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Nr. 238.

Donnerstag den 12. Oktober

1882

Amtliches.

Aufhebungserklärung.

Der dem Christian Jüngling aus Eichen unter dem 10. De­zember 1881 sub Nr. 1989 von der Königlichen Regierung zu Kassel ertheilte Legitimationsgewerbeschein für 1882 zum Sammeln von Lum­pen und Knochen ist angeblich in Franklurt a. M. verloren gegangen.

Indem wir diesen Schein für ungiltig erklären, bemerken wir zu­gleich, daß wir dem rc. Jüngling unter dem heutigen Tage ein Duplikat des bezeichneten Scheins ertheilt haben.

Königliche Regierung, ________ Abtheilung für direkte Steuern, Domänen und Forsten._______

Zugeflogen: Ein Huhn.

Hanau am 12. Oktober 1882.

___________________Aus Königl. Landrathsamt. ____________________

Tagesschau.

Wie uns bestätigt wird, ist man im Reichsjustizamt in der That ernstlich mit der Frage einer Herabsetzung der Gerichts­kosten beschäftigt; es gewinnt den Anschein, als ob man zu greifbaren Resultaten gelangen werde. Außerdem wird gemeldet, daß man mit der Revision der Gesetzgebung über die Aktiengesellschaftensehr lebhaft be- fchäftigt" ist. In letzterer Beziehung hegt man im Reichsjustizamt den Wunsch, die Vorarbeiten möglichst bald zur Durchführung zu bringen; keineswegs ist anzunehmen, daß, wie vielfach gemeldet worden, die Ab­sicht vorwaltet, die Regelung dieser Materie bis zum Erscheinen des deutschen Civilgesetzbuches zu vertagen; wenn es auch nicht wahrschein­lich ist, daß die Vorlage schon in der Fortsetzung der jetzigen Reichs- tagssesston erscheinen kann, so wird man dieselbe doch in der nächsten Session mit Bestimmtheit erwarten dürfen. Ueber den Stand der Ge­richtskostenfrage aber wird wohl schon bei den bevorstehenden Berathun­gen über den Reichshaushaltsetat eine Auskunft gegeben werden, welche die weiteren Schritte der Regierung erkennbar machen dürfte. (Fr. I.)

S. M. KanonenbootMöwe", 5 Geschütze, Kommandant Kor- Vetten-Kapitän von Kyckbusch, ist am 10. Oktober er. in Gibraltar ein­getroffen und beabsichtigte am 11. desselben Monats die Heimreise fort­zusetzen.

DerEssener Zeitung" meldet man aus Crefeld unter dem 5. Oktober:

Die Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten von Amerika aus dem diesseitigen Konsularbezirk bezifferte sich für das mit dem 30. September d. I. endende Jahr auf einen Werth von 5 649 316 Dollar gegen 3 928 499 Doll, im entsprechenden Vorjahr, mithin auf 1 720 817 Doll, mehr. Im 3. Quartal 1882 bezifferte sich der Aussuhrwerth auf Doll. 1838 930 gegen 1 702 258 Doll, im 3. Quartal 1881, mithin auf 136 681 Doll. mehr.

Lübeck, 9. Oktober. Das jüngst veröffentlichte Resultat der Staatseinnahmen und Ausgaben im Jahre 1881 schließt mit eimm Ue« berschusfe von 175 466 Mk., während ein Defizit von etwas mehr als 3000 Mk. veranschlagt worden war. Dieser Ueberschuß ist hauptsächlich eine Folge der großen Mehreinnahmen, welche die Steuern lieferten ; die direkten Steuern brachten 86 000 Mk., die indirekten 35 500 Mk. über den Voranschlag.

Eine Trichinenepidemie herrscht gegenwärtig in der Stadt Braunschweig und ruft unter den Einwohnern eine um so größere Auf­regung hervor, als erst vor einiger Zeit dort eine Anzahl Trichinener­krankungen vorgekommen sind. Die jetzige Erkrankung hat eine so große Ausdehnung, daß nach Angabe desBraunschw. Tagbl." ein einziger dortiger Arzt dreißig an Trichinose erkrankte Personen zu behandeln hatte. Im Ganzen seien bis Donnerstag Nachmittag etwa 50 Fälle konstatirt, und ein weiterer Zuwachs werde für sehr wahrscheinlich ge­halten. Im Interesse des Publikums und der schuldlos von dem all­gemeinen Mißtrauen betroffenen Schlächter wird eine strenge Unter­suchung verlangt, ob die amtlich vorgeschriebene Untersuchung auch wirk­lich stattfinde.

Wie dieStraßburger Ztg." meldet, hat Professor Dr. Alt­hoff von der Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät in Straßburg, Mitglied des Staatsrathes für Elsaß-Lothringen, den Ruf erhalten, in

dem preußischen Cultus-Ministerium das Referat für Universitäts. An­gelegenheiten als Nachfolger des vor einigen Monaten verstorbenen Ge­heimen Raths Göppert zu übernehmen und auch angenommen.

Triest, 11. Oktober. Der Komplize des Attentäters Ober­dank, der Apotheker Demetrio Rogasa, wurde in Prato (Toskana) von der italienischen Polizei verhaftet. Eine vorgenommene Haussuchung soll ein kompletes Laboratorium von Sprenggeschossen konstatirt haben. Rogasa wurde bei der Verhaftung ohnmächtig. Man meint, die Aus­lieferung Rogasas an Oesterreich sei bevorstehend, da der Steckbrief gegen ihn auf Hochverrath und versuchten Meuchelmord laute.

Welcher Entwickelung das Postsparkasfenwesen fähig ist, be­weist ein im Sommer d. J. zwischen Frankreich und Belgien getroffenes Uebereinkommen, um Erleichterung für diejenigen Sparer zu schaffen, welche sich der Postsparkasse Frankreichs oder der Allgemeinen Spar- und Versorgungskasse Belgiens zum Niederlegen von Sparbeträgen be­dienen. Danach können Sparbeträge bis zum Meistbetrage von 2000 Fres., ohne irgend welche Kosten von der einen Kasse auf die andere und wieder zurück durch Vermittelung der Postverwaltungen der vertrag­schließenden Ländern übertragen werden. Derartige Anträge werden in allen mit dem Sparkasfendienst betrauten Postbureaux und Agenturen entgegen genommen. Allerdings sollen diese Organe auch darüber wachen, daß die Uebertragbarkeit der Sparbeträge zu keinem Mißbrauch führe, insbesondere nicht als Mittel zur kostenlosen Uebermittelung von Geld­beträgen zum Nachtheile des Postanweisungs- und Geldversendungsver­kehrs ausgebeutet werde.

Alexandrien, 10. Oktober. Gegen 200 zur Einstellung in die egyptische Gendarmerie bestimmte Türken, Cirkassier und Alba­nesen sind angekommen. Der vor einigen Tagen wegen Aufforderung zu neuen Gewaltthaten in Tantah festgenommene Scheik wurde mit hundert Stockstreichen bestraft und gefangen gesetzt.

New - Nork, 10. Oktbr. Der gescheiterte DampferHerder" hatte bis Sonntag Abend schönes Wetter; alsdann stellte sich dichter Nebel ein, in welchem die Katastrophe erfolgte. Auch das Gepäck der Passagiere und ein Theil der Ladung, worunter 3 Kisten Metallgeld und sämmtliche Werthsachen wurden gerettet. Es soll außer den Kajütenge- räthen sonst nichts an Bord geblieben sein. Die Steuerbordseite des Herder" ist vollständig unter Wasser. Von St. Johns wurde der DampferNeptun" mit Nahrungsmittel für die Schiffbrüchigen entsen­det. Die Passagiere sind in aus Segeln hergerichteten Zelten unterge­bracht.

Reichsgerichts-Entscheidungen.

Die sog. Buchmacher auf Wettrennplätzen sind, auch wenn sie der Kontrole und dem Schiedsgericht des Rennklubs unterstehen, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, II. Strafsenats, vom 30. Juni d. I., als gewerbsmäßige Glücksspieler aus §. 284 des Strafgesetzbuchs mit Gefängniß bis zu 2 Jahren zu bestrafen, neben welchem auf Geldstrafe und Ehrverlust erkannt werden kann. Dieser Entscheidung des höchsten Gerichtshofes liegt folgender Thatbestand zu Grunde: Mehrere Personen hatten bei Pferderennen auf einer Anzahl von Rennplätzen in der Nähe von Frankfurt a. M. theils regelmäßig, theils zu wiederholten Malen als sog. Buchmacher fungirt, nachdem jeder von ihnen gegen eine Kau­tion von 3000 M. von dem Rennklub die Erlaubniß, das Buchmacher­geschäft im Wettringe zu betreiben, erhalten hatte. Diese Buchmacher unterstanden der Kontrole und dem Schiedsgerichte des Rennklubs und waren auf den unirten Rennplätzen dem Wettreglement des Unionskubs vom 21. Februar 1881 unterworfen. Von den Polizeibehörden wurde der Geschäftsbetrieb dieser Buchmacher stillschweigend geduldet. Dieser Geschäftsbetrieb bestand darin, daß jeder der Buchmacher auf einer an seinem Standorte sichtbar aufgehängten Tafel vor Beginn eines jeden Rennens sich öffentlich erbot, auf ein jedes der bei dem Rennen bethei- ligten Pferde Emsätze anzunehmen, dergestalt, daß er sich verpflichtete, für den Fall des Sieges ein Vielfaches des Einsatzes oder letzteren mit einem Aufschläge zu zahlen, während im Falle des Unterliegens der Einsatz dem Buchmacher zufiel. Die gedachten Buchmacher wurden we­gen gewerbsmäßigen Glücksspiels angeklagt und von der Strafkammer verurtheilt. Die von ihnen eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht