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Nr. 184.
Mittwoch den 9. August
Amtliches.
Warmuttg«
In Läden und Geschäften, welche als Lotterie-Komtor, Lotterie- Einnahme oder Lotterie-Kollekte bezeichnet sind und deren Inhaber sich als Lotterie-Einnehmer resp. Collekteur bezeichnen, werden Loose der Preußischen Klassen-Lotterie und Antheilscheine auf solche Loose, oft unter Benennung als Antheilloose, für Preise angeboten, welche die im Lotterie- plan bestimmten Preise sehr weit übersteigen und ferner noch dadurch erhöht werden, daß in den Antheilscheinen selbst die Verkäufer derselben hohe Gewinnabzüge für sich ausbedingen.
Die Anchestscheine begründen niemals Ansprüche an die Lotterie-Verwaltung auf Looseerneuerung und auf Ge- winnzahlung.
Vielfache gerichtliche Verurtheilungen von Loosantheilschein-Verkäufern haben herausgestellt, daß solche Verkäufer häufig betrügerisch verfahren, indem sie die Loose, auf welche sie Antheile verkaufen, nicht besitzen oder auf wirklich besessene Loose viel mehr Antheilscheine aus- gebeu, als der Umfang ihres Loosebesitzes erlaubt, oder endlich indem sie ihrerseits erhobene größere Gewinne unterschlagen und mit denselben verschwinden.
Zur Unterscheidung der Loosantheilscheine von den ächten Loosen machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren stets einen Stempel mit der inneren Umschrift „Koen. Pr. Gen. Lotterie-Direktion" tragen.
Zur Unterscheidung zwischen den sich als „Lotterie- Einnehmer" benennenden und ihr Geschäft als „Lotterie- Einnahmen" oder „Lotterie-Komtor" bezeichnenden Privatverkäufern von Loosen einerseits und den Königlichen Lotterie-Einnehmern andererseits aber machen wir darauf aufmerksam, daß die letzteren allein als „Königliche Lotterie-Einnahmen" oder „Königliche Lotterie-Einnehmer" sich namhaft machen.
Berlin am 8. Juli 1882.
Königliche General - Lotterie - Direktion.
__Dammas. Liliental.____________
3m Hinblicke auf die vielen Ausbeutungen,, welchen eine große Zahl der armen epileptischen Kranken durch den Geheimmittelschwindel ausgesetzt ist, und in der Absicht, dieselbe den Gesundheit und Geldbeutel auf gleiche Weise schädigenden Händen der Kurpfuscher zu entreißen, erklärt sich der Vorstand der Kolonie für Epileptische „Bethel" bei Bielefeld in Westfalen, in welcher Anstalt seit länger als 15 Jahren über Tausend und augenblicklich mehr als 500 Kranke behandelt werden, bereit, allen darum Nachsuchenden kostenlos dasjenige Heilverfahren 'mit- zutheilen, welches sich in unserer Anstalt als das beste bewährt hat.
Anstalt Bethel bei Bielefeld.
Vorstehendes wird auf Wunsch des Vorstandes der Anstalt Bethel hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Cassel den 25. Juli 1882.
__Königliche Regierung.
Die amtlichen Mittheilungen aus den Jahresberichten der mit der Beaussichtigung der Fabriken betrauten Beamten für das Jahr 1881 werden zu Anfang des Monats September d. J. in der Verlagsbuchhandlung von Fr. Kortkampf zu Berlin W. Lützowstraße ‘61 erscheinen.
Die möglichst weite Verbreitung dieser „Amtlichen Mittheilungen" ist ein nicht zu unterschätzendes Mittel, um die Durchführung der Vor- schriften der Gewerbe Ordnung über die Beschäftigung der jugendlichen Arbeiter und über den Schutz der Arbeiter gegen Gefahren für Leben und Gesundheit zu fördern, weshalb wir den Herren Landräthen, Magistraten, Ortspolizeibehörden und den Handelskammern unseres Bezirkes die Anschaffung dieses Werkes, sowie die Förderung seiner weiteren Verbreitung mit dem Hinzufügen empfehlen, daß die oben genannte Verlagshandlung zur leichteren Beschaffung des Werkes sich bereit erklärt hat, diejenigen Exemplare der „Amtlichen Mittheilungen", welche bis zum Erscheinen des Jahrganges 1881 von Behörden oder Corporationen
1882.
bestellt werden, zu demselben Preise zu liefern, welcher dem Reichsamt des Innern für die demselben zu liefernden Exemplare berechnet wird. Dieser Preis wird für den Druckbogen höchstens 15 Pfennig betragen. Gleichzeitig bestellte Exemplare der von 1876 an erschienenen Jahrgänge will die genannte Verlagshandlung außerdem zu ermäßigten Preisen liefern.
Caffel den 25. Juli 1882.
__________Königliche Reg ierung, Abtheilung des Innern.__________
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 22. Juni d. J. im Regierungs-Amtsblatt Nr. 27 pro 1882 wird hierdurch weiter zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß auch die vormals Kurhessische Forst-Witwen- und Waisen-Anstalt zu denjenigen Versorgungs-Anstalten gehört, deren Mitglieder auf Grund der Bestimmungen im §. 23 des Gesetzes vom 20sten Mai d. I., betr. die Fürsorge für die Witwen und Waisen der unmittelbaren Staatsbeamten, unter den daselbst gedachten Voraussetzungen die Befreiung von der Entrichtung der Witwen- und Waisengeldbeiträge in Anspruch nehmen können, auch, sofern sie solche entrichten, berechtigt sind, aus der gedachten Anstalt auszuscheiden.
Etwaige Anträge auf Ausscheidung sind an die unterzeichnete Behörde einzureichen. Der Beitrag des ausscheidenden Mitgliedes ist noch für denjenigen Monat zu entrichten, in welchem der Ausscheidungsantrag bei uns eingeht.
Cassel den 27. Juli 1882.
___________________Königliche Regierung.________________
Die Einlösung der am 1. September d. J. fällig werdenden Zinsabschnitte der Landeskreditkasse wird bei derselben vom 21. August d. J. an, sowie außerdem in bisheriger Weise bei allen Königlichen Steuer- kassen des Regierungsbezirks Cassel erfolgen.
Jedoch dürfen die Zinsabschnitte noch rückständiger seitens des Inhabers unkündbarer (gelber") iVsprocentigcr Schuldverschreibungen (Serie 1, 2, 5 u. 6), welche letztern sämmtlich zum 1. November v. J. oder kraft Verloosung schon früher gekündigt sind, nicht seitens der Königlichen Steuerkassen, sondern ausschließlich bei unserer Haupt lasse eingelöst werden.
Cassel am 26. Juli 1882.
Die Direktion der Landeskreditkasse.
Am 2. d. M. im Main geländet eine Anzahl Eisenbahnschwellen; Empfangnahme bei den Flößern Schindler & Hemmerich zu Mainkur.
Gefunden: Ein Kinder-Strohhut.
Hanau am 9. August 1882.
Aus Königl. Landrathsamt. __ Tagesschau.
— Berlin, 8. August. Se. Excellenz der Staats-Minister und Minister für Landwirthschast, Domänen und Forsten Dr. Lucius ist aus der Rheinprovinz angekommen.
— Berlin. Wie die „Magd. Ztg." hört, hat Fürstbischof Herzog in Breslau den Wunsch ausgesprochen, daß diejenigen Abgeordneten geistlichen Standes, die in der Seelsorge beschäftigt sind, mit Rücksicht auf den außerordentlichen Priestermangel nicht wieder kandidiren. So wird beispielsweise der kürzlich zum Kanonikus bei der Breslauer Domkirche beförderte Abg. Franz ein Mandat nicht wieder annehmen.
— Der „Ess. Zig." wird unter dem 4. August gemeldet: „Der Firma Friedr. Krupp in Essen sind Seitens der Berlin-Anhalter Bahn Eisenbahnräder in Auftrag gegeben, deren Radscheiben aus Papiermasse bestehen. Bei der vvrgeschriebenen Konstruktion ist die Nabe aus Gußstahl, an welcher die Radscheibe befestigt ist, während der Radreifen durch Ringe und Schrauben mit der Radscheibe aus Papiermasse verbunden wird. Dem Fabrikanten ist vorgeschrieben, daß die Papiermasse ebenso fest wie Holz sein und den Witterungsverhältnissen widerstehen muß. Die Bergisch-Märkische Eisenbahn hat solche Räder seit längerer Zeit versuchsweise in Gebrauch. Dieselben sind von der Firma v. d. Zypen u. Charlier in Deutz hergestellt, welche die Radscheiben aus Pa- piermasse von der Fabrik der Gebr. Adt in Forbach bezieht."
— Braunschweig, 5. August. Die vor längerer Zeit bereits