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Zugleich Amtliches Organ für Kreis and Stadt Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feierrage, mit belletristischer Benage, und Samstags mtt der Berliner Provinzial Correspondenz.
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Die ispaltige Warmondzeile »k deren Raum
10 Pfg.
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Die SfpaltigeZeU« 30 Pfg.
Nr. 232. Donnerstag den 5. Oktober 1882.
Amtliches.
Bekanntmachung.
Vom 15. Oktober ab erhalten die nachgenannten Personen- bezw.
Botenposten folgenden veränderten Gang:
Personenpost zwischen Bergen (Kr. Hanau) und Mainkur.
I. Post.
aus Bergen 850 B., in Mainkur 920 V. aus Mainkur 935 V, in Bergen 1020 V.
II. Post.
aus Bergen 340 N., in Mainkur 4'° N.
aus Mainkur 625 N, in Bergen 710 N.
Botenpost zwischen Fechenheim und Mainkur.
I. Post.
aus Fechenheim 95 V., in Mainkur 920 V.
aus Mainkur 930 V., in Fechenheim 945 V.
II. Post.
aus Fechenheim 6 N., in Mainkur 615 N.
aus Mainkur 625 N, in Fechenheim 640 N.
Hanau, 4. Oktober 1882.
Kaiserliches Postamt.
___Lins.
Bekanntmachung.
Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Abtheilungslisten der für den hiesigen Stadtbezirk gebildeten 16 Ur- Wahlbezirke für die bevorstehende Wahl zum Hause der Abgeordneten vom 5. d. Mts. ab während drei Tagen in dem Dienstlokale des Steuer-Commissariats (Neustädter Rathhaus, 1 Stiege hoch, rechts) in den üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt sein werden.
Innerhalb dieser Frist steht es Jedem frei, gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Listen bei dem Unterzeichneten seine Einwendungen schriftlich anzubringen oder zu Protokoll zu geben.
Die Entscheidung darüber erfolgt durch den Stadtrath bezw. die Gemeinde-Verwaltungsbehörde dahier.
Hanau den 2. Oktober 1882.
Der Oberbürgermeister Rauch.
Tagesschau.
— Berlin, 4. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König unternahmen, wie der „R. u. St.-A." aus Baden Baden meldet, gestern Nachmittag eine Spazierfahrt und besuchten Abends das vom Kurcomitâ veranstaltete Fest-Concert. — Ihre Majestät die Kaiserin und Königin machte gestern ebenfalls eine Ausfahrt.
— Berlin, 3. Oktober. Als Sicherheit für gestundete Zölle oder sonstige Abgaben können, nach einer Cirkularverfügung des Fincknz- Ministers, vom 9. August d I., in Zukunft anstatt der nach den bestehenden Vorschriften zulässigen Werthpapiere auch Depotscheine der hiesigen Reichsbank (Komptoir für Werthpapiere) über solche Papiere angenommen werden. Dabei ist folgendes Verfahren zu beobachten: 1) wer einen Zoll- oder Steuerkredit durch Niederlegung von Depotscheinen der Reichsbank über die von ihm für eigene Rechnung hinterlegten Werthpapiere sicher stellen will, hat eine Bescheinigung der gedachten Bank über die Umlaufsfähigkeit der Werthpapiere beizubringen. Das Reichsbankdirektorium hat das Komptoir für Werthpapiere angewiesen, die Lombardfähigkeit deponirter Werthpapiere zu prüfen, wenn der Deponent anzeigt, daß er die Depotscheine als Zoll- oder Steuerkredit- faution niederlege» wolle und über das Ergebniß der Prüfung eine Bescheinigung in folgender Fassung auszustellen: „die in dem Depotscheine Nr ......benannten Werthpapiere sind umlaufsfähig." 2) Derjenige, welcher die Sicherheit bestellt, hat das ihm der Bank gegen- über zustehende RücksorderungSrecht und die hinterlegten Wcrthpapiere unter Uebergabe des Depotscheins dem betreffenden Hauptamt in der Art zu verpfänden, daß letzteres ermächtigt wird, von der Bank gegen Rückgabe des von dem Hauptamt quittirten Depotscheins das Depot abzuheben und sich daraus bezahlt zu machen. 3) Von dieser Erklärung
hat das Hauptamt in Gemeinschaft mit dem Verpfänder der Reichsbank gegen Empfangsbescheinigung Mittheilung zu machen und daran das gemeinschaftliche Ersuchen zu knüpfen, die Werthpapiere fortan für das Hauptamt zu verwahren und nur dem Hauptamte gegen dessen Quittung herauszugeben. 4) Das Porto für die bezügliche Correspondenz mit der Reichsbank und alle sonstigen aus der Annahme der Depotscheine etwa erwachsenden besonderen Kosten hat der Kreditnehmer zu tragen bezw. zu erstatten. Im Uebrigen wird in den Vorschristen über Sicherheitsleistung für Zoll- und Steuerkredit, die zulässigen Werthpapiere, die Mitverpfändung der Coupons und Talons, die Versilberung ohne gerichtliche Mitwirkung rc. nichts geändert.
— ■ Berlin, 4. Okt. Das Schwurgericht verurtheilte den Kutscher Conrad wegen des Mordes seiner Ehefrau und seiner vier Kinder zum Tode und zum dauernden Verlust der Ehrenrechte und dessen Geliebte Diebetz wegen wissentlichen Meineides zu sechsmonatlichem Gefängniß.
— Der Kaiserliche Botschafter Prinz Reuß hat Wien mit Urlaub verlassen. Während seiner Abwesenheit fungirt als interimistischer Geschäftsträger der Botschaftsrath Graf von Berchem.
— S. M. S. „Nymphe", 9 Geschütze, Kommandant Korvetten- Kapitän Dietert, ist am 2. d. Mts. in Canee (Candia) eingetroffen.
— Eine kürzlich ergangene Verfügung des Handelsministers Fürsten Bismarck an die Preuß. Handelskammern, wonach dieselben in ihren Berichten nichts über Verhandlungen mit anderen Staaten betreffs Abschluß von Handelsverträgen mittheilen sollen, lautet wörtlich: „In neuerer Zeit sind mehrfache Gutachten, die von Handelskammern und kaufmännischen Korporationen mit Bezug auf den Abschluß von Handelsverträgen auf amtliche Anregung erstattet worden waren, in die Jahresberichte dieser Korporationen ausgenommen oder auch in der Tagespresse zum Gegenstand der Erörterungen gemacht worden. Wenn über dasjenige, was bei dem Abschlusse handelspolitischer Verträge für Deutschland wünschens- und erstrebenswerth ist, öffentlich Aufschluß gegeben wird, und wenn dabei einzelne Fragen, wie dies in jüngster Zeit geschehen, in einer Weise besprochen werden, welche bei den beteiligten Staaten formell Anstoß zu erregen geeignet ist, so kann dies unter Umständen auf den Gang der Verhandlungen hindernd wirken. Ich veranlasse in Rücksicht hierauf, die Handelskammern in allen Fällen, in welchen sie über Handelskammerangclegenheiten internationalen Karakters um eine Aeußerung angegangen werden, zu einer etwa beabsichtigten öffentlichen Verwerthung des Materials zuvor meine Genehmigung einzuholen."
— München. Die „Augsb. Abendztg." schreibt: Die Sammlung für den altkatholischen Kirchenbau ist mit zwei namhasten Posten eröffnet worden. Außer einem Beiträge von 6000 Mark wurde ein Beitrag von 5000 Mark gezeichnet. Auch arme Wittwen bringen ihr Scherflein herbei. Kinder öffnen ihre Sparbüchse, um eine Beisteuer za geben. Nicht bloß Mitglieder der altkatholischen Gemeinde, sondern auch Angehörige anderer Konfessionen haben Gaben gespendet. Möchte die Sammlung einen raschen und gesegneten Fortgang haben, damit möglichst bald eine Baustätte erworben werden kann.
— Straubing, 3. Oktbr. Das hiesige Schwurgericht hat den 18jährigen Försterssohn Johann Wagensohn von Draht wegen Raubmordes zum Tode vermtheilt. Derselbe hat den Wirthsknecht Michael Ambros von Hengersberg, mit dem er auf einem Zweispänner gefahren war, erschossen und ausgeraubt.
— Preß bürg, 4. Okt. Ein Erlaß Tiszas verhängt das Standrecht auf einen Monat über das Preßburger Komitat und ernennt den Obergespan Fürsten Eszterhazy zum außerordentlichen Kommissär für das ganze Gebiet des Preßburger Komitats.
— London, 4. Oktober. Der Premier Gladstone kehrte gestern von PenmaemMawr (Nordwales) nach Havarden zurück und erwiderte auf eine ihm auf dem Bahnhöfe von Penmaen - Mawr überreichten Adresse mit Worten warmer Anerkennung für die Haltung der englischen Osfiziere und Soldaten in Egypten. Er würde nicht von einem Triumphe sprechen, wenn die Sache, für welche die englischen Soldaten sich schlügen, keine gerechtfertigte wäre. Kein Land könne aber u fr einer militärischen Tyrannei des Wohlstandes genieß,n, und diese militärische Tyrannei sei es, die die englische Armee umgestürzt habe. Er hoffe,