Einzelbild herunterladen
 

Abonnements- Preis:

Jährlich 9 Mark. Halbj.E.SOP^.

Bierteljährüch 2 Marl 25 Pf» Für auswärtig«

Abonnenten mit dem Betreffe«» den Postaufschlag. Die einzelne Nm»- mer 10 Pfg.

Annulier ^mcigi't.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.

AnftrtiottS- Preis:

Die tspaltige Earmondzeile Ob» deren Raum

10 Pfg.

Die -spalt. Seile 20 Psg.

DieSsPaltigeZeile 30 Pfg.

Nr. 150.

Freitag den 30. Juni

1882.

Abonnements-Einladung.

Aus das mit dem 1. Juli d. I. beginnende neue Abonnement des

Hanauer Anzeiger"

Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau, welcher im Verlage des hiesigen Waisenhauses täglich mit Unterhaltungsblatt",

Samstags mit derProvinzial-Correspondenz" erscheint, erlauben wir uns hierdurch ergebeust einzuladen.

Wir werden auch in diesem Quartal bemüht sein, unsere geehrten Leser stets mit den neuesten und wichtigsten politischen sowie Provinzietten und lokalen Ereignissen auf dem Lau­senden zu erhalten, ebenso den Vorkommnissen auf dem Gebiete des Handels und der Industrie unsere besondere Aufmerk­samkeit schenken.

Für das Unterhaltungsblatt werden nur interessante ^ihu spannende Novellen erworben, ebenso für reiches ' Mannichfaltiges Sorge getragen.

Die große und stetig wachsende Abonnentenzahl unseres Blattes ist die beste Garantie, daß Annoncen jeder Art im

Gana' er Anzeiger

weiteste Verbreitung finden und von wirksamstem Erfolg sind.

Abonnementspreis Mk. 2.23, für auswärts noch ein geringer Postzuschlag.

Nicht gekündigte Abonnements gelten als stillschwei­gend erneuert.

Bestellungen nehmen alle Postanstalten sowie die Expedition, Waisenhaus (Hammergasse 9), entgegen.

Die Expedition desHauaucr Auzeiger."

Amtliches.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und zur Wahrnehmung des Anstandes beim Baden die nachstehen­den Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben sowie im Main, dem Schlosse Rumpenheim gegenüber, ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht er­wachsener Personen gestattet;

4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 10. Mai 1882.

Der Landrath.

Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Be­rechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:

Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militairpflichtjahres zu erbringen.

Wer die Berechtigung nachsuchen will hat sich bei der Prüfungs- Commission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militairpflichtjahres schriftlich zu melden.

Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.

Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrs­prüfung spätesteus bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.

Hanau den 19. Juni 1882.

Der Landrath.

__________I. V.: Dr. Klemm, Regierungs-Referendar.____________

Bekanntmachung.

Werthbriefe im Verkehr mit Spanien, Portugal und den Portugiesischen Kolonien.

Zum 1. Juli tritt Spanien, einschließlich der Balearen und der Canarischen Inseln, dem Pariser Uebereinkommen vom 1. Juni 1878, betreffend den Austansch von Werthbriefen im inter­nationalen Verkehr, bei. Vom gleichen Zeitpunkt wird der Mei st be­trag der Werthangabe bei Werthbriefeu nach Spanien auf 8000 Mark erhöht. Die Taxe setzt sich zusammen aus dem Porto und der festen Gebühr für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht und Bestim­mungsort, sowie aus einer Versicherungsgebühr von 20 Pf. für je 160 Mark. Die Werthbriefe sind nach allen bedeutenderen Orten Spaniens zulässig; über die Namen dieser Orte wird auf Wuusch bei den Post­anstalten Auskunft ertheilt. In Folge des Beitritts von Spanien zu dem gedachten Uebereinkommen ermäßigt sich die Versicherungs­gebühr für Werthbriefe nach Portugal mit Einschluß von Madeira und den Azoren auf 20 Pf. für je 160 Mark, für Werthbriefe nach den Portugiesischen Kolonien, Santiago (Cap Verdische Inseln), San Thomö (Guinea-Inseln) und Loanda (Angola) auf 28 Pf. für je 160 Mark. Die Versicherungsgebühr kommt bei Werth­briefen nach Portugal und den Portugiesischen Kolonien ebenfalls neben dem Porto und der festen Gebühr für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht und Bestimmungsort in Ansatz.

Berlin W., 21. Juni 1882.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

___Steph an.__

Bekanntmachung.

Postaufträge im Verkehr mit Frankreich.

Vom 1. Juli ab können den Postaufträgen im Verkehr zwischen Deutschland und Frankreich auch solche Papiere beigefügt werden, welche mangels Zahlung durch Vermittelung der Be- stimmungZ-Postanstalt zur Aufnahme des Protestes weiter gege­ben werden sollen. Der Absender hat in solchem Falle auf der Rück­seite des Postauftrags-Formulars den Vermerk:Sofort zum Protest oder 3 protester niederzuschreiben, auch ebendaselbst unter Hinzufügung von Datum und Namensunterschrift zu vermerken,daß er sich ver­pflichte, den etwaigen Betrag der P rötest kosten nach er­folgter unmittelbarer Aufforderung an den Berechtigten gelangen zu lassen." Die Namhaftmachung einer bestimmten, mit der Ausnahme des Protestes zu betrauenden Person ist statthaft, aber nicht erforderlich. Eintretendenfalls ist für solchen Vermerk vom Ab­sender ebenfalls die Rückseite des Postauftrags-Formulars zu benutzen.

Berlin W., 16. Juni 1882.

Der Staatssekretair des Reichs-Postamts.

St ephan.

Rundschau.

R. F. (Deutsches R e i ch.) Unser Kaiser erfreut sich fort­dauernd des besten Wohlbefindens und setzt seine Cur in Ems regel-