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Nr. 162.
Freitag den 14. Juli
1882.
Amtliches.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den Aushebungsbezirk Hanau findet am 24., 25. und 26. Juli er. statt und beginnt an jedem Tage um 9^2 Uhr. Die Militärpflichtigen haben Behufs Verlesens sich präcis 8V2 Uhr Morgens einzufinden.
Zu demselben haben sich alle Militairpflichtige mit Ausnahme der dauernd unbrauchbaren, der zur Ersatz-Reserve zweiter Klasse wegen zeitiger und bedingter Untauglichkeit in Vorschlag gebrachten und der Zurückgestellten einzufinden.
Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsnnfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begründet werden sollen, haben bei Meidung der Nichtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Termin persönlich zu erscheinen.
Militairpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termine nicht erscheinen, oder bei Aufrufung ihres Namens im Termine nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Gefängnißstrafe geahndet.
Die Herren Orsvorstände wollen strenge darüber Wachen, daß die Militairpflichtigen im nüchterneu Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen. Die pr. Couvert zugeheuden speziellen Ladungen sind an die betreffenden Militairpflichtigen ungesäumt auszuhändigen, über den Empfang und die erfolgte Behändigung ist eine Bescheinigung bis spätestens zum 17. Juli er. hierher einzusenden.
Dem Geschäft haben die Herren Ortsvorstände an den drei Tagen beizuwohnen. Die Rekrutirungsstammrollen der Jahrgänge 1860, 1861 und 1862 sind, insofern dies nicht bereits geschehen, bis zum 12. d. Mts hierher einzusenden.
Diejenigen Temporär-Invaliden, welche eine Ordre innerhalb der nächsten 14 Tage nach dieser Bekanntmachung nicht erhalten, haben sich dieserhalb sogleich bei dem Bezirks-Feldwebel ihres Aufenthatsortes zu melden.
Der Landrath.
J. V.:
Dr. Klemm, Regierungs, Referendar.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpflichijahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der PrüfungsCommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichijahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung mnß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüsung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau den 19. Juni 1882.
Der Landraih.
J. V.: Dr. Klemm, Regierungs-Referendar.
Rundschau.
B. F. (Deutsches Reich.) Die kritischen Verhältnisse, in welche anläßlich der egyptischen Frage die hohe Politik gerathen ist, beherrschen zur Zeit mehr als irgend ein inländisches Interesse die ge- fammte politische Lage. England hat seine Drohung wahrgemacht und durch seine Panzerschiffe am Dienstag die Hafenbefestigungen von Alexandrien bombardiren lassen; von den schlecht vertheidigten Forts sind zwei in die Luft geflogen und die übrigen sind stark beschädigt. Aber
was soll nun geschehen? Ist dies etwa ein Resultat, aus welchem sich eine Schlichtung des egyptischen Streites folgern läßt? Die Haltung der zunächst betheiligten Mächte sieht gar nicht danach aus. Der Sultan hat das Bombardement Alexandriens durch die englische Flotte als eine sehr überflüssige Maßregel und als einen Eingriff in seine Souveränitätsrechte erklärt und Frankreich lauert jedenfalls noch auf den Moment seines Einschreitens in Egypten, denn die französische Panzerflotte betheiligte sich an dem Bombardement Alexandriens nicht, auch soll der französische Flottenbefehlshaber überhaupt die Hafenbefestigungen Alexandriens als nicht bedrohlich erklärt haben. So scheint England jetzt auf eigene Faust in Egypten vorzugehen und dadurch möglicher WUse einen Gegensatz in das Einvernehen der Großmächte zu bringen, der für den europäischen Frieden nicht ungefährlich ist.
Die Kriegserklärungen der Clericalen gegen die Regierung und die Conservativen wegen Weigerung weiterer Concessionen im Kirchenstreite sind zwar sehr schroff und hitzig in den clericalen Zeitungen ausgefallen, doch haben die regierungsfreundlichen Organe darauf bis jetzt nur sehr ruhig und maßvoll geantwortet. Wahrscheinlich nimmt man auch gar nicht an, daß es gegenwärtig der Centrumspartei darum zu thun sei, den Kampf wieder auf die radicale Spitze zu treiben, wo denn auch für die Centrumspartei viel auf dem Spiele stände. Das Hauptorgan der deutschen Katholiken, die „Germania", hat allerdings wiederholt erklärt, die Katholiken würden die Lösung des Kirchenstreites schließlich nur auf „parlamentarischem" Wege suchen, was offenbar so viel heißt, als Kampf gegen die Regierung, sowohl im Reichstage als im Landtage, und man muß daher wohl abwarten, welche Haltung die Centrumspartei in dem bevorstehenden Wahlkampfe für das Abgeordnetenhaus einnimmt.
Eine Petition der Katholiken der Diözese Köln an den Kaiser und König Wilhelm lautet dahin, daß Se. Majestät geruhen möge, die Hindernisse wegzuräumen, welche der Rückkehr des Erzbischofs Melchers auf den erzbischöflichen Stuhl zu Köln entgegenstehen. Nach dieser Petition zu schließen, scheinen die Katholiken der Diözese Köln nicht wissen zu wollen, daß die Entfernung des Erzbischofs Melchers aus seinem Amt auf Grund eines Gesetzes stattfand, welches der Kaiser und König durch eine Begnadigung nur dann unwirksam machen kann, wenn die Erfüllung des Gesetzes durch den zu begnadigenden Bischof gesichert ist.
Die Anzeige gegen den Deckosficier Meiling wegen Verraths von Papieren an die russische Regierung ist von einem wegen nihilistischer Umtriebe flüchtigen Russen ausgegangen, welcher durch diese Denunciation weniger dem Meiling Schaden zufügen, als vielmehr der Regierung seines Heimathreicheè Verlegenheiten bereiten wollte. Der Angeber, welcher sich nach der That in Berlin nicht mehr recht sicher fühlte, hat sich bald darauf das Leben genommen, wodurch natürlich seine wichtige Zeugenschaft ausfallen mußte. Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich weit weniger um einen wirklich gelungenen Verrath des Meiling als um das durch eine geringe Summe erkaufte Versprechen, einen Verrath ausüben zu wollen. Die Papiere, welche Meiling dem russischen Agenten wirklich bereits in die Hände geliefert hatte, sollen von äußerst geringer Bedeutung sein. Sobald das Kriegsgericht über Meiling abgehalten und die Bestätigung des Urtheils erfolgt sein wird, soll übrigens das Ergebniß dem Publikum bekannt gemacht werden.
Die Angelegenheit des Hamburger Zollanschlusses rückt ihrer Verwirklichung näher. Senat und Bürgerschaft der Hansastadt Hamburg haben eine Commission eingesetzt, welche über die näheren Modalitäten des Zollanschlusses Vorschläge machen soll. Bekanntlich handelt es sich darum, Stadt und Gebiet Hamburgs zum größten Theile in den Reichszollverband einzuverleiben, während der kleinere nördlichere Theil Hamburgs in einem noch näher zu bestimmenden Umfange Freihasengebiet im Interesse des Hamburger Welthandels bleibt. Die Kosten des ganzen Projekts werden auf 123 Millionen veranschlagt, von denen die Reichskasse ungefähr ein Drittel trägt.
(O esterreich-Ung arn.) Die deutsch-österreichischen Parteien sammeln zur Zeit sehr rührig durch Parteitage in allen größeren Städten Oesterreichs ihre Kräfte und sind entschlossen, bis auf den letzten Mann für ihre historische Stellung in Oesterreich zu kämpfen. Der czechische