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Nr. 272. Mittwoch den 22. November 1882.

Werthpapiere in der Folge wieder ausgeschieden werden dürfen, deren Einrufung durch Zurücknahme des Aufgebotsantrags oder durch Ermit­telung des betreffenden Papiers sich erledigt hat, nicht aber auch dieje­nigen Papiere, welche, ohne wieder zum Vorschein gekommen zu sein, gerichtlich für kraftlos erklärt worden sind.

Berlin den 24. Oktober 1882.

Der Minister des Innern. Im Auftr.: von Zastrow.

Amtliches.

Im Interesse pensionirter Staatsbeamten wird Nachstehendes veröffentlicht:

Nach §. 5 Nr. 4 und 5 und §. 6 des Gesetzes vom 20. Mai d. I., betreffend die Fürsorge für die Witwen und Waisen der unmittel­baren Staatsbeamten, sind von Entrichtung der Witwen- und Waisen- geld-Beiträge befreit:

diejenigen pensionirten Beamten, welche weder in einer vor ihrer Pensionirung geschlossenen Ehe leben, noch unver- heirathete eheliche, oder durch nachgesolgte Ehe lezitimirte Kinder unter 18 Jahren aus einer solchen Ehe besitzen.

Sofern bei einem pensionirten Beamten die vorbezeichnete Voraus­setzung schon am 1. Juli d I. bestanden hat, tritt die Befreiung von Entrichtung der Witwen- und Waisengeld-Beiträge von diesem Tage an ein, anderensalls aber erst mit dem Beginn des nächsten Monats nach Eintritt der gedachten Voraussetzung, und bei neu in den Ruhestand tretenden Beamten mit dem Zeitpunkte der Pensionirung, insofern die oben bezeichnete Voraussetzug schon zu diesem Zeitpunkte zutrisit.

Die Pensionaire haben ihre gesetzliche Befreiung von Entrichtung der Witwen- und Waisengelo- Beiträge durch eine Bescheinigung der Orts Polizei-Behörde ihres Wohnorts oder des betreffenden Pfarramts, daß sie weder in einer vor ihrer Pensionirung geschlossenen Ehe leben, noch unverheirathete eheliche oder durch nachgefolgte Ehe legitimirte Kin­der unter 18 Jahren aus einer solchen Ehe besitzen, nachzuweisen und hierin zugleich angeben zu lassen, ob dieses Verhältniß bereits am 1. Juli d. J. bestand, oder seit wann solches eingetreten ist. Diese Be­scheinigungen sind an die unterzeichnete Regierung entweder direkt, oder durch Vermittelung der die Pension zahlenden Kasse einzureichen.

Es wird noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Hinterbliebenen pensionirter Beamten, wenn diese nach den Eingangs bezeichneten gesetzlichen Bestim­mungen von der Entrichtung der Witwen- und Waisen­geld-Beiträge befreit waren, solche aber dennoch entrich­tet haben, hierdurch keinerlei Anspruch auf Witwen- und Waisengeld erwerben, vielmehr in diesem Falle nur die Rückerstattung der irrthümlich entrichteten Beiträge be­ansprucht werden kann.

Kassel den 9. November 1882.

Königliche Regierung.

Nachdem für die Wahlperiode 1883/1885 zur Wahl der Abge­ordneten für die Vertheilung der Gewerbesteuer der Handelsklasse A I für den Wahlbezirk der Kreise Hanau, Gelnhausen, Schlüchtern und Fulda Termin auf Dienstag den 28. November d. I., Vormit­tags 10 Uhr, in dem Rathhaussaale zu Hanau, für den Wahlbezirk der übrigen Kreise des Regierungsbezirks Termin auf Freitag den 1. Dezember d. I., Vormittags 10 Uhr, in dem großen Sitzungs­saale des neuen Regrerungsgebäudes hi ers elbst anberaumt worden ist, wird solches der Vorschrift gemäß hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Kassel den 10. November 1882.

Königliche Regierung,

Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten.

Nach Anzeige der Schlesischen Generallandschafts- Direktion zu Breslau vom 7ten d. Mts. findet in denjenigen tabellarischen Zusam­menstellungen abhanden gekommener, zur Amortisation angemeldeter und gerichtlich zu mortificirender Werthpapiere, welche in Folge der Circular- Verfügung vom 12. November 1869 allvierteljährlich durch den Staats­anzeiger veröffentlicht werden, eine Aufnahme derjenigen Werthpapiere nicht mehr statt, welche in früheren gleichartigen Zusammenstellungen bereits ausgenommen waren, inzwischen aber wirklich gerichtlich amorti- füt worden sind. Gegen dieses Verfahren hegt die gedachte Direktion das Bedenken, daß der Zweck der angeordneten Veröffentlichung nur ui vollkommen erreicht werde, wenn in den gedachten periodischen Zu­sammenstellungen die als abhanden gekommen angemeld ten Wert Papiere nur so lange Aufnahme finden, als deren gerichtliche Mortificirung noch | bkvorsteht. Dieses Bedenken wird meinerseits getheilt und trete ich nicht minder dem Vorschläge der Direktion bei, daß zur Vermeidung von Irrthümern und Schädigungen aus jenen Zusammenstellungen nur die­jenigen darin früher aufgenommenen als abhanden gekommen angezeigten

Vorstehender Erlaß des Herrn Ministers des Innern vom 24. Oktober er. wird hierdurch unter Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 29. November 1869 Amtsblatt de 1869 Seite 379 Behuss Nachachtung zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Kassel den 14. November 1882.

_________Königliche Regierung, Abtheilung des Innern._________

Gefunden: Ein Paar graue Handschuhe. Zwei einzelne Hand­schuhe. Fünf Stück unfrankirte Briefe. Eine s. g. Kugellaterne. Ein Köcher.

Verloren: Eine Brille. Ein seidenes Taschentuch. Eine schwarze Orleanschürze. Von Niederrodenbach bis Somborn eine neue lederne Pferdedecke.

Entflogen: Eine weiße Gans.

Hanau am 22. November 1882.

____________________Aus Königl. Landrathsamt. _____________________

Tagesschau.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bis­herigen Vize-Konsul Ignaz Fürth in Colon zum Konsul daselbst zu er« nennen geruht.

Berlin, 21. Novbr. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Vorträge des Chefs der Admiralität und des Chefs des Militärkabinets sowie um 12 Uhr militärische Meldungen entgegen und begaben Sich um l1^ Uhr nach dem Neuen Palais, um Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin zu Höchst- ihrem heutigen Geburtstage zu beglückwünschen.

Die Versicherung in der preußischen Thronrede, daß der Friede für die nächste Zeit gesichert sei, verdanken wir dem Kaiser Wilhelm. Es war sein Herzenswunsch, diese Beruhigung dem deutschen Volke zu geben und sie hat auch gute Wirkung gethan. Auf seinen ausdrücklichen Wunsch wurde diese Stelle in die Thronrede ausgenommen, obwohl die auswärtige Politik sonst nur in der Thronrede im Reichstage eine Stelle hat.

4. Plenarsitzung des Hauses der Abgeoidneten am Mfttwoch, den 22. November 1882, Vormittags 11 Uhr. Tagesordnung:' Wahl von drei Mitgliedern zur statistischen Centralkommission. Erste Be­rathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Feststellung des Staatshaus­halts Etats für das Jahr vom 1. April 1883/84 und des Gesetzent­wurfs, betreffend die Ergänzung der Einnahmen in diesem Etat.

Die Commission des Herrenhauses zur Berathung des Gcfitz- entwmfs, betreffend die Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Ver­mögen, wird ihre Berathungen am Donnerstag beginnen. Reserent der Commission ist Herr Professor Dr. Dernburg.

Bekanntmachung auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878. Rach demR.- u. St.-A." Nr. 273 wurde unterm 17. No­vember verboten: das 4 Druckseiten umfassende in Conzètts Buchdrucke­rei in Chur gedruckte Flugblatt mit der Ueberschrift:Der schlechte Ar­beitslohn."

Berlin, 21. Novbr. Einer diesbezüglichen Bemerkung der Post" gegenüber sagt dieNordd. Allg. Ztg,", auch die Nachricht, daß Miquel in Varzin gewesen wäre, sei vollständig unwahr. Miquel sei weder in diesem Sommer, noch überhaupt j mals in Varzin ge­wesen.

S. M. S.Nymphe", 9 Geschütze, Kommandant Korvetten- Kapitän Dietert, ist am 6 d. M. in Malta eingetroffen.

Hamburg, 19. Nov. Das Urtheil des Seeamts in Sachen des DampfersGellert" lautet nuch eingehender Molivuung in seinem entscheidenden Theil wie folgt:Die Ursache des am 28. Juli d. J. an Bord des DampsschiffesGelleit" auf hoher See ausgebrochenen Feuers ist nicht ermittelt worden. Die zur Löschung des Brandes und zur eventuellen Rettung von Menschenleben ergriffenen Maßnahmen waren sachgemäß, die Haltung des Capitäus und der Mannschaft lo- benswerth." (Fr. I.)