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Zugleich Amtliches Organ für Krers und Stadt Hanau

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.

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Die ijpaltige Garmond zeile Ob« deren Raum

10 Pfg.

Die Ljpalt. Zeile 20 Psg.

Die 3>paltigeZeile 30 Pfg.

Nr. 132.

Donnerstag den 8. Juni

1882.

Amtliches.

Bekanntmachung wegen Ausreichung der Zinsscheine Reihe II zu den Prioritäts-Obli­gationen der Taunus- Eisenbahn vom Jahre 1862.

Die Zinsscheine Reihe II Nr. 1 bis 20 zu den Prioritäts-Obli­gationen der Taunus-Eisenbahn vom Jahre 1862 über die Zinsen für die Zeit 30. Juni 1882 bis 29. Juni 1892 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe III werden vom 5. Juni d. I. ab von der Kontrolle der Staatspapiere hierselbst, Oranienstraße 92 unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der letzten drei Geschäftstage jedes Monats, ausgereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrolle selbst in Empfang ge­nommen, oder durch die Regierungs-Hauptkafsen, die Bezirks-Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a/Main bezogen werden.

Wer die Empfangnahme bei der Kontrolle selbst wünscht, hat der­selben persönlich oder durch einen Beauftragten die zur Abhebung der neuen Reihe berechtigten Talons mit einem Verzeichnisse zu übergeben, zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlichen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine nummerirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Berzeichniß einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren Falle erhalten die Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurückzugeben. In Schriftwechsel kann die Kontrolle der Staatspapiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzial- Kassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppelten Ver­zeichnisse einzureichen. Das eine Verzeichniß wird mit einer Empfangs­bescheinigung versehen sogleich zurückgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedachten Provinzialkassen und den von den Königlichen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeichnenden sonstigen Kassen un­entgeltlich zu haben.

Der Einreichung der Prioritäts-Obligationen bedarf es zur Er­langung der neuen Zinsschein-Reche nur dann, wenn die Talons ab­handen gekommen sind, in diesem Falle sind die Prioritäts-Obligationen an die Kontolle der Staatspapiere oder an eine der genannten Pro- vinzial-Kassen mittelst besonderer Eingabe einzureichen.

Berlin, den 9. Mai 1882.

Hauptverwaltung der Staatsschulden, gez. Sydow. Hering. Merleker. Michelly.

Cassel, den 25. Mai 1882.

Die vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch mit dem Bemerken veröffentlicht, daß die Formulare zu den Verzeichnissen über die Behufs Empfangnahme der neuen Zinsscheine einzureichenden Talons bei der Regierungs-Hauptkasse hierselbst und den sämmtlichen Steuerkassen unseres Bezirks unentgeltlich zu haben sind.

Königliche Regierung,

v. Brau chitsch.

Für die diesjährige Badezeit werden zur Verhütung von Unglücks­fällen und zur Wahrnehmung des Anstandes beim Baden die nachstehen­den Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben sowie im Main, dem Schlosse Rumpcnheim gegenüber, ist gänzlich verboten;

2) außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an demjenigen Platze gebadet werden, welcher durck am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet ist;

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht er­wachsener Personen gestattet;

4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen

den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen von mindestens 1 Mark oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 10. Mai 1882.

Der Landrath.

Die diesjährigen öffentlichen Impfungen finden an den nachbezeich­neten Orten und Tagen durch den Jmpfarzt Dr. med. Frankenb erg

unentgeltlich statt:

1) Bergen

am

9.

16.

Juni, Mittag!

5 3

3

Uhr

Impfung, Revision.

2) Enkheim

10.

fr

3

ff

Impfung,

17.

rr

3

ff

Revision.

3) Bischofsheim

12.

ff

3

ff

Impfung,

19.

3

rr

Revision.

4) Fechenheim

13.

3

rr

Impfung,

20.

3

rr

Revision.

5) Seckbach

14.

3

ff

Impfung,

21.

3

ff

Revision.

6) Gronau

15.

2

ff

Impfung,

22.

2

ff

Revision.

7) Niederdorfelden,,

15.

2^2

ff

Impfung,

22.

2'/?

Revision.

8) Oberdorfelden

15.

4^2

ff

Impfung,

ff

22.

rr "

4

ff

Revision.

Bezüglich der vorzustellenden Impflinge, Herrichten der Jmpflokale rc. verweise ich auf meine Bekanntmachung vom 2. d. Mts. in Nr. 128 des Hanauer Anzeigers.

Hanau am 5. Juni 1882.

Der Landrath.

J. V.: Dr. Klemm.

Gefunden: Zwei Portemonnaies mit etwas Geld. Eine schwarze Brosche. Ein Gummistrumpfband. Ein Strohhut. Ein weißes Taschentuch. Ein hölzernes Kästchen für Reiszeug. Ein Pfuhl­schöpfer. Ein Paar neue braune Damen-Glacèhandschuhe.

Entflogen: Ein Kanarienvogel.

Verloren: Ein Privat-Pfandschein Nr. 2631. Ein Brillant- Ohrring ; dem Finder eine gute Belohnung.

Hanau am 8. Juni 1882.

Aus Königl. Landrathsamt.

Tagesschan.

Berlin, 7. Juni. Se. Majestät der Kaiser und König besuchten heute, am Todestage des hochseligen Königs Friedrich Wil­helm UL, das Mausoleum in Charlottenburg sowie das Denkmal im Thiergarten und nahmen später den Vortrag des Wirklichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen.

Berlin, 7. Juni, 2 Uhr Nachmittags. Die Fortschritts- Partei hat in ihrer Fraktions-Sitzung nach demFr. Journ." gestern mit großer Majorität den in §. 1 des Krankenkassen- Gesetzes ausge­sprochenen Kassenzwang verworfen und damit die fortschrittlichen Mit­glieder der UnsaUkommission, die einstimmig für den Kassenzwang mit­gestimmt hatten, desavouirt.

Berlin, 7. Juni. (Reichstag, 13. Sitzung.) Zweite Le­sung des Antrags Barth bezüglich Aufhebung des Schmalzzolls. An der Debatte betheiligten sich Barth, v. Ludwig, Schröter (Oberbarnim), Schalscha, Rohland, Kardorff, Frege und der Direktor des Schatzamts, Burchard. Bei der Abstimmung wird der Antrag Barth mit 129 gegen 120 Stimmen abgelehnt; eine Minderheit der Nationalliberalen stimmte gegen den Antrag. Es folgen Wahlprüfungen. Die Wahl Papel- lier's (Hof) wird für giltig erklärt. Bei der Diskussion über die Wahl Riekert's (Ulm), deren Kassation die Kommission beantragt, erklärt sich Reiniger für die Giltigkeit. Schott für die Ungiltigkeit. Das Haus beschließt die Ungiltigkeit der Wahl Riekert's und Ertheilung einer Rüge an den Oberamtmann Rampacher. Nächste Sitzung Freitag. (Fr. Z.)