STBottttemeaH» Preis:
SLHrlIch 9 Mark. Halbj.4M.S0Pf,.
BiertcljLhrlich S Mark 95 Pfg. Bür auswärtige Abannenten mit dein betreffenden Postuufschlag. Die einzelne Kummer 10 Pfg.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Fei riage, mit belletristischer Bel.age, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correipondenz.
AnsertiottS-
PreiS:
Die ispaltige Varmondzeile ad» deren Raum
10 Psg.
Die Slpalt. Zeile 20 Pfg.
DieSspaltigeZeil« 30 Pfg
Nr. 213 .
Mittwoch den 13. September
1882.
Amtliches.
Die Vorbereitungen der Neuwahlen für das Haus der Abgeordneten sind angeordnet.
Das Verzeichnis; der Urwahlbezirke und die Zahl der auf jeden derselben fallenden Wahlmänner folgt nachstehend. Die Wahl hat auf Grund der Verordnung vom 30. Mai 1849 und den dazu erlassenen neueren Reglements vom 4. d. Mts. zu geschehen.
Die Herren Ortsvorstände wollen mit Aufstellung der Urwählerliste ihrer Bezirke resp. Landgemeinden und Gutsbezirke schleunigst vorgehen.
In dieselbe ist aufzunehmen jeder selbstständige Preuße, der das 24. Lebensjahr vollendet, nicht den Vollbesitz der bürgerlichen Rechte in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses verloren und in dem Gemeindebezirk seit sechs Monaten seinen Wohnsitz oder Aufenthalt hat, sofern er nicht aus öffentlichen Mitteln Armen-Unterstützung erhält.
Bei jedem Urwähler ist der gesammte Betrag der von ihm zu entrichtenden direkten Staatssteuern —• Klassen- und klassisizirte Einkommensteuer, Grund- und Gebäudesteuer, Gewerbesteuer — zu bemerken.
Die Formulare zur Urwählerliste werden unverzüglich zugesandt werden.
Es sind darin zunächst die Höchstbesteuerten einzutragen, dann folgen diejenigen, welche nächst jenen die höchste Steuer entrichten, und so fort bis zu denjenigen, welche die geringste oder gar keine Steuer zu zahlen haben.
Die Urwählerlisten sind so zeitig aufzustellen, daß sie spätestens am 23. September d. J. ausgelegt werden können.
Die fertige Urwählerliste ist zu Jedermanns Einsicht in dem Dienstlokale des Ortsvorstandes drei Tage lang aufzulegen und dies vorher in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. In Gemeinden, welche aus mehreren Urwahlbezirken bestehen, sind nicht nur die Abtheilungslisten, sondern es muß auch die Hauptliste für die ganze Gemeinde öffentlich ausgelegt werden. Gehen keine Reklamationen gegen die Liste ein, so ist dieselbe mit folgender Bescheinigung zu versehen:
„Daß die vorstehende Urwählerliste nach vorausgegangener ortsüblicher Bekanntmachung in den Tagen vom...... bis......d. Mts. hier öffentlich ausgelegen hat und
gegen dieselbe keine Reklamationen erhoben worden sind, wird hiermit bescheinigt.
N. ben....... 1882.
Der Bürgermeister
N. N."
Werden dagegen Reklamationen erhoben, die sich nicht sofort erledigen lassen, so ist die Bescheinigung mit Hinweglassung der bezüglichen Stelle unter die Liste zu setzen und sind die Reklamationen der Liste beizufügen, damit über dieselben hier entschieden werden kann.
Jedenfalls sind mir die Listen am 1. Oktober d. J. von den Herren Otsvorständen und Ortspolizeiverwaltern per erpresse Boten bei Vermeidung kostenpflichtiger Abholung einzureichen.
Weitere Verfügung bleibt vorbehalten.
Hanau, am 12. September 1882.
Der Landrath.
Schrötter.
Namen der Gemeinde
Uebersicht
der im Kreise Hanau gebildeten Urwahlbezirke zu den Wahlen der Abgeordneten für das Haus der Abgeordneten.
o Z
Namen der Gemeinde
g
B
g i®
ö 'ö'
-8
g
CD S
1
Hanau (Sadt mit Vorwerken)
23194
92
*)
2
Bockenheim .
15524
62
*)
3/4
Großauheim
2695
10
*)
5
Großkrotzenburg .
1118
1
4
6
Niederrodenbach .
7
Wolfgang mit Pulverfabrik . Oberrodenbach
Bruchköbel m. forstfiskalischem
8
Gutsbezirk Neuhof
Kinzigheimer Hof Dörnigheim
9
Hochstadt .
10
Kesselstadt .
11
Philippsruhe und Fasanerie . Kilianstädten
12
Oberdorfelden Mittelbuchen
13
Wachenbuchen
14
Wilhelmsbad Wilhelmsbader Hof Riederissigheim
15
Roßdof mit den Butterstädter Höfen
Oberissigheim
16/17
Rüdigheim .
Rüdigheimerhof . Ravolzhausen Langenselbold
18
Hüttengesäß....
19
Neuwiedermus Langendiebach
20
Rückingen .
21
Stadt Windecken .
22
Eichen .
23
Erbstadt .
Baiersröderhof Marköbel .
24
Niederdorfelden
25
Gronau . Gronauerhof Ostheim .
26/27
Bergen .
28
Bischofsheim
29/30
Fechenheim .
31
Preungesheim
32/33
Berkersheim
Dottenfelder Hof .
Seckbach .
34
Eckenheim .
35
Eschersheim.
36
Ginnheim .
37
Praunheim .
B
§ Zs = o _
-B g s s
5
~ H
K
955
304
1729
1
6
470
972
996
1
3
24
1232
1
4
977
1
3
1286
119
1405
1
5
1105
303
1
1408
1
5
797
1
3
799
48
865
1
3
18
318
1024
1342
1
5
379
506
15
1550
1
6
650
3220
6
6
1050
180
1
1230
1
4
1723
1
6
1105
1
4
1567
1
6
764
632
1423
1
5
27
1139
1
4
768
342
1123
1
4
13
1127
1
4
3163
6
6
1102
1
4
2459
6
3
1128
347
1513
1
6
38
2383
6
3
1129
1
4
926
1
3
1169
1
4
852
•
1
3
8
© §
»g
s
s
5
3
- 8 ZZ
«
erfolgt nuch §.
Zum Wahl - Commissar bei der bevorstehenden Abgeordnetenwahl für den vierzehnten Wablbezirk (Kreis Hanau) ist Herr Landrath v. Trott zu Gelnhausen bestellt worden.
Hanau am 12. September 1882.