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Nr. 258.

Montag den 6. November

1882.

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Amtliches.

In Beziehung auf die Erhebung der nach dem Gesetze vom 20. Mai d. I., betreffend die Fürsorge für die Hinterbliebenen der unmit­telbaren Staatsbeamten, zu zahlenden Witwen- und Waisengelder wer- den nachstehende höhere Bestimmungen zur Kenntniß der Empfangs- Berechtigten gebracht:

Wenn Witwen- und Waisengeldberechtigte ihren Wohnort verän­dern und das Witwen- und Waisengeld aus einer anderen als der bis­herigen Kasse zu empfangen wünschen, so haben

a) die Hinterbliebenen der aktiven Beamten und Warte- geldempfänger aus denjenigen Ressorts, für welche Provinzial-Verwaltungen bestehen, ihre Anträge an die Kasse zu richten, welche ihnen bisher ihre Bezüge gezahlt hat, oder bis auf Weiteres auch direkt an die für den Bezirk des derzeitigen Wohn- orrs der Berechtigten zuständige Provinzialbehörde desjenigen Ressorts (in der Justizverwaltung die Vorstandsbeamten des Königlichen Ober- laudesgerichts), welchem der betreffende Beamte oder Wartegeldempfänger während seiner aktiven Dienstzeit zuletzt angehört hat;

b) die Hinterbliebenen der aktiven Beamten und Warte­geldempfänger, welche ihre Bezüge aus dem Fonds ei­ner Verwaltungsbehörde in einem Dienstzweige erhal­ten, für welchen keine Provinzialbehörden bestehen, ihre Neberweisungs-Anträge ausschließlich an die Kasse einzureichen, aus welcher die Witwen- und Waisengelder bisher gezahlt worden sind, und

c) die Hinterbliebenen der Pensionäre die Ueberweisungs-An- träge entweder an die Kasse, aus welcher sie ihre Bezüge empfangen, oder direkt an die unterzeichnete Regierung zu richten.

Kassel den 17. Oktober 1882. ____________________Königliche Regierung.___________________ An die Herren Bürgermeister der Landgemeinden,

zu Windecken und die Herrn Ortspolizei-Ver­

walter des Kreises.

Die Personenstands-Aufnahme zum Zwecke der Veranlagung der Klassensteuer für das Etatsjahr April 1883/84 hat ausnahmslos am 1 3. November d. J. stattzufinden.

Es sind hierfür, sowie für die nachfolgende Einschätzung die Vor- schristen der Instruktion vom 29. Mai 1873 — Amtsblatt S. 85—, vom 19. Juli 1875 — Amtsblatt S. 205 —, ferner vom 3. Januar 1877 — Amtsblatt S. 34 —, sowie die Geschäfts-Anweisung vom 16. März 1877 maßgebend. Für eine gleichmäßige den gesetzlichen und sonstigen Vorschriften entsprechende Veranlagung ist Sorge zu tragen.

Die seitherige Einrichtung der doppelten Aufstellung der Klassen­steuer-Rollen und der einfachen Ausfertigung der Einkommens-Nach­weisung wird beibehalten. Das erforderliche Formular wird geheftet, mit blauem Umschläge versehen an Sie hiernächst abgesandt werden.

Die Herren Bürgermeister wollen die Rollen "und Einkommens- Nachweisungen möglichst selbst aufstellen, damit in den Angaben der sämmtlichen Einwohner der Gemeinde und des Personenstandes (vergl. §. 2 der Jnstr. vom 29. Mai 1873) nicht gefehlt wird.

Bis zum 20. November cr. müssen mir die vorbereiteten Rollen und Einkommens-Nachweisungen zur Einsicht vorliegen.

Die Klassensteuer-Einschätzungs-Commissionen bestehen:

1) in Langenselbold außer dem Ortsvorstand in 7 Mitgliedern,

2) in Stadt Windecken und in den übrigen Landgemeinden aus

5 Mitgliedern,

3) in den Gutsbezirken aus 3 Mitgliedern.

Der Termin zur Wahl der Commissionen, sowie zur Vornahme der Einschätzung wird später von mir bestimmt werden.

Hanau am 23. Oktober 1882.

Von heute ab bis zur Beendigung der Messe ist das Befahren der Fahrgasse und Hammergaffe zwischen der Langstraße und dem Pa- radepiatz, oder Sterngasie zwischen der Steinheimer-Straße und dem Parad: platz, ferner der Straßen auf der Süd- und Westseite des Pa- radeplahcs bei 1 Mark Strafe untersagt.

Hanau am 6. November 1882.

Der Landrath.

Diejenigen Eltern von Kindern in der Stadt Hanau, welche ihre im Jahre 1881 oder früher geborenen Kinder noch nicht haben impfen resp, revaciniren lassen, werden aufgefordert, dies ungesäumt nachzu­holen.

Binnen 4 Wochen ist durch Vorzeigung des Impfscheines oder Entschuldigungsattestes vom Arzt in der Registratur des Landrathsamtes der Nachweis zu erbringen, daß den Vorschriften des Jmpfgesetzes ge­nügt sei. Andernfalls ist Strafe zu gewärtigen.

Hanau am 27. Oktober 1882.

Der Landrath.

Gefunden: Eine silberne Cylinder-Uhr. Eine Cigarrenspitze. Ein grauer Strumpf. Eine Gabel. Eine Peitsche.

Zugelaufen: Ein grauer Affenpinscher, w. Geschl. Ein gelber Pinscher, m. Geschl.

Verloren: Ein Portemonnaie mit 94 Pf.

Hanau am 6. November 1882.

____________________Aus Königl. Landrathsamt. _____________________

Bekanntmachung.

Veranlagung der Klassensteuer für 1883/84 betr.

Behufs Veranlagung der Klassensteuer sür das Steuerjahr 1883/84 findet im Monat November d. J. eine allgemeine Aufnahme des Perso­nenstandes statt. Dieselbe ist nach dem Stande vom 12. November d. I-, als dem von dem Herrn Finanz-Minister sestgefetzten Normaltermine, zu bewirken.

Zu diesem Zwecke werden jedem Hauseigenthümer bezw. dessen Stellvertreter im hiesigen Stadtbezirke schon mehrere Tage vorher die benöthigten Formulare eingehändigt werden, um deren genaue Ausfüllung bezüglich des Personenstandes in jedem Hause mit Zubehör am 12. No­vember d. J. hiermit ersucht wird.

Zugleich darf ich wohl die Erwartung aussprechen, daß das be- theiligte Publikum sowohl im eigenen Interesse, als insbesondere zur Förderung der Veranlagungs-Arbeiten darauf Rücksicht nehmen wird, daß der rechtzeitigen Abholung der vorschriftsmäßig ausgefüllten und unterschriebenen Personenstandslisten kein Hinderniß entgegensteht.

Hanau, am 30. Oktober 1882.

Der Oberbürgermeister __Rauch.

Tagesschau.

— Berlin, 4. Novbr. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute die Vorträge dcs General-Lieutenants von Albedyll sowie des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowèki entgegen und empfin­gen eine hier eingetroffene Deputation Kaiserlich russischer Offiziere des­jenigen russischen Infanterie-Regiments, dessen Chef Se. Königliche Ho­heit der Prinz Carl ist. — Um IVs Uhr begaben Sich Se. Majestät mittels Extrazuges nach Potsdam zum Besuch der Kronprinzlichen Herr­schaften.

— Berlin. Die Mitglieder des Oberrechnungshofes, welche mit der Nachprüfung der Handelsbücher und der Kassenführung der kaiserl. Tabakmanusaktur sowie mit der Prüfung der Bestandaufnahme vom 1. v. M. beauftragt sind, sind in Straßburg eingetroffen und haben bereits ihre Arbeiten begonnen.

—■ Der Reichsanzeiger veröffentlicht die Ernennung des bisherigen Pfarrers Dr. theol Johann Georg Berhorsi in Paderborn zum Dom­herrn bei der Kathedralkirche daselbst.

&. — Das Mitglied des Herrenhauses, Freiherr Senfft von Pilsach, ein Veteran der Freiheitskriege, ist in dem hohen Alter von 85 Jahren gestorben.

— Die „Barm. Ztg." schreibt: „Der neuerwühlte Abgeordnete sür den Kreis Mettmann, Herr Rumpff auf Haus Aprath, wird sich seines Mandants wohl nicht lange zu erfreuen haben. Nach Art. 74 der Verfassungturkunde für den preußischen Staat vom 31. Januar 1850 ist nur dann einer als Abgeordneter für das Abgeordnetenhaus wählbar, wenn er u. A. bereits drei Jahre dem preußischen Staats- verbande angehört hat. Herr Rumpff, bis vor Kurzem noch tem