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Nr. 243. Mittwoch den

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Amtliches.

Unter Hinweisung aus §. 26 des Wahlreglements zur Abgeord­netenwahl vom 4. September d. J. werden die Herren Wahlvorsteher im Kreise Hanan ersucht, die ihnen bereits mitgetheilten Vorladungen der Wahlmänner alsbald nach der Wahl mit deren Adresse zu versehen und solche sofort im Urwahltermin denselben auSzuhändigen, auch die Behändigungsscheine alsbald zu vollziehen.

Nach Schluß des Wahltermins sind mir die Wahl-Protokolle mit den gedachten Behändigungsscheinen und den Abtheilungslisten schleunigst, längstens aber bis zum 21. L M. einzureichen, widrigenfalls Abho­lung dieser Literalien durch kostenpflichtige Warteboten erfolgen müßte.

Gelnhausen am 10. Oktober 1882.

Der Wahlkommissar

für den 14. Wahlbezirk des Regierungsbezirks Kasfel:

_______________________Trott, Landrath. _______________________

Samstag den 21. d. Mts. findet von Morgens 9 bis 10 Uhr von dem hier garnisonirenden Infanterie Regiment Nr. 97 bei Roß- dorf in der Richtung nach dem s. g. Geilenberg eine Gefechtsübung mit scharfen Patronen statt.

In der angegebenen Zeit wird hierdurch das Betreten des Feldes zwischen den Straßen Roßdorf-Mittelbuchen, Mittelbuchen-Kilianstädten, Kilianstädten-Windecken und Windecken-Roßdorf untersagt. Den ausge­stellten Sicherheitsposten ist unbedingt Folge zu geben.

Hanau am 18. Oktober 1882.

Der Landrath.

Gefunden: Auf dem gestrigen Wochenmarkt stehen geblieben: ein schwarzer Zanella- und ein halbseidener Regenschirm. Ein farbiges Kindertaschentuch. Ein kleines Quantum schwarze Wolle.

Verloren: Ein Eiswolltuch.

Entlaufen: Eine hellgraue junge Katze.

Hanau am 18. Oktober 1882.

Aus Königl. Landrathsamt.

Die diesjährige Stutenbesichtigung, zu welcher diejenigen Stuten, welche im nächsten Jahre zur Zucht verwandt werden sollen, vorzuführen sind, werde ich an den nachgenannten Orten und Terminen vornehmen und ersuche ich die Herrn Bürgermeister die Stutenbesitzer hiervon ge- sälligst in Kenntniß setzen zu wollen.

Am 18. Oktober: Vormittags 8 Uhr in Berkersheim, um 9Va Uhr in Preungesheim, um IOV2 Uhr in Eckenheim, um 12 Uhr Mit­tags in Ginnheim, um IV2 Uhr Nachmittags in Eschersheim und um 21/2 Uhr in Praunheim.

Am 21. Oktober: Vormittags 8 Uhr in Roßdorf und Butter­städter Höfen, um 9V2 Uhr in Windecken, um 11 Uhr in Ostheim, um 1 Uhr Nachmittags in Eichen und um 2V2 Uhr in Erbstadt.

Am 2 5. Oktober: Vormittags 8 Uhr in Mittelbuchen, um 10 Uhr in Kilianstädten, um 11 Uhr in Oberdorfelden, um 12 Uhr Mit­tags in Niederdorfelden, um 1 Uhr Nachmittags in Gronau, wo auch die betr. Stuten vom Gronauer und Dottenfelder Hof vorzuführen sind, und um 3 Uhr in Wachenbuchen.

Am 28. O ktober: Vormittags 8 Uhr in Bruchköbel und Kin- zigheimer Hof, um 9 Uhr in Niederissigheim, um 10 Uhr in Oberissig­heim, um 11 Uhr in Rüdigheim, um 1 Uhr Nachmittags in Marköbel, wo auch die betr. Stuten von den Hirzbacher Höfen und dem Baiers- röder Hof vorzuführen sind, und um 3 72 Uhr in Ravolzhausen.

Am 31. Oktober: Vormitags 8 Uhr in Hochstadt, um 9 Uhr in Bischofsheim, um 11 Uhr in Bergen mit Enkheim, um 1 Uhr Nach­mittags in Seckbach und um 3 Uhr in Fechenheim mit Main kur.

Am 4. November: Vormittags 8 Uhr in Langendiebach, um 10 Uhr in Langeselbold mit Bruderdiebacher Hof, um 12 Uhr Mittags in Hüitengesäß mit Neuwiedermuß und Baumwieser Hof und um 372 Uhr Nachmittags in Rückingen.

Am 8. November: Vormittags 8 Uhr in Niederrodenbach, um 9 Uhr in Oberrodenbach, um 3 Uhr Nachmittags in Großauheim und um 4 Uhr in Großkrotzenburg.

18. Oktober 1882.

Am 11. November: Vormittags 8 Uhr in Kesselstadt, um 9 Uhr in Dörnigheim, um 11 Uhr in Wilhelmsbad und Nachmittags 3 Uhr in Hanau vor meiner Wohnung, Vorstadt Nr. 36; in den Orten an den von den Herrn Bürgermeistern zu bestimmenden Plätzen.

Außerdem werde ich auch in vorbezeichneten Terminen diejenigen Hunde, welche zum Ziehen benutzt werden sollen und für die ich noch keine Bescheinigung über Zugfähigkeit ausgestellt habe, besichtigen und sind hiervon die betr. Hundebesitzer gefälligst in Kenntniß zu setzen.

Hanau am 5. Oktober 1882.

Collmann, Kreisthierarzt.

Tagesschau.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Reiches an Stelle des auf seinen Antrag entlassenen Vize-Konsuls Ernst Rohrmoser den Kaufmann Franz Rohrmoser zum Vize-Konsul in Punta Arenas (Costa-Rica) zu ernennen geruht.

Das Kaiserliche Konsulat in Bozen ist aufgehoben.

In Folge einer zwischen der Kaiserlich deutschen und der Kö­niglich spanischen Regierung getroffenen Verabredung bleibt der Handels­und Schifffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Spanien vom 30. März 1868 bis zum 15. Dezember d. J. in Kraft.

Berlin, 17. Oct. Der Bundesrath hat den von Preußen gestellten Antrag, am 10. Januar 1883 eine allgemeine Viehzählung in Deutschland vorzunehmen, angenommen.

Da nach §. 3 des Gesetzes über die Besteuerung des Tabacks vom 16. Juli 1879 jeder Inhaber eines mit Taback bepflanzten Grund­stücks verpflichtet ist, der Steuerbehörde des Bezirks die bepflanzten Grundstücke einzeln nach ihrer Lage und Größe genau und wahrhaft anzugeben, so ist es an sich zulässig, gegen Diejenigen, welche im W:- derspruch mit dieser Bestimmung den Flächenraum der bepflanzten Grund­stücke zu hoch angeben, eine Ordnungsstrafe auf Grund des §. 40 Abs. 1 des Gesetzes festzusetzen. Der Umstand, daß im §. 34 Abs. 4 des Gesetzes nur von solchen unrichtigen Angaben die Rede ist, bei welchen die Unrichtigkeit in einer zu geringen Angabe des Flächenmaßes besteht, steht, nach einem Cirkularerlaß des Finanz-Ministers vom 19. August d. I., hierbei nicht entgegen, da die §§ 32 bis 34 des Gesetzes, wie auch aus der Ueberschrift der §§. 32 und 34 hervorgeht, nur den Zweck haben, Vorschriften darüber zu geben, in welchen Fällen die Defrauda- tionsstrafe eintreten soll und in welchen Fällen anstatt der Defraudations- strase lediglich eine Ordnungsstrafe festzusetzen oder von der Festsetzung einer Strafe ganz abzus.hen ist. Von der Befugniß zur Festsetzung einer Ordnungsstrafe wegen zu hoher Angabe des Flächenraums eines mit Taback bepflanzten Grundstückes ist nach diesem Cirkularerlaß in­dessen nur in geeignet erscheinenden Fällen und namentlich nur dann Gebrauch zu machen, wenn dem Pflanzer eine grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Von der Festsetzung einer solcher Strafe ist namentlich dann abzusehen, wenn der Unterschied die im §. 34 Abs. 4 des Gesetzes an­gegebenen Grenzen nicht überschreitet.

Straßburg, 16. Oktober. Gegenüber der durch mehrere Zeitungen verbreiteten Nachricht, daß der Statthalter sich gegen die Weiterführung der Kaiserlichen Tabackmanufaktur ausgesprochen habe, ist dieElsaß-Lothringische Zeitung" in der Lage zu erklären, daß diese Nachricht gänzlich unbegründet ist.

Libau, 16. Oktober. Der Stettiner DampferOrpheus", mit Stückgütern nach St. Petersburg bestimmt, ist Sonntag Nachts bei Steinsort, an der Küste von Kurland, gestrandet. Die Mannschaft wurde gerettet Der Vorderraum des Dampfers ist voll Wasser. Ein Bergungsdampfer ist eingetroffen.

Karlsruhe, 16. Oktober. DieKarlsruher Zeitung" ver­öffentlicht ein Handschreiben des Großherzogs, d. d. Schloß Mainau vom 15. d. M. an den Erbgroßherzog, durch welches der Großherzog die Regierung wieder übernimmt, dem Erbgroßherzog für die Stellver­tretung auf das Herzlichste dankt und ihm die Uebermittelung des Groß­herzoglichen Dankes an das badische Volk überträgt. In einem zweiten Handschreiben an den Staats-Minister Turban spricht der Großherzog