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Mbonn«me»tS» Preis :

Jährlich 9 Mark. Halbj.E.SOPfg.

BierteljLhrlich

2 Mark 25 Pfg. Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffen­den Postaufschlng. Die einzelne Num­mer 10 Pfg.

Nr. 209.

Freitag den 8. September

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feienage, mit belletristischer Benage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

Insertion»- ;

PreiS:

Die ifpaltige ; Earmondzetle ob»' deren Raum

10 Pfg.

Die -spalt. Bette 20 Pfg.

DieSsPaltigeZeil«

30 Pfg.

1882.

Amtliches.

In Folge höherer Anordnung ist bestimmt worden, daß die Aufstellung der Klassensteuer-Zu- und Abgangslisten für das Ite und Ute Halb­jahr 1882/83 nach dem untenstehenden Schema zu erfolgen hat.

Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden, der Stadt Windecken, sowie die Ortspolizeiverwalter des Kreises haben ihre Listen genau hiernach einzurichten.' Die seither benutzten Formulare können weitere Verwendung finden.

Hanau, den 6. September 1882.

Der Königliche Landrath: Schrötter.

____________ Zugang. __

1.

2.

Name und Vorname der zugegangenen Personen.

3.

Straße und Haus­nummer.

4.

Stand und Gewerbe derselben.

ö.

6. 7.

Monat,

8.

9. 1U.

Beträgt

11.

Ursachen des Zugangs und

Nummer -es Nelags.

12.

Einge­tragen in das

Contodnch M.

von welchem ab

bis zu welchem

I-

im Ganzen.

der Zuganq berechnet wird.

1

2

3

4

Baum, Friedrich

Schmidt, Carl

Schulze, Wilhelm

Holz, Ferdinand

Bergstr. 6

Langestr. 13

Schloßstr. 41.

Wollweberstr. 3

Former

Kaufmann

Rentier

Arbeiter

2

8

9

1

April do.

Mai

Oktober

März do. do. do.

Summa.

7

8

7

6

3

3

50

50

25

3

24

24

1

50

50

50

50

Am 15. Aug. v. Nauendorf zugezogen, dort für April bezahlt.

7

25

53

b

1.

es g s

SSW

2.

0

3.

Name und Vorname der zugegaugenen Personen.

4.

Straße UNd Haus­nummer.

5.

Stand und

Gewerb derselben.

16

Stein, Robert

Armenstr. 25

Händler

83

Wage, Heinrich

Schloßstr.

Schuhmacher

125

Kurz, Wilhelm

Gartenstr. 13.

Maurermstr.

180

Biermann, Otto

Breitestr. 29.

Lehrer *)

Baum, Friedrich

Bergerstr. 6.

Former

*) Die Eintragung des Abgangs kann auch auf folgende Weise bewirkt werden:

gang.

Rundschau.

R. F. (Deutsches Reich.) Wenn je noch etwas die Bewun­derung für unsern greisen Kaiser steigern kann, so ist es die unausge­setzte Thätigkeit, welcher er sich namentlich in Erfüllung seiner militäri­schen Pflichten widmet. Auch in diesem Jahre nimmt Kaiser Wilhelm in altgewohnter Weise an den großen Herbstmanövern Theil, welche ihn diesmal nach Schlesien führten, von wo aus sich der Kaiser später zu den Manövern des sächsischen Armeecorps begeben wird. Im besten Wohlsein ist der greise Monarch am 5. September in Breslau einge­troffen, wo ihm von der Bevölkerung ein äußerst glänzender Empfang bereitet wurde.

Der Mischehen-Streit in Preußen ist noch immer das Hauptthema der Betrachtungen, welche die Presse unserer innern politischen Lage

e

6.

7.

8.

9

10.

11.

Monat,

cs

Beträgt

von welchem ab

bis zu welch in

Z 's

im Ganzen.

G

der Abgang

0

berechnet wird.

5$

Alf

M.

3

April

März

7

75

5

25

7

do.

do.

8

2

50

20

10

Mai

do.

7

4

28

April

und

7

1

7

b5

Oktober

bis März

für

Mai

1

2

50

2

Oktober

März

6

50

3

Summa.

8

75

65

75

April

März

8

1

8

-

7/5

und

außerdem

für

Mai

1

1

50

12.

Ursachen des Abgangs

UNd

Nummer des Gelags.

Auf Reklamation von Stufe 7 auf Stufe 5 ermäßigt.

Am 1. Juni nach Breslau verzogen und überwiesen.

widmet. In der heftigen Polemik, welche hierüber zwischen den conser- vativen Blättern und den leitenden ultramontanen Organen entbrannt ist, erscheint namentlich die scharfe Sprache derNordd. Allz. Ztg." gegen die Curie bemerkenswerth und man kann hieraus den berechtigten Schluß ziehen, daß das Vorgehen des Fürstbischofs von Breslau in der Mischehen Frage in den Berliner Regierungskreisen sehr peinlich berührt hat. Auf Seiten der Curie scheint man dies auch empfunden zu haben, denn der neueste Schritt des Herrn Herzog deutet darauf hin, daß die Curie es jetzt für räthlich hält, etwas einzulenken. Der Breslauer Fürstbischof hat nämlich ein Dekret erlassen, welches hinsichtlich der Mischehen gleiches Recht sür die ganze D.öcese herstellt, so daß demnach auch eine katholisch nicht eingesegnete Mischehe von der katholischen Kirche als giltig anerkannt wird. Wenn man allerdings bedenkt, daßgiltig"