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Nèr. 235. Montag den

Amtliches.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§. 17 und 28 der Verordnung über die Aus- führung der Wahl zum Hause der Abgeordneten vom 30. Mai 1849 (Gesetz-Sammlung Seite 205) setze ich den Tag der Wahl der Wahl- männer

auf den 19. Oktober d. Js. und den Tag der Wahl der Abgeordneten

auf den 26. Oktober d. Js. hierdurch fest.

Berlin den 29. September 1882.

Der Minister des Innern.

__________________gez. von Puttkamer.__________________

Die Herren Bürgermeister der Städte und sämmtlichen Herren Ortsvorsteher der Landgemeinden bezw. Gutsbezirke werden an recht- zeitige Einsendung der Nachweisungen über die zur Zwangsvollstreckung überwiesenen Communal. und Schulsteuern erinnert, (conf. Kreis- blattverfügung vom 1. Sept. er.)

Hanau am 9. Oktober 1882.

Der Landrath.

Gefunden: Ein Strickzeug. Ein glanzlederner Gürtel mit Schnalle. Ein neues Unterkummet. Eine lange Goldleiste.

Verloren: Ein Sack mit ca. 11 Pfund Tabak.

Hanau am 9. Oktober 1882.

____________________AuS Königl. Landrathsamt. ____________________

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes über das Kostenwesen in Auseinan­dersetzungssachen vom 24. Juni 1875 Gesetz-Samml. S. 395 werden von den Interessenten nicht mehr die wirklich entstandenen Kosten, sondern Pauschsätze erhoben, welche nach folgenden Grundsätzen festge- stellt werden:

1. Bei Ablösung von Reallasten werden für je 1 Mark des Jahreswerths erhoben:

a. von dem Werthbetrage bis 150 Mk.....50 Pfg.,

b. von dem Mehrbeträge bis 1500 Mk.....35

c. von dem weiteren Mehrbeträge.....20

2. Bei Aufhebung von Dienstbarkeiten Servitutablösungen werden erhoben:

a. von dem Werthbetrage bis 150 Mk. 1,50 Mk. bis 2 Mk.,

b. von dem Mehrbeträge bis 1500 Mk. 1 Mk. 25 Pf. bis 1 Mk. 75 Pf., c. von dem weiteren Mehrbeträge 1 Mk. bis 1 Mk. 50 Pf., je nachdem die Aufhebung gegen Kapital, oder gegen Landabfindung erfolgt, von je 1 Mk. des festgesetzten Jahreswerths aller zur Aufhebung kommenden Berechtigungen und Gegenleistungen.

3. Bei Grundstückszusammenlegungen sog. Verkoppelungen mit oder ohne gleichzeitige Aufhebung von Dienstbarkeilsrechten oder gemeinschaftlichen Nutzungen werden 12 Mk. für jedes ha also un- gefähr 2 Mk. 50 Pfg. für den Hanauer Morgen der der Umlegung und Zusammenlegung unterworfenen Fläche erhoben. cfr. §. 2 Nr. 1, 2 und 3 deS angezogenen Gesetzes.

Die Auseinandersetzungsbehörde kann obige die Regel bildenden Pauschsätze und insbesondere auch die oben unter 3 bezeichneten Pausch, sätze für Verkoppelungen für das Hectar bis auf höchstens 27 Mk. ungefähr 5 Mk. 50 Pf. für den Hanauer Morgen erhöhen, oder bis auf 3 Mk. für das Hectar ermäßigen, cfr. §. 3 a. a. O.

Von dieser Befugniß Gebrauch machend hat die Königliche Gene- ralkommission zu Kassel für die im hiesigen Kreise eingeleiteten, noch nicht ausgesührten Verkoppelungen die Pauschsätze auf 16 Mk. bis 20 Mk. erhöht, so in den Sachen von Niederissigheim, Hanauer Bruch, wiesen, Oberissigheim, Langendiebach, Langenselbod, Ostheim.

Diese an Stelle der wirklich entstehenden Kosten zu entrichtenden Pauschfätze sind die gesammten an den Staat zu zahlenden Kosten und betragen nach vorstehendem im hiesigen Kreise ungefähr 3 bis 4 Mk. für den Hanauer Morgen. Sie werden von den Königlichen Steuer- kassen in 16 auf 8 Jahre gleichmäßig vertheilten Raten eingezogen.

Da hierfür fämmtliche zur ordnungsmäßigen Ausführung eines Verfahrens nothwendigen Arbeiten erledigt werden, haben die Jnteressen-

9. Oktober 1882.

ten seit dem Inkrafttreten des angezogenen Gesetzes, dem 1. Oktober 1875, keinerlei weiteren Gebühren mehr zu entrichten.

Dagegen werden von den Interessenten als besondere Ausgaben noch die Kosten für Handarbeiter, Grenzsteine, den Ausbau der Wege, Gräben, Brücken und sonstiger gemeinschaftlicher Anlagen und Melio- rationen, welche die Verkoppelung zur Folge hat, für eine besonders zu bildende und von den Vertretern der Interessenten zu verwaltende Kasse erhoben. Die Höhe dieser Kosten, sog. Nebenkosten, bestimmt sich nach dem größeren oder geringeren Bedürfniß der betreffenden Gemarkungen nach gemeinschaftlichen Anlagen und Meliorationen und den diesbezüg­lichen Anträgen und Wünschen der Interessenten. Erfahrungsmäßig erreichen dieselben ungefähr die gleiche Höhe wie die an den Staat zu zahlenden Kosten.

Zur vorläufigen Deckung dieser Nebenkosten kann jederzeit von der Landeskreditkasse zu Kassel ein mit 4^2 Prozent zu verzinsendes und innerhalb 24 Jahren abzutragendes Darlehn ausgenommen werden.

Vorstehendes wird den Interessenten im hiesigen Kreise in Erwie­derung vielfacher nach hier gerichteter Anfragen hierdurch mitgetheilt.

Hanau, den 6. Oktober 1882.

Königliche Spezialkommission.

__Wesener, Regierungs-Assessor._________________

Fünfhundert Mark

Belohnung zahlt die Special-Direktion der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn demjenigen, welcher der unterfertigten Behörde folche Beweismittel an die Hand liefert, daß der Thäter der bei der Station Hainstadt Linie Hanau-Seligenstadt in der Nacht vom 21./22. September l. Js. stattgehabten Loslösung der Schienen unter sich, wie von den Bahn- schwellen, ermittelt und zur Strafe gezogen werden kann.

Darmstadt am 5. Oktober 1882.

Großherzogliche Staatsanwaltschaft. Haller, Staatsanwalt.

Tagesschau.

Berlin, 7. Oktober. Der von Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin gelegentlich des im Jahre 1880 in Frankfurt a. M. statt­gehabten zweiten Vereinstages der Deutschen Vereine vom Rothen Kreuz ausgesetzte Preis von dreitausend Mark für die beste Lösung der Auf­gabe :Ausarbeitung eines Handbuchs zur Anleitung für die vorberei­tende Thätigkeit der Deutschen Vereine vom Rothen Kreuz im Frieden und im Kriege" ist am 30. September zur Entscheidung gelangt und der Arbeit des Königlich sächsischen Geheimen Regierungs - Raths von Criegern zugefallen. Preisrichter waren der Geheime Archiv > Rath von Weech in Karlsruhe, Regierungsrath von Müller in München und Sa- nitätsrath Dr. Brinkmann in Berlin.

Berlin, 8. Oktober. Die Norddeutsche Allgemeine Zeitung schreibt gegenüber der Germania, dieselbe irre, wenn sie glaube, daß die Regierung die Herbeiführung gouvernementaler Wahlen für ihre Auf­gabe erkenne. Dieselbe ist vielmehr der Meinung, daß diese Aufgabe den Wählern obliegt, so lange die Bestrebungen der Regierung in ihrer Gesammtrichtung unzweifelhaft das Wohl des Landes zum Gegenstand haben.Die impotente Negation wird an ihrem eigenen Marasmus ein Ende nehmen und das Volk wird sich auf die Dauer mit theoretischen Programmen und oratorischer Polemik nicht abfinden lassen " (Fr. I.)

Wien, 7. Oktober. Dem Niederösterreichischen Landtage legte der Abg. Schönerer eine Petition vor, worin um Regelung der Juden- srage gebeten wird. Abg. Wertlos stellt den dringlichen Antrag auf Uebergang zur Tagesordnung, damit der Unwille des Landtags sofort zum Ausdrucke komme. Der Antrag Weitlofs wurde mit allen gegen zwei Stimmen angenommen.

Nach amtlichen Nachrichten ist in Croatien im Mitrowitzer Be­zirke die Rinderpest ausgebrochen. Demzufolge hat die ungarische Re­gierung die strenge Grenzsperre über Croatien verhängt.

Wie demD. Mont.-Bl." aus Wien, Anfang Oktober, gemel­det wird, hat die Kaiserin Eugenie das Schloß Wasserberg in Steier­mark, das durch seinen herrlichen Park berühmt ist, für 60 000 Pfund Sterling von dem bisherigen Eigenthümer, Baron von Herzinger, ge­kauft. Es ist kein Geheimniß, daß die Exkaiserin England in heftigem Groll verlassen hat, da die übertriebenen Aufmerksamkeiten, die dem-