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Nr. 257. Samstag den 4. November 1882.

Stück käuflich und muß den Herrn Standesbeamten die Auswahl ledig­lich überlassen bleiben.

Hanau am 30. Oktober 1882.

Amtliches.

Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.

Auf Grund des §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (Reichsge­setzblatt pag. 351) wird mit Genehmigung des Bundesraths für die Dauer Eines JahreS angcordnet, was folgt:

§. 1. Personen, von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu besorgen ist, kann der Aufenthalt in dem den Stadtkreis Altona,

die Kirchspielvogteibezirke Blankenese und Pinneberg und die Städte Pinneberg und Wedel des Kreises Pinneberg,

die Kirchspielvogteibezirke Reinbeck und Bargteheide, die gutsobrig­keitlichen Bezirke Ahrensburg, Tangstedt, Hoisbüttel, Wel­lingsbüttel, Wulksfelde und Silk sowie die Stadt Wands- beck des Kreises Stormarn,

die Landvogteibezirke Schwarzenbeck und Lauenburg, die gutsobrig­keitlichen Bezirke Basthorst, Lanken, Wotersen, Müßen, Güllzow und Daldorf, die Stadt Lauenburg des Kreises Herzogthum Lauenburg,

die Stadt und das Amt Harburg umfassenden Bezirke von der Landespolizeibehörde versagt worden.

§. 2. Vorstehende Anordnung tritt mit dem 29ften Oktober d. J. in Kraft.

Berlin den 25. Oktober 1882.

Königliches Staatsministerium. von Puttkamer. G. von Kamele. Maybach. Lucius.

Friedberg, von Boetticher. von Goßler. Scholz, von Hatzfeld.

Nachdem durch die Bekanntmachung des Königlichen StaatS-Mi­nisteriums vom 25sten d. Mts. die im §. 28 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 unter Nr. 3 vorgesehenen Anordnungen für die in der Bekannt­machung aufgeführten Theile deS hiesigen Regierungsbezirks von Neuem auf Ein Jahr getroffen find, wird allen denjenigen Personen, welche bei Ablauf der Geltungsfrist der Bekanntmachung vom 25. Oktober 1881 auf Grund des §. 28 des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 von dem Aufenthalt in den betreffenden GrbietStheile« ausgeschlossen sind, dieser Aufenthalt fernerweit auf die Dauer Eines JahreS hiermit untersagt.

Schleswig den 28. Oktober 1882.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern, von Frank.

Es wird hiermit zur allgemeinen Kunde gebracht, daß allen den­jenigen Personen, welche bei Ablauf der Geltungsfrist der Bekanntmachung vom 25sten Oktober v. J. auf Grund des §. 28 deS Gesetzes vom 21. Oktober 1878 von dem Aufenthalt in dem Bezirke der Stadt und des Amts Harburg ausgeschlossen find, dieser Aufenthalt fernerweit auf die Dauer eines JahreS untersagt ist.

Lüneburg den 28. Oktober 1882.

__Königliche Landdrostei. Schrader._______________

Die Herren Standesbeamten werden darauf aufmerksam gemacht, daß außer dem mit Verfügung vom 14. September er. in Cirkulation gesetztenFamilien-Stammbuch" von Barner noch ein zweites Seitens der Königlichen Regierung empfohlen ist, in dem Verlage der Gebrüder Gott helft in Kassel.

Das erste Werk enthält außer den zweckmäßig angelegten Formu­laren noch einen Auszug aus dem Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875.

Das zweite Familienstammbuch unter dem TiielHessische Fami­lienchronik, praktisches Familien- und Nachschlagebuch in allen standes- amtlichen Angelegenheiten :c.", erhält außer den nöthigen Formularen rc. auch eine Erläuterung der wesentlichsten Bestimmungen deS oben genannten Gesetzes.

Beide Exemplare sind für den Preis von je 30 Pfennige pro

Julius Grünebaum in Langendiebach ist zum zweiten Aeltesten der dortigen Synagogen-Gemeinde bestellt worden.

Hanau am 31. Oktober 1882.

Unter dem Rindvieh deS Friedrich Kitz zu Oberdorfelden und bei dem Gemeindebullen daselbst ist die Maul- und Klauenseuche ausge­brochen.

Hanau am 4. November 1882.

___________________________Der Landrath. _______________

Bekanntmachung.

Postpacketverkehr nach Belgien.

Zu Postpäckereisendungen nach Belgien sind fortan drei gleichlautende Zoll-Inhaltserklärungen in Französischer Sprache erforderlich. Bei Sendungen mit Werthpapieren genügt jedoch die Beigabe von zwei Zoll-Inhaltserklärungen.

Berlin W., 28. Oktober 1882.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts. ______________________Stephan._____________________ Tagesschau.

Zeitbetrachtungen.

Jahrhunderte hindurch war die deutsche Sprache und Nationalität von Westen her bedroht theils durch staatliche Eingriffe, theils durch den Einfluß einer überlegenen Literatur. Seit 1871 ist hier der feind­liche Andrang ins Stocken gekommen, auch ein Theil des früher Ver­lorenen wieder erobert, aber gleichzeitig macht sich im Osten in immer steigendem Maße eine Reaktion gegen das Deutsche geltend und zwar auf der ganzen Linie vom baltischen Meere bis zur Adria und dem schwarzen Meer, bei Slaven und Magyaren. Diese Reaktion ist, wie die Dinge nun einmal liegen, nicht gegen die deutsche Sprache, sondern gegen die westliche Kultur gerichtet, deren Sache hier das Deutsche vertritt. Sie ist in Böhmen bereits von der Abwehr gegen weiteren Fortschritt des Deutschen bis zum Versuch vorgeschritten, das Deutsche überhaupt abzuschaffen. Wenige Fanatiker von unermüdlicher Rührigkeit genügen, die Familienväter gegen rhr eigenes Wohl zu verblenden, die Pflicht gegen ihre Kinder verkennen zu lassen, denn welche Zukunft ha­ben ihre nur tschechisch redenden Nachkommen, welche den besseren Stän­den angehören und höhere Ansprüche ans Leben machen? Im Frieden soll eine Maßregel durchgeführt werden, welche nicht einmal 1813 nach den langjährigen Mißhandlungen der Deutschen durch die Franzosen gegen deren Sprache ernstlich vorgeschlagen worden ist. Man war da­mals trotz alles patriotischen Zornes in Deutschland besonnen genug, den Werth einer Kultursprache zu schätzen, sowohl für die Bildung des Geistes, als für die Leichtigkeit des Verkehrs. Die Entstehung und Ver­breitung einer Kultursprache ist das Werk der stillen und rastlosen Arbeit von Hunderttausenden gebildeter Männer Jahrhunderte hindurch; was soll gegen diese Naturgewalt das Toben einiger Fanatiker, die eine an­dere an ihre Stelle setzen wollen? Ganz kann die menschliche Geistes­thätigkeit doch nicht aufgehen in der Erlernung von Sprachen, zumal wenn diese selbst erst in der Entwickelung zur wissenschaftlichen Aus­drucksweise begriffen sind. Die Bewegung, soweit sie Oestreich betrifft, wäre nach der Rolle, welche seit Jahrhunderten daS deutsche Element als Kitt der habsburg-lothringischen Monarchie gespielt hat, zu unnatür­lich, wenn sie nicht eine Stütze fände durch die herrschende Strömung von Oben her, welche, von dem bosnischen Eroberungsgedanken beherrscht, dem sich opponirenden liberalen deutschen Bürgerthum feindlich ist. So­bald man an dieser Stelle zum Bewußtsein kommt, daß Oestreich als kathol. Slaven st aat gegenüber Rußland, Ungarn und Deutschland nicht bestehen kann, so wird auch die deutsche Sprache in Oestreich wie­der in ihre natürlichen Rechte eintreten. In Rußland aber hat die Feindseligkeit der Esthen und Letten so bald sich offenbart als der Vor­bote eines Krieges gegen jeden Besitz, daß dort noch eher als in Oest reich der Umschlag eintreten wird. (Schw. M:.