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Vir. 134. Samstag den 10. Juni 1882.

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Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den Prioritäts-Obli­gationen der Taunus- Eisenbahn vom Jahre 1862.

Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Prioritäts-Obli­gationen der Taunus-Eisenbahn Dem Jahre 1862 über die Zinsen für die Zeit 30. Juni 1882 bis 29. Juni 1892 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe III werden vom 5. Juni d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäststage jedes Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen, oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a/Maiu bezogen werden.

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat der­selben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigten Talons mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Verzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben. In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- Kassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Ver­zeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangs­bescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen un­entgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf es zur Er­langung der neuen Zinsschein Reihe nur dann, wenn die Talons ab­handen gekommen sind, in diesem Falle sind die Prioritäts-Obligationen an die Kontolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Pro- Vinzial-Kassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 9. Mai 1882.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

gez. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.

Cassel, den 25. Mai 1882.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die Behufs Empfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden Talons bei der Regierungs-Hauptkasse hierselbst und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.

Königliche Regierung.

V. Brau chitsch.

Bekanntmachung.

Bei der, dem Plane gemäss, heute vor Notar und Zeugen statt- gefundknen 74sten Serien-Zichung des vormals kurhessischen, bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne zu Frankfurt a. M. ausgenommenen Staats-Lotlerie-Anlehens vom Jahre 1845 sind folgende 100 Serien» Hummern gezogen worden:

57 65 134 156 185 190 413 435 661 697 973 1005 1154 1217 1274 1327 1347 1316 1379 1716 1728 1748 1780 1798

1856 1883 1940 2043 2173 2333 2443 2520 2525 2528 2544

2570 2784 2855 2862 2866 2874 2880 2942 2980 2981 3179

3350 3462 3780 3781 3806 3810 3921 3985 4084 4170 4219

4240 4249 4339 4352 4353 4453 4597 4763 4834 4919 4977

5071 5100 5184 5262 5318 5325 5348 5357 5568 5606 5689

5741 5809 5897 5932 5933 6039 6098 6130 6141 6144 6183

6262 6312 6315 6319 6326 6353 6464 6549 6603 6639.

Wir bringen solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.

Cassel, den 1. Juni 1882.

Königliches Regierungs-Präsidium, von Brauchitsch.

Der Lehrer des Gartenbaues an der Königlichen Gärtner-Lehran­stalt zu Potsdam, Garteninspektor Lauche zn Potsdam, hat es unter­nommen, das von dem Deutschen Pomologen-Verein zum allgemeinen Anbau empfohlene Sortiment Aepfel, Birnen, Kirschen, Pflaumen, Apri­kosen, Pfirsichen und Weintrauben in nach der Natnr gemalten Aqua­rellen darzustellen und diese Abbildungen mit einem kurzgefaßten Text über die Kennzeichen der Eigenschaften der betreffenden Früchte versehen, durch Farbendruck vervielfältigen zu lassen, um den Obstzüchtern bei der Beschaffung von Edelstämmen oder Edelreisern eine sichere Auswahl der für die besonderen klimatischen, örtlichen und Bodenverhältnisse geeigneten Sorten zu ermöglichen.

In dem Prospekt zu diesem Werke wird mit Recht hervorgehoben, daß das Fundament eines rationellen Obstbaues die Sortenkenntniß ist, daß der deutsche Obstzüchter nur zu häufig gegen die richtige Auswahl fehle und deshalb Mißerndten oder ungenügende Erträge zu beklagen hat. Wer aus dem Obstbau Nutzen ziehen will, muß die für seine Ge­gend geeigneten Sorten wählen und sich auf eine möglichst geringe Zahl der anzubauenden Sorten beschränken. Den in der Gegend heimischen Obstsorten von Werth, nach welchen stets Nachfrage auf dem Markte ist, weil ihre Eigenschaften bekannt sind, füge er die anerkannt besten, allerwärts bewährten Sorten bei, in einer Auswahl, wie sie ihm das Lauche'sche Werk, welches unter dem TitelDeutsche Pomologie" zu Berlin im Verlag von Paul Paray erschienen ist, empfiehlt.

Es enthält die wahrhaft kunstvoll ausgeführten Abbildungen von 50 Aepfel-, 50 Birnern, 25 Kirschen-, 25 Pflaumen-, 10 Aprikosen, 25 Pfirsich-Sorten und 15 Weintrauben. Die Beschreibungen und Kulturanweisungen sind klar, bestimmt und kurz gefaßt.

Das Werk ist vollständig erschienen und kostet 112 Mark. Es kann aber auch in Lieferungen zu 2 Mark bezogen werden.

Wir empfehlen dasselbe allen Obstzüchtern auf das Angelegent­lichste.

Cassel, den 30. Mai 1882.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Das im vorigen Jahre konstatirte Auftreren der Reblaus im Aarthal mahnt zu erneuter Vorsicht. Es wird daher auf die nach­stehende, bereits im Jahre 1876 veröffentlichte Kreisblattverfügung be­sonders aufmerksam gemacht und deren genaueste Beachtung den Orts­behörden des Kreises auf's Neue zur Pflicht gemacht.

Hanau am 6. Juni 1882.

Der Landrath.

J. V.: Dr. Klemm, Regierungs- Referendar.

Damit in dem nicht außer dem Bereiche der Möglichkeit liegen­den Falle, daß die Reblaus in unsern Weinbergen auftritt, die schleunige und wirksame Ausführung der zur Vertilgung der Ansiedlungen und zur Verhütung der Weiterverbreitung dieses schädlichen Insektes geeigneten Maßregeln stattfinden kann, ist Vorkehr dafür geboten, das das Vor­handensein der Reblaus nicht unentdeckt bleibe, sondern sofort erkannt und angezeigt werde.

Zur Erreichung dieses Zweckes ist in jeder Weinbau treibenden Gemeinde des' Kreises Hanau eine Lokal-Commission zu bil en, welche die Rebpflanzungen und zwar sowohl in den Weinbergen als auch in den Gärten unausgesetzt zu beobachten und im Falle sich Anzeichen er­geben, welche das Vorhandensein der Reblaus vermuthen lassen, dieses sofort anzuzeigen hat.

Der Gemeinderath wählt für die Lokal-Commission mindestens 3