Einzelbild herunterladen
 

S6dmt erneute- --.

PrrU:

Jährlich 9 Marl.

Halbj.â.SOPfg.

Bierteljührlich

9 Mark 26 Pfg.

Bür auswärtige Abonnenten mit dem betreffen, den Postaufschlag.

Lie einzelne Num­mer 10 Pfg.

furnier Anstifter.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis and Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feuriage, mit belletristischer Bewage, und Samstags mit der Berliner Provinzial Correspondenz.

Insertlottd-

PreiS:

Die tspaltige Barmondzeile ob. deren Raum

10 Pfg.

Die 2[paIL Zeile 20 Pfg.

DieSfpaltigeZeile 30 Pfg

Nr. 200. Montag den

Gestellungen

auf den Hanauer Anzeiger für den Monat Septem ber nehmen alle Postanstalten sowie die Expedition (Waisenhaus, Hammergasse Nr. 9) entgegen._______________

Amtliches.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises werden hierdurch ergebenst eingeladen, Sonnabend den 9. September d. I. im Lokale des Landrathsamtes behufs Besprechung gemeinnütziger Angelegenheiten sich versammeln zu wollen. Beginn der Sitzung 2 Uhr.

Hanau am 28. August 1882.

Den Gemeindebehörden des Kreises wird hierdurch wiederholt zur Pflicht gemacht, von ev. in ihren Bezirken auftretenden Typhuskrank­heiten hierher Anzeige zu machen. Diese Anzeige ist jedoch nur dann zu erstatten, wenn von Typhuserkrankung (Unterleibstyphus auch Unter­leibsnervenfieber genannt) in kurzer Zeit innerhalb 3 bis 4 Wochen mehr als zwei Fälle in demselben Ort Vorkommen.

Hanau am 23. August 1882.

Der Landrath.

Entlaufen: Ein gelber junger Hund, m. Geschlechts. Ein großer schwarzer Neufundländer. Ein gelber junger Doggenhund.

Gefunden: Ein goldenes s. g. Camèohrringchen. Ein mittel­großer Knöpfstiefel.

Verloren: Ein Portemonnaie mit 8.13 M.; dem Wiederbringer eine Belohnung.

Hanau am 28. August 1882.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesschau.

ImMannh. Tgbl." finden wir den nachfolgenden Artikel, der in vielen Beziehungen auch für hier zutreffend ist und den wir deshalb der Beherzigung empfehlen. D. Red.

Ein Mahnruf.

Der Handels- und Gewerbr verein in Bühl erläßt folgenden zeit- gemäßen Aufruf, den wir im Interesse unserer Mitbürger gleichfalls veröffentlichen und die Hoffnung daran knüpfen, daß derselbe auch in hiesiger Stadt dazu beitragen möge, dem Hausirunwesen, welches riesige Dimensionen angenommen, den Garaus zu machen. Der Aufruf lautet:

Kaufe bei keinem Hausirer und bestelle bei keinem Detailrei­senden! Ist es Dir, lieber Leser, noch nie vorgekommen, daß Du von irgend einem jener von Ort zu Ort, von Haus zu Haus wan- dernden Menschen einen Gegenstand bestellt oder gekauft und hinterher gefunden hast, daß Du den gleichen Gegenstand mindestens eben so gut, in der Regel aber besser und oft noch billiger bei Deinem die­selbe Waare feilhabenden Mitbürger hättest erhalten können? Hast Du schon darüber nachgedacht, welchen Schaden Du dir selbst zufügst, indem Du diese Art des Gewerbebetriebs begünstigst? Du benach- theiligst damit nicht nur Deinen Mitbürger, von dem Du mit Recht beanspruchst, daß er Dir in allen Lebenslagen mit Rath und That an die Hand gehe, sondern auch Dich selbst; denn wenn der mit Dir am gleichen Ort oder im gleichen Bezirk wohnende Kaufmann oder Handwerker in seiner Erwerbsfähigkeit geschwächt wird, so wird da­durch auch seine Steuerfähigkeit gemindert, und das, was er dann weniger zu den Lasten der Gemeinde und des Staates beitragen kann, hast Du um fo viel mehr dazu zu bezahlen. Und dann, wie häufig ist der Fall, daß Du oder Deine Frau oder Deine Kinder auf die vorgedachte Weise in den Besitz eines Artikels gelangen, dessen An­schaffung ganz überflüssig war und der nicht selten nur erworben wurde, um sich einen lästigen Gesellen vom Halse zu schaffen?! Hast Du nicht schon oft die unliebsame Wahrnehmung gemalt, daß das, was Du, durch Vorspiegelungen getäuscht, für außerordentlich wohlfeil hieltest, sich bei näherer Prüfung mangelhast erwies, sei es, daß ihm

28. August 1882.

ein Makel anhastete, sei es, daß es von geringerer Beschaffenheit war, als Du glaubtest, oder sei es, daß es weniger gemessen oder gewogen hat, als dies bei dem betreffenden Artikel üblich zu sein pflegt? Dem Hausirer ist es gewöhnlich ja nur darum zu thun, seine Waare an den Mann zu bringen, unbekümmert darum, ob sie den Bedürfnissen angepaßt ist oder nicht und ob sie seinen Anpreisungen auch entspricht. Was liegt ihm auch daran, ob Du mit seiner Waare zufriedengestellt bist oder nicht? Befindet er sich doch Tags darauf an einem andern Ort und hört dann nichts von den Klagen und Beschwerden, die über seine Waare laut werden! Du wirst mir entgegnen:Es gibt doch auch Hausirer, auf welche dies harte Urtheil nicht zutrifft." Zuge- geben! Wie willst Du aber den reellen Hausirer von seinen unred­lichen Collegen unterscheiden? Das wird Dir niemals möglich sein! Und wenn Du es könntest, so bleibt doch unter allen Umständen der Nachtheil bestehen, welcher dem Gemeinwohl aus dieser Art des Ge­schäftsbetriebes erwächst und den Du nicht solltest fördern helfen. Darum, wenn Dir Dein eigenes Wohl und das Deiner Mitbürger am Herzen liegt: Kaufe bei keinem Hausirer und bestelle bei keinem Detailreisenden! Denn Alles, was hier über den Hausirer gesagt ist, gilt auch für den Detailreisenden, der ja meistens eigentlich auch nichts anderes ist, als ein besser gekleideter Hausirer."

Um dem Unfug des Hausirhandels entgegenzutreten, bringe man ähnlich, wie es der Verein gegen Hausbettel mit großem Erfolg gethan hat, an den Häusern Schildchen an, mit der Bezeichnung:Hausiren ist in diesem Hause verboten." Wir haben in unserer Stadt zur Zeit eine Anzahl von Hausirern, wie sie zudringlicher und unverschämter nicht gedacht werden können. Hauptsächlich sind es die Dienstboten, welche in erster Linie von dieserKippe" heimgesucht werden. Was bei solchen Gelegenheiten noch fürGeschäftchen" gemacht werden, kann man sich leicht denken. Betritt dagegen ein Hausirer dennoch ein mit einem Schildchen versehenes Haus und wird auf dasselbe aufmerksam gemacht, so begeht er einen Hausfriedensbruch, wenn er sich nicht sofort entfernt, sobald er zum Verlassen des Hauses aufgefordert wird. Man scheue sich also nicht und weise jedem Hausirer ohne Ausnahme die Thüre. Die Geschäftsleute unserer Vaterstadt werden alsbald den Erfolg spüren, denn meistens rühren die hausirten Waaren von banke­rotten auswärtigen Häusern her. Da die Behörde den Hausirern gegen­über, sobald dieselben ihre Abgaben bezahlen, machtlos ist, muß sich das Publikum der Stadt- und Landplage selbst erwehren.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht dem ordentlichen Professor in der medizinischen Fakultät der Berliner Friedrich- Wilhelms-Universität und Direktor der Klinik für Chirurgie in der Cha­rité, Geheimen Medizinalrath Dr. Adolf Bardeleben den Charakter als Geheimer Ober-Medizinalrath zu verleihen.

DerReichsanzeiger" veröffentlicht eine von Babelsberg, 24. Aug. datirte Königliche Verordnung auf Grund des Artikels 63 der Verfassungsurkunde, betreffend die Vertretung des Lauenburgischen Lan­deskommunalverbandes.

Berlin, 26. August. DieNordd. Allg. Ztg." kommt auf die Rede, die der sranzöf. Abg. Bert im Trocadero am 6. Aug. gehalten hat, zurück und erklärt die von Bert verlesene angebliche Proklamation des Prinzen Friedrich Karl für eine einzige freche Lüge vom ersten bis zum letzten Wort. Der Artikel schließt:Das Einzige, was uns an dieser von Bert im Trocadero aufgeführten Scene interessirt, ist der Umstand, daß dieser erfindungsreicher Redner zu den Intimen Gam­bettas gehört, in dessen Ministerium Unterrichtsminister war und daß zweifellos zu erwarten steht, Bert werde, sobald Gambetta wieder als Lenker des Staatsruders auftreten sollte, alsbald auch wieder eine her- vorragende Stellung einnehmen. Seine sreche Erfindung der Proklama­tion gestattet einen ziemlich sicheren Schluß auf die Absichten, die zur Ausführung gebracht werden sollen, sobald die revanchedurstige Anhän­gerschaft Gambettas inclusive Bert wieder die Geschicke Frankreichs leiten würde."

Berlin, 26. August. Der mit der Wahrnehmung der Ge­schäfte des Slaatssekretärs im Auswärtigen Amte betraute Kaiserliche