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Nr. 266.
Mittwoch den 15. November
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1882.
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t Noch ein Mal die deutsche Forstwirthschaft.
Wir kommen nochmals auf die Lage der deutschen Forstwirthschast und auf die (auch von der Coburger Versammlung deutscher Forstwirthe betonte) Nothwendigkeit eines verstärkten Schutzes derselben zurück.
Der Vorsprung, den eine Anzahl von Industrien des Auslandes vor denjenigen Deutschlands gewonnen hat, erklärt sich wenigstens zum Theil daraus, daß einzelne Culturlär.der des Westens auf gewissen gewerblichen Gebieten besser geschult sind, als das bei uns der Fall ist, und daß sie aus diesem Grunde bessere Fabrikate liefern. — In Bezug auf die Forstwirlhschaft und deren Erzeugnisse ist gerade das Gegentheil der Fall. Nicht weil sie bessere, sondern weil sie schlechtere und leichtsinnigere Forstwirthe als wir sind und weil man es bei ihnen zu einer geordneten und staatlich beaussichtigten Forstcultur noch nicht gebracht hat, vermögen Russen, Polen, Scandinavier u. s. w. ihre Hölzer zu Preisen auf den Markt zu bringen, die für die deutschen Wald- und Landwnthe unmöglich sind. Von der Niederschlagung ganzer Wälder, wie sie in den uns benachbarten Regionen des Niemen und der Weichsel seit dem polnischen Aufstande wiederholt vorgekommen ist, kann in Ländern von der Culturentwickelung des unsrigen ein Mal nicht die Rede sein. Waldungen blos deshalb zu vernichten, weil man sie nicht gehörig bewachen kann, und massenhafte Holzverkäufe lediglich deshalb vorzunehmen, „weil das Holz sonst doch gestohlen würde", oder weil es gilt, um jeden Preis baares Geld anzuschaffen, ist in Deutschland eben nicht angängig. An die Bedingungen geordneter Wirthschaft gewöhnt und gebunden, vermag der deutsche Waldeigenthümer nicht, Raubbau zu treiben und Wäldervernichtungcn vorzunehmen, wie sie im Norden und Nordosten nur all zu häufig Vorkommen. Gerade weil die deutsche Forstwirthschaft eine rationelle und vernünftige ist und weil bei uns nicht von der Hand in den Mund, sondern im Hinblick auf die Zukunft und deren Bedürfnisse gelebt und disponirt wird, ist ihre Concurrenzfähigkeit eine beschränkte.
Damit — so scheint uns — ist ein ganz besonderes Anrecht der deutschen Holzproduktion auf den staatlichen Schutz nachgewiesen. Dasselbe Interesse, welches den Staat nöthigt, das einheimische Forstwesen an gewisse Bedingungen zu binden und Waldverwüstungen zu verhindern, macht ihm die Sorge dafür zur Pflicht, daß die Forstwirthschaft unter diesen Bedingungen und Beschränkungen bestehen könne. Ruiniren unsere Nachbarn ihre Wälder, weil sie nicht an die Zukunft denken, so geht uns das Nichts an: wollen sie uns dagegen mitruiniren, indem sie die Produkte ihrer irrationellen Forstwirthschaft zum Schaden unserer an feste Ordnungen gebundenen forstlichen Produktion auf unsere Märkte werfen, so haben wir das Recht und die Pflicht, uns dagegen zu schützen. — Liegt die Sache vollends so, daß ein Theil unserer Forsterzeugnisse lediglich deshalb falsch (d. h. statt zu Nutz- zu F-uerungszwecken) verwendet wird, weil daS Ausland uns rücksichtlich derselben unterbietet, daß diese Verschiebung des natürlichen Gebrauchs, weitere Verschiebungen des Forstbetriebes (die Vernachlässigung der Torf-Kultur und der gehörigen Ausnutzung von Stockholz und Reisig) zur Folge hat und daß lediglich wegen der Konkurrenz desselben Auslandes von der Einführung wohlfeiler Holztarife für die Eisenbahnen hat Abstand genommen werden müssen, so erscheint dak Verlangen der Forstwirthschaft rach verstärktem Schutz gegen die unkontrolirten Mitbewerber des Auslandes geradezu unabweislich.
Daß die gewöhnliche Einrede „es gelte die Vertheuerung eines unentbehrlichen Lebensbedürfnisses" für das vorliegende Verhältniß nicht, nicht einmal scheinbar, zutrifft, haben wir bereits neulich erörtert. Es handelt sich nicht um Brenn-, sondern um Nutz- und Bauholz, das unsere Forsten reichlich besitzen, das bisher aber vielfach vom Markte ausgeschlossen und zur Verwundung als Brennmaterial verurtheilt gewesen ist, weil es mit den polnisch-russischen und schwedisch-norwegischen Hölzern nicht konkurriren konnte. Daß diese Hölzer in den Ländern ihres Ursprungs wie werthlose Objekte erforderlichen Falls zu Schleuderpreisen abgegeben werden können, haben wir gleichfalls neulich erwähnt, als wir auf Die Verträge zu reden kamen, in denen die ausländischen 4 Lieferanten sich bereit erklärten, den Betrag etwaiger deutscher Holzzoll. Erhöhungen ohne Weiteres am Preise zu kürzen.
Tagesschau.
— Berlin, 14. Nov. Heute Mittag 12 Uhr erfolgte im weißen Saale des Königlichen Schlosses die feierliche Eröffnung der beiden Häuser des Landtages durch Se. Majestät den Kaiser und Kw nig in Höchsteigener Person mit folgender Thronrede:
„Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtages ! Indem Ich die Gesammtvertretung der Monarchie am Eingänge einer neuen Legislaturperiode begrüße, ist es Meinem Herzen Bedürfniß, von dieser Stelle aus nochmals Meinem Volke zu danken für den ein- wüthigen Ausdruck der Liebe und Anhänglichkeit, welchen es Mir und Meinem Hause bei der Geburt Meines Urenkels dargebracht hat.
Der durch die Gesetzgebung des Reiches angebahnte Aufschwung der Gewerbthätigkeit begründet gemeinsam mit einem für die meisten Landes- theile gesegnetem Ausfälle der Ernte die Hoffnung auf fortschreitende Entwickelung des Wohlstandes aller Volksklaffen.
Das Mißverhältniß zwischen dem Bedürfniß und den Mitteln des Staates, welches seit Jahren Meine Regierung zu Anträgen auf Einfüh- rung neuer indirekter Steuern beim Reiche veranlaßt hat, besteht infolge der bisherigen Ablehnung fast aller dieser Anträge auch jetzt noch fort. Dasselbe ist ein so erhebliches, daß es ohne die endliche Eröffnung solcher Hilfsquellen nicht ausgeglichen werden kann.
Schon das beschränkte, in dem bisherigen Rahmen des Staatshaushaltsetats nur zur Geltung gebrachte Ausgabebedürfniß hat nicht ohne außerordentliche Mittel gedeckt werden können. Auch für den Etat des nächsten Jahres sind solche erforderlich und durch Benutzung des Staats- k edits zu befchaffen. Ein entsprechendes Anleihegesetz wird Ihnen zugleich mit dem Etat vorgelegt werden.
Was das weitergehende Staatsbedürfniß anlangt, so wird Meine Regierung sich bemühen, durch besondere Gesetzesvorlagen, welche die beabsichtigten Erleichterungen der Kommunal- und Schullasten, sowie die Verbesserung der Beamtenbesoldungen in Verbindung mit wünschens- werthen organischen Neuordnungen bringen, die Theilnahme und Zustimmung zu gewinnen, welche dem wiederholt vorgelegten Entwürfe des Verwendungsgesetzes für die vom Reiche zu erlangenden Mehreinnahmen leider versagt geblieben ist. Hoffentlich wird es so gelingen, dem Bedürfniß Anerkennung zu verschaffen und auch seinen Umfang gemeinsam mit Ihnen festzustellen, damit dann die Reichsgesetzgebung mit besserem Erfolge für die Abhilfe in Anspruch genommen werden kann.
Nur in einem Punkte kann dieser zeitraubende Weg nicht eingeschlagen werden: Die Entlastung der ärmeren Klassen der Bevölkerung von dem Drucke der Klassensteuer muß nach Meiner Ueberzeugung ohne Verzug herbeigeführt werden. Es ist Mein Wunsch, die mit der Erhebung dieser Steuer verbundenen, harten und die Noth steigernden Exekutionen bald beseitigt zu wissen. Es wird Ihnen ein Gesetzentwurf wegen sofortiger vollständiger Aufhebung der vier untersten Stufen der Klassensteuer vorgelegt werden, welcher daher auch die einstweilige Deckung für den Ausfall vorzusehen hat.
Das nunmehr in dem größten Theile der Monarchie zur Durchführung gelangte Staatsbahnsystem rechtfertigt zu Meiner Genugthuung schon durch die seitherigen Erfolge die Erwartungen, welche an diese große Maßregel geknüpft werden durften. Wegen Herstellung einer weiteren Reihe wichtiger Schienenverbindungen in verschiedenen Theilen des Landes wird Ihnen eine Vorlage zugehen.
Der in der letzten Session nicht erledigte Gesetzentwurf zur Ausführung der ersten Abtheilung eines Kanals, welcher die großen Ströme in dem westlichen Theile der Monarchie unter sich verbinden soll, wird von Neuem vorgelegt werden.
Es werden Ihnen Gesetzentwürfe zugehen, welche dazu bestimmt sind, die Organisation der Verwaltung in einer durch das Bedürfniß gebotenen Weise zu vereinfachen. Dadurch wird zugleich die begonnene Reform zu einem Abschluß gebracht werden, welcher es gestattet, sie dem- nächst auf das gesammte Staatsgebiet auszudehnen.
Zur Beseitigung der Mängel und Härten, welche sich bei der Zwangt Vollstreckung in unbewegliches Vermögen herausgestellt haben, wird Ihnen ein Gesetzentwurf vorgelegt werden.
Die Wiederanknüpfung des diplomatischen Verkehrs mit der Römischen Kurie ist zu Meiner Freude der Befestigung freundlicher Be-