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Bi-rteljâhrüch

2 Mar! 25 M.

Für auswärts atonneaten mit Mm betreffe». Mn Psstaufschla«. Die einzelne Num­mer 10 Ptz.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstags mtt der Berliner Provinzial Correspondenz.

Jitsertioilr- Pr-iS:

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Die SKalt. Zeile 20 Psg.

DieSspalttgeZeil« 30 Pfz.

Nr. 168.

Freitag den 21. Juli

1882.

Amtliches.

Die diesjährigen öffentlichen Impfungen im Jmpfbezirk Bocken- Heim finden an den nachbezeichneten Orten und Tagen unentgeltlich statt.

1. Ginnheim: Impfung am 2. August, Nachmittags 2 Uhr; Revision am 9. August, Nachmittags 3 Uhr.

2. Praunheim: Impfung am 2. August, Nachmittags 4 Uhr; Revision am 9. August, Nachmittags 5 Uhr.

3. Eckenheim: Impfung am 5 August, Nachmittags 3 Uhr; Revision am 12. August, Nachmittags 3 Uhr.

^. Eschersheim: Impfung am 5. August, Nachmittags 5 Uhr; Revision am 12. August, Nachmittags 5 Uhr.

Stadt Bockenheim:

5. Wiederimpfung en in der katholischen Volksschule am 16. August, für Knaben Nachmittags 3 Uhr, für Mädchen Nach­mittags 3^2 Uhr; Revision am 23. August, für Knaben Nachmittags 3 Uhr, für Mädchen Nachmittags 31/2 Uhr.

6. Erstimpfungen für die Restanten der in 1880 et retro Gebo­renen , sowie süx die Zugezogenen am 16. August, Nachmittags 4Vä Uhr;

Revision am 23. August, Nachmittags 4^2 Uhr.

7. Erstimpfungen für die im Jahre 1881 Geborenen am 19. Au- gust, Nachmittags 4 Uhr;

Revision am 26. August, Nachmittags 4 Uhr.

8. Wiederimpfun gen für die Realschule am 19. August, Nach­mittags 3 Uhr;

Revision am 26. August, Nachmittags 3 Uhr.

9. Wiederimpfungen für die Kuaben-Bürgerschule am 30. August, Nachmittags 3 Uhr;

Revision am 6. September, Nachmittags 3 Uhr.

10. Wiederimpfungen für die Mädchen-Bürgerschule am 31. Au­gust, Nachmittags 3 Uhr;

Revision am 6. September, Nachmittags 4^2 Uhr.

11. Wiederimpfungen für die höhere Töchterschule am 31. August, Nachmittags 5 Uhr;

Revision am 6. September, Nachmittags 6 Uhr.

Hierzu haben nach den Bestimmungen des Reichs-Jmpfgesetzes zu erscheinen:

1) Alse im Jahre 1881 geborenen Kinder, insofern sie nicht nach ärztlichem Zeugniß die natürlichen Blattern überstanden haben oder anderweitig bereits geimpft sind oder wegen Krankheit nicht vaccinirt werden können.

2) Alle Zöglinge der öffentlichen Lehranstalten, mit Ausnahme der Sonntags- und Abendschulen, innerhalb des Jahres, in welchem der Zögling das zwölfte Lebensjahr zurücklegt, sofern er nicht nach ärztlichem Zeugniß in den letzten fünf Jahren die natürlichen Blattern überstanden hat, oder mit Erfolg geimpft worden ist.

3) Alle diejenigen Kinder und Zöglinge, bei welchen im vergan­genen Jahre die Impfung resp. Revaccination wegen Krankheit nicht erfolgen konnte, oder bei denen die Impfung erfolglos war.

Von denjenigen Impflingen, welche anderweit geimpft worden sind oder die natürlichen Blattern überstanden haben, oder wegen Krankheit nicht erscheinen können, ist dem Bezirks-Jmpfarzt der betreffende Impf­schein oder das Attest eines Arztes nach dem vorgeschriebenen Formular vor Schluß des Jmpfgeschästes vorzulegen.

Eltern, Pflegeeltern und Vormündern, welche auf amtliches Er­fordern mittelst der vorgeschriebenen Bescheinigungen unterlassen den Nachweis zu führen, daß die Impfung ihrer Kinder und Pflegebefohlenen erfolgt, oder aus einem gesetzlichen Grunde unterblieben ist, werden mit einer Geldstrafe bis zu zwanzig Mark bestraft.

Der Herr Schulvorsteher der Schulaustalt, dessen Zöglinge nach pos. 2 und 3 zu revacciniren sind, hat dafür Sorge zu tragen, daß dieselben ihren Verpflichtungen genügen.

Die Herren Ortsvorstände veranlasse ich hierdurch, die Impftermine bekannt machen zu lassen und für dre nöthige Ordnung beim Geschäft

Sorge zu tragen, auch dem Jmpfarzt bei der öffentlichen Impfung die nöthige und zuverlässige Schreibhülfe zu gewähren.

Die Lokale, in welchen die Impfungen abgehalten werden sollen, sind vor dem Beginn der Impfung gründlich zu reinigen und mindestens eine Stunde lang durch Oeffnen sämmtlicher Fenster zu lüften.

Schulzimmer, welche zu Jmpflokalen dienen, sind so weit zu räumen, daß für die Vornahme der Impfung genügender Raum geschaffen wird, etwa durch Entfernen der Hälfte der Schulbänke; die zurückbleibenden Schulbänke sind so zu stellen, daß die Mütter mit ihren Kindern bequem auf denselben sitzen können. Es ist dafür zu sorgen, daß in dem Jmpflokal 2 Waschbecken, eins für den Jmpfarzt und eins zum Reinigen der Jmpfutensilien, sowie reines Wasser in genügender Menge, sowie ein reines Handtuch und Seife vorhanden sind. Außer­dem ist folgendes zu beachten:

Ein jeder Impfling muß zur Impfung mit frisch gewaschenem Oberarm gebracht werden.

Personen, und zwar sowohl Impflinge als deren Begleiter, welche an ansteckenden Krankheiten leiden oder in deren Wohnungen sich Indi­viduen mit ansteckenden Krankheiten befinden, desgleichen Personen, welche mit eiternden Wunden oder Geschwüren oder mit eiternden Hautaus­schlägen behaftet sind, sind von dem Betreten des Jmpflokales ausge­schlossen. Derartige Impflinge sind, insofern für dieselben eine vor­läufige Befreiung von der Impfung in Anspruch genommen wird, vor Beginn des Impftermins dem Jmpfarzt anzumelden und auf Erfordern diesem vorzustellen, nachdem alle anderen Impflinge das Jmpflokal verlassen haben und der Termin geschlossen worden ist.

Von dem etwaigen Auftreten ansteckender Krankheiten, insbesondere des Scharlachs, der Masern, der Rachenbräune, des Typhus, des Keuch­hustens und ansteckender Augenentzündungen an einem der vorstehend genannten Orte ist dem Jmpfarzt Krefsphysikus Dr. Sunkel dahier von dem betr. Ortsvorstande alsbald Nachricht zu geben, damit erfor­derlichen Falles der angesetzte Termin zeitig verlegt werden kann.

Hanau am 18. Juli 1882.

Der Landrath.

J. V.: Dr. Klemm, Regierungs- Referendar.

Der Kaufmann Ludwig Moritz Canthal aus Hanau hat um Entlassung aus dem preußischen Staatsverbande behufs Niederlassung in Frankreich nachgesucht.

Hanau den 19. Juni 1882.

Der Landrath.

J. V.: Dr. Klemm, Regierungs-Referendar.

Gefunden: Ein Centimeter-Maß.

Ze gelaufen: Ein weißer Pinscher, m. Geschlechts.

Hanau am 21. Juli 1882.

____________________Aus Königl. Landrathsamt. _____________________

Rundschau.

R. F. (Deutsches Reich.) Kaiser Wilhelm ist am Nachmit­tag des 18. Juli im besten Wohlsein in Bad Gastein eingetroffen und von der dichtgedrängten Volksmenge mit begeisterten Kundgebungen empfangen worden. Die Spitzen der Behörden erwarteten den Kaiser an der Schloßtreppe, während derselbe im Schlosse vom Cultusminister v. Goßler und anderen hochgestellten Persönlichkeiten begrüßt wurde. Vor und in dem festlich geschmückten Orte waren Triumphbogen auf allen Wegen errichtet worden, welche der Kaiser passiren mußte.

Die egyptische Krisis wird voraussichtlich nach geraume Zeit den Brennpunkt in der großen Politik bilden, so daß alle übrigen politischen Tagesfragen erst in zweiter Linie zur Geltung kommen und die öffent­liche Meinung wird sich daher wohl noch lange überwiegend mit den Vorfällen in Egypten zu beschäftigen haben. Was den gegenwärtigen Charakter der egyptischen Frage anbelangt, so ist derselbe nach wie vor allerdings ernst genug, um den weiteren Ereignissen am Nil nicht allzu vertrauensvoll entgegenzusehen, aber trotzdem ist die Befürchtung, daß sich aus den egyptischen Wirren schwere internationale Verwickelungen ergeben könnten, zur Zeit übertrieben, denn wenn auch das energische,