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Hanauer AnMer.
Zugleich Amtliches Organ für Krers und Stadt Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilag'' und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspoudenz.
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Nr. 156. Freitag den 7. Juli 1882.
Amtliches.
Das diesjährige Ober-Ersatz-Geschäft für den Aushebungsbezirk Hanau findet am 24., 25. und 26. Juli cr. statt und beginnt an jedem Tage um 9^2 Uhr. Die Militärpflichtigen haben Behufs Verlesens sich präcis 8D2 Uhr Morgens einzufinden.
Zu demselben haben sich alle Militairpflichtige mit Ausnahme der dauernd unbrauchbaren, der zur Ersatz-Reserve zweiter Klasse wegen zeitiger und bedingter Untauglichkeit in Vorschlag gebrachten und der Zurückgestellten einzufinden.
Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begründet werden sollen, haben bei Meidung der Nichtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Termin persönlich zu erscheinen.
Militairpflichtige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termine nicht erscheinen, über bei Aufrufung ihres Namens im Termine nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 15 Mark oder entsprechender Gefängnißstrafe geahndet.
Die Herren Orsvorstände wollen strenge darüber Wachen, daß die Militairpflichtigen im nüchternen Zustande, mit reinem Körper und in sauberer Kleidung erscheinen.
Diese Bekanntmachung ist auf ortsübliche Weife zu veröffentlichen. Die Pr. Couvert zugeheuden speziellen Ladungen sind an die betreffenden Militairpflichtigen ungesäumt auszuhändigen, über den Empfang und die erfolgte Behändigung ist eine Bescheinigung bis spätestens zum 17. Juli cr. hierher einzusenden.
Dem Geschäft haben die Herren Ortsvorstände an den drei Tagen beizuwohnen. Die Rekrntirungsstammrollen der Jahrgänge 1860,1861 und 1862 sind, insofern dies nicht bereits geschehen, bis zum 12. d. Mts hierher einzusenden.
Diejenigen Temporär-Invaliden , welche eine Ordre innerhalb der nächsten 14 Tage nach dieser Bekanntmachung nicht erhalten, haben sich dieserhalb sogleich bet dem Bezirks-Feldwebel ihres Aufenthatsortes zu melden.
Der Landrath.
J. V.:
Dr. Klemm, Regierungs-Referendar.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligem Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesncht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpflichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will. hat sich bei der PrüfungsCommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung mnß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüsnng spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau den 19. Juni 1882.
Der Landrath.
J. V.: Dr. Klemm, Regierungs-Referendar.
Rundschau.
R. F. (Deutsches Reich.) In unseren inneren Angelegenheiten mangelt es zur Zeit noch vollständig an wichtigeren Begebenheiten und in dieser Zeit der politischen Ebbe bildet daher der Wechsel im Finanzministerium für die Blätter eine willkommene Gelegenheit zu allerhand Betrachtungen über dieses Thema. Herr Scholz, der neue Leiter der Finanzen, gilt als eine bedeutende Kraft auf dem Gebiete des Finanz- und Steuerwesens und außerdem als ein unermüdlicher Arbeiter
in seinem Fache und diese Eigenschaften, verbunden mit dem Umstande, daß Herr Scholz beim Fürsten Bismarck persona grata ist, lasten ihn als die geeigneteste Hilfskraft zur Durchführung der von unserm Reichskanzler geplanten Steuerreformen erscheinen. Die Aufstellung des Staatshaushaltsetats ist für Herrn Scholz keine neue Arbeit, da er Jahre lang, noch unter Camphausen, Decernent für die Etatsaufstellung und Regie- rungs-Commisfar bei den Etatsberathungen im Abgeordnetenhause war.
Von neuen Verhandlungen zwischen Preußen und der römischen Curie ist es schon seit längerer Zeit ganz still geworden. Nach ganz sichern Anzeichen sind die Dinge in dieser Beziehung seit der Ernennung des Herrn von Schlözer zum Gesandten beim Vatikan nicht um einen Schritt vorwärts gekommen und namentlich alle Hoffnungen vereitelt worden, welche man in der einen oder der andern Weise an der Hand des neuen kirchenpolitischen Gesetzes auf ein Entgegenkommen Roms gesetzt hatte.
In Bezug auf die Befreiung vom Culturexamen hat der Cultusminister v. Goßler in Ausführung der Bestimmungen des kirchenpolitischen Gesetzes vom 31. Mai 1882 eine Verfügung an die betheiligten Provincialbehörden erlassen. Nach derselben müssen Candidaten der katholischen Theologie, welche das Maturitätszeugniß eines deutschen Gymnasiums beibringen und ein dreijähriges theologisches Studium zurückgelegt haben, nachweisen, daß sie während desselben Vorlesungen in der Philosophie, Geschichte und deutschen Literatur mit Fleiß gehört haben. Die Zeugnisse hierüber sind in der Regel vom Universitäts- Lehrer auszustellen und vom Dekan der philosophischen Fakultät zu beglaubigen. Die Oberpräsidenten sind auf Grund dieser Nachweise berechtigt, stempelfreie Atteste über die Befreiung von der vorgeschriebenen wissenschaftlichen Staatsprüfung auszustellen.
(Oestersreich-Ungarn.) In Oesterreich beschäftigt man sich jetzt lebhaft mit der vom Reichskriegsminister, v. Bylandt, geplanten Heeres-Reorganisation. Es haben sich während der theilwersen Mobilmachung des österreichisch-ungarischen Heeres, welche durch den jüngsten südslavischen Aufstand veranlaßt wurde, eine Menge nicht unbedenklicher Uebelstände und Schwächen herausgestellt, welche die Schlagfertigkeit der österreichischen Armee bei einem großen Kriege in Frage stellen würden. Den Grundstock der sich nothwendig machenden Reformen soll nun die Eintheilung des Heeres in fünfzehn Territorial-Armeekorps bilden, jedoch bleiben hiervon Tyrol, Dalmatien und die besetzten Provinzen unberührt. Was aber sonst noch über die geplante Heeres-Reorganisation verlautet, wird von der officiösen „Polit. Corresp." dahin berichtigt, daß zur Zeit nur die Einführung solcher Reformen beabsichtigt sei, welche sich im Rahmen der gesetzlich festgestellten Heeresorganisation durchführen lasten, eine Erklärung, die allerdings an Deutlichkeit zu wünschen übrig läßt.
(Frankreich.) Frankreich folgt dem ihm von England gegebenen Beispiele und trifft umfassende Vorkehrungen behufs einer eventuellen Ueberführung französischer Truppen nach Egypten. Eine große Panzerflotte ist in diesen Tagen von Marseille nach der tunesischen Küste in See gegangen, um sich von dort nach Egypten zu begeben. Im Hafen von Toulon stehen 19 Transportschiffe zum eventuellen sofortigen Transport von 30 000 Mann bereit, ebenso werden in Tunis und Algier französische Regimenter zur Einschiffnng bereit gehalten. Man könnte über dieses plötzliche kriegerische Auftreten Frankreichs einigermaßen erstaunt sein, da doch Herr de Freycinet gelegentlich der jüngsten Interpellation in der französischen Deputirtenkammer über Egypten so entschieden erklärte, Frankreich werde sich in keine abenteuerlichen Unternehmungen stürzen. Aber die Eifersucht auf England läßt den Franzosen keine Ruhe, die englischen Rüstungen haben in ihnen den Verdacht hervorgerufen, daß England geheime Absichten in Egypten verfolge und nm sich nicht überrumpeln zu lasten, trifft nun auch Frankreich seine Vorkehrungen. Vermuthlich dürften die französischen und englischen Rüstungen noch zum Gegenstand diplomatischer Erörterungen zwischen den Mächten werden.
(England.) In England ist die irische Frage nicht nur durch die letzten Mordthaten in Irland, sondern auch durch die stürmischen Verhandlungen des Unterhauses über die irische Zwangsbill wieder mehr in den Vordergrund getreten. Die irischen Deputaten thaten alles Mög-