über Bordeaux von drei Zoll-Inhaltserklärungen in Französischer Sprache begleitet sein.
Für alle Packetsendungen nach Portugal, welche den Bedingungen für Postpackete nicht entsprechen, imgleichen für Packetsendungen jeder Art nach den übrigen Orten Portugals bleiben die bisherigen Versendungsvorschriften in Kraft.
Das namentliche Verzeichniß der zunächst an dem Austausche Theil nehmenden Portugiesischen Postorte ist bei den Reichs-Postanstalten einzusehen.
Berlin W., 28. Oktober 1882.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
Stephan.
Tagesschau. f Die österreichische Tarifreform.
Ueber die Reform der österreichischen Eisenbahntarife wird zur Zeit eine umfassende Enquete veranstaltet. In dem Spezialberichte eines der Sachverständigen Comitâs finden sich einige allgemeine Gesichtspunkte über die Grundsätze, nach welchen bei Aenderung der geltenden Tarife verfahren werden soll. Einzelnes hieraus glauben wir unseren Lesern umsoweniger vorenthalten zu dürfen, als die Grundsätze, deren Aufstellung man in Oesterreich wünscht, dieselben sind, welche bei uns für die preußische Staatseisenbahnverwaltung schon seit längerer Zeit maßgebend sind.
So wird zunächst geklagt über die „kaleidoskopische Mannigfaltigkeit der Tarife", wozu sich der weitere mißliche Umstand geselle, daß die herausgegebenen Tarifhefte jeder Deutlichkeit und Uebersichtlichkeit entbehren Hieraus resultirten die zahlreichen Irrthümer bei den Frachtberechnungen, sowie die umständlichen und zeitraubenden Reklamationen. „Es hat aber", so sagt der Bericht wörtlich, „jeder Frachteninteressent das wohlbegründete Recht zu verlangen, daß die Eisenbahnen ihm mindestens die Möglichkeit gewähren, die Höhe der nach jeder Richtung hin zu zahlenden Frachtenkosten mit Leichtigkeit zu berechnen. Die Erfüllung dieser berechtigten Forderung ist aber nur von der Vereinfachung und der herbeizuführenden Gleichmäßigkeit der Tarifirung bei allen österreichi chen Bahnen zu erwarten. In dieser Beziehung müßte mindestens im internen Verkehr . . . . die vollkommenste Unifikation in formeller Beziehung, also hinsichtlich einer möglichst einfachen Classifikation herbeigeführt werden."
Des Weiteren wird geklagt über die in Oesterreich noch ganz allgemein gewährten Refaktien. Dieseben kämen gewöhnlich nur Einzelnen zu Gute und seien aus diesem Grunde seitens einer öffentlichen Institution mindestens prinzipiell wohl nicht zu billigen. Insbesondere einzelnen größeren Speditionèhäusern biete die „trotz der vorgeschriebenen Publizität noch immer mehr oder weniger geheim fortgetriebene Refaktienwirthschaft" das willkommene Mittel, sich auf Kosten der kleineren Händler und Producenten zu bereichern. Eine gründliche Beseitigung dleser — vom Berichte an einigen konkreten Beispielen erläuterten — Uebelstände wäre nur von einer gänzlichen Beseitigung dieser Refaktien zu erhoffen. Da eine solche jetzt noch nicht zu erreichen sei, so müsse den Uebelständen durch möglichste Restriction der Refaktien entgegengetreten werden, d. h. durch strengste Aufrechterhaltung der bisherigen Publicität und durch Beseitigung der gegenwärtig an die Bewilligung geknüpften lästigen Bedingungen. „Die Refaktien müssen ohne besonderes Ansuchen und ohne Rücksicht auf Route oder Entfernung jedem Frächter anstandslos bewilligt werden, der ein bestimmtes, aber mäßiges, schon sür den gewöhn-