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Abonnenten mit dem Betreffe«» den Postaufschlag. Die einzelne Nm»- mer 10 Pfg.
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Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.
AnftrtiottS- Preis:
Die tspaltige Earmondzeile Ob» deren Raum
10 Pfg.
Die -spalt. Seile 20 Psg.
DieSsPaltigeZeile 30 Pfg.
Nr. 150.
Freitag den 30. Juni
1882.
Abonnements-Einladung.
Aus das mit dem 1. Juli d. I. beginnende neue Abonnement des
„Hanauer Anzeiger"
Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau, welcher im Verlage des hiesigen Waisenhauses täglich mit „Unterhaltungsblatt",
Samstags mit der „Provinzial-Correspondenz" erscheint, erlauben wir uns hierdurch ergebeust einzuladen.
Wir werden auch in diesem Quartal bemüht sein, unsere geehrten Leser stets mit den neuesten und wichtigsten politischen sowie Provinzietten und lokalen Ereignissen auf dem Lausenden zu erhalten, ebenso den Vorkommnissen auf dem Gebiete des Handels und der Industrie unsere besondere Aufmerksamkeit schenken.
Für das Unterhaltungsblatt werden nur interessante ^ihu spannende Novellen erworben, ebenso für reiches ' Mannichfaltiges Sorge getragen.
Die große und stetig wachsende Abonnentenzahl unseres Blattes ist die beste Garantie, daß Annoncen jeder Art im
Gana' er Anzeiger
weiteste Verbreitung finden und von wirksamstem Erfolg sind.
Abonnementspreis Mk. 2.23, für auswärts noch ein geringer Postzuschlag.
Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschweigend erneuert.
Bestellungen nehmen alle Postanstalten sowie die Expedition, Waisenhaus (Hammergasse 9), entgegen.
Die Expedition des „Hauaucr Auzeiger."
Amtliches.
Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrnehmung des Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben sowie im Main, dem Schlosse Rumpenheim gegenüber, ist gänzlich verboten;
2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet;
4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 10. Mai 1882.
Der Landrath.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpflichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will hat sich bei der Prüfungs- Commission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätesteus bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau den 19. Juni 1882.
Der Landrath.
__________I. V.: Dr. Klemm, Regierungs-Referendar.____________
Bekanntmachung.
Werthbriefe im Verkehr mit Spanien, Portugal und den Portugiesischen Kolonien.
Zum 1. Juli tritt Spanien, einschließlich der Balearen und der Canarischen Inseln, dem Pariser Uebereinkommen vom 1. Juni 1878, betreffend den Austansch von Werthbriefen im internationalen Verkehr, bei. Vom gleichen Zeitpunkt wird der Mei st betrag der Werthangabe bei Werthbriefeu nach Spanien auf 8000 Mark erhöht. Die Taxe setzt sich zusammen aus dem Porto und der festen Gebühr für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht und Bestimmungsort, sowie aus einer Versicherungsgebühr von 20 Pf. für je 160 Mark. Die Werthbriefe sind nach allen bedeutenderen Orten Spaniens zulässig; über die Namen dieser Orte wird auf Wuusch bei den Postanstalten Auskunft ertheilt. In Folge des Beitritts von Spanien zu dem gedachten Uebereinkommen ermäßigt sich die Versicherungsgebühr für Werthbriefe nach Portugal mit Einschluß von Madeira und den Azoren auf 20 Pf. für je 160 Mark, für Werthbriefe nach den Portugiesischen Kolonien, Santiago (Cap Verdische Inseln), San Thomö (Guinea-Inseln) und Loanda (Angola) auf 28 Pf. für je 160 Mark. Die Versicherungsgebühr kommt bei Werthbriefen nach Portugal und den Portugiesischen Kolonien ebenfalls neben dem Porto und der festen Gebühr für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht und Bestimmungsort in Ansatz.
Berlin W., 21. Juni 1882.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
___Steph an.__
Bekanntmachung.
Postaufträge im Verkehr mit Frankreich.
Vom 1. Juli ab können den Postaufträgen im Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich auch solche Papiere beigefügt werden, welche mangels Zahlung durch Vermittelung der Be- stimmungZ-Postanstalt zur Aufnahme des Protestes weiter gegeben werden sollen. Der Absender hat in solchem Falle auf der Rückseite des Postauftrags-Formulars den Vermerk: „Sofort zum Protest“ oder 3 protester “ niederzuschreiben, auch ebendaselbst unter Hinzufügung von Datum und Namensunterschrift zu vermerken, „daß er sich verpflichte, den etwaigen Betrag der P rötest kosten nach erfolgter unmittelbarer Aufforderung an den Berechtigten gelangen zu lassen." Die Namhaftmachung einer bestimmten, mit der Ausnahme des Protestes zu betrauenden Person ist statthaft, aber nicht erforderlich. Eintretendenfalls ist für solchen Vermerk vom Absender ebenfalls die Rückseite des Postauftrags-Formulars zu benutzen.
Berlin W., 16. Juni 1882.
Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.
St ephan.
Rundschau.
R. F. (Deutsches R e i ch.) Unser Kaiser erfreut sich fortdauernd des besten Wohlbefindens und setzt seine Cur in Ems regel-