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Samstag den 17. Juni
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Nr. 139.
Amtliches.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichsgesetzes vom 21. Oktober 1878.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 ist das im Verlage von A. Herter zu Hottingen-Zürich (Schweiz) erschienene, in der dasigen Schweizerischen Vereinsbuchdruckerei gedruckte Flugblatt:
„Was die Sozialdemokraten sind und was sie wollen"
von der unterzeichneten Landespolizeibehörde verboten worden.
Cassel den 7. Juni 1882.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
Durch unsere Entschließung vom heutigen Tage wurde die D ruckschri ft:
„Rede des Abg. Vollmar zum Tabackmonopol. Gehalten im Reichstag am 12. Mai 1882. Nach dem amtlichen Stenogramm. Verlag von Carl Grillenburger in Nürnberg. — Druck der Genossenschastsbuchdruckerei in Nürnberg."
auf Grund des §. 11 des Reichsgesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie verboten.
Ansbach den 8. Juni 1882.
Königliche Regierung von Mittelfranken, Kammer des Innern.
___Frhr. von Herman.
Der Handelsmann David Strauß zu Niederrodenbach ist als zweiter ältester der Synagogengemeinde Rückingen-Niederrodenbach bestellt und verpflichtet.
Hanau am 14. Juni 1882.
Der Landrath.
J. V.: Dr. Kle m m, Regierungs-Referendar.
Der Mechanikus Karl Jänecke von hier hat um die Entlassung aus dem Preußischen Staatsverbande behuss Auswanderung nach Amerika nachgesucht.
Hanau am 15. Juni 1882.
Der Landrath.
_____________________I. V.: Dr. Klemm.
Tagesschau.
— Berlin, 16. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König dinirten gestern bei dem Reichskanzler Fürsten Bismarck, nahmen heute Vormittag militärische Meldungen entgegen und hörten den Vortrag des Polizeipräsidenten von Madai.
— Berlin, 16. Juni. In der heutigen Sitzung des Reichstages gelangte zunächst der Antrag des Bundesraths auf redaktionelle Aenderung der neulichen Beschlüsse des Reichstages zur Zolltarisnovelle zur Annahme, worauf der Antrag des Reichskanzlers auf Vertagung des Reichstages vom 19. Juni bis 30. November c. zur Berathung gelangte. Staatssekretär v. Bötticher empfahl den Antrag, zu dessen Einbringung sich die Reichsregierung angesichts der Unmöglichkeit, den Reichstag im Juli noch beschlußfähig zusammenzuhalten, und in der Erwägung entschieden habe, um die werthvollen Vorarbeiten der Kommissionen nicht verloren sein zu lassen. In der Diskussion traten mehrfache Bedenken über die staatsrechtliche Bedeutung einer solchen sünsmonatlichen Vertagung hervor, doch stimmte schließlich der Reichstag in ganz überwiegender Mehrheit dem Anträge zu. Darauf begründete der Abg. Grillenberger seine Interpellation, betr. die unaufhörliche Belästigung der sozialdemokratischen Reichstags-Abgeordneten durch geheime Agenten der Polizei. Der Interpellant schilderte dem Reichstage sehr drastisch die Unzu- träglichkeiten, welche den sozialdemokratischen Abgeordneten aus ihrer zudringlichen Ueberwachung seitens solcher niederen Organe der politischen Polizei erwüchsen und verlangte im Namen der beleidigten Würde des Reichstags gründliche Remedur. Staatssekretär v. Bötticher erwiderte, daß ihm von der Anordnung einer solchen Maßregel seitens der deutschen oder preußischen Regierung nichts bekannt sei, und daß von dieser Seite erst auf Grund bestimmter und bewi sener Thatsachen der
1882.
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Erwägung, ob die Würde des Reichstages verletzt sei, näher getreten werden könne. Die Herren möchten also die Persönlichkeiten ihrer Verfolger zunächst seststellen lassen. Auf Antrag des Abg. Dr. Lasker wurde eine Besprechung der Interpellation beliebt, in welcher der von den Interpellanten gerügte Uebelstand auch von anderer Seite als vorhanden anerkannt und dessen Abstellung als dringend nothwendig erklärt wurde. Die Meinung der Redner Abgg. Dr. Lasker, Günther (Berlin), Frohme ging dahin, daß die preußische Regierung von Reichswegen um einen Erlaß zu ersuchen sei, der den gerügten Mißstand beseitige. Das Haus ging darauf zu Wahlprüfungen über und beschäftigte sich zunächst in ungewöhnlicher Ausführlichkeit mit der Wahl des Abg. Hempel (3. Bromberg), deren Ungiltigkeitserklärung die Wahlprüfungskommission beantragte. Nach sehr lebhafter Debatte wurde dieser Antrag angenommen. Hierauf folgte die Berathung des Antrags Germain, die Geschäftssprache im Landesauschusse von Elsaß-Lothringen betr., welcher nach einiger Debatte in erster und zweiter Lesung angenommen wird. — Staatssekretär v. Bötticher vertagt sodann im Namen des Kaisers den Reichstag vom 19. Juni bis 30. November. (Post.)
— S. M. Kbt. „Habicht", 5 Geschütze, Kommdt. Korv.-Kapitän Kuhn, ist am 14. Juni er. in Malta eingetroffen.
— Kiel, 16. Juni. Mit Genehmigung Sr. Majestät des Kaisers hat Se. Königliche Hoheit der Prinz Heinrich das Ehrenpräsidium des deutschen Samaritervereins übernommen.
—■ Die lib. „ Staatsbürger-Zeitung" äußert sich über die Rede des Reichskanzlers wie folgt:
Die Reichsregierung hat vollständig Recht daran gethan, daß sie die zweite Berathung über das Tabakmonopol trotz der Aussichtslosigkeit desselben im Plenum des Reichstages durch das Zurückziehen der Vorlage nicht inhibirte. Hat doch die Rede des Reichskanzlers sowohl wie die weitere Diskussion der Vorlage Dinge zu Tage gefördert, die dem bei weitem größeren Theile der Bevölkerung vollständig neu sein dürsten.
Da ist z. B. die von dem Reichskanzler vorgeführte Statistik der Steuereintreibung durch Exekution, welche in einem Jahre bei 5 087 000 Klassensteuer zahlenden Personen in Preußen bei 1 059 839 Personen in Anwendung gebracht werden mußte. 493 073 davon waren erfolg, reich, während 565 766 fruchtlos ausfielen. Wir unserseits halten diese Kalamität sür so ungeheuerlich, daß wir es keiner Regierung verdenken können, wenn sie alle Hebel in Bewegung setzt, um dieselbe durch Verwandlung der direkten Steuern in indirekte aus der Welt zu schaffen. Mehr als eine Million Exekutionen! Wir haben in einem Leiiartikel über die traurigen Folgen der Auspfändung geschrieben. Es handelte sich da aber doch nur um den Schutz der Parteien in ihrem erstrittenen Recht. Hier liegt die Sache bei weitem schlimmer, hier ist es der Staat, der gezwungen ist, mit zerstörender Hand das Eigenthum derer anzu- greifen, bei denen überhaupt schon das Gespenst der Armuth zu Tische sitzt. Gerade dadurch, daß der Reichskanzler die Kalamität des Volkes nach dieser Richtung hin in ihrer richtigen Beleuchtung erscheinen läßt und das Ziel seiner Reformpläne demaskirt, das auf die Zerstörung dieses Brutnestes der Unzufriedenheit im Volke gerichtet ist, gewinnt seine Rede eine so ungemein große Bedeutung. Der Fürst Bismarck weiß, wo das Volk der Schuh drückt, und darum wird seine Rede vom Volke verstanden werden.....
— Eisenach, 13 Juni. Die gestrige vierte Sitzung der deutsch- evangelischen Kirchenkonferenz begann mit der zweiten Lesung des revi- dirten Textes des kleinen lutherischen Katechismus, nach deren Beendigung auf Gruno der Kommissionsanträge beschlossen wurde:
1) den nunmehr festgestellten Textvorschlag der fünf Hauptstücke durch den Druck veröffentlichen zu lassen, die Urtheile der einzelnen Kirchenregierungen darüber zu erbitten, auch von anderweitig erfolgender Kritik Kenntniß zu nehmen, um auf der nächsten Konferenz über die von ihr definitiv zur Einführung zu empfehlende Textgestalt Beschluß zu fassen;
2) die anderen Bestandtheile des kleinen Katechismus, als unter den heutigen Verhältnissen im Katechismus entbehrlich, unberücksichtigt zu lassen und daher von bestimmten Vorschlägen in dieser Hinsicht abzusehen;