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Nr. 275. Samstag den
Amtliches.
Bei hiesigem Königl. Landrathsamte ist folgendes Telegramm eingelaufen:
Aschaffenburg, 24. Nov., 4 Uhr 50 Min. Nachm. Wasserstand : Lohr heute früh 8 Uhr 4.10 m; Aschaffenburg Nachm. 4 Uhr 4.5 m , langsames Steigen.
Stadtmagistrat Medicus.
Entlaufen: Ein großer schwarzer Hühnerhund mit weißen Abzeichen, m. Geschl.
Gesunden: Ein karrirtes Kindertaschentuch. Eine s. g. Schmier- bürste.
Hanau am 25. November 1882.
Aus Königl. Landrathsamt.
Die Zollresorm.
Aus „Zwanzig Jahrc 1862—H82". Von Ludwig Hahn.
(Fortsetzung.)
„Die Stellung zum Franckenstein'schen Anträge, sagte er, wird hier als Probirstein behandelt in Bezug auf die Reichstreue oder NichtreichStreue. Die Behauptung, daß die Finanzhoheit des Reichs durch den Franckenstein'schen Antrag verloren ginge, muß ich für eine gänzlich unbegründete und aus der Luft gegriffene halten. Die Finanzhoheit des Reichs ist in der Verfassung begründet, in verschiedenen Paragraphen; keiner dieser Paragraphen erleidet durch die Annahme des Franckenstein'schen Antrages auch nur die mindeste Aenderung."
„Meine Herren, lieber wäre mir die ganze Sache allerdings ohne Matrikularumlagen, aber ich habe doch eben nicht die Wahl, die Dinge so zu machen, wie ich sie mir an die Wand malen kann. Wenn ich von der liberalen Seite ohne Unterstützung, ohne Anhalt, ohne bestimmte annehmbare Vorschläge bleibe, so muß ich den von anderer Seite kommenden Vorschlag prüfen, was gibt er denn? Nun, er gibt mir in dem Sinne, wie ich die Matrikularumlagen bekämpft habe, Recht. Ich habe gesagt, bisher sei das Reich ein lästiger Kostgänger bei den einzelnen Staaten, ein mahnender Gläubiger, während es der freigebige Versorger der einzelnen Staaten sein müßte bei richtiger Benutzung der Quellen, zu welcher der Schlüssel durch die Verfassung in die Hände des Reiches gelegt, bisher aber nicht benutzt worden ist. Meine Herren, dieser „freigebige Versorger" wird das Reich durch die Annahme des Franckenstein'schen Antrages, der sich von dem früher in der Kommission vorgelegten Bennigsen'schen bezüglich der Versorgung der Staaten nur dadurch untertreibet, daß man den einzelnen Staaten ein höheres Maß der Selbstbestimmung in der Verwendung dessen, waS ihnen zugestanden wird, beläßt. Das Reich ist nicht mehr ein lästiger Kostgänger, sondern ein Kostgänger, der ein gutes Kostgeld bezahlt und darüber hinaus sich freigebig erweist, es ist ein Kost, ganger wie ein König, der bei einem Privatmann wohnt, und das Reich steht in voller Berechtigung seiner Finanznoth da, wenn es sich der Pflicht unterzieht, durch Flüssigmachung der Quellen, die unter seinem Verschluß liegen, der Finanznoth der einzelnen Staaten aufzuhelfen. Das System der bisherigen Matrikularbeiträge hatte das Ergebniß, daß das Reich die Einzelstaaten durch Versagung der Zuflüsse, die aus den indirekten Steuerquellen kommen könnten, aushungerte und dabei doch in jedem Jahre als mahnender Gläubiger die Matrikularumlagen verlangte; — durch die heute in Aussicht genommene Reichshülfe aber schwindet die Finanznoth der Staaten und des Reiches, die ja die einleitende Begründung meines ganzen Vorgehens in dieser Frage gebildet hat, die Finanznoth wird zum Theil gehoben, und wenn auch nicht in dem Maße, daß alle die Reformen an den direkten Steuern, die Erleichterung der nothleidenden Gemeinden sofort ausgeführt werden können, die mir vorschweben, so doch, daß, wie ich glaube und hoffe, ein erheblicher Theil davon schon bald dieses Reformwerk in Angriff genommen werden kann.
Wie nun dadurch die Finanznoth des Reiches geschädigt werden sollte, dafür suche ich vergeblich nach irgend einem Verfassungspara- graphen.
Von Seiten der Regierungen kann ich ganz bestimmt versichern, daß sie sich durch die meines Erachtens unzutreffenden Angriffe von
25. November 1882.
dem Wege, den sie betreten haben und über den sie sich am vergangenen Sonntag vorläufig verständigt haben, nicht werden irre machen lassen, und ich für meinen Theil werde den Weg, den ich im Interesse des Vaterlandes für den rechten erkenne, unbedingt bis ans Ende gehen, unbeirrt; — mag ich Haß oder Liebe dafür ernten, das ist mir gleichgültig "
So war denn die Zollreform in ihren Grundzügen angenommen und damit ein bedeusamer Schritt in unserer wirthschaft- lichen Reform überhaupt geschehen. Der Natur des Fürsten Bismarck ist es eigen, daß er sich eines theilweisen Erfolges nie recht freut, wenn er eben nicht das Ganze, das seinem umfassenden Geiste vorschwebt, erreichen konnte, daß er nach Gewinnung einer wichtigen Etappe gleich an weitere Zielpunkte denkt; sonst wäre jener erste Erfolg wohl mehr gefeiert und ausgebeutet worden. Es war der Bruch mit den Anschauungen einer langen Vergangenheit, der Sieg über Theorien, welche seit Jahrzehnten auf den meisten Lehrstühlen und in teufenden von Preßorganen verkündigt worden waren und an denen zu zweifeln noch kurz zuvor als Zeichen eines schwachen Denkvermögens galt. Nur ein Geist von der unzweifelhaften Stärke Bismarck's konnte es unternehmen, gegen jene Theorien anzukämpfen, indem er das ganze Gewicht seiner praktischen staatsmännischen Erfahrungen und Anschauungen gegen jene Kathederweisheit, die den Aufschwung unserer Volkswirthschaft hemmte, in die Wagfchale warf. Keinenfalls liegt Grund vor, Bismarck's Wollen und Streben in den wirthschaftlichen Dingen als unwirksam und nichtig darzustellen, da schon sein erster Erfolg in dieser Beziehung ein durchgreifender war.
ES wird noch heute darüber gestritten, ob die Zollresorm in ihren Wirkungen wohlthätig oder schädlich gewesen sei, und wir wollen uns in die streitenden Stimmen nicht mischen. UnS scheint es jedoch von großer Bedeutung, daß ungeachtet der unzweifelhaften Ungunst der letzten Jahre dennoch das Urtheil über den wirthschaftlichen Werth jener Reformen nicht gradezu abfällig ist, daß vielmehr selbst frühere Gegner derselben ihr Endurtheil über die Wirkungen noch vorbehalten. Es kommt dabei in Betracht, daß auch die Regierung nicht gedacht hat, mit allen Zöllen im Einzelnen gleich das absolut Richtige zu treffen, sondern sie hoffte, wie es auch namentlich Fürst Bismarck öfter ausgesprochen hat, das gewerbliche Leben überhaupt durch den Schutz gegen das Ausland neu zu beleben und dadurch allen Klaffen, namentlich den arbeitenden Klassen zu reichlicherem Verdienst zu verhelfen. Und bas darf die Regierung nach allen vorliegenden Anzeichen in der That annehmen, daß trotz der Ungunst der Verhältnisse und zum Theil grade in Folge des Schutzes, den die Industrie jetzt genießt, eine Wendung zum Besseren bereits eingetreten ist, und daß unsere Bevölkerung, wenn auch z. B. in Folge der Naturereignisse das Brod noch nicht billiger geworden ist, doch über reichlichere Mittel für ihren Lebensunterhalt gebietet. Die vollen Folgen der neuen wirthschaftlichen Gesetzgebung werden freilich erst hervortreten, wenn Gott uns gesegnete Ernten schenkt, dann erst wird auch der Auf- schwung aller Geschäststhätigkeit sich recht geltend machen.
Abgesehen aber von der Wirkung auf das wirthschaftliche Leben des Volkes ist der Einfluß der Reform auf das Finanzwe- sen des Reiches und der einzelnen Staaten unmittelbar fühlbar gewesen: der Kanzler hat in dieser Beziehung sein Streben wenigstens zum Theil erfüllt gesehen, das Streben nämlich, das Reich durch stärkere Heranziehung der indirekten Steuern, zunächst der Zölle, selbstständig und von den Beiträgen der einzelnen Staaten unabhängig zu machen. Es war die nächste Absicht und der eigentliche Anlaß der ganzen Reform, das Reich von der Rolle eines „Kostgängers", und zwar eines „lästigen Kostgängers", eines „mahnenden Gläubigers" aufzugeben bei den Einzelstaaten. Obwohl mit der Reform nur ein Anfang gemacht war, konnte doch sehr bald und in steigendem Maße die erfreuliche Thatsache konstatirt werden, daß jener nächste Zweck, nämlich daß die Matrikularbeiträge nicht mehr die Budgets der Einzelsiaaten drückten, und damit ein höchst erwünschtes Resultat für die Reichspolitik erreicht war.
Nicht aber das allein: es war außerdem der Zweck gewesen, den Druck der Steuern auch in den Einzelstaaten zu erleichtern, und durch die Ausbildung des indirekten Steuersystems im Reiche den einzelnen