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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.
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Die llpaltige Garmondz^ile ob. deren Siaiuu io Piâ-
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Nr. 250.
Donnerstag den 26. Oktober
Amtliches.
Vorschriften über die Prüfung der öffentlich anzustellenden Landmesser.
(Fortsetzung.)
§. 10. Darlegung der Fertigkeit im Kartenzeichnen. — 1) Der Kandidat hat genügende Fertigkeit im Kartenzeichnen nachzuweisen.
2) Dieser Nachweis wird geführt:
a. durch die Studienzeichnungen, welche sich unter den gemäß der Vorschrift im §. 8 einzureichenden praktischen Arbeiten befinden,
b. falls diese Zeichnungen nicht genügen, durch Anfertigung einer besonderen Probekarte.
3) Darüber, ob die Studienzeichnungen den genügenden Nachweis der Fertigkeit im Planzeichnen gewähren (Nr. 2 zu a), oder ob der Kandidat eine besondere Probekarte anzufertigen hat (Nr. 2 zu b), entscheidet die Prüfungs-Kommission (§. 3), nachdem sie zuvor die sämmtlichen von dem Kandidaten gemäß §§. 5 bis 9 eingereichten Zeugnisse und Nachweise geprüft und für ausreichend befunden hat.
§. 11. 1) Die besondere Probekarte (§ 10 Nr. 2 zu b) ist durch Kopiren oder Reduziren der von der Prüfungs-Kommission speciell zu bestimmenden Karte anzufertigen.
2; Bei den Studienzeichnungen wie bei der Auswahl der Probekarte ist nicht auf großen Umfang der Zeichnungen, sondern vorzugsweise darauf zu sehen, daß der Kai didat seine Fertigkeit im Planzeichnen, und zwar in der richtigen Darstellung sowohl der Berge, Thäler, Flüsse und Seen, als auch der übrigen auf ökonomischen Situationsplänen vorkommenden Gegenstände, wie Aecker, Gärten, Wiesen, Wälder, Gebäude u. s. w. und in dem vorgeschriebenen Kolorit derselben nicht minder in der Kartenschrift an den Tag legt.
3) Die fertige Probekarte hat der Kandidat mit seiner vollen Namensunterschrift zu bezeichnen und mbst dem Original an die PrüfungsKommission innerhalb der von derselben zu bestimmenden Frist, welche den Zeitraum von acht Wochen nach Beendigung der Prüfung (§§. 16 bis 19) nicht überschreiten darf, einzureichen. Unter besonderen Umständen, z. B. in Fällen nachgewiesener Erkrankung des Kandidaten, kann die Prüfungs-Kommission die Frist angemessen verlängern.
4) Der Kommission bleibt cs überlassen, dem Kandidaten nach Einreichung der Probekarte die Zeichnung eines kleinen Abschnitts aus derselben unter Klausur aufzugeben.
§. 12. Die Gegenstände der Landmesser-Prüfung sind folgende:
1. Elementare Mathematik,
mit Einschluß der Anfangsgründe der darstellenden Geometrie, ferner der sphärischen Trigonometrie, soweit dieselbe in der Geodäsie in Betracht kommt.
2. Analytische Geometrie
a. aus der analytischen Geometrie der Ebene:
Linear- und Polar-Koordinaten. Die grade Linie. Die Kegelschnitte. Allgemeine Gleichung der Linien zweiten Grades,
b. aus der analytischen Geometrie des Raumes:
Koordinatensysteme. Die ebene Fläche. Gleichungen der Umdrehungs- flachen, insbesondere derjenigen der Cylinder und Kegel. Von den Flächen zweiten Grades das Elipsoid.
3. Algebraische Analysis.
Aus derselben:
Die Lehre von den Kombinationen. Der binomische Lehrsatz für alle Exponenten. Die unendlichen Reihen. Konvergenz und Divergenz derselben. Exponentialreih«, logarithmische Reihen, Reihen für Sinus und Kosinus. Einiges von den algebraischen Gleichungen höheren Grades mit einer Unbekannten. Auflösung der zweigliedrigen Gleichungen höheren Grades. Jnterpolationsrechnung.
4. Höhere Analysis Elemente der Differential- und Integralrechnung, soweit dieselben in der Geodäsie in Betracht kommen.
t). Theorie der Leobachtungsfehler und Ausgleichung derselben nach der Methode der kleinsten Nuadrate, in ihrer Anwendung auf Aufgaben der Landmeß- und Instrumenten künde.
1882.
HS^äü^ä8w^^^Si^»HäMäMaS
6. Landmehkuiide.
a. Längenmessung. Winkelmesfung. Trigonometrische und poly- gonometrische Punktbestimmung. Berechnung der rechtwinkligen Koordinaten auf der Ebene, desgleichen von sphärischen, fphäroidischen und geographischen Koordinaten. Fluraufnahme in großem und kleinem Umfange.
b. Das Kopiren, Reduziren und Entwerfen der Karten. Eigenschaften und Behandlung des Kartenpapiers. Geläufige Anwendung der allgemeinen Vorschriften über Kartensignaturen.
c. Flächenberechnung.
d. Feldertheilung ohne und mit Berücksichtigung der Bonität der Grundstücke.
e. Vertheilen der unvermeidlichen Fehler nach Näherungsmethoden. Die am häufigsten sich ereignenden groben Irrthümer im Messen und Rechnen rc. und die Mittel zur Vermeidung und Auffindung derselben.
f. Kenntniß der in Preußen vorhandenen allgemeinen Vermessungswerke, sowie Kenntniß der wesentlichsten für Kataster-, Ausei- nandersetzungs-, Forst-, Eisenbahn-, Straßen-, Strom-Vermessungen in Preußen ergangenen Vorschriften.
______________________________(Fortsetzung folgt.)__
Gefunden: Eine Kriegs-Denkmünze von 1870/71. Ein wollenes Kopftuch. Ein grauer Kinderhut mit Feder.
Hanau am 26. Oktober 1882.
Aus König!. Landrathsamt.
Tagesschau.
— Berlin, 25. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König reisten gestern Abend 63/a Uhr mittels Extrazuges von Baden Baden ab. Zur Verabschiedung waren auf dem Bahnhöfe anwesend: die Herzogin von Hamilton, der Fürst zu Fürstenberg, der Großfürst Nikolaus von Rußland, die Generalität, der Stadtdirektor, der Oberbürgermeister, der Sradtrath und die Spitzen der Behörden. — Heute Vormittag 9S/* Uhr sind Se. Majestät der Kaiser hier eingetroffen und empfingen im Laufe des Vormittags den Besuch Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Carl.
— Berlin, 25. Oktober. (R. u. St.-A.) Die englische Abendpost vom 24. d. Mts. ist ausgeblieben. Grund: Sturm im Kanal.
■— Dem „Schwäbischen Merkur" wird aus München, 22. Oktober, gemeldet:
Mehrere hiesige gewerbliche Vereine beabsichtigen, sich demnächst als Innungen nach dem neuen Reichsgesetze zu konstituiren. Die Kleidermacherinnung und der Arbeitgeberverein der Schneidermeister beschlossen, sich zu vereinigen und eine einzige Innung nach dem neuen Gesetze zu bilden. Die Schuhmachermeister haben gleichfalls ein neues Jnnungs- statut entworfen, welches demnächst der Kreisregierung zur Genehmigung unterbreitet werden soll.
— Bremen, 25. Oktober. Die Rettungsstation Wangeroog der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger telegraphirt: Am 25. Oktober von dem deutschen Mudschiff „Henkedina", Kapitän Kramer, gestrandet am Südstrande, 2 Personen gerettet durch das Rettungsboot der Station Wangeroog, Sturm aus Südwest.
— Paris, 24 Oktbr. Die dem gegenwärtigen Assisenhofe überwiesene Aburtheilung der Anstifter der Ruhestörungen in Montceau-les- Mines ist wegen der den Geschworenen zugegangenen Drohungen bis zur nächsten Geschworenensession vertagt worden.
— London, 23. Oktober. Unter dem Vorsitz des Unterstaatssekretärs im Kriegsministerium, Lord Morley, tritt demnächst ein militärisches Gomité zusammen zur Untersuchung der während des jüngsten Feldzuges in Egypten zu Tage getretenen Mängel in der Pflege von Kranken und Verwundeten. Der Kriegsminister hat auch einen Departementsausschuß ernannt, welcher erwägen soll, ob nicht ein größeres Transport Etablissement als das bislang bestandene im Jnlande wie an den Mittelmeerstationen nutzbringend verwendet werden könnte, damit im Falle eines Krieges eine Reserve von geübten Fuhrleuten und Transportthieren gleich zur Hand sei.
— London, 25. Oktober. Gestern wüthete in England und