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Zugleich Amtliches Organ für Kreis and Stadt Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und geimage, mit belletristischer Beilage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

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Nr. 212. Dienstag den 12. September 1882.

Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe IX zu den Schuldverschrei­bungen der Preußischen Staatsanleihen vom Jahre 1850 und 1852.

Die Zinsscheine Reihe IX Nr. 1 bis 8 zu den Schuldverschrei­bungen der Staatsanleihen von 1850 und 1852 über die Zinsen für die Zeit vom 1. Oktober 1882 bis 30. September 1886 nebst den An­weisungen zur Abhebung der Reihe X werden vom 11. k. Mts. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a/M. bezogen werden.

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat der­selben Persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigenden Talons mit einem für jede Anleihe abgeson­derten Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Post-Amte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. - Genügt dem Einreicher der Talons eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangs­bescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbe­scheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzu­geben.

In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staats- Papiere sich mit den Inhabern der Talons nicht ein­lassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- Kassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Ver­zeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangs­bescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provirzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen un­entgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Schuldverschreibungen bedarf es zur Er­langung der neuen Zinsschein-Reihe nur dann, wenn die Talons ab­handen gekommen sind; in diesem Falle sind die Schuldverschreibungen an die Kontolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Pro- Vinzial-Kafsen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 19. August 1882.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

L 1974. (gez.) Hering, (gez) Michelly.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die Behufs Empfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden Talons bei der Regierungs. Hauptkasse hier und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.

Cassel, den 28. August 1882.

Königliche Regierung. J B.

0. I. K. 5308,____________(gez.) Mittler.__________________________

Die Herren Bürgermeister des Kreises wollen diejenigen Personen, welche für das Jahr 1883 Gewerbescheine zum Gewerbebetrieb im Umherziehen wünschen, mittelst ortsüblicher Bekanntmachung auffordern, ihre deshalbigen Gesuche vor dem 1. Oktober d. J. hier an­zubringen, dieselben auch darauf aufmerksam machen, daß Alle, welche dieses unterlassen, die nachtheiligen Folgen verspäteter Anmeldung lebig» lich sich selbst zuzuschreiben haben.

Hanau am 9. September 1882.

Die Herren Ortsvorstände werden angewiesen, die Liquidationen von Marschcompetenzen stets möglichst schleunig einzureichen, da solche Ausgaben im Laufe des Etatsjahres, in welchen die Zahlung derselben erfolgt ist, in Rechnung gestellt werden müssen.

Hanau am 9. September 1882.

Die Herrn Bürgermeister werden an die schleunige Einreichung der Berichte über den Stand der Industrie erinnert.

Hanau am 11. September 1882.

Adolph Hommel aus Hanau, z. Z. in Zürich, hat behufs Nie­derlassung in der Schweiz um Entlassung aus dem Preußischen Staats- Verbande nachgesucht.

Hanau am 6. September 1882.

Der Landrath.

Rundschau.

R. F. (Deutsches Reich.) Unser Kaiser wohnte auf Anrathen der Aerzte dem am 7. September stattgefundenen Corpsmanöver des 5. Armeecorps nicht bei und war auch nicht bei dem hierauf folgenden Diner, welches im königlichen Palais zu Breslau stattfand, anwesend. Dagegen unternahm der Kaiser am Freitag in offener Kalesche eine Aus­fahrt nach dem Scheitniger Park, von welcher er im besten Wohlsein nach Breslau zurückkehrte. Das Fernbleiben des Kaisers von dem Ma­növer am Donnerstag wird durch den Hinweis auf die große Ausdeh­nung der bevorstehenden Manöver des 12. (sächsischen) Armeecorps er­klärt, welche die möglichste Schonung für den greisen Monarchen als geböten erscheinen läßt. Im Uebrigen ist jedoch das Allgemeinbefinden desselben ein zufriedenstellendes und sind deshalb die Besorgnisse, welche begreiflicher Weise in dieser Beziehung auftauchten, grundlos.

DerReichs- und Staats.Anzeiger" veröffentlicht einen Erlaß, in welchem der Kaiser für die zahlreichen Ergebenheits-Telegramme, die ihm anläßlich der Sedanfeier, sowie im Laufe des Sommers zugegangen sind, namentlich von Vereinen und Versammlungen, seine Anerkennung aus­spricht.

Die Wahlangelegenheiten beginnen allmählich mehr als bisher in den Vordergrund des öffentlichen Interesses zu treten. Durch Erlaß vom 4. September hat Herr v. Putlkamer den Lokalbehörden Beschleu­nigung der Wahlvorbereitungen anempfohlen und neuerdings sogar tele­graphisch diese Anweisung wiederholt. Namentlich aus letzterem Umstande kann man mit Bestimmtheit schließen, daß der Wahltermin nicht mehr fern ist, doch hat bisher die Angabe verschiedener Blätter, daß die Wahlmänner-Wahlen am 12. Oktober und die allgemeinen Wahlen am 19. Oktober stattfinden würden, amtlicherseits noch keine Bestätigung erfahren.

Die Angelegenheit des Herzogs von Cumberland, des braunschwei­gischen Thronprätendenten, beschäftigt neuerdings wieder lebhaft die Presse. Wie cs heißt, wäre die Anwesenheit des Königs von Dänemark, des Schwiegervaters des Prätendenten, und des Prinzen von Wales in Deutschland dazu benutzt worden, den Herzog von Cumberland zu einem Vergleiche mit der Krone Preußen zu bewegen. Der Herzog soll sich hierzu jetzt auch geneigter zeigen, als bisher, was aber weniger dem Einflüsse des Königs von Dänemark und des Prinzen von Wales als vielmchr dem Umstande zugeschrieben wird, daß der Kaiser von Rußland, der Schwager des Herzogs von Cumberland, nicht, wie dieser gehofft, die geringste Neigung zeigt, die Ansprüche des Herzogs auf den Thron von Hannover bei der preußischen Regierung zu unterstützen.

Der vom Reichs-Eisenbahnamt nach Freiburg i. B. entsendete Commissar hat jetzt seinen vorläufigen Bericht über die Eisenbahnkata­strophe bei Hugstetten veröffentlicht. Aus demselben geht hervor, daß der Bahnkörper und der Oberbau sich in gutem Zustande befanden und Schwellen und Schienen von guter Beschaffenheit waren. Die bisherigen Erhebungen und Untersuchungen geben nach Ansicht des Kommissars der Vermuthung ziemlich sicheren Anhalt, daß der Lokomotivführer die vor­geschriebene Geschwindigkeit nicht unwesentlich überschritten haben dürfte und daß vielleicht auch das Bremferpersonal nicht mit gespannter Auf-