Abonnements« Preis:
Jährlich 9 Mark. Halb). 4M. 5VPfg Vierteljährlich
2 Mark 25 Pfg. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen« ben Poslauiichlag. Die einzelne Nummer 10 Pfg.
Zugleich Amtliches Organ für KreiS und Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Fei rtoge, mn belletristischer Beilage, und Samsiags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.
Jnfertions« Preis:
Die lspa!ti;e Garmondzeile ob. deren Naum
10 Pfg.
Tie Lspalt. Zeile
20 Pfg.
Die3spaltigeZeile
30 Pfg
Nr. 247.
Montag den 23. Oktober
1882.
MM
Amtliches.
Auf Grund des §. 28 des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienste im Jägercorps vom 15. Februar 1879 werden bei den Königlichen Regierungen zu Königsberg, Gumbinnen, Danzig, Stettin, Stralsund, Oppeln, Magdeburg und bei der Königlichen Hofkammer zu Berlin neue Rotirungeu forstversorgungsberechtigter Jäger der Klasse A I bis auf Weiteres dergestalt ausgeschlossen, daß bei den genannten Behörden nur die Meldungen solcher im laufenden Jahre den Forstversorgungsschein erhaltenden Jäger angenommen werden dürfen, welche im Bezirke derjenigen der vorgenannten Behörden, bei welcher sie sich melden, zur'Zeit des Empfanges des Forstversorgungsscheines im Königlichen Forstdienste bereits länger als zwei Jahre beschäftigt sind.
Die Zahl der Anwärter ist gegenwärtig sehr gering in den Regierungsbezirken Liegnitz, Hannover, Arnsberg, Kassel, Wiesbaden, Düsseldorf und Aachen.
Berlin den 9. September 1882.
Der Minister für Landwirthschaft, Domänen undZForsten. __Im Auftrage: Ulrici._____________________
Für die Turnlehrerinnen- Prüfung, welche im Herbste 1882 zu Berlin abzuhalten ist, habe ich Termin auf Dienstag den 21. November d. J. und folgende Tage anberaumt.
Meldungen der in einem Lehramte stehenden Bewerberinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens 5 Wochen, Meldungen anderer Bewerberinnen unmittelbar bei mir spätestens 3 Wochen vor dem Prüfungstermine unter Einreichung der im §. 4 des Prüfungsreglements vom 21. August 1875 bezeichneten Schriftstücke anzubringen.
Berlin den 18. September 1882.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten. _________________Im Auftrage: de la Croix.________________
Dem Vernehmen nach wird mit den Coupons der von der Stadt Barletta in Italien im Jahre 1870 ausgegebenen Prämien-Obligationen in Preußen in der Art Handel getrieben, daß der Käufer eines solchen Coupons das Recht erhält, den Gewinn zu erheben, welcher in der auf dem Coupon vermerkten Ziehung auf die fragliche Obligation etwa ent- fällt.
Wir bringen hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß in diesem Verfahren ein Handel mit Loosen einer auswärtigen Lotterie enthalten ist, auf welchen die Strafbestimmung des §. 1 der Verordnung vom 5. Juli 1847 (Ges. Sl. S. 261) — ausgedehnt auf die neuen Provinzen durch Art. IV. der Verordnung vom 25sten Juni 1867 (Ges. Sl. S. 921) — Anwendung findet.
Kassel den 21. September 1882.
_________Königliche Regierung, Abtheilung des Innern._________ Bekanntmachung.
Zur Verdingung der directen Lieferung von Brot und Fourage an die Truppen der Garnison Hanau pro 1883 im öffentlichen Aus- bietungs-Verfahren haben wir auf den 30. Oktober, Vormittags 9 Uhr, in das Rathhaus zu Hanau Termin anberaumt.
Geeignete Unternehmer, welche sich über ihre Lieferungsfähigkeit und Zuverlässigkeit im Termine genügend ausweisen können, werden ausgefordert, ihre Offerten verschlossen, mit der Aufschrift „Submission aus Brot- (Fourage-) Lieferung pro 1883 für die Garnison Hanau" versehen, portofrei bis zur Terminsstunde in das Terminslokal einzuliefern.
Die Lieferungsbedingungen, in welchen auch die speziellen Vorschriften für die Form der Offerten und das Verdingungs-Verfahren selbst enthalten find, liegen in unserm Bureau, bei den Proviantämtern in Mainz und Bockenheim, sowie im Geschäftsbureau des Herrn Oberbürgermeisters zu Hanau aus.
Kassel, den 16. October 1882.
____Königliche Intendantur 11. Armee-Corps.______________ Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbstkontrolversammlungen für die Ortschaften:
Bergen, Berkersheim, Bischofsheim, Bockenheim, Eckenheim,
Enkheim, Eschersheim, Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Mainkur, Praunheim, Preungesheim und Seckbach
finden an den nachstehend verzeichneten Tagen und Stunden auf dem Hofe der neuen Infanterie-Kaserne in Frankfurt a/M., Gutleutstraße, statt: Am 3., 4., 6., 7., 8., 9., 10. und 11. November, Vormittags 9 und 10 Uhr.
Dies wird mit dem Bemerken veröffentlicht, daß zu denselben sämmtliche Reservisten und die Landwehrleute der Jahrgänge 1868 und 1869, sowie diejenigen, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1870 eingetreten sind, zu erscheinen haben.
Dispensationen von den Kontrolversammlungen können eintreten und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 1. November er. an den betreffenden Bezirks-Feldwebel hierselbst gerichtet werden.
Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen erfolgt durch Austheilung von Gestellungsordres und ist der Militairpaß sowie das Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.
Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche etwaige Wohnungs-Veränderungen bei dem Bezirksfeldwebel hierselbst noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
Frankfurt a/M., den 7. Oktober 1882.
Königliches Kommando
des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a/M.) Nr. 80.
Bekanntmachung.
Die diesjährigen Herbstkontrolversammlungen im Kreise Hanau finden an nachstehenden Orten, Tagen und Stunden statt:
In Mittelbuchen
ff
ff
Windecken Hanau
Langenselbold
Dies wird mit
am
6.
7.
8.
9.
10.
November, Vormittag«
10
10
10
10
10
Uhr,
u. 11 Uhr, u. Uhr,
dem Bemerken veröffentlicht, daß j, ' "" sämmtliche Reservisten und die Landwehrleute der Jahrgänge 1868 und 1869, sowie diejenigen, welche in der Zeit vom 1. April bis 30. September 1870 eingetreten sind, zu erscheinen haben.
Dispensationen von den Kontrolversammlungen können eintreten, und müssen darauf bezügliche Gesuche bis spätestens den 1. November cr.
zu denselben
an den Bezirksfeldwebel in Hanau gerichtet werden.
Die Einberufung zu den Kontrolversammlungen erfolgt durch Austheilung von GestellungSordres und ist der Militairpaß sowie da» Führungs-Attest mit zur Stelle zu bringen.
Zugleich werden die zum Erscheinen verpflichteten Mannschaften, welche etwaige Wohnungs Veränderungen bei dem Bczirksfcldwebrl noch nicht gemeldet haben, aufgefordert, diese Meldung unverzüglich zu bewirken.
Frankfurt a. M., den 7. Oktober 1882.
Königliches Kommando
des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) Nr. 80.
Die Herren Bürgermeister wollen die Besitzer ber Äärtos, H»um- stücke :c. anweisen, die sich vielfach in den Gemarkuuge« noch vorfindenden verdorrten Ob st bäume alsbald zu entfernen.
Es kann nicht genug darauf aufmerksam gemacht werb«?, buß dieselben dem Ungeziefer Aufenthalt bieten und besser zu Br«»«h^lz bestimmt werden, als daß durch Stehenlassen der verdorrten Bäume eine Ueber« tragung der Brutstätten des Ungeziefers auf die noch vorhandenen brauchbaren Obstbäume gefördert wird.
Hanau am 21. Oktober 1882.
Der Landrath.
Verlor en: Ein goldener Ring mit weiß-blauem Stein, inwendig die Buchstaben M. H. eingravirt.
Gefunden: Auf dem Marktplatz stehen geblieben: ein Stoßkarren. Eine schwarze Schürze. Ein goldenes Armband.
Hanau am 23. Oktober 1882.
Aus Königl. Landrathsamt.